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Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Mi 3. Mai 2017, 13:42

oJo hat geschrieben:...aber von den Entscheidungen und Runderlässen die ich kenne, würde ich drauf schließen, dass auch ein guter Safe, wenn er 'nie' kontrolliert wird eben irgendwann nichtmehr ausreichend Innen- & Außenschutz bietet....

wenn du dazu wirklich im RIS was gefunden hast bin ich interessiert
ich kenn nix was auch nur irgendwie in die richtung weist ....
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Promo » Sa 6. Mai 2017, 20:12

Meinte weil die Person ja dann nicht im ZWR existieren kann, weil sie ja auch ohne Wohnsitz nicht im ZMR drin sein kann wo das ZWR seine Daten rauszieht/verknüpft. Deshalb muss man - um in Österreich eine Waffe besitzen zu können - einen Wohnsitz haben. Also weniger eine rechtliche Basis, als eine systemtechnische Schwierigkeit. Gegenfrage aber, müsste man nicht eine Ferienwohnung als Nebenwohnsitz in Österreich melden?
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Sa 6. Mai 2017, 20:35

das mit dem eintrag ins ZMR koennte aber auch ueber die ergänzungsliste laufen
so wie die buergercard

du kannst ja auch ohne wohnsitz in oesterreich und ohne dass du oesterreichischervstaatsbuerger bist eine buergercard haben

zitat: " .....Für alle anderen Personen besteht die Möglichkeit, sich im so genannten Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eintragen zu lassen. Hinweis: Eintragungen ins Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) nimmt die Stammzahlenregisterbehörde vor. ...."
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Robiwan » Mo 8. Mai 2017, 13:32

Ich finde der Threadstarter zäumt das Pferd von hinten auf. IMHO müsste er sich um den legalen Waffenerwerb in DE kümmern, den EUFWP beantragen und die Waffe bei seinen Besuchen in AT ordnungsgemäß einführen (Trainingsbestätigung von den Schützen, Ladschreiben div. Bewerbe).

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Mo 8. Mai 2017, 17:50

Robiwan hat geschrieben:Ich finde der Threadstarter zäumt das Pferd von hinten auf. IMHO müsste er sich um den legalen Waffenerwerb in DE kümmern, den EUFWP beantragen und die Waffe bei seinen Besuchen in AT ordnungsgemäß einführen (Trainingsbestätigung von den Schützen, Ladschreiben div. Bewerbe).
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in DE kriegt er die waffe nicht
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Robiwan » Mo 8. Mai 2017, 20:22

gewo hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Ich finde der Threadstarter zäumt das Pferd von hinten auf. IMHO müsste er sich um den legalen Waffenerwerb in DE kümmern, den EUFWP beantragen und die Waffe bei seinen Besuchen in AT ordnungsgemäß einführen (Trainingsbestätigung von den Schützen, Ladschreiben div. Bewerbe).
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in DE kriegt er die waffe nicht

Dann ist das der berühmte Fall vom "bedauerlichen Einzelschicksal". Der Staat hat den Waffenbesitz für EWR-Bürger in Österreich nur dann vorgesehen, wenn sie mehr als "nur" Urlauber sind.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von rhodium01 » Mo 8. Mai 2017, 21:52

Der Unterschied ist schon gravierend:

D: Schützenverein für zumindest ein Jahr; WBK nötig; Bewerbe schießen; Waffensachkundeprüfung

Ö: "Ich hätte gerne den Knallstock (in 3 Tagen)" ... wie darf ich's einpacken?



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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Robiwan » Di 9. Mai 2017, 19:30

rhodium01 hat geschrieben:Der Unterschied ist schon gravierend:

D: Schützenverein für zumindest ein Jahr; WBK nötig; Bewerbe schießen; Waffensachkundeprüfung

Ö: "Ich hätte gerne den Knallstock (in 3 Tagen)" ... wie darf ich's einpacken?

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Andere Länder, andere (Un-)Sitten.

Ich sehe dennoch keinen Grund dass der Staat Österreich einem Urlauber (ist jetzt nicht abwertend gemeint, vor allem wir Tiroler sind sehr davon abhängig) ermöglicht, eine registrierungspflichtige Waffe zu erwerben. Wenn das nämlich die Runde macht, kommen ganz andere Gestalten als der Threadersteller (bei dem ich keinen kriminellen Background vermute).
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von Tacticoll » Mi 10. Mai 2017, 03:01

Der Staat hat den Waffenbesitz für EWR-Bürger in Österreich nur dann vorgesehen, wenn sie mehr als "nur" Urlauber sind.


Was *der Staat* sich bei der Entwicklung des österreichischen Waffengesetzes zum guten wie zum schlechten so alles gedacht hat oder auch nicht gedacht hat ist oftmals mysteriös aber am Ende für das was erlaubt ist und das was nicht erlaubt ist bedeutungslos.

Ich finde es schon gut und richtig das EWR Bürger hier nicht diskrimminiert werden. Und ja, auch Touristen.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von BigBen » Mi 10. Mai 2017, 07:10

Tacticoll hat geschrieben:
Der Staat hat den Waffenbesitz für EWR-Bürger in Österreich nur dann vorgesehen, wenn sie mehr als "nur" Urlauber sind.


Was *der Staat* sich bei der Entwicklung des österreichischen Waffengesetzes zum guten wie zum schlechten so alles gedacht hat oder auch nicht gedacht hat ist oftmals mysteriös aber am Ende für das was erlaubt ist und das was nicht erlaubt ist bedeutungslos.

Ich finde es schon gut und richtig das EWR Bürger hier nicht diskrimminiert werden. Und ja, auch Touristen.


Naja aber wenn die EU schon auf offene Innengrenzen im Schengenraum pocht, dann ist es doch verständlich das man für den Waffenerwerb in AT zumindest einen Wohnsitz in AT haben sollte, oder? Diskriminierung hat mit dem genau garnichts zu tun.
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Mi 10. Mai 2017, 07:26

es ist keine diskriminierung

WENN wer den lebensmittelpunkt in AT darf er waffen besitzen
egal aus welchem EU land er ist ,...
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von oJo » Mi 10. Mai 2017, 07:42

Ja eben, aber Urlauber haben den Lebensmittelpunkt woanders.

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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von BigBen » Mi 10. Mai 2017, 08:29

Es muss ja nichtmal der Lebensmittelpunkt sein oder? Reicht nicht auch ein Nebenwohnsitz in AT?
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von gewo » Mi 10. Mai 2017, 09:18

BigBen hat geschrieben:Es muss ja nichtmal der Lebensmittelpunkt sein oder? Reicht nicht auch ein Nebenwohnsitz in AT?


im gesetzt kommt der behriff wohnsitz nicht vor wenn ich mich recht erinnere

es geht immer um den mittelpunkt der lebensinteressen
dieser ist in AT ueber zb die rechtssprechung betreffend meldegesetz gut definiert

ausserhalb von AT kennt man den begriff glaube ich kaum
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Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger

Beitrag von burggraben » Mi 10. Mai 2017, 09:52

gewo hat geschrieben:es geht immer um den mittelpunkt der lebensinteressen
dieser ist in AT ueber zb die rechtssprechung betreffend meldegesetz gut definiert
ausserhalb von AT kennt man den begriff glaube ich kaum

Den rechtlichen Begriff "Mittelpunkt der Lebensinteressen / Lebensmittelpunkt" gibts eigentlich in allen deutschsprachigen Ländern und in anderen Ländern gibt es dementsprechende Äquivalente, weil der Begriff insbesondere im zwischenstaatlichen Recht von Bedeutung ist. Zu 95% Prozent gehts dabei halt ums Steuerrecht, insbesondere um Doppelbesteuerungsabkommen, also darum welcher Staat dich besteuern darf. Das ist bei jedem DBA anders, aber meistens gilt folgendes Prioritäts-Schema:

1 - Ständige Wohnstätte (sprich Hauptwohnsitz)
2 - Hat man in beiden Ländern Wohnsitz, dann darf der Staat besteuern wo man den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat
3 - Kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht bestimmt werden, dann gilt der gewöhnliche Aufenthalt

Wenn fürs Waffenrecht wirklich der Lebensmittelpunkt zählt, wäre das eine enorme Einschränkung, Mittelpunkt kann man nur einen haben. Wohnsitz aber sehr wohl mehrere.

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