ab wann ist den ca. mit den Änderungen zum neuen Waffenrecht zu rechnen bzw. erster Vorschläge?
Das mit dem erneuern alle 5 Jahre ist fix? Oder kann man da noch mit drei mal Rosenkranz am Tag beten, noch was bewirken

Danke
Fix ist garnichts und wann die Richtlinie in AT umgesetzt wird kann wohl kein Mensch sagen...aber wohl nicht vor der NR Wahl. Spätestens aber ca. August 2018.haluna hat geschrieben:Guten Tag,
ab wann ist den ca. mit den Änderungen zum neuen Waffenrecht zu rechnen bzw. erster Vorschläge?
Das mit dem erneuern alle 5 Jahre ist fix? Oder kann man da noch mit drei mal Rosenkranz am Tag beten, noch was bewirken?
Danke
aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017 in geltung ab 14.09.2018BigBen hat geschrieben:Fix ist garnichts und wann die Richtlinie in AT umgesetzt wird kann wohl kein Mensch sagen...aber wohl nicht vor der NR Wahl. Spätestens aber ca. August 2018.haluna hat geschrieben:Guten Tag,
ab wann ist den ca. mit den Änderungen zum neuen Waffenrecht zu rechnen bzw. erster Vorschläge?
Das mit dem erneuern alle 5 Jahre ist fix? Oder kann man da noch mit drei mal Rosenkranz am Tag beten, noch was bewirken?
Danke
Das wäre morgen?!? Wie soll das gehen?gewo hat geschrieben: aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017
Warum sollte es den Gesetzgeber interessieren, wie das gehen soll?BigBen hat geschrieben:Das wäre morgen?!? Wie soll das gehen?gewo hat geschrieben: aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017
Jo_Kux hat geschrieben:Warum sollte es den Gesetzgeber interessieren, wie das gehen soll?BigBen hat geschrieben:Das wäre morgen?!? Wie soll das gehen?gewo hat geschrieben: aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017
Das Datum 13.6.17 steht in der EU Richtlinie als Stichtag für Altbestand bei HA (unter gewissen Bedingungen) drin, aus fertig.
Die Behörde wird uns dann schon sagen was Sache ist, die Krot fressen wir so oder so.
das gesetz dass irgendwann per bundesgesetzblat veroeffentlich wird muss gewisse fristen vorsehen, zb fuer den "altbestand"BigBen hat geschrieben:Das wäre morgen?!? Wie soll das gehen?gewo hat geschrieben: aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017
Du meinst die Rechtssicherheit im österreichischen Waffenrecht?diver99 hat geschrieben:Ein Gesetz beschließen, dass sich mit Bestimmungen auf ein vergangenes Datum als Stichtag bezieht, ist meiner Meinung nach, nicht zulässig. Das würde die Rechtssicherheit massiv gefährden.
Du irrst dich. Die Magazinbeschränkung gilt morgen noch nicht.sauersigi hat geschrieben: D.H. z.B. die Magazinbeschränkung für KW und LW tritt auch mit morgen in Kraft.
Zumindest hätte ich das so verstanden....ich hoffe ich irre mich gewaltig!
Ich muss zugeben, mittlerweile habe ich den Überblick verloren!eXistenZ hat geschrieben:Du irrst dich. Die Magazinbeschränkung gilt morgen noch nicht.sauersigi hat geschrieben: D.H. z.B. die Magazinbeschränkung für KW und LW tritt auch mit morgen in Kraft.
Zumindest hätte ich das so verstanden....ich hoffe ich irre mich gewaltig!