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Magazinbeschränkungen in AT

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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eXistenZ
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von eXistenZ » Sa 20. Mai 2017, 00:11

gewo hat geschrieben:wenn ich mir das so durchlese:

Das hier solltest aber auch noch lesen:

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

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