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Verankerung Waffenschrank

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Joe1970
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Joe1970 » Di 23. Mai 2017, 21:21

Hane hat geschrieben:Ich habe einen Schrank mit Doppelbartschloss - den Schlüssel habe ich in einem Schlüsselsafe mit Nummerncode. Wenn ich länger fort bin kommt der Schlüsselsafe in den Tresor mit mechanischem Zahlenschloss. Vorteil: sehr schnell zugänglich, den Schlüssel hab ich in 3 Sekunden aus dem Schlüsselsafe. Nachteil: den Schlüssel muss man irgendwo sicher verwahren.

Dann habe ich einen Waffenschrank mit mechanischem Zahlenschloss. Vorteil: kein Schlüssel notwendig, Nachteil: man braucht relativ lange zum Einstellen der Nummern, es gibt aber einen Trick - man kann das Schloss so einstellen, dass man nur eine Zahl anwählen muss und nicht drei verschiedene.

Jetzt bekomme ich noch einen mit elektrischem Zahlenschloss. Vorteil: schneller als mechanisches Zahlenschloss, Nachteil: der Notschlüssel muss irgendwo verwahrt werden.

Ich sehe du weißt, auf was ich hinaus will. Alle Schlossarten haben Vor- und Nachteile. Momentan habe ich zwei mit Bundbart Sicherheitsschlösser, aber die Schlüsselverwahrung geht mir manchmal auf den Senkel ....

Zum Treadstarter:
Meine sind ganz böse in eine Ecke gestellt und an zwei dicken tragenden Wänden und am Boden befestigt. Ein einfaches Raushebeln mit einem Geißfuß ist also bissl schwerer, als wenn er frei an nur einer Wand steht und dort nur mit einem MickyMaus Dübel verschraubt ist.
Mit einer Abrissbirne wirds aber gehen :-D
Zur Verankung ein Tipp: Immer auf die allenfalls vorhandene Fußbodenheizung aufpassen ;-)
Zuletzt geändert von Joe1970 am Di 23. Mai 2017, 21:47, insgesamt 2-mal geändert.
Achtung, alle Angaben sind natürlich immer ohne Gewehr, gell ! ;) :D

Blutspender
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Blutspender » Di 23. Mai 2017, 21:34

Also meine Waffenschrank habe ich nicht verankert:
Alter Wertheim Tresor, 180x60x90cm, 675kg (selbst gewogen), Innen 130cm hoch + noch ein extra verschließbares Fach für FFW.
Der Preis war eine Lächerlichkeit, aber der Transport war heavy! :obscene-drinkingcheers:

Wenn den jemand in einer annehmbaren Zeit öffnet, oder aus meinem Keller trägt, bekommt er meine uneingeschränkte Hochachtung!

MfG Blutspender

kohli95
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von kohli95 » Di 23. Mai 2017, 21:36

Vielen Dank für die Antworten :-)

Mir geht es auch darum ob es bei der Kontrolle Probleme geben kann oder evtl eine Verschärfung für die Lagerung kommt ?

Werde aber eher zu einem robusteren greifen :-)

Burgenlandy
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Burgenlandy » Di 23. Mai 2017, 22:51

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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

RcL
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von RcL » Mi 24. Mai 2017, 01:26

Joe1970 hat geschrieben:
Hane hat geschrieben:Ich habe einen Schrank mit Doppelbartschloss - den Schlüssel habe ich in einem Schlüsselsafe mit Nummerncode. Wenn ich länger fort bin kommt der Schlüsselsafe in den Tresor mit mechanischem Zahlenschloss. Vorteil: sehr schnell zugänglich, den Schlüssel hab ich in 3 Sekunden aus dem Schlüsselsafe. Nachteil: den Schlüssel muss man irgendwo sicher verwahren.

Dann habe ich einen Waffenschrank mit mechanischem Zahlenschloss. Vorteil: kein Schlüssel notwendig, Nachteil: man braucht relativ lange zum Einstellen der Nummern, es gibt aber einen Trick - man kann das Schloss so einstellen, dass man nur eine Zahl anwählen muss und nicht drei verschiedene.

Jetzt bekomme ich noch einen mit elektrischem Zahlenschloss. Vorteil: schneller als mechanisches Zahlenschloss, Nachteil: der Notschlüssel muss irgendwo verwahrt werden.

Ich sehe du weißt, auf was ich hinaus will. Alle Schlossarten haben Vor- und Nachteile. Momentan habe ich zwei mit Bundbart Sicherheitsschlösser, aber die Schlüsselverwahrung geht mir manchmal auf den Senkel ....

Zum Treadstarter:
Meine sind ganz böse in eine Ecke gestellt und an zwei dicken tragenden Wänden und am Boden befestigt. Ein einfaches Raushebeln mit einem Geißfuß ist also bissl schwerer, als wenn er frei an nur einer Wand steht und dort nur mit einem MickyMaus Dübel verschraubt ist.
Mit einer Abrissbirne wirds aber gehen :-D
Zur Verankung ein Tipp: Immer auf die allenfalls vorhandene Fußbodenheizung aufpassen ;-)

Wie gesagt, die Verankerung im Boden werd ich mir sparen. Ich will dass die Kontrolle problemlos vonstatten geht und nicht, dass der Schrank eine Einheit mit den tragenden Elementen der Wohnung darstellt.. Ich gehe nicht davon aus, dass der in den nächsten Jahren noch dort stehen wird. Wüsste ich, dass die erste Kontrolle erst nach 5 Jahren kommt, würd ich mir das Verankern evtl. sogar komplett sparen, weil ich die Eingangstür eigentlich schon für ausreichend sicher halte und zu dem Zeitpunkt im Zimmer vielleicht schon renoviert / massiv umgestellt wird, oder ich dann hier schon garnicht mehr wohne.

Wer den Schrank so von der Wand lösen kann, wird ihn wahrscheinlich mit roher Gewalt auch aufbekommen. So großartig ist der jetzt nicht.

mikonis
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von mikonis » So 29. Okt 2017, 18:46

Frage zur Sichtbarkeit des Waffentresors:

Wenn ich's richtig verstanden und gelesen habe, gibt es dazu nichts rechtliches.
Das andere ist soweit klar (....Tresor ausreichend stabil und sicher verschlossen, verankert; siehe oben....).

Meine Fragen wären:
Kann die Vermutung von Wertsachen, welche darin aufbewahrt werden (das sieht der Fachmann), der Aufbewahrung einer Waffe entgegenlaufen?
Ist ein sichtbarer, unverkleideter Waffentresor besonders stabil, sicher,... auszuführen?
Ab welcher Anzahl von Schusswaffen möchte der Gesetzgeber eine besonders schwere Ausführung sehen?

Wäre für Hinweise aus der Praxis dankbar. Mik
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rupi
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von rupi » So 29. Okt 2017, 19:07

Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3) Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schußwaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.


heißt:
wennst mehr als 20 Waffen am selben Ort verwahren willst kann dir die Behörde zusätzliche Maßnahmen vorschreiben

bis dahin gelten die normalen Regeln der Verwahrung vor unberechtigter Verwendung und Entwendung


ob der Schrank jetzt getarnt ist oder mit einer Neonreklame angepriesen wird, ist egal
solange er ned im Garten draußen steht...
member the old PD design ? oh I member

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Jo_Kux
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Jo_Kux » So 29. Okt 2017, 19:33

Burgenlandy hat geschrieben:..Eine weitere gute Diebstahlsvermeidung wäre gewiss ein Waffenpass - leider steht hier der Staat nicht hinter Waffenbesitzern ...

Inwieweit hilft ein Waffenpass, wenn du beim Einbruch nicht zu Hause bist?
Und was kannst du mit einer WBK wenn du während des Einbruchs zu Hause bist nicht machen, was du mit einem WP machen kannst? :think:
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Bell » So 29. Okt 2017, 19:37

Jo_Kux hat geschrieben:
Burgenlandy hat geschrieben:..Eine weitere gute Diebstahlsvermeidung wäre gewiss ein Waffenpass - leider steht hier der Staat nicht hinter Waffenbesitzern ...

Inwieweit hilft ein Waffenpass, wenn du beim Einbruch nicht zu Hause bist?

Na überleg mal:
Wenn die Waffe nicht zu Hause ist sondern beim Besitzer... klingelts?


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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Jo_Kux » So 29. Okt 2017, 19:40

Bell hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
Burgenlandy hat geschrieben:..Eine weitere gute Diebstahlsvermeidung wäre gewiss ein Waffenpass - leider steht hier der Staat nicht hinter Waffenbesitzern ...

Inwieweit hilft ein Waffenpass, wenn du beim Einbruch nicht zu Hause bist?

Na überleg mal:
Wenn die Waffe nicht zu Hause ist sondern beim Besitzer... klingelts?

Auf die Antwort hab ich gewartet ;-)
Und wer von uns hier in diesem Forum zum Beispiel hat zu Hause mehr als eine Waffe rumstehen? Oder würdest die immer alle mitnehmen, wenn du einkaufen gehst?
...klingelts?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Hane » So 29. Okt 2017, 20:28

rupi hat geschrieben:
Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3) Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schußwaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.


heißt:
wennst mehr als 20 Waffen am selben Ort verwahren willst kann dir die Behörde zusätzliche Maßnahmen vorschreiben

bis dahin gelten die normalen Regeln der Verwahrung vor unberechtigter Verwendung und Entwendung


ob der Schrank jetzt getarnt ist oder mit einer Neonreklame angepriesen wird, ist egal
solange er ned im Garten draußen steht...



Nicht mehr als 20! Sondern 20 oder mehr!

Ist aber wurscht, so wenig Waffen sollte eh niemand haben ;-)

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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Burgenlandy » So 29. Okt 2017, 21:44

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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von raptor » Mo 6. Nov 2017, 15:11

Diese Sache mit der Verankerung ist ein langlebiges Latrinengerücht wie z. B. die berühmte getrennte Lagerung von Munition und Waffe. Wir sind nicht in Deutschland! Es besteht absolut keine Pflicht irgendwas zu verankern, die "Sichere Verwahrung" dient v.a. dem zumutbaren Schutz vor unberechtigten Mitbewohnern (z. B. Kindern), welche die Sicherung nicht mit üblichem Haushaltswerkzeug leicht überwinden können sollen.

Einen handelsüblichen leichten Waffenschrank unfachmännisch und mit geringem technischen Aufwand zu verankern ist so wie wenn man zum Schutz vor Einbrechern Innentüren abschließt. Bringt nichts, außer einen noch größeren Schaden. Den mit Dübeln aus dem Heimwerkermarkt verankerten Schrank reißen sie Dir einfach raus.
Zuletzt geändert von raptor am Mo 6. Nov 2017, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Bourne » Mo 6. Nov 2017, 15:28

raptor hat geschrieben:Diese Sache mit der Verankerung ist ein langlebiges Latrinengerücht wie z. B. die berühmte getrennte Lagerung von Munition und Waffe. Wir sind nicht in Deutschland! Es besteht absolut keine Pflicht irgendwas zu verankern, die "Sichere Verwahrung" dient v.a. dem zumutbaren Schutz vor unberechtigten Mitbewohnern (z. B. Kindern), welche die Sicherung nicht mit üblichem Haushaltswerkzeug leicht überwinden können sollen.

Einen handelsüblichen leichten Waffenschrank unfachmännisch und mit geringem technischen Aufwand zu verankern ist so wie wenn man zum Schutz vor Einbrechern Innentüren abschließt. Bringt nichts, außer einem noch größeren Schaden. Den mit Dübeln aus dem Heimwerkermarkt verankerten Schrank reißen sie Dir einfach raus.

VwGH Erkenntnis: "Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1995200363_19961218X02&ResultFunctionToken=285072dd-aeb9-4b4e-9316-be1561018058&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=23.04.2016&Norm=waffg&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=g%C3%A4nze
Zuletzt geändert von Bourne am Mo 6. Nov 2017, 15:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von raptor » Mo 6. Nov 2017, 15:29

P.S.:

Ich hatte bereits eine §41 (1) Überprüfung und zwei reguläre Verwahrungskontrollen im angeblich so pöhsen Wien und es wurde die Verdübelung eines Langwaffenschranks nicht überprüft.
Zuletzt geändert von raptor am Mo 6. Nov 2017, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.

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