ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
-
- 9mm Para
- Beiträge: 12
- Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:40
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
Habt ihr da irgendwelche Tipps?
-
- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
Was willst Du noch haben?
Eine "Persilschein" wird Dir hier keiner geben können, - wollen und - dürfen.
Das musst Du Dir schon selber mit Deiner Behörde ausmachen.
Eine "Persilschein" wird Dir hier keiner geben können, - wollen und - dürfen.
Das musst Du Dir schon selber mit Deiner Behörde ausmachen.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
Wäre mir neu, dass man in At einen Nebenwohnsitz haben kann, ohne Hauptwohnsitz in AT. Entweder man ist hier gemeldet oder halt nicht. Und wenn ist das der Hauptwohnsitz.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
piefke hat geschrieben:Wäre mir neu, dass man in At einen Nebenwohnsitz haben kann, ohne Hauptwohnsitz in AT. Entweder man ist hier gemeldet oder halt nicht. Und wenn ist das der Hauptwohnsitz.
kann man schon
die hauptwohnsitz/ nebenwohnsitzsache ist eine oesterreichische loesung um die zustellung von behoerdlichen dokumenten auf die fuer die behoerde einfachste art regeln zu koennen
DU musst der behoerde sagen was dein hauptwohnsitz ist
und wenn dort dann ein amtliches schriftstueck ankommt dann gilt es als zugestellt mit allen rechtsfolgen
egal ob du es uebernommen hast oder nicht
da die meisten amtsdokumente nur eine 14 taegige (einspruchs) frist haben musst du die post also mindestens einmal die woche kontrollieren
alles vermutlich grundrechtswidrig
so wie das ganze postzustellgesetz nie und nimmer verfassungskonform ist
aber man hats mit 2/3 mehrheit beschlossen, und damit gilts ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
-
- 9mm Para
- Beiträge: 12
- Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:40
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
Alles klar , danke ihr habt mir sehr weitergeholfen. Ich gebe dann meinen deutschen Wohnsitz an und rede mal mit meiner Behörde
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
Ohne Wohnsitz in Österreich kannst du keine Waffe melden, da du auch keine Verwahrungsmöglichkeit hast (ohne Wohnsitz). Das was du willst, geht nicht.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
Promo hat geschrieben:Ohne Wohnsitz in Österreich kannst du keine Waffe melden, da du auch keine Verwahrungsmöglichkeit hast (ohne Wohnsitz). Das was du willst, geht nicht.
kann sein dass du recht hast
aber wieso eigentlich
was ist schlecht am ferienhaus als verwahrungsort?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Ohne Wohnsitz in Österreich kannst du keine Waffe melden, da du auch keine Verwahrungsmöglichkeit hast (ohne Wohnsitz). Das was du willst, geht nicht.
kann sein dass du recht hast
aber wieso eigentlich
was ist schlecht am ferienhaus als verwahrungsort?
Es wohnt dort keiner und passt drauf auf.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
woolf hat geschrieben:oJo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
kann sein dass du recht hast
aber wieso eigentlich
was ist schlecht am ferienhaus als verwahrungsort?
Es wohnt dort keiner und passt drauf auf.
Kennst du eine VwGH Urteil, nachdem die Verwahrung nur an ständigen Wohnsitzen zulässig ist?
Aber abgesehen davon, kann er die Waffe ja auch an anderen Orten verwahren. Dazu braucht es keinen Wohnsitz.
Ein leerstehendes Gebäude ist wohl offensichtlich keine sichere Verwahrung. Dass du in ner bewachten Bank deine Waffe sicher verwahren kannst bestreitet keiner, aber wenn etwas im Waffenrecht sogar MIT Logik keinen Sinn ergibt, sollte es ja wirklich nicht so schwierig sein das Ganze nachzuvollziehen.
Und sorry, aber ein Tourist hat keinen Anspruch hier Waffen zu besitzen, die EWR Regeln sind für Leute die hier leben, da ist irgendwann der Spielraum aus.
Bleibt ja eh ne Option nen Wohnsitz zu gründen und dort dann auch Waffen zu besitzen.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
oJo hat geschrieben:woolf hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Es wohnt dort keiner und passt drauf auf.
Kennst du eine VwGH Urteil, nachdem die Verwahrung nur an ständigen Wohnsitzen zulässig ist?
Aber abgesehen davon, kann er die Waffe ja auch an anderen Orten verwahren. Dazu braucht es keinen Wohnsitz.
Ein leerstehendes Gebäude ist wohl offensichtlich keine sichere Verwahrung. ....
also entschuldige bitte
wie kommst jetzt auf sowas?
selbstverstaendlich ist zb die verwahrung von waffen in einer jagdhuette zulaessig
und nicht jeder wohnt in einem ortverbund oder in einer stadt
und wenn wir schon beim thema stadt sind
statistisch gesehen ist das einbruchsrisiko in einer stadtwohnung garantiert um ecken hoeher als in ein haus am land
was du da geschrieben hast entbehrt jeder grundlage
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
gewo hat geschrieben:oJo hat geschrieben:woolf hat geschrieben:Kennst du eine VwGH Urteil, nachdem die Verwahrung nur an ständigen Wohnsitzen zulässig ist?
Aber abgesehen davon, kann er die Waffe ja auch an anderen Orten verwahren. Dazu braucht es keinen Wohnsitz.
Ein leerstehendes Gebäude ist wohl offensichtlich keine sichere Verwahrung. ....
also entschuldige bitte
wie kommst jetzt auf sowas?
selbstverstaendlich ist zb die verwahrung von waffen in einer jagdhuette zulaessig
und nicht jeder wohnt in einem ortverbund oder in einer stadt
und wenn wir schon beim thema stadt sind
statistisch gesehen ist das einbruchsrisiko in einer stadtwohnung garantiert um ecken hoeher als in ein haus am land
was du da geschrieben hast entbehrt jeder grundlage
Also ich weiß natürlich nicht wie es bei Jagdhütten ist, aber eine permanente Aufbewahrung in einem Gebäude, das potentiell für extrem lange Zeiträume keiner aufsucht (=Ferienhaus) scheint mir nicht legitim . Da fehlts einfach an so vielen Ecken und Enden. Wenn der Threadersteller eh regelmäßig dort ist, kann er auch einen Wohnsitz anmelden.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
oJo hat geschrieben:... aber eine permanente Aufbewahrung in einem Gebäude, das potentiell für extrem lange Zeiträume keiner aufsucht (=Ferienhaus) scheint mir nicht legitim .
es ist legitim
ned mehr und ned weniger
die verwahrungsbestimmungen sind in dutzenden verordungen, erlaessen und OGH urteilen recht gut skizziert
da gehts um aussensicherung, und zugriff durch unbefugte usw
die anwesenheitsfrequenz von personen ist KEIN ausschlussgrund fuer verwahrung an einem bestimmten ort
sie muss allerdings sehr wohl beruecksichtigt werden bei der art der verwahrung (mit einem einfachen blechspind fuer die verwahrung von einer groesseren anzahl kat B waffen in einer alleinstehenden berghuette wirst du dich sicher ned auf der sicheren seite bewegen)
oJo hat geschrieben:Wenn der Threadersteller eh regelmäßig dort ist, kann er auch einen Wohnsitz anmelden.
was aber an der sicherheit der verwahrung nix aendert ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenerwerb (Kat.C) als EU Bürger
gewo hat geschrieben:oJo hat geschrieben:... aber eine permanente Aufbewahrung in einem Gebäude, das potentiell für extrem lange Zeiträume keiner aufsucht (=Ferienhaus) scheint mir nicht legitim .
es ist legitim
ned mehr und ned weniger
die verwahrungsbestimmungen sind in dutzenden verordungen, erlaessen und OGH urteilen recht gut skizziert
da gehts um aussensicherung, und zugriff durch unbefugte usw
die anwesenheitsfrequenz von personen ist KEIN ausschlussgrund fuer verwahrung an einem bestimmten ort
sie muss allerdings sehr wohl beruecksichtigt werden bei der art der verwahrung (mit einem einfachen blechspind fuer die verwahrung von einer groesseren anzahl kat B waffen in einer alleinstehenden berghuette wirst du dich sicher ned auf der sicheren seite bewegen)
Du hast da wahrscheinlich mehr Ahnung als ich, aber von den Entscheidungen und Runderlässen die ich kenne, würde ich drauf schließen, dass auch ein guter Safe, wenn er 'nie' kontrolliert wird eben irgendwann nichtmehr ausreichend Innen- & Außenschutz bietet.
Für mich wäre das auch nachvollziehbar, und auch wenn ich für Liberalität bin, wenn eine Waffe ein 3/4-Jahr in nem Safe in nem Haus liegt, das keiner in der Zwischenzeit betritt, find ich persönlich das auch nichtmehr akzeptabel.