cal22 hat geschrieben:Frag mich wie die das umsetzen wollen ein Stück Plastik oder Metall mit einer Feder drin zu verbieten.
Ein Magazin besteht zwar aus wenigen Teilen, aber verboten ist alles was einer Ladevorrichtung gleich kommt. Dann wird halt zukünftig mit Seriennummer registriert oder uns droht irgendein anderer Spaß. Du darfst ja auch keine Pistole bauen, obwohl das mit dem richtigen Wissen sicher möglich ist. Für Magazine gilt (dann zukünftig) das Gleiche. Denkunmöglich ist das leider alles nicht, darum finde ich das ehrlich gesagt nicht gerade zum Lachen.
Übrigens ist es auch egal was die (nicht vorhandenen) Sanktionsmöglichkeiten betreffend WBK freie Waffen in der RL betrifft. Das ist ein einziger § der entweder beim Abschnitt über das Waffenverbot oder in den (Verwaltungs-)Strafbestimmungen eingefügt werden kann. Wie wir alle wissen, härter kann einen eine umzusetzende RL immer treffen. Da würde ich mich also nicht zu sehr über Sinn oder Unsinn dieser Bestimmmungen über Besitz von Magazinen versteifen.