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WBK Ablehnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Norander
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Norander » Mi 26. Apr 2017, 09:49

Zuerst einmal möchte ich betonen das ich dem Threadersteller nichts unterstellen will und falls die Behörde ihm Unrecht tut, ich hoffe dass er zu seinem Recht kommt.

Ohne jedoch alle Informationen zur Sache zu haben können wir hier nur fröhliches Rätselraten veranstalten.

Ich finde es gut, dass die Verlässlichkeit so eng gesehen wird, da nur so, nicht ganz so verantwortungsbewussten Leuten der Zugang zu Waffen erschwert wird. Jedes mal wenn ein verantwortungsloser Waffenbesitzer Stoff für die Medien liefert, wird die Position der Rechtschaffenen geschwächt.

Nehmen wir mal die aktuelle Diskussion über die "Gefährder" als Beispiel. Das sind Menschen die zum Teil noch von keinem Gericht verurteilt wurden und von denen dennoch Gefahr ausgeht. Da bin ich heilfroh, dass diesen zumindest der Zugang zu legalen Kat. B verwehrt werden kann.

Oder anderes Beispiel. Bekannte Raser die bereits mehrere Alleinunfälle hatten und gegen die auf der Behörde schon mehrere Anzeigen von Privatpersonen vorliegen, jedoch mangels Messwerte und Beweismittel kein Verwaltungsverfahren eröffnet werden kann.

Oder Antragsteller kommt als 1%er "verkleidet" zur BH. Bei der Antragstellung fällt dem Sachbearbeiter die "Hate" und auf der anderen Faust die "Kill" Tätowierung auf. Es liegt aber sonst nichts gegen ihn auf. Zum Glück hat die Behörde in solchen Fällen einen Ermessensspielraum.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 10:05

Norander hat geschrieben:Oder Antragsteller kommt als 1%er "verkleidet" zur BH. Bei der Antragstellung fällt dem Sachbearbeiter die "Hate" und auf der anderen Faust die "Kill" Tätowierung auf. Es liegt aber sonst nichts gegen ihn auf. Zum Glück hat die Behörde in solchen Fällen einen Ermessensspielraum.

Du hast nicht ernsthaft gerade Tätowierten den Zugang zu Waffen abgesprochen?! :doh: https://www.facebook.com/Keinetattoos/

Ich kann dich aber beruhigen, die Behörde hat hier genau keinen Ermessensspielraum.

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Hane
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Hane » Mi 26. Apr 2017, 10:18

ein Bekannter von mir hatte eine Vorstrafe wegen einer Rauferei, aber schon lange her.
Er wurde zur BH zur Stellungnahme gerufen, dort hat er anscheinend einen guten Eindruck hinterlassen und die WBK dann doch bekommen.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Robiwan » Mi 26. Apr 2017, 10:19

oJo hat geschrieben:
Norander hat geschrieben:Oder Antragsteller kommt als 1%er "verkleidet" zur BH. Bei der Antragstellung fällt dem Sachbearbeiter die "Hate" und auf der anderen Faust die "Kill" Tätowierung auf. Es liegt aber sonst nichts gegen ihn auf. Zum Glück hat die Behörde in solchen Fällen einen Ermessensspielraum.

Du hast nicht ernsthaft gerade Tätowierten den Zugang zu Waffen abgesprochen?! :doh:


Also bitte, mit Absicht blöd stellen muss echt nicht sein. In dem Beispiel ist die Message ("Kill", Hate") das Problem, nicht das Medium mit der sie verbreitet wird.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 10:23

Robiwan hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
Norander hat geschrieben:Oder Antragsteller kommt als 1%er "verkleidet" zur BH. Bei der Antragstellung fällt dem Sachbearbeiter die "Hate" und auf der anderen Faust die "Kill" Tätowierung auf. Es liegt aber sonst nichts gegen ihn auf. Zum Glück hat die Behörde in solchen Fällen einen Ermessensspielraum.

Du hast nicht ernsthaft gerade Tätowierten den Zugang zu Waffen abgesprochen?! :doh:


Also bitte, mit Absicht blöd stellen muss echt nicht sein. In dem Beispiel ist die Message ("Kill", Hate") das Problem, nicht das Medium mit der sie verbreitet wird.

Also schau, ich trag keine Tattoos und werds auch in absehbarer Zeit sicher nicht tun, aber ich kenn nicht jeden seine Beweggründe, aber in einer freien Gesellschaft kann man sich auch böse Wörter auf den Körper schreiben und trotzdem kein Verbrecher sein. Wenns jetzt radikale Gruppensymbole oder so sind sollte man wohl was machen, aber nur weil jemand Fan von fraglichen Rappern ist oder was halt sonst heute modern ist, schließt ihn das noch nicht aus. Und er hat ja ganz explizit geschrieben, dass dieser 'verkleidete' Verbrecher sonst unbescholten ist.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 26. Apr 2017, 10:39

Norander hat geschrieben:Oder Antragsteller kommt als 1%er "verkleidet" zur BH. Bei der Antragstellung fällt dem Sachbearbeiter die "Hate" und auf der anderen Faust die "Kill" Tätowierung auf. Es liegt aber sonst nichts gegen ihn auf. Zum Glück hat die Behörde in solchen Fällen einen Ermessensspielraum.


setzen 5

selten so an Schwachsinn gelesen.
Wenns nach solchen Kriterien die WBK vergeben dann hätten einige Freunde und auch ich selbst in 100 Jahren keine WBK bekommen.
Auch wenn du dich auf die "bösen" Wörter auf der Hand beziehst.
Bissi weniger RTL2 schauen....

Bei einem Hakenkreuz auf der Stirn schaut die Sache dann schon anders aus, aber da gibts ja Gsd das Verbotsgesetz
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Robiwan » Mi 26. Apr 2017, 10:53

oJo hat geschrieben:Also schau, ich trag keine Tattoos und werds auch in absehbarer Zeit sicher nicht tun, aber ich kenn nicht jeden seine Beweggründe, aber in einer freien Gesellschaft kann man sich auch böse Wörter auf den Körper schreiben und trotzdem kein Verbrecher sein. Wenns jetzt radikale Gruppensymbole oder so sind sollte man wohl was machen, aber nur weil jemand Fan von fraglichen Rappern ist oder was halt sonst heute modern ist, schließt ihn das noch nicht aus. Und er hat ja ganz explizit geschrieben, dass dieser 'verkleidete' Verbrecher sonst unbescholten ist.


Das stimmt schon. Nur redest Du immer von der Vergangenheit bzw. Gegenwart. Bei der Verlässlichkeit im Waffengesetz geht es aber prinzipiell um die Zukunftsprognose (welche sich z.T. aus der Vergangenheit und Gegenwart ableiten lässt)! Wenn jemand seiner Umwelt das Lebensmotto "Mord und Totschlag" suggeriert, kann man dem Sachbearbeiter nicht bös sein wenn er so jemandem nicht mit einem Lächeln im Gesicht eine WBK in die Hand drückt.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 26. Apr 2017, 11:02

Wenn nichts vorliegt, keine Vorstrafen oder sonst irgendwas aufscheinen DARF sowas keine Rolle spielen.
Bei meiner Sachbearbeiterin tut es das auf alle Fälle nicht.
Am besten wir beenden dieses Thema hiermit und konzentrieren uns wieder auf die eigentliche Frage.

Nur noch mal zum Abschluss, mit der Aussage "verkleideter Verbrecher".
Nur weil jemand bunt ist, ist man kein "verkleideter Verbrecher". Gut zu wissen welches Weltbild manche Leute haben.
Entspricht man nicht der Norm, ist man ein Verbrecher :headslap:
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von cas81 » Mi 26. Apr 2017, 11:17

Und dann kommt das Geschrei wieder "warum hat niemand was getan, das war doch offensichtlich!". Und ja, wenn es offensichtlich ist, wenn der zornige Skin mit ACAB- Tattoo und Onkelz- Aufnäher eine WBK beantragt, dann bildet die Summe all dieser Merkmale (und nicht die einzelnen Merkmale selbst!) sehrwohl einen nicht unrealistischen Zukunftsschluss, einen Schluss auf die Person, dafür sind diese Merkmale schliesslich überhaupt erst da.

Manche warten wirklich nur darauf wieder loslegen zu können, indem sie bspw einem bekannten User, dessen Summe seiner Beiträge eindeutig GEGEN eine Erschwernis der LWB spricht, die Worte im Mund verdrehen. Oder liegts nur am Beissfreflex, der dem Verstand im Weg steht? Ihr wisst doch ganz genau, dass er es nicht so extrem meint, wie ihr es ihm unterstellt. Ob Zeichen/Symbole oder Worte ich doch wirklich egal, rein die Message, das Gesamtbild zählt (sollte zählen). Oder habt ihr da auch etwas dagegen? Na dann gebt aber einem Hitler- oder Bin- Laden- Doppelgänger auch eine WBK, denn der hat ja nichts verbochen!

Sinnerfassendes Lesen ist unter halbwegs Gleichgesinnten eigentlich nicht so schwierig.
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Ares
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Ares » Mi 26. Apr 2017, 11:28

Maßgebende Grundlage für einen Positiv / Negativbescheid, sollte doch das psychologische Gutachten sein. Vielleicht gab es da Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Ekis Abfrage?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von oJo » Mi 26. Apr 2017, 11:30

cas81 hat geschrieben:Manche warten wirklich nur darauf wieder loslegen zu können, indem sie bspw einem bekannten User, dessen Summe seiner Beiträge eindeutig GEGEN eine Erschwernis der LWB spricht, die Worte im Mund verdrehen. Oder liegts nur am Beissfreflex, der dem Verstand im Weg steht? Ihr wisst doch ganz genau, dass er es nicht so extrem meint, wie ihr es ihm unterstellt. Ob Zeichen/Symbole oder Worte ich doch wirklich egal, rein die Message, das Gesamtbild zählt (sollte zählen). Oder habt ihr da auch etwas dagegen? Na dann gebt aber einem Hitler- oder Bin- Laden- Doppelgänger auch eine WBK, denn der hat ja nichts verbochen!

Sinnerfassendes Lesen ist unter halbwegs Gleichgesinnten eigentlich nicht so schwierig.

Genau das Gegenteil beschreibt er aber. Er beschreibt einen (angeblich nur für den Antrag) gut gekleideten Mensch, der auf seinen Händen Tattoos hat. Die Person ist ansonsten unbescholten. Hier ist ein für ihn negatives Kriterium erkennbar, das selbstverständlich ein Hinderungsgrund sein soll legal Waffen zu besitzen.

Ich verstehe diese Verallgemeinerungen einfach nicht. Wenn jemand amtsbekannter Nazi ist, gibts dazu auch unmengen Aktennotizen und im normalfall (zumindest getilgte) Straftaten. Bei solchen Leuten kann man die Zukunftsprognose stellen, dass sie wohl eher WIEDER unzuverlässig werden.
Aber auf Grund von Aussehen oder Beschuldigungen (z.B. automatische Anzeige bei Unfall mit Verletzten) rechtsgültige Konsequenzen zu ziehen verstößt gegen alle Grundsätze.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 26. Apr 2017, 11:41

Ares hat geschrieben:Maßgebende Grundlage für einen Positiv / Negativbescheid, sollte doch das psychologische Gutachten sein.


Genau so und nicht anders ! :clap:

Denn im Ernst, ein Sachbearbeiter sollte/darf sich nicht anmaßen über die Befähigung ein Urteil abzugeben.
Diese/r hat nicht die nötige Ausbildung dazu und sich nur von Äusserlichkeiten zu einem Urteil hinreissen zu lassen darf nicht
akzeptiert werden.
Dafür gibts Psychologen die eine Einschätzung vornehmen.
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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von MeanMachine » Mi 26. Apr 2017, 12:05

oJo hat geschrieben:Genau das Gegenteil beschreibt er aber. Er beschreibt einen (angeblich nur für den Antrag) gut gekleideten Mensch, der auf seinen Händen Tattoos hat. Die Person ist ansonsten unbescholten. Hier ist ein für ihn negatives Kriterium erkennbar, das selbstverständlich ein Hinderungsgrund sein soll legal Waffen zu besitzen.


Du weißt grad nicht wirklich, was mit 1%er gemeint ist, oder???
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von SSG308 » Mi 26. Apr 2017, 12:08

Bin kein Jurist, aber drei passende "Rechtssätze" hab ich gefunden, die werden in fast jedem Urteil zum Thema zitiert:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 04X01.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 18X01.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 12X03.html

Das Gutachten ist demnach nur eine allgemeine Prognose und es wäre meiner Meinung erforderlich, ein neuerliches Gutachten zu bestimmten Fragestellungen über Vorfälle (aus dem EKIS) zu erbringen..

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Re: WBK Ablehnung

Beitrag von Reverend45 » Mi 26. Apr 2017, 12:10

MeanMachine hat geschrieben:Du weißt grad nicht wirklich, was mit 1%er gemeint ist, oder???


Diskriminierung gegen Biker! oder so... ;)

mal ehrlich, wenn man durch den Psychotest durch ist kanns dem Sachbearbeiter scheißegal sein was ich an hab und wie ich ausschau. Das geht keine Sau was an, und aufgrund dessen die WBK zu verweigern ist schlichtweg falsch.
Account inaktiv. Adios, Amigos.

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