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WBK Ablehnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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oJo
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 14:50

cas81 hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Ein Punk, Bodymodder ..... kann von mir aus gerne eine Waffe haben wenn sonst alles passt.

Sowieso, davon spricht aber (so hoffe und glaube ich) doch niemand. Es geht um Ersteres.

oJo hat geschrieben:Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar und in einem Fall ergangen, wo jemand verurteilt war. Daher kann man daran nichts messen, auch wenn da ein Nebensatz drin ist der was anderes behauptet.

Ist aber nun mal so. Die Behörde hat eben auch auf das zu erwartende Verhalten abzustellen. Gewalt, Saufen, Drogen, usw sind nun mal alles Gründe, um die zukünftige Verlässlichkeit in Frage zu stellen. Wenn die Polizei in den letzten zwei Jahren schon 10 mal bei jemandem daheim war, der ständig volltrunken seine Frau prügelt, diese aber noch nie Anzeige erstattet hat, sind doch Zweifel an einer zukünftigen Verlässlichkeit begründet.

oJo hat geschrieben:Ich behaupte nicht mehr zu wissen, aber es ist deren Aufgabe die Verwaltung zu erledigen und Dinge auf rechtlicher Basis zu erledigen. Subjektive Wertschätzungen gehören da finde ich nicht dazu.

Und du bist Psychologe UND Jurist UND Teil der Gesetzgebung? Du hast auch eine subjektive Wertschätzung, welche sich ua aus diesen Bereichen zusammensetzt. Allerdings kannst du durch deine blosse Meinung niemandem etwas verwehren. Die SB aber eh auch nicht, denn:
oJo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
Rechtlich ja. Aber eine hervorragende Illustration dessen, was es zu vermeiden gilt. Mach halt aus C ein B mit einem Antrag. Dann sind wir genau da, wovon wir die ganze Zeit am Thema vorbeireden (denn der SB hat beim Erstantrag eh nix wirklich zu melden).

Ok, so gesehen natürlich richtig.

:character-oldtimer:

Das hier von dir gesehene Problem existiert in dieser Form gar nicht. Bei der Grundsatzdiskussion - nicht auf den TO und seinen konkreten Fall bezogen !!! - geht es um den o.g. saufenden Frauenprügler, der nur noch nie verurteilt wurde. Ich will nicht, dass der eine WBK bekommt. Nicht etwa, weil er seine Frau dann möglicherweise erschiesst statt erwürgt, sondern weil er zu Gewalt bereit ist und unter Suff die Kontrolle verliert, demnach voraussichtlich auch die Hemmschwelle illegal zu führen und die FFW beim nächsten Würstelstand mindestens zur Drohung zückt, wenn sich einer vordrängt. Oder aus dem Fenster ballert, wenn der Bub auf der Strasse zu laut ist. Oder weil er seinem Bruder hinterherschiesst, wenns mal im Suff Streit gibt. Macht er das sicher? Nein. Aber kann ich es so einem zutrauen? Auf jeden Fall. Jedenfalls mehr, als einem "normalen" Menschen. Darum gehts in der Diskussion.

Also natürlich möchte ich nicht, dass ein Alkoholiker der seine Frau misshandelt zum LWB wird.
Aber für mich steht dem Gegenüber der Threadersteller, der zumindest in seiner virtuellen Existenz von mir vorerst den Vertrauensvorschuss hat, tatsächlich nichts angestellt zu haben. Er wurde wohl mal angezeigt weil irgendwas passiert sein soll. Das ganze wurde, wie es sich gehört, verfolgt und dann eingestellt. Er ist jetzt unbescholtener Bürger und hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen. Es sollte ihn somit nichts hindern, eine WBK zu erlangen, solange er alle anderen Voraussetzungen erfüllt.

Wenn ein amtsbekannter Alkoholiker, der laufend so ausschreitet dass die Nachbarn anrufen, in keinster weise belangt ist, ist das ein Fehler im Vollzug. Es darf aber nicht dazu führen, dass die wichtigsten Schutzfunktionen im Rechtssystem ausgehebelt werden.
Anders wäre es für mich z.B. bei laufenden Verfahren, da kann man gerne eine abhängige Wartefrist einführen.

Ich denke hier nämlich an die anderen Fälle:
Jemand sieht ähnlich aus wie der Täter, wird also von der Polizei vorerst verhaftet und verhört. Es stellt sich heraus, dass er es nicht war: Keine WBK.
Nachbarschaftsstreit; Es hagelt Anzeigen wegen allem möglichen weil die Mistkübel zu weit in eine Einfahrt stehen: Keine WBK.
Autounfall. Der Antragssteller ist auf Grund von <x> in das vordere Auto gefahren. Die Lenkerin hat Nackenschmerzen. Körperverletzung: Keine WBK.
Solche Fälle sind alltäglich und landen alle in irgendwelchen Datenbanken wo sie auf ewig abrufbar bleiben. Keiner ist deswegen automatisch nicht zuverlässig.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 26. Apr 2017, 14:52

@cas81

so gesehen richtig, und in deinem genannten Beispiel wird dann der Kandidat hoffentlich schon aktenkundig sein, auch wenn keine Anzeige vorliegt. Aufscheinen wird das bestimmt irgendwo, auch ohne Verurteilung.
Deshalb hab ich ja vorhin noch geschrieben, der TO sollte mal in sich gehen und mal überlegen ob da nicht doch noch was gewesen ist das
die Entscheidung der Behörde dahingehend beeinflußt????

Zitat
oJo
Ich denke hier nämlich an die anderen Fälle:
Jemand sieht ähnlich aus wie der Täter, wird also von der Polizei vorerst verhaftet und verhört. Es stellt sich heraus, dass er es nicht war: Keine WBK.
Nachbarschaftsstreit; Es hagelt Anzeigen wegen allem möglichen weil die Mistkübel zu weit in eine Einfahrt stehen: Keine WBK.
Autounfall. Der Antragssteller ist auf Grund von <x> in das vordere Auto gefahren. Die Lenkerin hat Nackenschmerzen. Körperverletzung: Keine WBK.
Solche Fälle sind alltäglich und landen alle in irgendwelchen Datenbanken wo sie auf ewig abrufbar bleiben. Keiner ist deswegen automatisch nicht zuverlässig.

Und genau deshalb meine ich das es bei so einer Entscheidung nicht die persönlichen Befindlichkeiten eines SB miteinbezogen werden dürfen sonder allein Fakten.
Und ich glaube auch das es normalerweise so gehandhabt wird.
Wenn der TO tatsächlich einer Behördenwillkür zum Opfer fällt, kann er ja sein Recht vor Gericht geltend machen.
Sollte der Fall wirklich so gelaufen sein wie beschrieben gibt ihm jedes Gericht der Welt Recht.
Zuletzt geändert von Evilcannibal79 am Mi 26. Apr 2017, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Norander » Mi 26. Apr 2017, 14:53

@ Cas81 :clap: :clap: Und genauso habe ich es auch gemeint.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Robiwan » Mi 26. Apr 2017, 14:57

Wenn ich mir die letzten Postings durchlese habe ich das gute Gefühl, dass wir jetzt alle vom selben reden und einer Meinung sind (und eigentlich schon immer waren) :)
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Norander » Mi 26. Apr 2017, 15:07

Die Redewendung „Um des Kaisers Bart streiten“ wird gebraucht, um auszudrücken, dass es um belanglose Dinge geht, die sich womöglich gar nicht entscheiden lassen. Ein solcher Streit entbrannte tatsächlich im Jahr 363 n. Chr., als Kaiser Julian Apostata auf dem Weg zu seinem Perserfeldzug in Antiochia am Orontes Station machte und die leichtlebigen Bewohner Spottverse auf den ernsten Kaiser mit seinem Philosophenbart dichteten. Julian antwortete mit einer philosophisch inspirierten Satire (Misopogon: Barthasser), einem der wenigen überlieferten Selbstzeugnisse eines Kaisers nach Mark Aurel.

Allerdings war schon im zweiten vorchristlichen Jahrzehnt die lateinische Wendung „rixari de lana caprina“ („streiten um Ziegenwolle“) zur Kennzeichnung sinnlosen Streits um Nichtigkeiten gebräuchlich. In dieser Bedeutung findet sich im ersten Buch der Horazischen Episteln der Hexameter „alter rixatur de lana saepe caprina“ („ein anderer streitet ständig um Ziegenwolle“).[8] Die Redensart geht möglicherweise auf die Unbestimmtheit des Begriffes lana (Wolle) zurück, die Meinungsverschiedenheiten darüber Raum ließ, ob allein das Haarkleid des Schafs oder auch das anderer Tiere oder gar pflanzliches Material so genannt werden könne; noch das Corpus iuris civilis nahm dazu allerlei klärende Aussprüche Ulpians in sein 32. Buch De legatis et fideicommissis auf.[9] Aller Wahrscheinlichkeit nach hat sich die deutsche Übersetzung von lana caprina in Geißhaar[10] oder Geißbart wegen der Lautähnlichkeit im Laufe der Zeit zu Kaisers Bart gewandelt, ohne dass sich dabei am Sinn der Redensart etwas änderte. Nur die ursprünglichen Zusammenhänge gerieten in Vergessenheit.[11]

In Emanuel Geibels Gedicht Von des Kaisers Bart[12] streiten drei junge Männer im Wirtshaus darüber, ob der Bart Kaiser Friedrich Barbarossas braun, schwarz oder weiß gewesen sei, und gehen deshalb schließlich sogar mit Säbeln aufeinander los. Das Gedicht endet mit der Ermahnung:

Zankt, wenn ihr sitzt beim Weine,
Nicht um des Kaisers Bart!

Quelle Wikipedia
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von wolfgangf » Mi 26. Apr 2017, 15:43

Vielleicht könnte JohnSmith doch etwas genauer erörtern, worum es damals ging.
Er ist hier im Forum ja sowieso anonym und wir hätten dann eine ordentlichere Diskussionsgrundlage und nicht so viel Spekulation.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von SSG308 » Mi 26. Apr 2017, 15:49

Da die Frage hier scheinbar erstmals ausführlicher diskutiert wurde, haben mich jetzt noch Zahlen zu den Ablehnungen interessiert,
leider wird dabei nicht zwischen Erstantrag und Erweiterung unterschieden, aber vielleicht interessiert es euch trotzdem:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 498404.pdf

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von JohnSmith95 » Mi 26. Apr 2017, 18:47

wolfgangf hat geschrieben:Vielleicht könnte JohnSmith doch etwas genauer erörtern, worum es damals ging.
Er ist hier im Forum ja sowieso anonym und wir hätten dann eine ordentlichere Diskussionsgrundlage und nicht so viel Spekulation.


Also es war folgendermaßen: Ich war und bin immer noch leidenschaftlicher Airsoftspieler :P

Vom Airsoft wurden regelmäßig auch Fotos gemacht.

Irgendwann hatte ich dann mal ein Bild als WhatsApp Profilbild (war leider nicht eundeutig erkennbar dass es sich um Airsoft handelte).

Irgendwem hatte dieses Bild nicht gepasst und hat es der Polizei gemeldet. Die haben dann ein Mega Drama abgezogen Dann kam die Anklage wegen öffentlicher Drohung usw... die BH hat dann zeitgleich ein Verfahren für ein Waffenverbot eröffnet. Nach den weiteren Untersuchungen und Stellungnahmen haben sie das Verfahren dann wegen nicht zutreffen der Tatbestände eingestellt.

Das war die Kurzversion davon

LG

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von cas81 » Mi 26. Apr 2017, 19:29

Danke für die Klarstellung. Ich hoffe (und rechne damit), dass sich der momentane Zustand bald zu deinen Gunsten aufklärt. Spätestens wennst in die nächste Instanz ziehst. Ist ja lächerlich sowas... Die Profilbilder hier im Forum sind den Wapplern hoffentlich kein Dorn im Auge ;-)

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Reverend45 » Do 27. Apr 2017, 03:57

Also wieder mal ein Blockwart der Leuten was schwer macht...kenn ich. Drück dir die Daumen dass sich das klärt!
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Robiwan » Do 27. Apr 2017, 11:30

Von einem Airsoftler zum anderen: Alles Gute! Ich drück dir die Daumen dass alles zu deinen Gunsten ausgeht.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von JohnSmith95 » Do 27. Apr 2017, 18:09

Danke :D

ich werd euch auf dem laufenden halten.

LG

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von JohnSmith95 » Mi 13. Sep 2017, 13:52

Update: nach einer 6 monatigen Geduldsprobe wurde mir die WBK vom LVwG zugesprochen.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von andishp » Mi 13. Sep 2017, 13:59

Herzlichen Glückwunsch
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Paddy91 » Mi 13. Sep 2017, 14:41

Gratuliere. Und danke für die Rückmeldung!

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