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WBK Ablehnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 12:39

MeanMachine hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Genau das Gegenteil beschreibt er aber. Er beschreibt einen (angeblich nur für den Antrag) gut gekleideten Mensch, der auf seinen Händen Tattoos hat. Die Person ist ansonsten unbescholten. Hier ist ein für ihn negatives Kriterium erkennbar, das selbstverständlich ein Hinderungsgrund sein soll legal Waffen zu besitzen.


Du weißt grad nicht wirklich, was mit 1%er gemeint ist, oder???

Habe mal angenommen, das Gegenstück der "we are the 99%" Bewegungen.

Aber eigentlich habens die anderen eh gut beschreiben, das psychologische Gutachten sagt eigentlich alles zur objektiv festgestellten, vorhersagbaren Gefährdung.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von bino71 » Mi 26. Apr 2017, 12:47

oJo hat geschrieben:Aber eigentlich habens die anderen eh gut beschreiben, das psychologische Gutachten sagt eigentlich alles zur objektiv festgestellten, vorhersagbaren Gefährdung.

Nein tut es nicht.
Erinnere daran das es Einige gibt, die erst beim 2. oder 3. Anlauf das Gutachten bekommen haben.
Welche Psychologe hatte da recht?
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von cas81 » Mi 26. Apr 2017, 12:48

Das psych. Gutachten ist in einem solchen Fall wohl nicht alleine ausschlaggebend, da die Behörde dem eh schon vielfach zitierten Satzerl ebenfalls nachkommt. Was sein sollte ist jetzt ein neues Thema, es ging bislang um die Auswirkungen bestehehnder "Problemchen". Wobei das Wort "SB" da eh schon falsch von mir gewählt war, wegen Erstantrag. Ich bin jedenfalls gespannt, ob der TO sich nochmal meldet, nachdem er die Akte eingesehen hat. Ich glaub aber nicht, dass er HIER das Problem, welches dazu führt, dass er keine WBK kommt näher ausführen will :?
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 12:51

bino71 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Aber eigentlich habens die anderen eh gut beschreiben, das psychologische Gutachten sagt eigentlich alles zur objektiv festgestellten, vorhersagbaren Gefährdung.

Nein tut es nicht.
Erinnere daran das es Einige gibt, die erst beim 2. oder 3. Anlauf das Gutachten bekommen haben.
Welche Psychologe hatte da recht?
Weiters nehmt Euch die "Rechtsätze" von SSG308 zu Gemüte.

Liegt wohl daran, dass die zweite Untersuchung mehr kostet als einfach nochmal die erste zu wiederholen. Habe auch noch nie von jemandem gehört der 3 Anläufe gebraucht hat, auch wenns wohl eher keiner an die große Glocke hängt.
Aber mal ehrlich, bevor der 900 € für Gutachten ausgibt, kauft er sich die Waffen halt so.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Norander » Mi 26. Apr 2017, 13:22

So wie hier einige argumentieren sollte auch der vom BVT beobachtete Gefährder mit Rauschebart und Kaftan sowie der amtsbekannte C Fan mit Stadionverbot, der mit Bierfahne und Balkenkreuz auf der Bomberjacke zur Antragstellung kommt und der bisher immer im Zweifel immer freigesprochen wurde, seine WBK erhalten (übertriebene Darstellung, hoffentlich fühlt sich jetzt kein Kaftan tragender User mit Bierfahne beleidigt). Die haben alle nichts getan.

Wenn der von mir angeführte, imaginäre Antragsteller dem Psychologen oder Sachbearbeiter glaubhaft erklären kann warum er zu den Worten "Hate"und "Kill" so einen positiven Bezug hat, dass er diese auf seinem Körper verewigen musste, er im wirklichen Leben jedoch nicht zu Hass und Gewalt neigt, wird er seine WBK vermutlich trotzdem bekommen. Ich wüsste jedoch nicht wie eine solche Erklärung aussehen könnte.

Vielleicht kann mir hier der evilcannibal79 weiterhelfen. Aber bitte ohne Beleidigend zu werden. Immerhin habe ich in meinem Beitrag auch niemand persönlich beleidigt.

Aus dem §8 WaffG lese ich aus dem Wort "voraussichtlich" sehr wohl ein Ermessen der Behörde heraus. Diese muss aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnisse über den Antrag entscheiden, dazu gehören auch die persönlichen Eindrücke des Sachbearbeiters. Der Sachbearbeiter muss aufgrund des Wortes "voraussichtlich" unter Einbeziehung seiner Erfahrung eine Zukunftsprognose über den Antragsteller treffen.

Dabei hat die Behörde wie aus der Judikatur hervorgeht einen strengen Maßstab anzulegen. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen.

Verläßlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
1.
Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2.
mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3.
Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1.
alkohol- oder suchtkrank ist oder
2.
psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3.
durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14836 A/1998
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
97/20/0678
Entscheidungsdatum
19.02.1998
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;
WaffG 1996 §8 Abs3;
Rechtssatz
Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck des WaffG 1996 bei der Prüfung der Verläßlichkeit ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 26.7.1995, 94/20/0874). Die solcherart anzustellende Verhaltensprognose kann dabei bereits auf der Grundlage eines einzigen Vorfalles wegen besonderer Umstände den Schluß rechtfertigen, der vom Entzug waffenrechtlicher Urkunden Betroffene biete keine hinreichende Gewähr mehr, daß er von Waffen keinen mißbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch machen werde. In diesem Sinne können besondere Tatumstände auch einer nicht unter die Tatbestände des § 8 Abs 3 WaffG 1996 subsumierbaren Verurteilung von Bedeutung sein, insoweit sie im Lichte des § 8 Abs 1 WaffG 1996 einen entsprechenden waffenrechtlichen Bezug aufweisen.

Und nochmal, eine strenge Beurteilung der Verlässlichkeit liegt in unser aller Interesse. Die Behörde vertritt hier auch die Interessen der Legalwaffenbesitzer. So hart es auch klingt, dann bekommt einer im Zweifel halt keine WBK. Besser als ein weiterer Zeitungsbericht über einen Angesoffenen der seinen Freunden unbedingt seine Krochn zeigen musste und sich wieder mal ein Schuss "löste".

Muss mir nur die beiden letzten Einträge des Medien Threads ansehen. Über solche Dodeln gehört ein lebenslanges Waffenverbot verhängt.

http://www.krone.at/oesterreich/projektil-im-kuechenfenster-schuetze-stellte-sich-uebungsziel-verfehlt-story-566426

http://ooe.orf.at/news/stories/2839288/

Wer jetzt Kritik üben sollte, den bitte ich dabei sachlich zu bleiben und Argumente vorzubringen. Auf Beleidigungen und Worte im Mund verdrehen, gehe ich sowieso nicht ein.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Norander » Mi 26. Apr 2017, 13:26

Im übrigen habe ich einen 1%er gemeint, der den Antrag in Kutte stellt.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Reverend45 » Mi 26. Apr 2017, 13:39

Hate + Kill Tattoos sind einfach erklärt: weil schaut geil aus. Oder man ist fan von Hatebreed und hats tatowiert. Dann auch böse? Sorry aber daraus kann man einfach genau 0 erkenntnis ziehen.

Was ist dann mit dem militariasammler/airsoftler der in vollmulticam den antrag stellt? Abgelehnt weil falsch gekleidet? das kanns doch ned sein....
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 26. Apr 2017, 13:46

@Norander

Ich wollte da niemanden auf den Schlips treten aber ich habs viel zu oft am eigenen Leib erlebt.

Ich denke ich bin dem Sachbearbeiter keinerlei Rechenschaft schuldig.
Es geht nur mich allein an was ich wo tätowiert habe, solange es keine verbotenen Zeichen sind (Hakenkreuz o.ä) und da bin ich niemandem Rechenschaft schuldig und muss mich auch niemandem erklären.
Selbst wenns ein turbantragender Rauschebart mit Gesichtstattoo ist der eine WBK beantragt sollte er diese bekommen.
Vorausgesetzt der Leumund ist einwandfrei.
Und in Österreich gilt ja auch noch die Unschuldsvermutung.

Das System ist sicher nicht perfekt und möglicherweise schlüpft mal einer durch die Maschen aber deswegen aufgrund von Äusserlichkeiten
ein Urteil abzugeben ist einfach nicht richtig.
Sowas in der Art hatten wir ja schon mal vor gut 80 Jahren.

Ich hab auch früher auf meiner MC Kutte den 1% Patch getragen und bin weder ein Drogendealer, Terrorist oder sonstwas, ganz im Gegenteil.
Wenn jemand als "Gefährder" unter Beobachtung steht müsste dann schon die zuständige Behörde dem Ganzen einen Riegel vorschieben.
Solange kein Eintrag im Strafregister ist, besteht keinerlei Anlass oder Grund eine WBK zu verweigern.
Schon gar nicht wenn sich das nur auf die "fachliche" Meinung eines Sachbearbeiters bezieht.
So eine Entscheidung steht dem Sachbearbeiter auf keinen Fall zu (Gleichheitsprinzip) und ist mit Sicherheit gerichtlich anfechtbar.

Denn dies ist nur eine persönliche Meinung und keine kompetente Diagnose.

btt.
Wenn dem TO eine WBK verwehrt wurde kann ich mir nicht vorstellen das es allein wegen dem eingestellten Verfahren gewesen sein soll.
Er sollte mal ganz scharf überlegen ob nicht doch der ein oder andere Führerscheinentzug oder was in der Art noch gewesen ist.
Promillefahrten stehen da ganz oben auf der "Unzuverlässigkeitsliste" gleich neben Körperverletzung udgl.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von cas81 » Mi 26. Apr 2017, 13:50

oJo hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Aber eigentlich habens die anderen eh gut beschreiben, das psychologische Gutachten sagt eigentlich alles zur objektiv festgestellten, vorhersagbaren Gefährdung.

Nein tut es nicht.
Erinnere daran das es Einige gibt, die erst beim 2. oder 3. Anlauf das Gutachten bekommen haben.
Welche Psychologe hatte da recht?
Weiters nehmt Euch die "Rechtsätze" von SSG308 zu Gemüte.

Liegt wohl daran, dass die zweite Untersuchung mehr kostet als einfach nochmal die erste zu wiederholen. Habe auch noch nie von jemandem gehört der 3 Anläufe gebraucht hat, auch wenns wohl eher keiner an die große Glocke hängt.
Aber mal ehrlich, bevor der 900 € für Gutachten ausgibt, kauft er sich die Waffen halt so.

Wenn du ernsthaft in Erwägung ziehst, dass es jemand nur deshalb nicht schafft, damit ein andere Psychologe, ein Kollege, die Konkurrenz dazuverdient, dann hoffe ich erst recht, dass du dich irrst. Die Abschmetterung eines jeden sachlichen Argumentes mit dem Totschlagargument, dass jemand sowieso eine Illegale kauft, wenn ers nicht gleich besteht, impliziert, dass wohl doch nicht jeder rechtstreue Bürger, der eine Waffe haben möchte, tatsächlich so rechtstreu ist. Kann ja wirklich sein, aber vielleicht sind dann auch ein paar von uns durchgekommen, die sich einfach nur ein bisserl gscheiter angestellt haben? Das wäre der logische Umkehrschluss. Denn nur weil man LWB werden durfte, bzw konnte, sagt das wohl doch nicht wirklich etwas über unsere kriminelle Energie aus, es waren hingegen nur die Umstände, welche es nicht erfordert haben, dass wir kriminell werden. Dabei sind die LWB doch so brav, braver als alle Anderen, gescheiter sowieso!
;)
Ich wollte den Spiess nur mal kurz umdrehen, ich weiss eh was du sagen willst. Aber ich halte es nur insofern für richtig, dass jemand, der das GA aufgrund bereits bestehender psych. Auffälligkeiten mit dem Hang zur Kriminalität nicht übersteht, sich möglicherweise so verhalten würde. Ein nicht bestandenes GA an sich macht aber noch niemanden kriminell. Solche Formulierungen sind sehr heikel, dank auch deines hier dargelgten Beissreflexes solltest du wissen was ich meine. Und hier sind es augenscheinlich "nur" wir, die sich zerfleischen. Aber das Forum ist öffentlich. Eine solche Verallgemeinerung ist genau das, worüber auch du dich gerade noch vorhin so aufgeregt hast. Ermessensspielraum ist nicht immer etwas Schlechtes, sofern auf den zugrundeliegenden Zweck abgestellt wird. Aber das Ist und das Sollen deckt sich leider nicht immer. Ich glaube, wir verstehen schon einander, zumindest einigermassen. Niemand will einen raffinierten Psychopathen, der nur solange rechtstreu ist, wie sich ihm niemand in den Weg stellt. IdR gehe ich davon aus, dass sich ein psych. GA mit dem Eindruck der Behörde deckt, der ja nur aufgrund bestehender Eintragungen überhaupt erst ensteht. Falls nicht, dann ist es doch - zumindest theoretisch - gut, dass es eine weitere Instanz gibt. Denn wenn sich die Psychologen die Kundschaft schon gegenseitig zuschupfen müssen, dann wäre es doch auch denkbar, dass sie die GA verkaufen. Auch ein Umkehrschluss, der aus deinem Text resultiert, sofern ich dich richtig verstanden habe.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 13:51

Also ich will dich keinesfalls beleidigen, ich kann auch deiner Argumentation folgen, dass du eine gewisse Filterung möchtest. Für mich setzt du aber zu früg an, weil ein Sachbearbeiter am Amt hat nach objektiven, rechtlich basierten Fakten Anträge zu bearbeiten, nicht zu diskriminieren weil sein Milieuwissen sagt, dass Tätowierte (etc.) kriminell sind.

Norander hat geschrieben:Aus dem §8 WaffG lese ich aus dem Wort "voraussichtlich" sehr wohl ein Ermessen der Behörde heraus. Diese muss aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnisse über den Antrag entscheiden, dazu gehören auch die persönlichen Eindrücke des Sachbearbeiters. Der Sachbearbeiter muss aufgrund des Wortes "voraussichtlich" unter Einbeziehung seiner Erfahrung eine Zukunftsprognose über den Antragsteller treffen.

Wie gesagt, ein persönlicher Eindruck hat damit sehr wenig zu tun. Auch wenn eine Partei unhöfflich ist, kannst du deswegen nicht diskriminieren. Wenn es Indizien gibt, das derjenige Agressiv oder ähnliches ist, ist er natürlich angehalten weitere Schritte einzuleiten. (Z.B. Antragsteller streitet und schreit herum > Amtsarzt oder was auch immer. Selbiges bei Alkoholabusus)
Wenn im EKIS hundert Einträge sind wo die Beamten ein aggressives, unkooperatives Verhalten notieren kann man von mir aus gerne eine nähere Prüfung veranlassen, aber einfach zu sagen 'Höhö, nein du nicht' ist so in einem Rechtsstaat einfach nicht vertretbar.

Und bitte, woher hat ein Sachbearbeiter Erfahrungen? Das sind Verwaltungsbeamte oder sonstige Angestellte. Die kriegen auch keine Rückmeldung wenn einer 'ihrer' Klienten mit der Waffe was anstellen würde.
In Wien stellt man den Antrag zwar glaube ich am Wachzimmer, aber bearbeiten tuns die auch nicht.

Norander hat geschrieben:Muss mir nur die beiden letzten Einträge des Medien Threads ansehen. Über solche Dodeln gehört ein lebenslanges Waffenverbot verhängt.

http://www.krone.at/oesterreich/projektil-im-kuechenfenster-schuetze-stellte-sich-uebungsziel-verfehlt-story-566426

http://ooe.orf.at/news/stories/2839288/

Zumindest der letzte Fall ist ein Flobert, für Kat. B also irrelevant.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von cas81 » Mi 26. Apr 2017, 13:54

Reverend45 hat geschrieben:Hate + Kill Tattoos sind einfach erklärt: weil schaut geil aus. Oder man ist fan von Hatebreed und hats tatowiert. Dann auch böse? Sorry aber daraus kann man einfach genau 0 erkenntnis ziehen.

Was ist dann mit dem militariasammler/airsoftler der in vollmulticam den antrag stellt? Abgelehnt weil falsch gekleidet? das kanns doch ned sein....

Nochmal, dann muss es derjenige halt dazudagen. Allerdings geht das eh nur, wenn derjenige auch vorm SB sitzt, was eigentlich nur in zwei Fällen passiert:

1) Erweiterung, na da stellt sich die Frage nach der WBK ja gar nicht.
2) Erstantrag WBK: Da nimmt der SB lediglich die Daten auf. Der Rest geht sowieso nicht vom SB aus, dem man gegenüber sitzt.

In diesem Thread geht es aber darum, dass der TO vermutlich vom SB den Hinweis bekommen hat, dass es nicht durchgehen könnte, weil eben andere Sachen der Behörde vorliegen. Bzw ist mir schleierhaft, wie der TO sonst von einer möglichen Ablehnung erfahren sollte.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 13:57

cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Nein tut es nicht.
Erinnere daran das es Einige gibt, die erst beim 2. oder 3. Anlauf das Gutachten bekommen haben.
Welche Psychologe hatte da recht?
Weiters nehmt Euch die "Rechtsätze" von SSG308 zu Gemüte.

Liegt wohl daran, dass die zweite Untersuchung mehr kostet als einfach nochmal die erste zu wiederholen. Habe auch noch nie von jemandem gehört der 3 Anläufe gebraucht hat, auch wenns wohl eher keiner an die große Glocke hängt.
Aber mal ehrlich, bevor der 900 € für Gutachten ausgibt, kauft er sich die Waffen halt so.

Wenn du ernsthaft in Erwägung ziehst, dass es jemand nur deshalb nicht schafft, damit ein andere Psychologe, ein Kollege, die Konkurrenz dazuverdient, dann hoffe ich erst recht, dass du dich irrst. Die Abschmetterung eines jeden sachlichen Argumentes mit dem Totschlagargument, dass jemand sowieso eine Illegale kauft, wenn ers nicht gleich besteht, impliziert, dass wohl doch nicht jeder rechtstreue Bürger, der eine Waffe haben möchte, tatsächlich so rechtstreu ist. Kann ja wirklich sein, aber vielleicht sind dann auch ein paar von uns durchgekommen, die sich einfach nur ein bisserl gscheiter angestellt haben? Das wäre der logische Umkehrschluss. Denn nur weil man LWB werden durfte, bzw konnte, sagt das wohl doch nicht wirklich etwas über unsere kriminelle Energie aus, es waren hingegen nur die Umstände, welche es nicht erfordert haben, dass wir kriminell werden. Dabei sind die LWB doch so brav, braver als alle Anderen, gescheiter sowieso!
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Da hast du natürlich auch wieder recht. Im Allgemeinen meinte ich eigentlich, dass man mit dem Charakter, wo man 3 mal antreten muss, wohl gleich ne illegale gekauft hätte.
Allerdings meinte ich nicht, dass sie es nicht schaffen lassen, damit die Kollegen verdienen, sondern das es ja genug Gründe gibt die Erstuntersuchung nicht positiv zu bestehen (nehme ich mal an). Dann hat man die Möglichkeit zu einer Zweiten, die irgendwo um die 500 € kosten soll was ich in Erinnerung habe. Da würde ich schon überlegen für 300 € woanders nochmal vorzusprechen.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von cas81 » Mi 26. Apr 2017, 14:02

oJo hat geschrieben:...zu diskriminieren weil sein Milieuwissen sagt, dass Tätowierte (etc.) kriminell sind.

oJo... bitte... Es geht nicht um Tattoos, es geht um Merkmale, die auf eine gewisse Persönlichkeit hinweisen. Wennst in der Kutte vom Kukluksklan dort vorstellig wirst, dann ist es auch "nur Kleidung", impliziert aber ein Statement. Es geht um den anzunehmenden INHALT des Statements.

oJo hat geschrieben:Wenn es Indizien gibt, das derjenige Agressiv oder ähnliches ist, ist er natürlich angehalten weitere Schritte einzuleiten. (Z.B. Antragsteller streitet und schreit herum > Amtsarzt oder was auch immer. Selbiges bei Alkoholabusus)
Wenn im EKIS hundert Einträge sind wo die Beamten ein aggressives, unkooperatives Verhalten notieren kann man von mir aus gerne eine nähere Prüfung veranlassen...

Ja wovon denkst du wird hier denn die ganze Zeit gesprochen? Anhand des Urteils und auch des Gesetzestextes wurde bereits mehrfach dargelegt, dass es um genau einen solchen Fall geht. Nur ist eben der Grad dessen fraglich.

oJo hat geschrieben:Und bitte, woher hat ein Sachbearbeiter Erfahrungen? Das sind Verwaltungsbeamte oder sonstige Angestellte. Die kriegen auch keine Rückmeldung wenn einer 'ihrer' Klienten mit der Waffe was anstellen würde.

Wer weiss, was die vorher gearbeitet haben, welche Erfahrungen sie gesammelt haben. Es ist doch ziemlich hochmütig, zu glauben, dass WIR mehr Ahnung haben, als die. Aus was hinauf denn? Sind unsere Erfahrungswerte etwa mehr wert?

oJo hat geschrieben:Zumindest der letzte Fall ist ein Flobert, für Kat. B also irrelevant.

Rechtlich ja. Aber eine hervorragende Illustration dessen, was es zu vermeiden gilt. Mach halt aus C ein B mit einem Antrag. Dann sind wir genau da, wovon wir die ganze Zeit am Thema vorbeireden (denn der SB hat beim Erstantrag eh nix wirklich zu melden).
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oJo
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 14:10

cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:...zu diskriminieren weil sein Milieuwissen sagt, dass Tätowierte (etc.) kriminell sind.

oJo... bitte... Es geht nicht um Tattoos, es geht um Merkmale, die auf eine gewisse Persönlichkeit hinweisen. Wennst in der Kutte vom Kukluksklan dort vorstellig wirst, dann ist es auch "nur Kleidung", impliziert aber ein Statement. Es geht um den anzunehmenden INHALT des Statements.

Naja, für mich ist halt noch ein feiner Grat zwischen Symbolen/Kleidung/... die eindeutig einer radikalen Bewegung zuzuordnen sind und Dingen die halt nicht Salonfähig sind. Ein Punk, Bodymodder ..... kann von mir aus gerne eine Waffe haben wenn sonst alles passt.

cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Wenn es Indizien gibt, das derjenige Agressiv oder ähnliches ist, ist er natürlich angehalten weitere Schritte einzuleiten. (Z.B. Antragsteller streitet und schreit herum > Amtsarzt oder was auch immer. Selbiges bei Alkoholabusus)
Wenn im EKIS hundert Einträge sind wo die Beamten ein aggressives, unkooperatives Verhalten notieren kann man von mir aus gerne eine nähere Prüfung veranlassen...

Ja wovon denkst du wird hier denn die ganze Zeit gesprochen? Anhand des Urteils und auch des Gesetzestextes wurde bereits mehrfach dargelegt, dass es um genau einen solchen Fall geht. Nur ist eben der Grad dessen fraglich.

Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar und in einem Fall ergangen, wo jemand verurteilt war. Daher kann man daran nichts messen, auch wenn da ein Nebensatz drin ist der was anderes behauptet.
cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Und bitte, woher hat ein Sachbearbeiter Erfahrungen? Das sind Verwaltungsbeamte oder sonstige Angestellte. Die kriegen auch keine Rückmeldung wenn einer 'ihrer' Klienten mit der Waffe was anstellen würde.

Wer weiss, was die vorher gearbeitet haben, welche Erfahrungen sie gesammelt haben. Es ist doch ziemlich hochmütig, zu glauben, dass WIR mehr Ahnung haben, als die. Aus was hinauf denn? Sind unsere Erfahrungswerte etwa mehr wert?

Ich behaupte nicht mehr zu wissen, aber es ist deren Aufgabe die Verwaltung zu erledigen und Dinge auf rechtlicher Basis zu erledigen. Subjektive Wertschätzungen gehören da finde ich nicht dazu.
cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Zumindest der letzte Fall ist ein Flobert, für Kat. B also irrelevant.

Rechtlich ja. Aber eine hervorragende Illustration dessen, was es zu vermeiden gilt. Mach halt aus C ein B mit einem Antrag. Dann sind wir genau da, wovon wir die ganze Zeit am Thema vorbeireden (denn der SB hat beim Erstantrag eh nix wirklich zu melden).

Ok, so gesehen natürlich richtig.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von cas81 » Mi 26. Apr 2017, 14:32

oJo hat geschrieben:Ein Punk, Bodymodder ..... kann von mir aus gerne eine Waffe haben wenn sonst alles passt.

Sowieso, davon spricht aber (so hoffe und glaube ich) doch niemand. Es geht um Ersteres.

oJo hat geschrieben:Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar und in einem Fall ergangen, wo jemand verurteilt war. Daher kann man daran nichts messen, auch wenn da ein Nebensatz drin ist der was anderes behauptet.

Ist aber nun mal so. Die Behörde hat eben auch auf das zu erwartende Verhalten abzustellen. Gewalt, Saufen, Drogen, usw sind nun mal alles Gründe, um die zukünftige Verlässlichkeit in Frage zu stellen. Wenn die Polizei in den letzten zwei Jahren schon 10 mal bei jemandem daheim war, der ständig volltrunken seine Frau prügelt, diese aber noch nie Anzeige erstattet hat, sind doch Zweifel an einer zukünftigen Verlässlichkeit begründet.

oJo hat geschrieben:Ich behaupte nicht mehr zu wissen, aber es ist deren Aufgabe die Verwaltung zu erledigen und Dinge auf rechtlicher Basis zu erledigen. Subjektive Wertschätzungen gehören da finde ich nicht dazu.

Und du bist Psychologe UND Jurist UND Teil der Gesetzgebung? Du hast auch eine subjektive Wertschätzung, welche sich ua aus diesen Bereichen zusammensetzt. Allerdings kannst du durch deine blosse Meinung niemandem etwas verwehren. Die SB aber eh auch nicht, denn:
oJo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Zumindest der letzte Fall ist ein Flobert, für Kat. B also irrelevant.

Rechtlich ja. Aber eine hervorragende Illustration dessen, was es zu vermeiden gilt. Mach halt aus C ein B mit einem Antrag. Dann sind wir genau da, wovon wir die ganze Zeit am Thema vorbeireden (denn der SB hat beim Erstantrag eh nix wirklich zu melden).

Ok, so gesehen natürlich richtig.

:character-oldtimer:

Das hier von dir gesehene Problem existiert in dieser Form gar nicht. Bei der Grundsatzdiskussion - nicht auf den TO und seinen konkreten Fall bezogen !!! - geht es um den o.g. saufenden Frauenprügler, der nur noch nie verurteilt wurde. Ich will nicht, dass der eine WBK bekommt. Nicht etwa, weil er seine Frau dann möglicherweise erschiesst statt erwürgt, sondern weil er zu Gewalt bereit ist und unter Suff die Kontrolle verliert, demnach voraussichtlich auch die Hemmschwelle illegal zu führen und die FFW beim nächsten Würstelstand mindestens zur Drohung zückt, wenn sich einer vordrängt. Oder aus dem Fenster ballert, wenn der Bub auf der Strasse zu laut ist. Oder weil er seinem Bruder hinterherschiesst, wenns mal im Suff Streit gibt. Macht er das sicher? Nein. Aber kann ich es so einem zutrauen? Auf jeden Fall. Jedenfalls mehr, als einem "normalen" Menschen. Darum gehts in der Diskussion.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
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