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Magazinbeschränkungen in AT

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Myon » Do 11. Mai 2017, 11:35

Ich verstehe nicht warum JEDER Tread hier ausarten muss. Es war eine einfache Frage die schon lange beantwortet worden ist, was kommt oder auch nicht weiß keiner. Geht das im entsprechenden Tread diskutieren.....

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Maddin
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Maddin » Do 11. Mai 2017, 11:57

Paddy91 hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Es wird ja voraussichtlich nicht nur der Erwerb verboten sondern auch der Besitz.
Glaub nicht, dass unser Staat so kulant sein wird wie damals die US und alles, was bereits im Umlauf ist erlaubt und nur die Inverkehrbringung untersagt.

Davon gehe ich aufgrund der meiner Meinung nach gegebenen Unumsetzbarkeit eines Verbotes des Altbestands aus. Schau dir unseren politischen Haufen an, falls der überhaupt noch handlungsfähg ist, kann ich es mir nicht vorstellen dass irgendwer außer vielleicht den Kummerln und Melonen eine heiße Kartoffel wie "Enteigngung" anfasst... Es wurden ja nichtmal Pumpguns enteignet damals. Rechtlich ist eine Ausnahme in der EU-Vo ja durchaus drin.
Es wird wohl dem dümmsten Nationalrat (wieder abgesehen von den Melonen, die Kummerln sind ja gottseidank nicht drin) einleuchten dass ein Besitzverbot eines 25x5x3cm großen unregistrierten Plastikgegenstandes ohne Seriennummer von heute auf morgen nicht funktionieren wird.


Welche Waffen zählen zum "25x5x3cm großen unregistrierten Plastikgegenstandes ohne Seriennummer". ?

Erkenne da nichts außer Spekulation und Hoffnung. Mahnendes Beispiel sollten die Engländer sein, da kann man sich ein Bild davon machen wie es laufen könnte. Offenbar ging es bei der EU-RL 2017 noch einigermaßen gut aus und dem nationalen Gesetzgeber scheint ein relativ großer Spielraum überlassen worden zu sein. Das soll aber nicht täuschen, dass Verschärfungen kommen werden und wenn sich das in den nächsten Jahren nicht ändert, haben wir sowohl Magazinbeschränkungen auf 2 Schuss, als auch Luftpumpen oder Feldmesser auf unseren WBK's stehen. Wiedermal ist es mir völlig unklar, wieso wieder gegenseitige Angriffe zwischen den Waffenbesitern die Folge sind.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von hobbycaptain » Do 11. Mai 2017, 14:24

Jakub2257 hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Derzeit nicht ...


Hoffentlich nie :oops: :twisted: stellt euch mal ne ar15 mit 10er Magazin vor :doh:



da brauchst nimmer lang drauf warten bis es nicht mehr anders sein DARF

Paddy91
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Paddy91 » Do 11. Mai 2017, 14:27

Maddin hat geschrieben:Welche Waffen zählen zum "25x5x3cm großen unregistrierten Plastikgegenstandes ohne Seriennummer". ?

Magazine. um die gehts hier nämlich.
Maddin hat geschrieben:Erkenne da nichts außer Spekulation und Hoffnung.

Nona ohne nationale Umsetzung bislang. Ich beschreibe hier jediglich einen Teil meiner Überlegungen wieso ich gerade ein paar Hunderter in Magazine investiert habe. Was du beschreibst ist halt 180° andersrum: Spekulation und Verzweiflung. Passieren kann beides.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von BigBen » Do 11. Mai 2017, 14:51

Paddy91 hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Es wird ja voraussichtlich nicht nur der Erwerb verboten sondern auch der Besitz.
Glaub nicht, dass unser Staat so kulant sein wird wie damals die US und alles, was bereits im Umlauf ist erlaubt und nur die Inverkehrbringung untersagt.

Davon gehe ich aufgrund der meiner Meinung nach gegebenen Unumsetzbarkeit eines Verbotes des Altbestands aus.



Das hat in einigen Bundesstaaten der USA die Politiker trotzdem nicht abgehalten.
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Maddin » Do 11. Mai 2017, 19:48

Paddy91 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Welche Waffen zählen zum "25x5x3cm großen unregistrierten Plastikgegenstandes ohne Seriennummer". ?

Magazine. um die gehts hier nämlich.
Maddin hat geschrieben:Erkenne da nichts außer Spekulation und Hoffnung.

Nona ohne nationale Umsetzung bislang. Ich beschreibe hier jediglich einen Teil meiner Überlegungen wieso ich gerade ein paar Hunderter in Magazine investiert habe. Was du beschreibst ist halt 180° andersrum: Spekulation und Verzweiflung. Passieren kann beides.


Das Du die Magazine gemeint hast hab ich wirklich nicht überrissen, hab wohl zu schnell zwischen Pumpguns und Plastikgegenständen gelesen. Wo erkennst Du in meinem Beitrag Verzweiflung ? Ich habe ja nur die Faktenlage in anderen Ländern geschildert und was die EU-Kommission bereits bei dieser Gesetzesnovelle drin haben wollte. Wenn unsere Lobby nicht stärker wird dann WIRD das auch mal so passieren, braucht man nicht sonderlich viel Fantasie.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Paddy91 » Fr 12. Mai 2017, 07:17

Verzweiflung im Gegensatz zu Hoffnung. Nicht Verzweiflung im Sinne von Heulkrämpfen pupertierender Mädels =)

Von - bis ist alles möglich. Ich, für mich persönlich, bewerte das Risiko einer nicht umgehbaren Enteignung für so gering dass ich trotzdem gekauft habe... Das muss natürlich jeder für sich entscheiden weil höchst subjektiv.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von eXistenZ » Fr 12. Mai 2017, 14:05

Die EU Richtlinie schreibt die Magazinbeschränkungen "nur" für WBK/WP Besitzer vor.
Sollte eine Magazinbeschränkung für alle kommen, wäre das eine Verschärfung des Waffenrechts durch unsere österreichische Regierung.
Sollte man wissen, damit man Niemanden Ausreden Richtung Brüssel durchgehen lässt.

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Yukon
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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Yukon » Fr 12. Mai 2017, 15:01

eXistenZ hat geschrieben:Die EU Richtlinie schreibt die Magazinbeschränkungen "nur" für WBK/WP Besitzer vor.
Sollte eine Magazinbeschränkung für alle kommen, wäre das eine Verschärfung des Waffenrechts durch unsere österreichische Regierung.
Sollte man wissen, damit man Niemanden Ausreden Richtung Brüssel durchgehen lässt.

Nicht ganz.
Es wurde hier schon an anderer Stelle diskutiert und analysiert, laut dem vom EU-Parlament angenommenen Amendment 107, gelten die Magazinbeschränkungen FÜR ALLE, das einzige, das WBK/WP-Inhaber in diesem Punkt von anderen Personen unterscheidet ist, dass, wenn sie ohne Genehmigung mit +10/+20 erwischt werden und auch eine dazupassende Waffe besitzen (also net nur das Magazin allein), ihnen WBK/WP gezupft wird.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0251/2016&secondRef=107-107&language=DE

Im einleitenden und erklärenden Teil dieses Amendments wird in Punkt 23 (Seite 12 von 62) wird zwar nur von von halbautomatischen Feuerwaffen gesprochen, aber im legislativen Teil wird in Punkt 6 (Seite 34/35 von 62) beschrieben, dass zukünftig der Artikel 5 der Feuerwaffenrichtlinie sinngemäß folgenden Inhalt hat: "Wennst eine Besitzgenehmigung für Kat.B hast, also WBK/WP, und Du hast in deinem Besitz eine Ladevorrichtung die an halbautomatischen Langwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und die mehr als 10 Schuss aufnehmen kann, dann bist Du diese Besitzgenehmigung los, außer Du hast eine Ausnahmegenehmigung, weilst Bewerbe schießt (oder dafür trainierst) oder die Altbestandswahrung wird ins nationale Recht übernommen."

Daraus ergibt sich die groteske Situation:
Eine Person die Inhaber einer WBK ist und die daheim ein PAR (oder ähnliches) mit 20-Schuss-Magazin herumstehen hat, wird die WBK gezupft, damit sind die Kat.B Waffen weg.
Eine Person, die KEINE WBK hat und daheim genau das gleiche PAR mit 20-Schuss-Magazin herumstehen hat muss nichts befürchten, der Besitz dieses furchtbaren Magazins ist zwar noch immer verboten, aber die Richtlinie beschreibt hier keine Sanktionen (außer dem Entzug der WBK, die diese Person ja gar nicht besitzt). Natürlich besteht hier die Möglichkeit, dass unser Gesetzgeber sich eine eigene Sanktionierung einfallen lässt, was weiss man....
:headslap:
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von eXistenZ » Fr 12. Mai 2017, 15:35

Yukon hat geschrieben:der Besitz dieses furchtbaren Magazins ist zwar noch immer verboten

Exakter Quellenhinweis?

Ist jetzt zwar schon wieder eine Zeit her das ich den Text gelesen haben, aber was ich in Erinnerung habe steht im gesamten Text nichts von einem Besitzverbot eines Magazins.
Der Besitz kann unangenehme Konsequenzen haben, wenn man dieses und jenes tut bzw. hat. Der Erwerb soll zukünftig nur mehr mit Ausnahmegenehmigung möglich sein. Aber der Besitz an sich ist nicht verboten.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Jo_Kux » Fr 12. Mai 2017, 15:54

Was machts euch Sorgen? Die aktuelle Regierung wird jedenfalls nicht mehr im Amt sein wenn die Richtlinie bei uns aufschlägt. Und das sehe ich als Fortschritt
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Paddy91 » Fr 12. Mai 2017, 16:04

eXistenZ hat geschrieben:Exakter Quellenhinweis?


Das ist jetzt vermutlich sehr komplex und für viele garnicht nachvollziehbar aber wenn man einen Satz liest dem ein Link vorangestellt ist, und in diesem Satz dann beim relevanten Teil in Klammer steht "Punkt 6 (Seite 34/35 von 62)" dann würde ich nach längerem Abwiegen der Pro und Contras es vielleicht riskieren den Link anzuklicken und Punkt 6 (Seite 34/35 von 62) zu suchen....

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.


außerdem finde sich im Text auf Seite 42/62
Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von eXistenZ » Fr 12. Mai 2017, 16:14

Paddy91 hat geschrieben:Das ist jetzt vermutlich sehr komplex und für viele garnicht nachvollziehbar aber wenn man einen Satz liest dem ein Link vorangestellt ist, und in diesem Satz dann beim relevanten Teil in Klammer steht "Punkt 6 (Seite 34/35 von 62)" dann würde ich nach längerem Abwiegen der Pro und Contras es vielleicht riskieren den Link anzuklicken und Punkt 6 (Seite 34/35 von 62) zu suchen....

Macht aber nur dann wirklich Sinn wenn man genau liest. ;)
Dort steht NICHT das ein Magazin verboten ist.
Wie bereits geschrieben kann der Besitz anderweitige Konsequenzen haben (Entzug von Kat. B Genehmigungen), was aber kein Magazinverbot ist.
Jemand müsste bei zuwiderhandeln seine Kat. B Waffen abgeben, aber nicht das 30 Schuss Mag.
Der Erwerb wird, wie bereits geschrieben, eingeschränkt.

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Paddy91 » Fr 12. Mai 2017, 16:52

Stimmt schon aber im Umkehrschluss aus Quote1 ergibt sich:
...Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe ... entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person...sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet....

Müsste gelten: (außer man hat die wie auch immer geartete Genehmigung)
Erwerben -> für alle Verboten
WBK und Altbestandsmagazin -> WBK weg
Keine WBK und Altbestandsmagazin -> legal

Trotzdem hatte ich Erwerb und Besitz im 2 Quote tatsächlich unpräzise gelesen ;-)

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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Beitrag von Yukon » Fr 12. Mai 2017, 19:07

eXistenZ hat geschrieben:Macht aber nur dann wirklich Sinn wenn man genau liest. ;)

Davon gehe ich aus :D
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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