ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Verankerung Waffenschrank

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Verankerung Waffenschrank

Beitrag von RcL » Mi 3. Mai 2017, 15:36

Vorweg: Ja, ich hab gesucht... Ich finde aber keine ganz eindeutige Antwort bzw. will ich Gewissheit haben. Auch beim Waffenführerschein war das nicht ganz eindeutig, einerseits gings in Richtung "Ja, eigentlich schon", andererseits "Würde meinen eher nicht"... Hatte noch keine Kontrolle und will das vorher abklären, daher:

Ab wann muss ein Waffenschrank (Inhalt Kat. B) verankert werden?

So wie ich das verstehe, darf man das Behältnis nicht einfach wegtragen können bzw. muss es so gesichert sein, dass man es nur mit Gewalt wegbekäme. Das ist aber ein bisschen schwammig, denn ich hab einen recht kleinen Schrank mit Eigengewicht ~60-65kg, Inhalt 3 Langwaffen, Pistole, dazu die Munition... Gehen wir mal so übern Daumen davon aus, dass er gefüllt zwischen 75 und 80kg wiegt. Muss ich den anschrauben?

[_] Nein, denn einen so schweren / sperrigen Schrank kann eine Person nicht einfach so wegtragen
[_] Ja, denn mit z.B. einer einfachen Transportrodel oder einem Bodybuilder der das Doppelte vom Schrank wiegt könnte man ihn aus der Wohnung schaffen

:?:

Gleiche Frage nochmal, nur diesmal theoretischer Natur mit einem klassischen Tresor, Dimensionen 35x42x41cm. Ich kenne das Gewicht nicht, wirklich heben kann ich ihn nicht (bin aber auch kein Maßstab :lol: ), verschieben geht aber.

Falls die Wohnsituation eine Rolle spielt: Übers Fenster kommt man nicht rein (zu hoch), die Tür ist relativ schwer und hat sowohl ein gewöhnliches Schloss (Schlüssel mit Kerben) als auch oben so ein klassisches Zusatzschloss (ähnlicher Schlüssel) in einer Metallzarge verschraubt.

Fred
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 67
Registriert: So 30. Okt 2016, 09:20
Wohnort: Mödling

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Fred » Mi 3. Mai 2017, 15:47

schraub ihn entspechend an ann gibts keine unnötige diskussion bei einer kontrolle.
also nicht mit drei 4er spax auf ein ikea-brettl sondern ordentlich nach untergrund/wandbeschaffenheit und art des schrankes. beim schrank sollte eigentlich in der bedienungsanleitung dabeistehen wie er angeschraubt werden soll.

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von RcL » Mi 3. Mai 2017, 15:58

Danke, aber das beantwortet die eigentliche Frage nicht...

Der ist übrigens gebraucht gekauft, ohne Anleitung. Hat aber 2 Löcher in der Rückwand, schätze die sind dafür da..

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von wolfgangf » Mi 3. Mai 2017, 16:20

Rein rechtlich musst du ihn nicht verankern. Du hast ja schon dafür gesorgt, dass niemand Unberechtigter Zugriff auf deine Waffen hat.
Trotzdem würde ich ihn verschrauben.

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von BigBen » Mi 3. Mai 2017, 16:26

RcL hat geschrieben:Danke, aber das beantwortet die eigentliche Frage nicht...

Der ist übrigens gebraucht gekauft, ohne Anleitung. Hat aber 2 Löcher in der Rückwand, schätze die sind dafür da..


Die Frage ist auch nicht allgemeingültig zu beantwortet, weil es individuell von der jeweiligen BH bzw. dem kontrollierenden Beamten abhängt was diese als eine sichere Verwahrung empfinden. Klingt komisch, ist aber so.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3928
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von bino71 » Mi 3. Mai 2017, 16:28

Da gibt es keine eindeutige Antwort und Du wirst auch keine finden.
Beispiele:
Brennts im Haus und die Feuerwehr geht durch Deine Tür ist es ausreichend und nicht notwendig anzuschrauben.
Kommen 4 Einbrecher und Du wohnst in einer Erdgeschosswohnung mit Balkontür Richtung Garten schleppen Sie easy den Tresor weg.
Ist der Tresor hoch und er kann umkippen, würde ich ihn anschrauben, allein wegen der Sicherheit.

Ich schleppe ein 70 kg Röhrenfernseher locker allein weg, wenn es ebenerdig ist, aber die Stiegen kriege ich ihn nicht rauf.

Wie Du an den Beispielen siehst, hängt es von unglaublich vielen Parametern ab und genauso wird es bei der Überprüfung sein ... dem Einen reicht es, der Andere verlangt, daß der Tresor angeschraubt wird.

Ich schraube die Tresore auf jeden Fall an, weil mir mein Hausverstand sagt, im Tresor liegen 10000-15000 Euro und ich mach es demjenigen so schwer wie möglich.

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von RcL » Mi 3. Mai 2017, 16:29

Ok, nehme an ein Dübel in die Wand und eine dicke Schraube (sowas: http://thumbs.ebaystatic.com/images/m/m ... s-l225.jpg ) und ich bin auf der sicheren Seite.
Klingt komisch, ist aber so.

Ich würd mich ja dafür einsetzen, dass das zum offiziellen Vorwort des österr. WaffG wird :)

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1948
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 3. Mai 2017, 16:30

Bei uns wollens das Ding verschraubt wissen.
Und "gegen wegtragen gesichert" sagt das eh schon aus.

Dübel das Ding an die Wand oder den Boden (am besten beides) und gut ists.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

Benutzeravatar
Weissi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1639
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 09:58
Wohnort: Südsteiermark

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Weissi » Mi 3. Mai 2017, 16:35

@RcL:

Deine Frage ist auch nicht zu beantworten. Ich kenne keinen einzigen Fall bei welchem die Verankerung eines Waffenschranks Thema bei einem Antrag oder bei einer Verwahrungskontrolle gewesen wäre, bin aber ziemlich sicher, dass im echten Leben schon das Gegenteil der Fall war. Wie auch immer, jeder Beamte bei der Kontrolle, jede Sachbearbeiterin auf der BH wird das unterschiedlichst handhaben. Du stellst eine Frage auf die es unzählige Antworten gibt, von denen die meisten richtig sind.

§16b WaffG: Verwahrung von Schusswaffen:

Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.


Weiters:

Die sichere Verwahrung ist in § 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung geregelt. Es bestehen keine detaillierten Verwahrungsbestimmungen, da es der Lebenserfahrung entspricht, daß es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt und jeder Fall individuell zu beurteilen ist. Das heißt, daß es von rein objektiven Momenten abhängt, ob eine im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig bezeichnet werden kann, wobei auf die besonderen Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen ist.


Weiters:

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, Fassung vom 03.05.2017

Sichere Verwahrung

§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:


1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2.Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3.Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4.Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.


Wie von BigBen und bino71 bereits erwähnt, es gibt keine allgemein gültige Antwort auf die Frage des Threaderstellers.

Schöne Grüße aus der Südsteiermark,

Weissi

RcL
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2471
Registriert: Sa 7. Mai 2016, 12:59

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von RcL » Mi 3. Mai 2017, 16:42

Alles klar, danke. Am liebsten würd ich nur 1 Dübel in die Wand drücken und ihn anschrauben, aber wenn er hinten schon 2 Löcher hat, werdens halt 2 Dübel.....

Am Boden hätte er auch eines, aber der steht auf einem Parkettboden und da werd ich kein Loch reinbohren... Zugegeben es ist ein alter, schircher Parkettboden, aber wenn der Schrank mal woanders hinkommen sollte, wird das Loch ned mitwandern. Die Wand kann man ja wenigstens verspachteln :P

Benutzeravatar
golfiwang
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 32
Registriert: Mo 6. Mär 2017, 10:14

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von golfiwang » Mi 3. Mai 2017, 17:50

Soweit ich mitbekommen habe, sind die kontrollierenden Beamten nicht befugt, an dem Safe oder dem Waffenschrank herumzuzerren – sie dürfen ihn lediglich von außen anschauen und bewerten. Wenn dann mit einem Dübel/Schraube befestigt ist, sollte das in Zukunft bei Kontrollen kein Thema sein. Man muss wohl nicht über die technische Beschaffenheit der Befestigung (sofern überhaupt eine nötig ist) Auskunft geben.

Bitte mich eines Besseren zu belehren, falls ich falsch liege.

chris01
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 429
Registriert: Mi 23. Mär 2016, 17:33

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von chris01 » Mi 3. Mai 2017, 18:11

Sie dürfen nichtmal reinschaun, ob die Waffen auf der Liste auch da sind bzw. die Seriennummern überprüfen??
Beste Grüße
Christoph

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von Balistix » Mi 3. Mai 2017, 18:40

Die musst ihnen natürlich zeigen, aber das geht auch am Esstisch.

Ungeachtet der rechtlichen Frage ist so eine Verankerung doch technisch und vom Aufwand ein Klacks. Sehe keinen Grund das nicht zu machen.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
wolfgangf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 241
Registriert: Di 13. Dez 2016, 16:43
Wohnort: Wald-/Weinviertel

Re: Verankerung Waffenschrank

Beitrag von wolfgangf » Mi 3. Mai 2017, 20:21

Natürlich macht es Sinn, einen Tresor anzuschrauben. Und es ist ja mit wirklich geringstem Aufwand möglich.
Meine Tresore stehen in Schränken und sind durch die Schrankrückwand durch mit jeweils 2 18er Schrauben fixiert.
Dafür könnte ich mir theoretisch die Sicherung der Schränke an der Mauer ersparen.

wödmasta
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 233
Registriert: Di 20. Sep 2016, 18:51

Nur keine Ausreden...!

Beitrag von wödmasta » Mi 3. Mai 2017, 21:30

RcL hat geschrieben:Die Wand kann man ja wenigstens verspachteln


Geht beim Parkettboden auch (ohne großen Aufwand)! ;)

:at2:
"Wer auf den Krieg vorbereitet ist, kann den Frieden am besten wahren."

George Washington

Antworten