cas81 hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Ein Punk, Bodymodder ..... kann von mir aus gerne eine Waffe haben wenn sonst alles passt.
Sowieso, davon spricht aber (so hoffe und glaube ich) doch niemand. Es geht um Ersteres.oJo hat geschrieben:Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar und in einem Fall ergangen, wo jemand verurteilt war. Daher kann man daran nichts messen, auch wenn da ein Nebensatz drin ist der was anderes behauptet.
Ist aber nun mal so. Die Behörde hat eben auch auf das zu erwartende Verhalten abzustellen. Gewalt, Saufen, Drogen, usw sind nun mal alles Gründe, um die zukünftige Verlässlichkeit in Frage zu stellen. Wenn die Polizei in den letzten zwei Jahren schon 10 mal bei jemandem daheim war, der ständig volltrunken seine Frau prügelt, diese aber noch nie Anzeige erstattet hat, sind doch Zweifel an einer zukünftigen Verlässlichkeit begründet.oJo hat geschrieben:Ich behaupte nicht mehr zu wissen, aber es ist deren Aufgabe die Verwaltung zu erledigen und Dinge auf rechtlicher Basis zu erledigen. Subjektive Wertschätzungen gehören da finde ich nicht dazu.
Und du bist Psychologe UND Jurist UND Teil der Gesetzgebung? Du hast auch eine subjektive Wertschätzung, welche sich ua aus diesen Bereichen zusammensetzt. Allerdings kannst du durch deine blosse Meinung niemandem etwas verwehren. Die SB aber eh auch nicht, denn:oJo hat geschrieben:cas81 hat geschrieben:
Rechtlich ja. Aber eine hervorragende Illustration dessen, was es zu vermeiden gilt. Mach halt aus C ein B mit einem Antrag. Dann sind wir genau da, wovon wir die ganze Zeit am Thema vorbeireden (denn der SB hat beim Erstantrag eh nix wirklich zu melden).
Ok, so gesehen natürlich richtig.
Das hier von dir gesehene Problem existiert in dieser Form gar nicht. Bei der Grundsatzdiskussion - nicht auf den TO und seinen konkreten Fall bezogen !!! - geht es um den o.g. saufenden Frauenprügler, der nur noch nie verurteilt wurde. Ich will nicht, dass der eine WBK bekommt. Nicht etwa, weil er seine Frau dann möglicherweise erschiesst statt erwürgt, sondern weil er zu Gewalt bereit ist und unter Suff die Kontrolle verliert, demnach voraussichtlich auch die Hemmschwelle illegal zu führen und die FFW beim nächsten Würstelstand mindestens zur Drohung zückt, wenn sich einer vordrängt. Oder aus dem Fenster ballert, wenn der Bub auf der Strasse zu laut ist. Oder weil er seinem Bruder hinterherschiesst, wenns mal im Suff Streit gibt. Macht er das sicher? Nein. Aber kann ich es so einem zutrauen? Auf jeden Fall. Jedenfalls mehr, als einem "normalen" Menschen. Darum gehts in der Diskussion.
Also natürlich möchte ich nicht, dass ein Alkoholiker der seine Frau misshandelt zum LWB wird.
Aber für mich steht dem Gegenüber der Threadersteller, der zumindest in seiner virtuellen Existenz von mir vorerst den Vertrauensvorschuss hat, tatsächlich nichts angestellt zu haben. Er wurde wohl mal angezeigt weil irgendwas passiert sein soll. Das ganze wurde, wie es sich gehört, verfolgt und dann eingestellt. Er ist jetzt unbescholtener Bürger und hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen. Es sollte ihn somit nichts hindern, eine WBK zu erlangen, solange er alle anderen Voraussetzungen erfüllt.
Wenn ein amtsbekannter Alkoholiker, der laufend so ausschreitet dass die Nachbarn anrufen, in keinster weise belangt ist, ist das ein Fehler im Vollzug. Es darf aber nicht dazu führen, dass die wichtigsten Schutzfunktionen im Rechtssystem ausgehebelt werden.
Anders wäre es für mich z.B. bei laufenden Verfahren, da kann man gerne eine abhängige Wartefrist einführen.
Ich denke hier nämlich an die anderen Fälle:
Jemand sieht ähnlich aus wie der Täter, wird also von der Polizei vorerst verhaftet und verhört. Es stellt sich heraus, dass er es nicht war: Keine WBK.
Nachbarschaftsstreit; Es hagelt Anzeigen wegen allem möglichen weil die Mistkübel zu weit in eine Einfahrt stehen: Keine WBK.
Autounfall. Der Antragssteller ist auf Grund von <x> in das vordere Auto gefahren. Die Lenkerin hat Nackenschmerzen. Körperverletzung: Keine WBK.
Solche Fälle sind alltäglich und landen alle in irgendwelchen Datenbanken wo sie auf ewig abrufbar bleiben. Keiner ist deswegen automatisch nicht zuverlässig.