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Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Teilzeitösterreicher
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Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Teilzeitösterreicher » Mo 1. Mai 2017, 22:14

Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal eure Hilfe bei einer Frage bezüglich des Waffenrechts in Österreich.
Folgende Situation : Ich , Deutscher , 18 Jahre jung möchte in Österreich einen Mosin Nagant kaufen um in Österreich in einem Schützenverein im zu trainieren. Meine Eltern haben ein Ferienhaus in dem ich mich regelmäßig aufhalte. Ich bin aber glaube ich nicht in Österreich gemeldet, da es nur ein Zweitwohnsitz ist. Soweit ich mich informiert habe, kann ich als volljähriger EU Bürger, gegen den kein Waffenverbot vorliegt eine Kat.C Waffe kaufen und muss diese innerhalb von 6 Wochen registrieren lassen. Ich habe nicht vor die Waffe aus Österreich zu verbringen.

Jetzt lese ich aber immer wieder, dass die Behörde das an die Behörde meines Hauptwohnsitzlandes meldet. Was bedeutet das? Außerdem habe ich gehört, das das nicht nötig ist, wenn ich eine Erklärung unterschreibe, dass ich die Waffe nicht ausführen will. Ist das war oder hat sich da jetzt was geändert? Nochmal, ich bin ein gesetztestreuer Bürger und hab nichts verbotenes vor aber will nicht aufgrund der deutschen Waffenhysterie die GSG 9 vor der Tür stehen haben, wenn ich aus dem Urlaub zurück komme. Hat da einer von euch Erfahrung mit?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Mo 1. Mai 2017, 22:39

Teilzeitösterreicher hat geschrieben:Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal eure Hilfe bei einer Frage bezüglich des Waffenrechts in Österreich.
Folgende Situation : Ich , Deutscher , 18 Jahre jung möchte in Österreich einen Mosin Nagant kaufen um in Österreich in einem Schützenverein im zu trainieren. Meine Eltern haben ein Ferienhaus in dem ich mich regelmäßig aufhalte. Ich bin aber glaube ich nicht in Österreich gemeldet, da es nur ein Zweitwohnsitz ist. Soweit ich mich informiert habe, kann ich als volljähriger EU Bürger, gegen den kein Waffenverbot vorliegt eine Kat.C Waffe kaufen und muss diese innerhalb von 6 Wochen registrieren lassen. Ich habe nicht vor die Waffe aus Österreich zu verbringen.

Jetzt lese ich aber immer wieder, dass die Behörde das an die Behörde meines Hauptwohnsitzlandes meldet. Was bedeutet das? Außerdem habe ich gehört, das das nicht nötig ist, wenn ich eine Erklärung unterschreibe, dass ich die Waffe nicht ausführen will. Ist das war oder hat sich da jetzt was geändert? Nochmal, ich bin ein gesetztestreuer Bürger und hab nichts verbotenes vor aber will nicht aufgrund der deutschen Waffenhysterie die GSG 9 vor der Tür stehen haben, wenn ich aus dem Urlaub zurück komme. Hat da einer von euch Erfahrung mit?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.


es gab mit maerz eine gesetzesaenderung
ich hab kaum auslaender die bei uns kaufen
habe mir das noch ned im detail durchgelesen

aber soweit ich weiss reicht ein nebenwohnsitz ...
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 1. Mai 2017, 22:57

das mit der Erklärung, die Waffe nur im Inland besitzen zu wollen steht nur bei den Kat.B Waffen, weil Du in diesem Fall ohnehin eine österreichische WBK dazu brauchst. Nomalerweise auch eine Einwilligung Deines Herkunftlandes, auf die mit so einer Erklärung verzichtet werden kann, genauso wie auf die Rückmeldung.

§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden; einem Menschen, der den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darüber hinaus nur dann, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, wenn der Erwerber dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffen nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
....
5) Wurde der Behörde eine Meldung gemäß Abs. 2 erstattet und hat der Erwerber den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, so hat die Behörde diesen Mitgliedstaat von dem Erwerb in Kenntnis zu setzen, es sei denn, es läge eine Erklärung vor, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen.


für Langwaffen Kat C und D gilt:

§ 33.
(2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer und gegebenenfalls den Namen des Vorbesitzers der zu registrierenden Schusswaffe bekannt zu geben. Er hat außerdem den Staat innerhalb der Europäischen Union glaubhaft zu machen, in dem er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, oder glaubhaft zu machen, dass dieser außerhalb der Europäischen Union liegt. Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.


in diesem Fall MUSS (hat zu) die Behörde das melden.
Daß deswegen die GSG9 daheim antanzt, ist ja nicht gleich anzunehmen.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 1. Mai 2017, 23:01

und bevors wieder aufs Tapet kommt:

MITTELPUNKT DER LEBENSBEZIEHUNG steht im Gesetz.

nicht Haupt oder Nebenwohnsitz

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Mo 1. Mai 2017, 23:10

GSchoenbauer hat geschrieben:und bevors wieder aufs Tapet kommt:
MITTELPUNKT DER LEBENSBEZIEHUNG steht im Gesetz.
nicht Haupt oder Nebenwohnsitz


jo
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Teilzeitösterreicher » Mo 1. Mai 2017, 23:29

Ok...wenn ich jetzt also beim Kauf und der Meldung einfach meine Adresse in Österreich angebe, denn da werde ich die Waffe ja auch verwahren,was passiert dann? In meinem Pass steht meine deutsche Adresse, aber das muss ja nix heißen.
Ich frage am besten nächste Woche mal bei meiner Waffenbehörde nach wie sowie gehandhabt wird, aber wenn ich bei co2air die ganzen Horrorgeschichten von Hausdurchsuchungen lese wird mir schon ganz anders..... und den Sch.. will ich mir echt ersparen, ein Hobby soll ja Spaß und keinen Stress machen. Von daher bin ich nicht so scharf drauf.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Teilzeitösterreicher » Mo 1. Mai 2017, 23:35

Wird auch an die Behörde gemeldet, dass ich die Waffe auf eine Österreicher Anschrift gemeldet habe oder werden da nur die Daten aus meinem Pass angenommen, wenn nämlich weitergeleitet wird , dass ich die auf eine österreicher Adresse angemeldet habe , könnte mir das einiges erleichtern.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 1. Mai 2017, 23:49

da musst die Behörden fragen, WIE sie das genau machen ----

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von rupi » Di 2. Mai 2017, 08:08

wenn du in Ö einen Wohnsitz gemeldet hast dann sollte der im ZWR aufgrund des Melderegisters aufscheinen
member the old PD design ? oh I member

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Di 2. Mai 2017, 09:56

rupi hat geschrieben:wenn du in Ö einen Wohnsitz gemeldet hast dann sollte der im ZWR aufgrund des Melderegisters aufscheinen


was fuer sich genommen noch nix mit dem lebensmittelpunkt zu tun hat ...

der sg "hauptwohnsitz" ist soweit mir bekannt eine rein oesterreichische sonderregelung die auch extra in den verfassungsrang gehoben werden musste damit das ueberhaupt geht ...
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von GSchoenbauer » Di 2. Mai 2017, 12:20

im Regelfall ist Dein Lebensmittelpunkt dort, wo Du Steuern zahlst .... und die Leutchen sagen Dir das schon :)

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Di 2. Mai 2017, 13:59

GSchoenbauer hat geschrieben:im Regelfall ist Dein Lebensmittelpunkt dort, wo Du Steuern zahlst .... und die Leutchen sagen Dir das schon :)


egal wie es is
es ist unpraktikabel

ich mach ganz selten verkaeufe an nicht oesterreicher
daher weiss ich es jetzt nicht genau

aber soweit ich mich erinnere ist der EU buerger dem AT buerger gleichgestellt was den kauf von kat C/D betrifft, WENN dieser EU buerger in oesterreich den mittelpunkt seiner lebensinteressenen hat

wenn er diese nicht in AT hat dann muss ich meldung an die LPD machen ect ect

wie soll ich das als haendler feststellen wo der kaeufer seinen lebensmittelpunkt hat?
meldezettel ist ja noch machbar
aber soll ich jetzt anfangen die steuernummern zu kontrollieren ..?

lg
g
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von GSchoenbauer » Di 2. Mai 2017, 14:22

ja, des is sicher net praktikabel ... und auch net zumutbar.
Dem Gesetzgeber aber wie auch woanders wurscht, ob seine Untertanen damit zurechtkommen.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Promo » Di 2. Mai 2017, 15:56

Ganz aus der Praxis: da das dann deine erste Waffe ist, existierst du im ZWR (Zentralen WaffenRegister) noch nicht. Dazu muss dann der Händler eine Abfrage im ZMR (Zentralen MeldeRegister) machen, dann wird eine Verknüpfung zwischen den beiden Datenbanken erstellt und du existierst dann auch im ZWR.

Das ZWR "kopiert" immer nur die Meldeadresse aus dem ZMR rüber. Wenn du in Österreich "nur" einen Nebenwohnsitz hast, dann steht im ZWR auch genau das drinnen. Und wenn der Händler deine Ausweisdaten eingibt, dann ist auf dem ersten Fenster auch gleich ersichtlich, dass du nur einen Nebenwohnsitz in Österreich hast.

Da das Gesetz bei den Verpflichtungen des Händlers bei "nicht-Einheimischen" von "im Wege des Datenfernverkehrs" spricht, könnte man unterstellen mit der ZWR-Registrierung der Händler seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist. Ich gehe dann davon aus, dass die Behörde analog bei den Import-/Exportbewilligungen einfach die jeweilige Waffenbehörde des "Heimatlandes" über den Erwerb in Kenntnis setzt (dafür existieren etwa im Runderlass eigene E-Mail Listen, an welche Behörde das zu melden ist - in Deutschland zB an das BKA).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Teilzeitösterreicher » Di 2. Mai 2017, 17:25

Alles klar, schonmal vielen Dank für die Atworten. Ich hab meine Eltern gefragt, das Haus ist als Ferienhaus deklariert, daher ist keiner von uns da gemeldet, da so die Gemeindeabgaben niedriger ausfallen, also bin ich nur in Deutschland gemeldet. Könnte das zum Problem werden? Das es an die Behörde in Deutschland gemeldet wird lässt sich also kaum umgehen (oder?). Ich denke mal ich spreche mal mit der zuständigen Behörde bei mir und erkläre denen mal die Situation, nicht das die mir was unterstellen und ich im Morgengrauen Besuch bekomme. Vielleicht bin ich paranoid aber bei uns gab es angeblich schon Hausdurchsuchungen wegen Airsofts:(

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