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Definition Langwaffe

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Definition Langwaffe

Beitrag von SwissShot » Mi 31. Mai 2017, 22:02

Die Frage wie eine Langwaffe definiert wird interessiert mich schon lange, nur habe ich bis jetzt nichts darüber gefunden.

In der EU-Richtlinie werden zwar immer die Begriffe Kurz-Feuerwaffe und Lang-Feuerwaffen verwendet, aber wie eine Langwaffe definiert wird bzw. ab wann eine Waffe eine Langwaffe ist, wird nicht erwähnt.

Das ein AR15 und seine Clone zu den Langwaffen zählt leuchtet mir noch ein.

Wie sieht es aber mit folgenden Modellen aus (als Beispiel):

- BT TP9
- MP5 und seine Clone
- MP5k
- VZ61 Scorpion

Und viele weitere, gelten die als Kurzwaffen oder Langwaffen?

Was ist mit den Schaftsystemen (Roni, Kpos etc.) gilt dies als "Umbau" oder schon Langwaffe?

Gibt es überhaupt eine Definition, oder macht da jeder was er für richtig hält?

Gruss SwissShot.

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Definition Langwaffe

Beitrag von Bell » Mi 31. Mai 2017, 22:06

also das österreichische WaffG definiert FFW so:

§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

was länger ist gilt einfach als "schußwaffe".

und dann wird eben noch unterschieden zwischen gezogenem und glattem lauf und ob semiauto oder nicht.

aber kurz und lang kommt IMHO von germanien.


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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von panhandle » Mi 31. Mai 2017, 22:12

hi....

„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

– WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen[1]

sagt zumindest wikipedia....https://de.wikipedia.org/wiki/Langwaffe

da das ganze wiederum aus dem waffg-anlage 1 pipapo siehe oben entnommen wurde......phu, wird das die allgemein gültige definition sein.

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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von eXistenZ » Mi 31. Mai 2017, 22:13

SwissShot hat geschrieben:Und viele weitere, gelten die als Kurzwaffen oder Langwaffen?

BT96 Austria ist als Pistole eingestuft worden.
Brügger & Thomet SPP Austria ist auch als Pistole eingestuft.

SwissShot hat geschrieben:Was ist mit den Schaftsystemen (Roni, Kpos etc.) gilt dies als "Umbau" oder schon Langwaffe?

Die FFW bleibt auch im Roni oder Kpos eine FFW.

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Definition Langwaffe

Beitrag von Bell » Mi 31. Mai 2017, 22:16

panhandle hat geschrieben:hi....

„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

– WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen[1]

sagt zumindest wikipedia....https://de.wikipedia.org/wiki/Langwaffe

da das ganze wiederum aus dem waffg-anlage 1 pipapo siehe oben entnommen wurde......phu, wird das die allgemein gültige definition sein.

g
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das ist aber eben das germanische waffenrecht!!

wenn in wikipedia nicht explizit ÖSTERREICH dabei steht, ist es so gut wie immer was über deutschland.

bei uns gibts das WaffG und dazu 2 durchführungsverordnungen.

und bitte, bitte, bitte: besonders bei rechtsfragen nicht wikipedia zitieren oder alles glauben, was dort steht.
da kann ja - wie hier auch, wie fast überall im internetz - jeder reinschreiben, was er will oder für richtig hält.


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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von panhandle » Mi 31. Mai 2017, 23:13

hi...
ok.... da ja der te im zuge seiner fragestellung unter anderem sich auch auf die neue eu waffenrichtlinie bezog, hier noch eine definition die darin auch vorkommt......
.....................
Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), ...........
...................

auf seite 58 in diesem dokument ... http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/04/Waffen.pdf

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Zuletzt geändert von panhandle am Mi 31. Mai 2017, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von gewo » Mi 31. Mai 2017, 23:14

eXistenZ hat geschrieben:
SwissShot hat geschrieben:Und viele weitere, gelten die als Kurzwaffen oder Langwaffen?

BT96 Austria ist als Pistole eingestuft worden.
Brügger & Thomet SPP Austria ist auch als Pistole eingestuft


ich wuerde halt echt gern mal die quelle dafuer kennen

denn alle einstufungen die ich kenne lauten ausnahmslos auf die waffenkategorie
also A oder B oder C aber nie auf lang oder kurzwaffe
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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von SwissShot » Mi 31. Mai 2017, 23:23

Scheint wirklich (im Moment) eine nationale Angeleigenheit zu sein.

panhandle hat geschrieben:Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), ...........


Dann ist eine Skorpion ne Langwaffe, dieses kleine Ding :D
Wenigstens kein Problem mit dem Klappschaft, die ist ausgeklappt schon unter 60cm.

Wobei was bedeutet "ursprünglich"?

Gruss SwissShot.

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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von eXistenZ » Mi 31. Mai 2017, 23:29

gewo hat geschrieben:ich wuerde halt echt gern mal die quelle dafuer kennen

Bei der SPP Austria schreibt Seidler:
Rechtliche Einstufung als Pistole der Kategorie B http://www.seidler-waffen.at/neuwaffen.html
Am besten dort mal nach genaueren Infos fragen.
Die Info zur BT96 Austria hab ich von einem Forumuser gelesen, der eine hat.

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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Bell » Mi 31. Mai 2017, 23:33

eXistenZ hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich wuerde halt echt gern mal die quelle dafuer kennen

Bei der SPP Austria schreibt Seidler:
Rechtliche Einstufung als Pistole der Kategorie B http://www.seidler-waffen.at/neuwaffen.html
Am besten dort mal nach genaueren Infos fragen.
Die Info zur BT96 Austria hab ich von einem Forumuser gelesen, der eine hat.

Steht eh weiter unten:
Abmessungen Länge: 303 mm (geschlossen) 523mm (ausgeklappter Schaft)
52,3cm ist kürzer als 60cm und somit FFW.

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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von eXistenZ » Do 1. Jun 2017, 00:18

Hier war das ... viewtopic.php?t=31667&start=20 ...

Scaar hat geschrieben:Vielleicht kommt er drauf weil Seidler die BT96 damals so gemeldet hat. Ob die Behörde das auch so sieht, ist eine andere Geschichte.
Bestätigung über die Meldung der Kategorie B genehmigungspflichtige Schußwaffen gemäß Waffengesetz 1996 §28 Abs. 3

Erwerber: ...
Überlasser: Firma Seidler KG

Schusswaffe Kat. B:
Art: Pistole
Kaliber: 9mmP
Marke: Brügger & Thomet
Type: BT-96
Waffennr.: .....
Datum: ....

Die Firma Seidler meldet Ihre Waffe bei der Behörde an. Bewahren Sie dieses Schreiben sorgfältig auf.


edit: Seidler hat die BT96 und BT96k damals ohne Schaft verkauft. Könnte vielleicht die Bedingung gewesen sein, damit die Behörde die BT96 als Pistole einstuft

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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von piefke » Do 1. Jun 2017, 01:32

Am deutschen Wesen wird die Welt genesen.....;-)

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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Robiwan » Do 1. Jun 2017, 08:54

Bell hat geschrieben:und bitte, bitte, bitte: besonders bei rechtsfragen nicht wikipedia zitieren oder alles glauben, was dort steht.
da kann ja - wie hier auch, wie fast überall im internetz - jeder reinschreiben, was er will oder für richtig hält.


Deswegen klickt der findige User ja auch auf den Link zur Quelle dieser Angabe (z.B. Link zum RIS), und entscheidet dann ob er der Information glauben schenkt oder nicht.
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Definition Langwaffe

Beitrag von Bell » Do 1. Jun 2017, 09:15

Robiwan hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:und bitte, bitte, bitte: besonders bei rechtsfragen nicht wikipedia zitieren oder alles glauben, was dort steht.
da kann ja - wie hier auch, wie fast überall im internetz - jeder reinschreiben, was er will oder für richtig hält.


Deswegen klickt der findige User ja auch auf den Link zur Quelle dieser Angabe (z.B. Link zum RIS), und entscheidet dann ob er der Information glauben schenkt oder nicht.

Ja, schon, aber:
Bei dem Artikel ist natürlich auch ein Link.
Dieser führt auch zu "einem Waffengesetz".
Aber halt auf dejure.org und nicht zu unserem RIS.
Sollte jetzt ein durchaus findiger User auf eben diesen Link klicken, weil er sich die Quelle anschauen möchte, aber (aus was für einem Grund auch immer) das RIS nicht kennen, könnte er wiederum denken, es handelt sich um österreichisches Recht.

Mir persönlich ist eine ".gv.at" Adresse halt lieber als eine ".org", wenns um Rechtsfragen geht.

Und, wenn man eh auch die (vermeintlich richtige/passende) Quelle gefunden hat, kann man ja auch gleich diese zitieren und das nicht über Umwege machen.

Ausserdem: es gibt halt nicht nur findige User sondern auch unfindige.
Damit meine ich jetzt nicht die Ersteller der obigen Posts sondern welche, die dies oder jenes einfach lesen und glauben "weils im Internet steht"! [emoji6]




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Re: Definition Langwaffe

Beitrag von Promo » Do 1. Jun 2017, 11:03

Grosinger/Siegert/Szymanski schreibt im "Das neue österreichische Waffenrecht" (4. Auflage) dazu:
Es kommt nicht auf die Länge des Laufes, sondern auf die Gesamtlänge der Waffe an. Beträgt die Gesamtlänge der Waffe mehr als 60 cm, so ist sie nicht als Faustfeuerwaffe, sondern als andere Schusswaffe anzusehen, auch wenn sie üblicherweise als "Pistole" oder "Revolver" bezeichnet wird. Umgekehrt gilt eine Schusswaffe mit einer Gesamtlänge von nicht mehr als 60cm auch dann als Faustfeuerwaffe, wenn ihr Lauf länger als 30cm ist und sie daher nach der Defintion der EU-RL nicht als "kurze Feuerwaffe" anzusehen ist. Die Defintion des § 3 ist ungeachtet dieser Abweichung dennoch richtlinienkonform, da sie strenger ist (vgl. Art. 3 der RL).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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