gewo hat geschrieben:es geht immer um den mittelpunkt der lebensinteressen
dieser ist in AT ueber zb die rechtssprechung betreffend meldegesetz gut definiert
ausserhalb von AT kennt man den begriff glaube ich kaum
Den rechtlichen Begriff "Mittelpunkt der Lebensinteressen / Lebensmittelpunkt" gibts eigentlich in allen deutschsprachigen Ländern und in anderen Ländern gibt es dementsprechende Äquivalente, weil der Begriff insbesondere im zwischenstaatlichen Recht von Bedeutung ist. Zu 95% Prozent gehts dabei halt ums Steuerrecht, insbesondere um Doppelbesteuerungsabkommen, also darum welcher Staat dich besteuern darf. Das ist bei jedem DBA anders, aber meistens gilt folgendes Prioritäts-Schema:
1 - Ständige Wohnstätte (sprich Hauptwohnsitz)
2 - Hat man in beiden Ländern Wohnsitz, dann darf der Staat besteuern wo man den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat
3 - Kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht bestimmt werden, dann gilt der gewöhnliche Aufenthalt
Wenn fürs Waffenrecht wirklich der Lebensmittelpunkt zählt, wäre das eine enorme Einschränkung, Mittelpunkt kann man nur einen haben. Wohnsitz aber sehr wohl mehrere.