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Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 15:36
von RcL
Vorweg: Ja, ich hab gesucht... Ich finde aber keine ganz eindeutige Antwort bzw. will ich Gewissheit haben. Auch beim Waffenführerschein war das nicht ganz eindeutig, einerseits gings in Richtung "Ja, eigentlich schon", andererseits "Würde meinen eher nicht"... Hatte noch keine Kontrolle und will das vorher abklären, daher:

Ab wann muss ein Waffenschrank (Inhalt Kat. B) verankert werden?

So wie ich das verstehe, darf man das Behältnis nicht einfach wegtragen können bzw. muss es so gesichert sein, dass man es nur mit Gewalt wegbekäme. Das ist aber ein bisschen schwammig, denn ich hab einen recht kleinen Schrank mit Eigengewicht ~60-65kg, Inhalt 3 Langwaffen, Pistole, dazu die Munition... Gehen wir mal so übern Daumen davon aus, dass er gefüllt zwischen 75 und 80kg wiegt. Muss ich den anschrauben?

[_] Nein, denn einen so schweren / sperrigen Schrank kann eine Person nicht einfach so wegtragen
[_] Ja, denn mit z.B. einer einfachen Transportrodel oder einem Bodybuilder der das Doppelte vom Schrank wiegt könnte man ihn aus der Wohnung schaffen

:?:

Gleiche Frage nochmal, nur diesmal theoretischer Natur mit einem klassischen Tresor, Dimensionen 35x42x41cm. Ich kenne das Gewicht nicht, wirklich heben kann ich ihn nicht (bin aber auch kein Maßstab :lol: ), verschieben geht aber.

Falls die Wohnsituation eine Rolle spielt: Übers Fenster kommt man nicht rein (zu hoch), die Tür ist relativ schwer und hat sowohl ein gewöhnliches Schloss (Schlüssel mit Kerben) als auch oben so ein klassisches Zusatzschloss (ähnlicher Schlüssel) in einer Metallzarge verschraubt.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 15:47
von Fred
schraub ihn entspechend an ann gibts keine unnötige diskussion bei einer kontrolle.
also nicht mit drei 4er spax auf ein ikea-brettl sondern ordentlich nach untergrund/wandbeschaffenheit und art des schrankes. beim schrank sollte eigentlich in der bedienungsanleitung dabeistehen wie er angeschraubt werden soll.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 15:58
von RcL
Danke, aber das beantwortet die eigentliche Frage nicht...

Der ist übrigens gebraucht gekauft, ohne Anleitung. Hat aber 2 Löcher in der Rückwand, schätze die sind dafür da..

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 16:20
von wolfgangf
Rein rechtlich musst du ihn nicht verankern. Du hast ja schon dafür gesorgt, dass niemand Unberechtigter Zugriff auf deine Waffen hat.
Trotzdem würde ich ihn verschrauben.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 16:26
von BigBen
RcL hat geschrieben:Danke, aber das beantwortet die eigentliche Frage nicht...

Der ist übrigens gebraucht gekauft, ohne Anleitung. Hat aber 2 Löcher in der Rückwand, schätze die sind dafür da..


Die Frage ist auch nicht allgemeingültig zu beantwortet, weil es individuell von der jeweiligen BH bzw. dem kontrollierenden Beamten abhängt was diese als eine sichere Verwahrung empfinden. Klingt komisch, ist aber so.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 16:28
von bino71
Da gibt es keine eindeutige Antwort und Du wirst auch keine finden.
Beispiele:
Brennts im Haus und die Feuerwehr geht durch Deine Tür ist es ausreichend und nicht notwendig anzuschrauben.
Kommen 4 Einbrecher und Du wohnst in einer Erdgeschosswohnung mit Balkontür Richtung Garten schleppen Sie easy den Tresor weg.
Ist der Tresor hoch und er kann umkippen, würde ich ihn anschrauben, allein wegen der Sicherheit.

Ich schleppe ein 70 kg Röhrenfernseher locker allein weg, wenn es ebenerdig ist, aber die Stiegen kriege ich ihn nicht rauf.

Wie Du an den Beispielen siehst, hängt es von unglaublich vielen Parametern ab und genauso wird es bei der Überprüfung sein ... dem Einen reicht es, der Andere verlangt, daß der Tresor angeschraubt wird.

Ich schraube die Tresore auf jeden Fall an, weil mir mein Hausverstand sagt, im Tresor liegen 10000-15000 Euro und ich mach es demjenigen so schwer wie möglich.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 16:29
von RcL
Ok, nehme an ein Dübel in die Wand und eine dicke Schraube (sowas: http://thumbs.ebaystatic.com/images/m/m ... s-l225.jpg ) und ich bin auf der sicheren Seite.
Klingt komisch, ist aber so.

Ich würd mich ja dafür einsetzen, dass das zum offiziellen Vorwort des österr. WaffG wird :)

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 16:30
von Evilcannibal79
Bei uns wollens das Ding verschraubt wissen.
Und "gegen wegtragen gesichert" sagt das eh schon aus.

Dübel das Ding an die Wand oder den Boden (am besten beides) und gut ists.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 16:35
von Weissi
@RcL:

Deine Frage ist auch nicht zu beantworten. Ich kenne keinen einzigen Fall bei welchem die Verankerung eines Waffenschranks Thema bei einem Antrag oder bei einer Verwahrungskontrolle gewesen wäre, bin aber ziemlich sicher, dass im echten Leben schon das Gegenteil der Fall war. Wie auch immer, jeder Beamte bei der Kontrolle, jede Sachbearbeiterin auf der BH wird das unterschiedlichst handhaben. Du stellst eine Frage auf die es unzählige Antworten gibt, von denen die meisten richtig sind.

§16b WaffG: Verwahrung von Schusswaffen:

Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.


Weiters:

Die sichere Verwahrung ist in § 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung geregelt. Es bestehen keine detaillierten Verwahrungsbestimmungen, da es der Lebenserfahrung entspricht, daß es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt und jeder Fall individuell zu beurteilen ist. Das heißt, daß es von rein objektiven Momenten abhängt, ob eine im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig bezeichnet werden kann, wobei auf die besonderen Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen ist.


Weiters:

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, Fassung vom 03.05.2017

Sichere Verwahrung

§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:


1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2.Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3.Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4.Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.


Wie von BigBen und bino71 bereits erwähnt, es gibt keine allgemein gültige Antwort auf die Frage des Threaderstellers.

Schöne Grüße aus der Südsteiermark,

Weissi

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 16:42
von RcL
Alles klar, danke. Am liebsten würd ich nur 1 Dübel in die Wand drücken und ihn anschrauben, aber wenn er hinten schon 2 Löcher hat, werdens halt 2 Dübel.....

Am Boden hätte er auch eines, aber der steht auf einem Parkettboden und da werd ich kein Loch reinbohren... Zugegeben es ist ein alter, schircher Parkettboden, aber wenn der Schrank mal woanders hinkommen sollte, wird das Loch ned mitwandern. Die Wand kann man ja wenigstens verspachteln :P

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 17:50
von golfiwang
Soweit ich mitbekommen habe, sind die kontrollierenden Beamten nicht befugt, an dem Safe oder dem Waffenschrank herumzuzerren – sie dürfen ihn lediglich von außen anschauen und bewerten. Wenn dann mit einem Dübel/Schraube befestigt ist, sollte das in Zukunft bei Kontrollen kein Thema sein. Man muss wohl nicht über die technische Beschaffenheit der Befestigung (sofern überhaupt eine nötig ist) Auskunft geben.

Bitte mich eines Besseren zu belehren, falls ich falsch liege.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 18:11
von chris01
Sie dürfen nichtmal reinschaun, ob die Waffen auf der Liste auch da sind bzw. die Seriennummern überprüfen??

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 18:40
von Balistix
Die musst ihnen natürlich zeigen, aber das geht auch am Esstisch.

Ungeachtet der rechtlichen Frage ist so eine Verankerung doch technisch und vom Aufwand ein Klacks. Sehe keinen Grund das nicht zu machen.

Re: Verankerung Waffenschrank

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 20:21
von wolfgangf
Natürlich macht es Sinn, einen Tresor anzuschrauben. Und es ist ja mit wirklich geringstem Aufwand möglich.
Meine Tresore stehen in Schränken und sind durch die Schrankrückwand durch mit jeweils 2 18er Schrauben fixiert.
Dafür könnte ich mir theoretisch die Sicherung der Schränke an der Mauer ersparen.

Nur keine Ausreden...!

Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 21:30
von wödmasta
RcL hat geschrieben:Die Wand kann man ja wenigstens verspachteln


Geht beim Parkettboden auch (ohne großen Aufwand)! ;)

:at2: