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Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:05
von Jakub2257
Weis wer ob es Magazin Beschränkungen auf Halbautomaten in Österreich gibt? Sind auch 30er odar gar 50-100er Magazine erlaubt. Ich habe von sowas nur in DE gehört aber nie in AT.

Ps. Wie siehst mit HA-Flinten aus gibt es da irgendwelche Beschränkungen?


Danke für eure Antworten
:at1: :at1: :at1:

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:23
von HowlingWolf
Bin ich der Einzige, der die Waffenrechts-Fragen unseres geschätzten neuen Mitgliedes zumindest "eigenartig" findet?

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:25
von Bell
NOCH nicht!
Aber, wenn die neue EU-RiLi in nationales Gesetz übergeleitet wurde, wirds wohl so sein.


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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:29
von Jakub2257
HowlingWolf hat geschrieben:Bin ich der Einzige, der die Waffenrechts-Fragen unseres geschätzten neuen Mitgliedes zumindest "eigenartig" findet?

Wieso Eigenartig???
Kannst du die Frage beanworten wäre sehr nett
:D reload-smile

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:40
von Myon
Weil man das als WBK Besitzer eigentlich wissen sollte. Nein keine Beschränkung.

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 17:45
von Jakub2257
Dankeschön
:at1: :at1: :at1:

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 19:12
von yoda
Myon hat geschrieben:Weil man das als WBK Besitzer eigentlich wissen sollte. Nein keine Beschränkung.
Wieso muss man das wissen ? Bekommt man als WBK Besitzer Infoschreiben bei jeder Gesetzesänderung alle zwei Jahre ? Muss man sich als normaler Waffenbesitzer, der nur eine Pistole zur Selbstverteidigung hat, ständigt mit dem neuen Gesetz beschäftigen ?

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 19:55
von Bell
yoda hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Weil man das als WBK Besitzer eigentlich wissen sollte. Nein keine Beschränkung.
Wieso muss man das wissen ? Bekommt man als WBK Besitzer Infoschreiben bei jeder Gesetzesänderung alle zwei Jahre ? Muss man sich als normaler Waffenbesitzer, der nur eine Pistole zur Selbstverteidigung hat, ständigt mit dem neuen Gesetz beschäftigen ?

Seh ich auch so!
Ein Bekannter hat seit den 70ern einen Waffenpass und in den 90ern den Jagdaufseher gemacht.
Der ist immer erstaunt, wenn ich ihm erkläre, wie was rein rechtlich ist und auch die Stellen im WaffG zeige.

Man "sollte" sich natürlich auf dem neuesten Stand halten, man "muss" es aber nicht.
Wobei... vermutlich sollte sowas Inhalt eines WFS sein, aber wie läuft der oft ab? Stichwort: "Na wos wuidsn wissn?"

Aber, wenn ich heute den WFS mache und ALLES aktuelle erklärt bekomme und in einem Monat änderns was, bin ich auch wieder fast 5 Jahre am falschen Stand.


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Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 20:19
von Glock1768
Wenn man es nur wissen sollte, dann einen Fehler macht und mit der Behörde Probleme bekommt, dann wird dir der gesetzesvertreter schon sagen, was du zu wissen hast.

Man hat sich über den aktuellen Stand zu informieren, den sonst trifft einen die volle Härte des Gesetzes.

Und gerade bei den legalen Waffenbesitzern (die ja manchen ein Dorn im Auge sind) wird eh vieles tlw zu streng gehandhabt ... Meine damit, es wird nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgegangen und nicht nach der tatsächlichen Gefährdung

Und ich habe beruflich genug mit Gesetzen zu tun ...

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 20:39
von Bell
Also ich informiere mich ständig!
Aber "muss" ich das? Gibt es eine wiederkehrende, schriftliche Überprüfung, die alle Änderungen der Vorschriften abprüft?
NEIN
Piloten, Lokführer und gewiß noch andere Gruppen müssen ihr Wissen aktuell halten und das wird geprüft.

Natürlich trifft einen die volle Härte des Gesetzes, wenn man gegen Gesetze verstößt, die sich seit Erlangen der Berechtigung für irgendwas geändert haben.
Aber man muss schon selbst darauf schauen, dass man informiert bleibt.
Das meinte ich mit man "sollte muss aber nicht".

Analogie Auto-Führerschein:
Du lernst in der Fahrschule irgendwas und danach ändert sich die Gesetzeslage.
Kannst du dem Spinektor dann sagen: "Na schauns, wie ich des glernt hab, war des halt so und drum mach ichs auch so. Aber des war ja, bevor sie überhaupt aufd Welt kommen san."

Und der TO hat ja dadurch, dass er die Frage hier gestellt hat gezeigt, dass er sich informieren will.
Drum hab ich ihm ja auch kurz und knapp geantwortet.

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 22:00
von DerDaniel
Müssen? Es gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Daraus darf sich jetzt jeder selbst seine Pflicht ableiten.

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 22:24
von chris01
Wir wollen aber bitte auch nicht vergessen, dass gewisse Sachen gar nicht im Gesetz stehen, sondern in irgendwelchen Erlässen, Urteilen, ...
Das ist schon nicht so einfach.

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 22:27
von Jakub2257
Magazinbeschränkungen stehen gar nicht im Waffengesetz

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 22:43
von Glock1768
Derzeit nicht ...

Re: Magazinbeschränkungen in AT

Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 22:50
von Jakub2257
Glock1768 hat geschrieben:Derzeit nicht ...


Hoffentlich nie :oops: :twisted: stellt euch mal ne ar15 mit 10er Magazin vor :doh: