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Meldung ZWR
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Meldung ZWR
Da kannst dir jetzt ungefär ausmalen was rausgekommen wäre bei der Kontrolle...
ich tippe auf: Beweismittelsicherstellung der Waffe und Rechnung, vorläufiges Waffenverbot mit Sicherstellung aller Waffen (dann kannst auch noch dein Katana von der Wand runterräumen und gemeinsam mit dem Butterflymesser mitgeben) und jenachdem wie einsichtig sich der StA und wie kooperativ sich der (sich selbst belastende) Händler zeigt entweder nur ein Haufen Behördenwege oder Anzeige nach dem WaffG.
Lg, paddy
ich tippe auf: Beweismittelsicherstellung der Waffe und Rechnung, vorläufiges Waffenverbot mit Sicherstellung aller Waffen (dann kannst auch noch dein Katana von der Wand runterräumen und gemeinsam mit dem Butterflymesser mitgeben) und jenachdem wie einsichtig sich der StA und wie kooperativ sich der (sich selbst belastende) Händler zeigt entweder nur ein Haufen Behördenwege oder Anzeige nach dem WaffG.
Lg, paddy
Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben:Da kannst dir jetzt ungefär ausmalen was rausgekommen wäre bei der Kontrolle...
ich tippe auf: Beweismittelsicherstellung der Waffe und Rechnung, vorläufiges Waffenverbot mit Sicherstellung aller Waffen (dann kannst auch noch dein Katana von der Wand runterräumen und gemeinsam mit dem Butterflymesser mitgeben) und jenachdem wie einsichtig sich der StA und wie kooperativ sich der (sich selbst belastende) Händler zeigt entweder nur ein Haufen Behördenwege oder Anzeige nach dem WaffG.
Lg, paddy
da fehlt jetzt aber der ironiesmilie ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben:Da kannst dir jetzt ungefär ausmalen was rausgekommen wäre bei der Kontrolle...
ich tippe auf: Beweismittelsicherstellung der Waffe und Rechnung, vorläufiges Waffenverbot mit Sicherstellung aller Waffen (dann kannst auch noch dein Katana von der Wand runterräumen und gemeinsam mit dem Butterflymesser mitgeben) und jenachdem wie einsichtig sich der StA und wie kooperativ sich der (sich selbst belastende) Händler zeigt entweder nur ein Haufen Behördenwege oder Anzeige nach dem WaffG.
Lg, paddy
Weiß nicht mit was für komischen Verwaltungsapparetn du zu tun hast, aber ich hab ne WBK und bin somit unabhängig von einer ZWR Meldung zum besitz von Kat. B Waffen berechtigt, somit fällt das Waffenverbot schonmal flach.
Im Endeffekt würde das von den kontrollierenden Beamten dokumentiert und an die Behörde gemeldet. Die würde dann beim Händler nachfragen und der müsste den Fehler dort eingestehen und vermutlich ne Verwaltungsstrafe fürs nichteinhalten der First zahlen.
Katana und Butterfly hab ich sowieso nicht
Bin mir eh nicht sicher ob ich das nicht vielleicht an die Behörde melden sollte, nicht dass es sonst Probleme beim erweitern gibt.
Re: Meldung ZWR
du liest einfach nicht was ich schreibe. zum 2. mal in 2 tagen.... VORLÄUFIG steht da.
"Zentrale wir haben hier eine Kat B ohne ZWR-Eintrag." - "Verstanden Gustav 2, Nummer aufschreiben und zum Händler nach Dripsdrill fragen fahren ob er die Nummer kennt oder ob die Waffe von der rumänischen Mafia kommt" - "Verstanden Zentrale wir finden das raus und holen die Waffe gegebenenfalls beim einrücken noch vom Mr. oJo ab" ...so stellst du dir das vor oder wie?
"Zentrale wir haben hier eine Kat B ohne ZWR-Eintrag." - "Verstanden Gustav 2, Nummer aufschreiben und zum Händler nach Dripsdrill fragen fahren ob er die Nummer kennt oder ob die Waffe von der rumänischen Mafia kommt" - "Verstanden Zentrale wir finden das raus und holen die Waffe gegebenenfalls beim einrücken noch vom Mr. oJo ab" ...so stellst du dir das vor oder wie?
Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben:du liest einfach nicht was ich schreibe. zum 2. mal in 2 tagen.... VORLÄUFIG steht da.
"Zentrale wir haben hier eine Kat B ohne ZWR-Eintrag." - "Verstanden Gustav 2, Nummer aufschreiben und zum Händler nach Dripsdrill fragen fahren ob er die Nummer kennt oder ob die Waffe von der rumänischen Mafia kommt" - "Verstanden Zentrale wir finden das raus und holen die Waffe gegebenenfalls beim einrücken noch vom Mr. oJo ab" ...so stellst du dir das vor oder wie?
Das wird so nicht passieren wenn er eine Rechnung samt Meldebestätigung vom Händler und noch freie WBK Plätze hat. Im schlimmsten Fall nehmens die eine nicht/falsch gemeldet Waffe vorübergehend in Verwarnung und der Händler kriegt eine auf den Deckel.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben:du liest einfach nicht was ich schreibe. zum 2. mal in 2 tagen.... VORLÄUFIG steht da.
"Zentrale wir haben hier eine Kat B ohne ZWR-Eintrag." - "Verstanden Gustav 2, Nummer aufschreiben und zum Händler nach Dripsdrill fragen fahren ob er die Nummer kennt oder ob die Waffe von der rumänischen Mafia kommt" - "Verstanden Zentrale wir finden das raus und holen die Waffe gegebenenfalls beim einrücken noch vom Mr. oJo ab" ...so stellst du dir das vor oder wie?
Für dich sind Polizisten wohl nur Roboter die nicht logisch denken können und davon ausgehen dass jemand ne illegale Waffe freiwillig vorweist und dazu noch ne gefälschte Rechnung?
Sorry, aber das scheint mir nurmehr realitätsfremd, egal wie wahnsinnig die Waffenbehörden in Wien sein mögen, kein Polizist in Österreich wird annehmen dass das dann doch ne illegale Waffe sein muss die du unabsichtlich überprüfen lässt >.>
Re: Meldung ZWR
BigBen hat geschrieben:Das wird so nicht passieren wenn er eine Rechnung samt Meldebestätigung vom Händler und noch freie WBK Plätze hat. Im schlimmsten Fall nehmens die eine nicht/falsch gemeldet Waffe vorübergehend in Verwarnung und der Händler kriegt eine auf den Deckel.
Wo hat er jetzt eine Meldebestätigung des Händlers her? Bei Kat B?
Re: Meldung ZWR
oJo hat geschrieben:Für dich sind Polizisten wohl nur Roboter die nicht logisch denken können und davon ausgehen dass jemand ne illegale Waffe freiwillig vorweist und dazu noch ne gefälschte Rechnung?
Sorry, aber das scheint mir nurmehr realitätsfremd, egal wie wahnsinnig die Waffenbehörden in Wien sein mögen, kein Polizist in Österreich wird annehmen dass das dann doch ne illegale Waffe sein muss die du unabsichtlich überprüfen lässt >.>
Polizisten sind erstmal dem Gesetz verpflichtet und nicht dem logisch denken. (sonst könntens ja 2/3 der Verkehrsstrafen nicht ausstellen) Da kann man jetzt vermuten und hoffen aber in Anbetracht dessen, dass in Wien ein temporäres Waffenverbot ausgesprochen wurde weil jemand nach einem Angriff eine Schreckschusswaffe gezogen hat, würde ich nicht auf ein Happy End hoffen. (und wer glaubst hat die abgenommen? der Häupl persönlich?)
Zuletzt geändert von Paddy91 am Do 4. Mai 2017, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Das wird so nicht passieren wenn er eine Rechnung samt Meldebestätigung vom Händler und noch freie WBK Plätze hat. Im schlimmsten Fall nehmens die eine nicht/falsch gemeldet Waffe vorübergehend in Verwarnung und der Händler kriegt eine auf den Deckel.
Wo hat er jetzt eine Meldebestätigung des Händlers her? Bei Kat B?
R E C H N U N G
er hat ja wohl eine rechnung
bei kat B ist eine meldebestaetigung fuer den kunden nicht vorgesehen
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Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben:...in Anbetracht dessen, dass in Wien ein temporäres Waffenverbot ausgesprochen wurde weil jemand nach einem Angriff eine Schreckschusswaffe gezogen hat, würde ich nicht auf ein Happy End hoffen.
Ohje das sind zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte, das kann man nichtmal ansatzweise vergleichen...und die Polizisten die bis jetzt bei mir die Verwahrung kontrolliert haben waren überaus korrekt (im positivsten Sinne) und selbst nicht immer soooo super aufs die Waffenbehörde zu sprechen
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben:Wo hat er jetzt eine Meldebestätigung des Händlers her? Bei Kat B?
Also bei unseren Waffenhändlern füllst einen Wisch mit deinen Personendaten aus, der Händler ergänzt die Seriennummer etc. pp., du bekommst ne Kopie mit Händlerstempel und fertig. Denn wenn jetzt grad Freitag Feierabend ist, noch 15 andere Einträge vom Tag zu machen sind und die erst am Montag nachgeholt werden, und der SB sich dann auch noch etwas Zeit lässt ... wie willst dann am WE nachweisen, dass du die B-Waffe legal erworben hast und dein Waffenhändler diese registrieren will bzw. bereits hat?
Edit: Wenn die Rechnung die Seriennummer enthält, dann sieht die Sache natürlich etwas anders aus.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: Meldung ZWR
Schreib ich ja. Er hat eine RECHNUNG und keine Meldebestätigung. Und wenn ich eine Rechnung von -Zufallsbeispiel- Doubleaction habe, wo außer 10 kryptischen Zahlen nix drauf steht, und diese als Legitimation hernehmen will, dass einer mit "Hausverstand" mir meine ungemeldete Waffe daheim lässt dann wünsche ich viel Spass dabei. Ich glaubs einfach nicht.
Re: Meldung ZWR
BigBen hat geschrieben:das sind zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte, das kann man nichtmal ansatzweise vergleichen...und die Polizisten die bis jetzt bei mir die Verwahrung kontrolliert haben waren überaus korrekt (im positivsten Sinne) und selbst nicht immer soooo super aufs die Waffenbehörde zu sprechen
bestreitet ja keiner. sollte man mal einen Cop fragen wie er vorgehen würde wenn er irgendwo eine ungemeldete Pistole findet bzw. obs dazu Richtlinien gibt.... alles andere ist herumgerate
edit: das kostet jetzt langsam sogar mir zuviel Zeit. Wenn sich alle so sicher sind macht es, wenns euch durchgeht spendier ich euch sogar ein Bier aber ich werde trotzdem weiterhin meine Kat B ordentlich anmelden.
Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben:Schreib ich ja. Er hat eine RECHNUNG und keine Meldebestätigung. Und wenn ich eine Rechnung von -Zufallsbeispiel- Doubleaction habe, wo außer 10 kryptischen Zahlen nix drauf steht, und diese als Legitimation hernehmen will, dass einer mit "Hausverstand" mir meine ungemeldete Waffe daheim lässt dann wünsche ich viel Spass dabei. Ich glaubs einfach nicht.
glaubs doch bitte einfach
wenn die waffenbehoerde den ueberpruefungsauftrag aussendet kommt der waffenbestand auf den auftrag der zu diesem zeitpunkt gilt
bis die ueberpruefung dann erfolgt vergehen meist 8 bis 12 wochen
es ist daher eher der regelfall als die ausnahme dass der bestand nicht komplett stimmt
das was abweicht machst du glaubhaft und feddich
taegliches brot der ueberpruefenden beamten
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Re: Meldung ZWR
Paddy91 hat geschrieben: Ich glaubs einfach nicht.
Was du glaubst ist irrelevant, ich kenne persönlich mehrere solche Fälle und es hat immer die Rechnung gereicht und es wurde nie ein Waffenverbot verhängt - auch kein temporäres.
Ich weiss auch nicht wo du deine Waffen kaufst bzw. ob du überhaupt schon jemals eine Waffe gekauft hast, aber ich habe eigentlich ausschließlich Rechnungen von Waffenkäufen wo auch die Waffennr. oben steht (obwohl eigentlich irrelevant..). Meistens steht auch irgendein Vermerk vom Händler oben dass er die Meldung übernimmt (wie gesetzlich vorgesehen) und die Rechnung meine Meldebestätigung ist.
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