So wie hier einige argumentieren sollte auch der vom BVT beobachtete Gefährder mit Rauschebart und Kaftan sowie der amtsbekannte C Fan mit Stadionverbot, der mit Bierfahne und Balkenkreuz auf der Bomberjacke zur Antragstellung kommt und der bisher immer im Zweifel immer freigesprochen wurde, seine WBK erhalten (übertriebene Darstellung, hoffentlich fühlt sich jetzt kein Kaftan tragender User mit Bierfahne beleidigt). Die haben alle nichts getan.
Wenn der von mir angeführte, imaginäre Antragsteller dem Psychologen oder Sachbearbeiter glaubhaft erklären kann warum er zu den Worten "Hate"und "Kill" so einen positiven Bezug hat, dass er diese auf seinem Körper verewigen musste, er im wirklichen Leben jedoch nicht zu Hass und Gewalt neigt, wird er seine WBK vermutlich trotzdem bekommen. Ich wüsste jedoch nicht wie eine solche Erklärung aussehen könnte.
Vielleicht kann mir hier der evilcannibal79 weiterhelfen. Aber bitte ohne Beleidigend zu werden. Immerhin habe ich in meinem Beitrag auch niemand persönlich beleidigt.
Aus dem §8 WaffG lese ich aus dem Wort "voraussichtlich" sehr wohl ein Ermessen der Behörde heraus. Diese muss aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnisse über den Antrag entscheiden, dazu gehören auch die persönlichen Eindrücke des Sachbearbeiters. Der Sachbearbeiter muss aufgrund des Wortes "voraussichtlich" unter Einbeziehung seiner Erfahrung eine Zukunftsprognose über den Antragsteller treffen.
Dabei hat die Behörde wie aus der Judikatur hervorgeht einen strengen Maßstab anzulegen. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
Verläßlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er
voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
1.
Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2.
mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3.
Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14836 A/1998
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
97/20/0678
Entscheidungsdatum
19.02.1998
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz
Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck des WaffG 1996 bei der Prüfung der Verläßlichkeit ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 26.7.1995, 94/20/0874). Die solcherart anzustellende Verhaltensprognose kann dabei bereits auf der Grundlage eines einzigen Vorfalles wegen besonderer Umstände den Schluß rechtfertigen, der vom Entzug waffenrechtlicher Urkunden Betroffene biete keine hinreichende Gewähr mehr, daß er von Waffen keinen mißbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch machen werde. In diesem Sinne können besondere Tatumstände auch einer nicht unter die Tatbestände des § 8 Abs 3 WaffG 1996 subsumierbaren Verurteilung von Bedeutung sein, insoweit sie im Lichte des § 8 Abs 1 WaffG 1996 einen entsprechenden waffenrechtlichen Bezug aufweisen.
Und nochmal, eine strenge Beurteilung der Verlässlichkeit liegt in unser aller Interesse. Die Behörde vertritt hier auch die Interessen der Legalwaffenbesitzer. So hart es auch klingt, dann bekommt einer im Zweifel halt keine WBK. Besser als ein weiterer Zeitungsbericht über einen Angesoffenen der seinen Freunden unbedingt seine Krochn zeigen musste und sich wieder mal ein Schuss "löste".
Muss mir nur die beiden letzten Einträge des Medien Threads ansehen. Über solche Dodeln gehört ein lebenslanges Waffenverbot verhängt.
http://www.krone.at/oesterreich/projektil-im-kuechenfenster-schuetze-stellte-sich-uebungsziel-verfehlt-story-566426http://ooe.orf.at/news/stories/2839288/Wer jetzt Kritik üben sollte, den bitte ich dabei sachlich zu bleiben und Argumente vorzubringen. Auf Beleidigungen und Worte im Mund verdrehen, gehe ich sowieso nicht ein.