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Magazinbeschränkungen in AT

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium01
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von rhodium01 » Fr 12. Mai 2017, 21:02

Jo_Kux hat geschrieben:Was machts euch Sorgen? Die aktuelle Regierung wird jedenfalls nicht mehr im Amt sein wenn die Richtlinie bei uns aufschlägt. Und das sehe ich als Fortschritt

Ohne jetzt in das verbotene Thema abzudriften, aber ich denk dabei einfach an das Lotto Motto ... "Alles ist möglich".

Es ärgert mich nur, dass jetzt schon wieder Wahlen (und damit Stillstand und hohe Kosten) Thema sind. Nebenbei: Reinhard Meys "Wahlsonntag" bringt es eigentlich sehr gut auf den Punkt. Musikempfehlung!!!

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Maddin
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Maddin » Sa 13. Mai 2017, 18:00

Jo_Kux hat geschrieben:Was machts euch Sorgen? Die aktuelle Regierung wird jedenfalls nicht mehr im Amt sein wenn die Richtlinie bei uns aufschlägt. Und das sehe ich als Fortschritt


Da bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher. Der Kurz möchte offensichtlich mit eigener Liste antreten, das kann das Ende der ÖVP bedeuten und die sind noch so halbwegs auf unserer Seite gewesen, zumindest im Gegensatz zu grün oder rot halt nicht völlig auf der Gegenseite. Soll keine politische Diskussion werden, ich halte die kommende Wahl aber für alles andere als ungefährlich für uns.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von rupi » Sa 13. Mai 2017, 18:33

Maddin hat geschrieben:und die sind noch so halbwegs auf unserer Seite gewesen, zumindest im Gegensatz zu grün oder rot halt nicht völlig auf der Gegenseite.

das hat man bei der Abstimmung zur EU Feuerwaffenrichtlinie eh gesehen wie sehr sie auf "unserer" Seite sind
member the old PD design ? oh I member

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Balistix » Sa 13. Mai 2017, 18:39

Othmar Karas war voll des Lobes für die neue Richtlinie.
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von yoda » Sa 13. Mai 2017, 18:42

Balistix hat geschrieben:Othmar Karas war voll des Lobes für die neue Richtlinie.
Zuerst schreibt er zurück er würde sich für die legalen Waffenbesitzer einsetzen und dann feiert er den ganzen Verbotsschwachsinn der nur die legalen Waffenbesitzer trifft. Der Typ passt wirklich gut zur ÖVP, wie eine Fahne im Wind....

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Maddin » Sa 13. Mai 2017, 23:29

rupi hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:und die sind noch so halbwegs auf unserer Seite gewesen, zumindest im Gegensatz zu grün oder rot halt nicht völlig auf der Gegenseite.

das hat man bei der Abstimmung zur EU Feuerwaffenrichtlinie eh gesehen wie sehr sie auf "unserer" Seite sind


Dass sie diesen Verschärfungsschwachsinn mitmachen war und ist klar, aber mit rot oder grün an der Spitze wäre wahrscheinlich schon der Kommissionsvorschlag durchgewunken worden. Das macht schon einen Unterschied.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von DerDaniel » Sa 13. Mai 2017, 23:42

Anmerkung der Moderation: Politikverbot und so...

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Bell » So 14. Mai 2017, 00:08

DerDaniel hat geschrieben:Anmerkung der Moderation: Politikverbot und so...

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Coolhand1980 » Di 16. Mai 2017, 13:04

Sehen wir es realistisch. Ein Gesetz zu erlassen, das nachher absolut nicht zu exekutieren ist, will niemand, der damit befasst ist und sich auskennt. Und es ist bei uns so, dass die Juristen, die solche Texte verfassen, doch noch öfters bei kundigen Personen nachfragen, um sich nicht völlig zu blamieren.
Es wäre im Falle eines Mag Bans dann ja so, dass eine Strafbestimmung nötig wäre, für den Fall des unerlaubten Besitzes. Damit kann ich einen WBK Inhaber belangen, weil der das Gesetz kennen muss. Sollte der Mensch aber nichtmal irgendwas mit Waffen zu tun haben, wird es schwer, ihm schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Folglich greift hier das Strafrecht nicht. Das ist eine völlig sinnbefreite Belastung für unsere Gerichte. Und das ins Verwaltungsrecht einzufügen, wäre zwar einfacher, wegen der Beweislastumkehr, doch kann ich mir nicht vorstellen, dass der unerlaubte Besitz von ach so pöhsen Mags nur eine kleine Geldstrafe nach sich ziehen soll.
Realistisch wird's aber auch keinen Altbestandsschutz geben dafür. Es wäre ja nicht nachweisbar, wann jemand eines gekauft hat.
Was aber realistisch ist, ist eine Ausnahmegenehmigung für Sportschützen. Damit haben alle gewonnen. Die Drecksfasch... -sorry, ich meine Feinde der Freiheit, haben ihr Verbot, und für uns hat sich nix geändert.

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cas81
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von cas81 » Di 16. Mai 2017, 14:13

Coolhand1980 hat geschrieben:Sollte der Mensch aber nichtmal irgendwas mit Waffen zu tun haben, wird es schwer, ihm schuldhaftes Verhalten nachzuweisen.
Eh, aber wieso sollte jemand, der nichtmal irgendwas mit Waffen zu tun hat, ein Magazin Innehaben??? An solche Exoten denkt wohl kaum jemand. Ganz ehrlich: Wozu auch. Gibts halt ggf einen Präzedenzfall in der Rechtsprechung.
Coolhand1980 hat geschrieben:...dass der unerlaubte Besitz von ach so pöhsen Mags nur eine kleine Geldstrafe nach sich ziehen soll.
Doch, klar, why not, wenn keine WBK zum Entzug bereit steht.
Coolhand1980 hat geschrieben:Realistisch wird's aber auch keinen Altbestandsschutz geben dafür. Es wäre ja nicht nachweisbar, wann jemand eines gekauft hat.
Ist auch nicht nötig, sie werden einfach ab Tag X nur mehr gegen Mitgliedskarte eines Clubs hergegeben und alle, die sich bereits im Besitz befinden, werden entweder "freiwillig" registriert oder sind eben illegal. Und wenn eins kaputt geht, dann.. hmmm... Vielleicht scheiterts genau daran, hoffentlich.
Coolhand1980 hat geschrieben:Was aber realistisch ist, ist eine Ausnahmegenehmigung für Sportschützen. Damit haben alle gewonnen. Die Drecksfasch... -sorry, ich meine Feinde der Freiheit, haben ihr Verbot, und für uns hat sich nix geändert.

Ach so? Für UNS? Also wenn ich mir eines Tages doch ein kleines Glöckchen einbilde und dann ein 22er oder 33er Mag haben will, dann muss ich zu irgendeinem Wald- und Wiesen- Club, von dem ich exakt gar nichts aussen Kosten und Aufwand hab, um mit EUCH Sportschützen gleichziehen zu können. Oder ein AUG. bzw AR15 mit Stummelmag, ja das ist sicher lustig, vor allem wenns mans zur "SV" (eher SHTF) bereithalten will. Immerhin weiss ja niemand, wie das Erfordernis der Mitgliedschaft dann tatsächlich ausgestaltet sein wird. Also was sich hier für wen ändert... naja. Aber stimmt schon, IHR Sportschützen wärt dann safe. So funktioniert die Salamitaktik nun mal, selbst wenns nicht bös gemeint ist.
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Norander
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Norander » Di 16. Mai 2017, 17:35

Ohne handlungsfähige Regierung kein Gesetz. Mögen sie sich streiten bis in alle Ewigkeit :twisted:
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von GeML » Di 16. Mai 2017, 19:59

Das wirds leider nicht. Zuerst passiert laaange nichts und dann in der letzten Sitzung vor den Sommerferien (wozu haben die eigentlich Sommerferien?) wird nachts um halbelf, wenn die Gegner vor Langeweile schon vom Stuhl gefallen sind, die größtmögliche Sch... äh Verschärfung beschlossen die möglich ist.

LG

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von eXistenZ » Di 16. Mai 2017, 20:04

Das wird vermutlich noch ein Jahr dauern bis es in Ö umgesetzt wird.
Ich denke das Ö hierbei ziemlich genau die EU Richtlinie umsetzen wird, also kein Mag Ban, da sie sich dadurch die Enteignungsthematik ersparen.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von gewo » Di 16. Mai 2017, 20:19

warum glaubt hier offenbar jeder dass ein gegenstand eine seriennummer haben muss um verboten sein zu koennen?

gewehrscheinwerfer, drogen, teilmantelhohlspitzmunition, bestimmte funkgeraete

nichts davon unterliegt handelsbeschraenkungen
nichts davon hat seriennummern

trotzdem alles verboten

warum sollte es kompliziert sein magazine zu verbieten ...?
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Bell » Di 16. Mai 2017, 20:26

gewo hat geschrieben:warum glaubt hier offenbar jeder dass ein gegenstand eine seriennummer haben muss um verboten sein zu koennen?

gewehrscheinwerfer, drogen, teilmantelhohlspitzmunition, bestimmte funkgeraete

nichts davon unterliegt handelsbeschraenkungen
nichts davon hat seriennummern

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Und der Staat hat auch keine Probleme mit dem Exekutieren des Verbots!
Wenns dich mit so einem Ding erwischen (Stand, 5-Jahres-Besuch,...) dann zwickens dir einfach die WBK/WP und alle Waffen. Oder noch schlimmeres, wenn sie dich anzeigen.

WO ist da genau das Problem für den Staat?
Für den Besitzer so eines Teils wirds zum Problem.

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