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Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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piefke
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von piefke » Mi 10. Mai 2017, 11:57

Denkt das Mal weiter was ihr so schreibt......!!
Eigentumswohnungen in AT, da auch gemeldet. Jetzt arbeitet ihr in Deutschland und schlaft in der Woche bei eurer Freundin in Rosenheim, wo ihr auch einen. Wohnsitz anmeldet. Ihr fahrt nun auch nicht mehr jedes WE nach Österreich , sondern nur jedes zweite. Schon könnt ihr alle eure Waffen abgeben......

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Robiwan
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Robiwan » Mi 10. Mai 2017, 15:48

Der §33 WaffG Abs. 2+3 gibt da was her:

Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung

(2) [...blabla...]Er hat außerdem den Staat innerhalb der Europäischen Union glaubhaft zu machen, in dem er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat [...]. Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.

(3) Anlässlich der Registrierung hat der Registrierungspflichtige eine Begründung für den Besitz von Schusswaffen der Kategorien C oder D anzuführen. Eine Begründung ist insbesondere als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene bekannt gibt, dass er sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft zur Selbstverteidigung bereit halten will, sie zur Ausübung der Jagd, des Schießsports oder für eine Sammlung verwenden möchte; allein der Wille die Schusswaffe besitzen zu wollen, ist keine zulässige Begründung.

Also, entgegen meiner Ansicht, darf sich ein EU-Urlauber bei uns zur Ausübung des Schießsports, der Jagd oder zur SV Kat. C und D Waffen besorgen. Der Waffentandler sagts der österr. Behörde, und die informiert die ausländische.
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von DerDaniel » Mi 10. Mai 2017, 17:05

Das von Robiwan dargelegte Verfahren finde ich Sinnvoll.
Warum soll einen Urlauber die Ausübung des Schießsports untersagt sein, wenn er die nötige Zuverlässigkeit besitzt (siehe unten). Das ist ja das gleiche wenn ich eine Einladung aus einem EU Land bekomme und da hin reise, ob Waffen jetzt dabei sind oder schon vor Ort ist doch latte.
Für die Zuverlässigkeit wird rechtsrum wie linksrum gesorgt. Nehme ich Waffen mit muss ich daheim Zuverlässigkeit besitzen; sind sie vor Ort gibt die lokale Behörde der Heimatbehörde Bescheid und die bleibt sicherlich nicht still sitzen wenn die Zuverlässigkeit nicht gegeben ist...

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Mi 10. Mai 2017, 20:00

Robiwan hat geschrieben:Also, entgegen meiner Ansicht, darf sich ein EU-Urlauber bei uns zur Ausübung des Schießsports, der Jagd oder zur SV Kat. C und D Waffen besorgen. Der Waffentandler sagts der österr. Behörde, und die informiert die ausländische.


wie laeufts bei kauf von privat?
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Robiwan
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Robiwan » Mi 10. Mai 2017, 20:18

Gleich. Weil der Waffenhändler hier nur in seiner Funktion als Registrierer gemeint ist.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von rhodium01 » Mi 10. Mai 2017, 20:19

@gewo

Das ist eine gute Frage ... was mach ich so mir ein deutscher Staatsbürger seine ID beim Kat. C/D Kauf als Altersnachweis vorweist? Muss ich einen Meldezettel verlangen? Wohl kaum?

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von oJo » Mi 10. Mai 2017, 21:16

Kannst ihn ja fragen und nicht verkaufen, wenn er dich anlügt macht er sich strafbar.

Tacticoll
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Tacticoll » Do 11. Mai 2017, 02:33

BigBen hat geschrieben:
Tacticoll hat geschrieben:
Der Staat hat den Waffenbesitz für EWR-Bürger in Österreich nur dann vorgesehen, wenn sie mehr als "nur" Urlauber sind.


Was *der Staat* sich bei der Entwicklung des österreichischen Waffengesetzes zum guten wie zum schlechten so alles gedacht hat oder auch nicht gedacht hat ist oftmals mysteriös aber am Ende für das was erlaubt ist und das was nicht erlaubt ist bedeutungslos.

Ich finde es schon gut und richtig das EWR Bürger hier nicht diskrimminiert werden. Und ja, auch Touristen.


Naja aber wenn die EU schon auf offene Innengrenzen im Schengenraum pocht, dann ist es doch verständlich das man für den Waffenerwerb in AT zumindest einen Wohnsitz in AT haben sollte, oder? Diskriminierung hat mit dem genau garnichts zu tun.


Also wenn es nach mir ginge hätten wir auch ein "2nd Ammendment" in der Europäischen Menschenrechtskonvention und ein EU-Waffenrecht das den Mitgliedsstaaten nicht vorschreibt was sie mindestens verbieten müssen sondern was sie maximal verbieten dürfen...

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