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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jo_Kux
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » Mo 18. Sep 2017, 10:26

Interessant wäre jetzt ein Brief an die ÖVP, wo demonstrativ auf eine Verschärfung des Waffg angespielt wird, um zu sehen wie die ÖVP wirklich dazu steht, oder ob sie nur den jeweiligen Menschen anch dem Mund redet um möglichst viele Stimmen abzugreifen.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

gewo
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von gewo » Mo 18. Sep 2017, 10:31

Jo_Kux hat geschrieben:... oder ob sie nur den jeweiligen Menschen anch dem Mund redet um möglichst viele Stimmen abzugreifen.


das tun politiker nach meiner erfahrung grundsaetzlich, unahängig von der politischen richtung ...
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von mura » Mo 18. Sep 2017, 11:29

Na dann ist doch jetzt eh alles Super, keine der Parteien die bei der kommenden Wahl eine Rolle spielen werden planen eine grossartige Änderung bezüglich der EU Richtlinie im nächsten Jahr! Finde das wirklich Super dass alle die gegenwärtige Gesetzgebung ausreichend finden und kann jetzt wieder besser schlafen. :lol:
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Mo 18. Sep 2017, 11:39

Ja die sind alle so super fair, liberal und locker drauf da kommt bald eine Gattling auf B :)

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von burggraben » Mo 18. Sep 2017, 13:15

SIPR hat geschrieben:Dass die FPÖ den nächsten Innenminister stellen wird, kann bereits ausgeschlossen werden, sie werden das BMLVS übernehmen und anstatt dem BMI lieber das Finanzministerium

Kann ich nicht nachvollziehen wieso das auszuschließen oder unwahrscheinlich sein sollte. Vor kurzem hat die FPÖ über diverse Zeitungen lanciert dass sie gern das Innenresort hätte wenn sie in der Regierung ist und für eine Regierungsbeteiligung stehen die Chancen wegen dem rot-schwarzen Krach nicht so schlecht.

Quellen:
Die Presse
Standard
Kurier
Kleine Zeitung

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von SIPR » Mo 18. Sep 2017, 13:23

Das BMI bekommt die Kanzlerpartei, genauso wie das FA.
Platz 2 = BMLVS
Die Verhandlungen laufen bereits seit April, aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, bin allerdings der Meinung dass die Freiheitlichen im BMLVS (auch wegen der KM Regelung) nicht unbedingt schlecht aufgehoben wären.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von burggraben » Mo 18. Sep 2017, 13:44

SIPR hat geschrieben:Das BMI bekommt die Kanzlerpartei, genauso wie das FA.
Platz 2 = BMLVS

Wieso? Tradition kann das nicht sein. In der aktuellen Regierung hat die Kanzlerpartei weder das BMI, noch das BMF (=FA=Finanzministerium).

Ob die KM Regelung in Zukunft überhaupt noch beim BMLVS sein wird steht in den Sternen. Es wird derzeit überprüft ob das überhaupt verfassungskonform ist das das nicht alles beim BMI ist, siehe viewtopic.php?f=20&t=38244.

Im BMI kann man für den Waffenbesitzer meiner Meinung nach mehr bewegen als im BMLVS.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von hobbycaptain » Mo 18. Sep 2017, 14:16

es soll jetzt ja vor der Wahl doch noch mind. 1 Nationalratssitzung geben (am 12.10.2017, ev. sogar noch eine am 13.10.), hoffentlich schiessens da nicht noch schnell aus der Hüfte
https://www.parlament.gv.at/PAKT/TERM/SITZNR/

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Mo 18. Sep 2017, 14:27

Da fragt man sich...haben die nichts wichtigeres zu tun? Hätten sie schon. Und zwar jede Menge. Von daher sollte es keine Hau-Ruck-Aktionen geben...

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von SIPR » Mo 18. Sep 2017, 15:47

burggraben hat geschrieben:
SIPR hat geschrieben:Das BMI bekommt die Kanzlerpartei, genauso wie das FA.
Platz 2 = BMLVS

Wieso? Tradition kann das nicht sein. In der aktuellen Regierung hat die Kanzlerpartei weder das BMI, noch das BMF (=FA=Finanzministerium).


Was fragst du mich das?
Ich gebe Infos weiter, sonst nichts.
Mir ist das Ganze scheissegal, weil sich nichts ändern wird, egal wer da am Hebel sitzt.
Um wirklich etwas machen zu können braucht es die Absolute um auch das umkrepeln aller Sozialpartner voranzutreiben, damit sich der 40 Jahre alte Sumpf mal auflöst und die wirst in einer leider derart gespaltenen Gesellschaft nie bekommen.
Ergo dessen kann man in 5 Jahren nichts machen ausser Mikromanagement, auch im Waffenrecht, wurscht wer da im BMI und BMLVS sitzt.

Und irgendwelche Urteile haben die Rechtsabteilung im BMLVS das ja weitgehend autark vom HBM agiert, noch nie von irgendwelchen Blödheiten abgehalten.
Deine Ideen sind aber trotzdem wünschenswert, auch wenn ich da bereits Hopfen und Malz verloren sehe, denn dazu müsste man die derzeitigen demographische Entwicklungen (die ja in Wahrheit Schuld an den Entwicklungen im Waffenrecht sind - Türken zB haben die WBK bereits auf 1 Jahr befristet!) umkehren und das ist absolut unmöglich ohne das Sozialsystem aus den Fugen zu treten - was wiederum der politische Selbstmord auf Dekadenlänge wäre.

Wie es ginge zeigt die Schweiz vor, aber wir als böse Nazis in der 3. und 4. Generation dürfen uns es ja nicht erlauben gewisse Staaten beim Namen zu nennen und ihre (ex- )Bürger bis auf 5 Generationen vom Waffenbesitz generell aussschliessen.
Nein, sowas darf nur die Schweiz..

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Mo 18. Sep 2017, 16:22

Wir dürfen es schon, also ich mache das. Nur der Politiker als demokratisches Sprachrohr verweigert sich in sträflicher Weise dieser Aufgabe.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Balistix » Do 21. Sep 2017, 11:59

Maddin hat geschrieben:Hat eigentlich einer in Erfahrung bringen können was das für ein Buch vom Verein ist ? Ist das ein Lehrbuch über Waffenrecht ? Wenn ja, schmerzt das Fehlen der kommenden Novelle natürlich doppelt und dreifach. Klingt ein wenig nach dem schnellen Geld. Außer man strebt regelmäßige Aktualisierungen an bzw. kann das Standardwerk ergänzungsfähig halten.


Mein Exemplar halte ich mittlerweile in Händen, der erste Eindruck beim Durchblättern ist bestenfalls mittelmäßig.

Die Formatierung (linksbündiger Text) und Druckqualität erschwert mir persönlich das Lesen, einzelne Buchstaben (insb Seitenzahlen) wirken teilweise verschoben. Stellenweise wurden Textstellen offenbar wortwörtlich aus anderen Werken übernommen, ohne dies unmittelbar zu kennzeichnen (bspw auf Seite 22 Auschnitte aus dem lexlegis-Kommentar auf Jusline zu §3 StGB). Das Quellenverzeichnis hinten im Buch ist äußerst dürftig. Im Text selber finden sich mehrfach unsaubere Absätze (einzelne Sätze jeweils in einer neuen Zeile) und haufenweise Beistriche an Stellen, wo sie nicht hingehören.

Die ersten rund 90 Seiten (von 380) sind Fließtext, der Rest (teilweise) kommentierter Gesetzestext.

Ich werde berichten.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Maddin » Do 21. Sep 2017, 13:39

SIPR hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:
SIPR hat geschrieben:Das BMI bekommt die Kanzlerpartei, genauso wie das FA.
Platz 2 = BMLVS

Wieso? Tradition kann das nicht sein. In der aktuellen Regierung hat die Kanzlerpartei weder das BMI, noch das BMF (=FA=Finanzministerium).


Was fragst du mich das?
Ich gebe Infos weiter, sonst nichts.
Mir ist das Ganze scheissegal, weil sich nichts ändern wird, egal wer da am Hebel sitzt.
Um wirklich etwas machen zu können braucht es die Absolute um auch das umkrepeln aller Sozialpartner voranzutreiben, damit sich der 40 Jahre alte Sumpf mal auflöst und die wirst in einer leider derart gespaltenen Gesellschaft nie bekommen.
Ergo dessen kann man in 5 Jahren nichts machen ausser Mikromanagement, auch im Waffenrecht, wurscht wer da im BMI und BMLVS sitzt.

Und irgendwelche Urteile haben die Rechtsabteilung im BMLVS das ja weitgehend autark vom HBM agiert, noch nie von irgendwelchen Blödheiten abgehalten.
Deine Ideen sind aber trotzdem wünschenswert, auch wenn ich da bereits Hopfen und Malz verloren sehe, denn dazu müsste man die derzeitigen demographische Entwicklungen (die ja in Wahrheit Schuld an den Entwicklungen im Waffenrecht sind - Türken zB haben die WBK bereits auf 1 Jahr befristet!) umkehren und das ist absolut unmöglich ohne das Sozialsystem aus den Fugen zu treten - was wiederum der politische Selbstmord auf Dekadenlänge wäre.

Wie es ginge zeigt die Schweiz vor, aber wir als böse Nazis in der 3. und 4. Generation dürfen uns es ja nicht erlauben gewisse Staaten beim Namen zu nennen und ihre (ex- )Bürger bis auf 5 Generationen vom Waffenbesitz generell aussschliessen.
Nein, sowas darf nur die Schweiz..


Die Absolute zu holen bringt doch vorallem für das Waffenrecht eine enorme Gefahr mitsich, die egal welche Partei an die Macht kommt in der jetzigen Gesetzeslage von Österreich wohl nur verschlechtern wird. Was soll sich großartig verbessern ? Wenn Mikromanagement (zB. Ausdünnung der Kat. A und Kriegsmaterial, Praxisänderung im Waffenpass etc.) endlich zu unseren Gunsten betrieben wird wäre viel geholfen.
Außerdem, welche Partei soll das deiner Meinung nach angehen ? Nach den letzten Abstimmungsergebnissen bei der EU-RL vertraue ich da keinem. Auch nicht blau, die an vielen Sitzungen damals gar nicht teilgenommen haben.

Außerdem verstehe ich es nicht ganz wie man als Befürworter des offenen Waffenrechts anderen den Zugang erschweren möchte. Wer die Voraussetzungen für den Ewerb von Waffen erfüllt soll auch das Recht dazu haben eine Waffe zu besitzen. Regelungen wie die Generationenregelung im schweizer Waffenrecht sind völlig unbrauchbar und sachlich nicht zu rechtfertigen. Hat schon eher was von den Nazis als der liberale Zugang...

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BigBen
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Do 21. Sep 2017, 13:40

Maddin hat geschrieben:
SIPR hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:Wieso? Tradition kann das nicht sein. In der aktuellen Regierung hat die Kanzlerpartei weder das BMI, noch das BMF (=FA=Finanzministerium).


Was fragst du mich das?
Ich gebe Infos weiter, sonst nichts.
Mir ist das Ganze scheissegal, weil sich nichts ändern wird, egal wer da am Hebel sitzt.
Um wirklich etwas machen zu können braucht es die Absolute um auch das umkrepeln aller Sozialpartner voranzutreiben, damit sich der 40 Jahre alte Sumpf mal auflöst und die wirst in einer leider derart gespaltenen Gesellschaft nie bekommen.
Ergo dessen kann man in 5 Jahren nichts machen ausser Mikromanagement, auch im Waffenrecht, wurscht wer da im BMI und BMLVS sitzt.

Und irgendwelche Urteile haben die Rechtsabteilung im BMLVS das ja weitgehend autark vom HBM agiert, noch nie von irgendwelchen Blödheiten abgehalten.
Deine Ideen sind aber trotzdem wünschenswert, auch wenn ich da bereits Hopfen und Malz verloren sehe, denn dazu müsste man die derzeitigen demographische Entwicklungen (die ja in Wahrheit Schuld an den Entwicklungen im Waffenrecht sind - Türken zB haben die WBK bereits auf 1 Jahr befristet!) umkehren und das ist absolut unmöglich ohne das Sozialsystem aus den Fugen zu treten - was wiederum der politische Selbstmord auf Dekadenlänge wäre.

Wie es ginge zeigt die Schweiz vor, aber wir als böse Nazis in der 3. und 4. Generation dürfen uns es ja nicht erlauben gewisse Staaten beim Namen zu nennen und ihre (ex- )Bürger bis auf 5 Generationen vom Waffenbesitz generell aussschliessen.
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Die Absolute zu holen bringt doch vorallem für das Waffenrecht eine enorme Gefahr mitsich, die egal welche Partei an die Macht kommt in der jetzigen Gesetzeslage von Österreich wohl nur verschlechtern wird. Was soll sich großartig verbessern ? Wenn Mikromanagement (zB. Ausdünnung der Kat. A und Kriegsmaterial, Praxisänderung im Waffenpass etc.) endlich zu unseren Gunsten betrieben wird wäre viel geholfen.
Außerdem, welche Partei soll das deiner Meinung nach angehen ? Nach den letzten Abstimmungsergebnissen bei der EU-RL vertraue ich da keinem. Auch nicht blau, die an vielen Sitzungen damals gar nicht teilgenommen haben.

Außerdem verstehe ich es nicht ganz wie man als Befürworter des offenen Waffenrechts anderen den Zugang erschweren möchte. Wer die Voraussetzungen für den Ewerb von Waffen erfüllt soll auch das Recht dazu haben eine Waffe zu besitzen. Regelungen wie die Generationenregelung im schweizer Waffenrecht sind völlig unbrauchbar und sachlich nicht zu rechtfertigen. Hat schon eher was von den Nazis als der liberale Zugang...


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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von SIPR » Do 21. Sep 2017, 15:19

Maddin hat geschrieben:Die Absolute zu holen bringt doch vorallem für das Waffenrecht eine enorme Gefahr mit sich, die egal welche Partei an die Macht kommt in der jetzigen Gesetzeslage von Österreich wohl nur verschlechtern wird. Was soll sich großartig verbessern ? Wenn Mikromanagement (zB. Ausdünnung der Kat. A und Kriegsmaterial, Praxisänderung im Waffenpass etc.) endlich zu unseren Gunsten betrieben wird wäre viel geholfen.
Außerdem, welche Partei soll das deiner Meinung nach angehen ? Nach den letzten Abstimmungsergebnissen bei der EU-RL vertraue ich da keinem. Auch nicht blau, die an vielen Sitzungen damals gar nicht teilgenommen haben.

Außerdem verstehe ich es nicht ganz wie man als Befürworter des offenen Waffenrechts anderen den Zugang erschweren möchte. Wer die Voraussetzungen für den Ewerb von Waffen erfüllt soll auch das Recht dazu haben eine Waffe zu besitzen. Regelungen wie die Generationenregelung im schweizer Waffenrecht sind völlig unbrauchbar und sachlich nicht zu rechtfertigen. Hat schon eher was von den Nazis als der liberale Zugang...


In meinem Leben gibt es noch Einiges an höherer Priorität als den Waffenbesitz, das in unserem Land ausgemistet gehört, wie das Bildungs- oder Pensionssystem, Lohnnebenkosten und das Sozialsystem zB.

Und dazu müsste die Absolute für jemanden her, der es ernst meint und da gibt es niemanden in der derzeitigen Politiklandschaft, weil es wie gesagt den Ausschluss vom Futtertrog auf mehrere Dekaden bedeuten würde, wenn man das umsetzt was notwendig wäre, um eine Zukunft für die Kinder zu schaffen.
Es würde viel zu viele Menschen treffen die mittlerweile vom Staat abhängig gemacht wurden, die herrschende Politkaste wusste schon was sie tat.
100%ige Loyalität funktioniert zB beim Bundesheer sehr gut seit den 70ern als man den Offizieren den Beamtenstatus zusicherte, der Bürger wird eben hochbezahlter Kunde beim AMS.

Ich schweife ab...wie gesagt, die letzte Waffenrechtsnovelle beinhaltet bereits den Ansatz dessen, wohin das Schweizer Modell geht.
Drittstaatler haben die WBK bereits befristet auf 1 Jahr und man weiss sich offenbar nicht anders zu helfen.
Das Problem sind ja nicht die zugewanderten westlichen EU Bürger, sondern das hausgemachte "jeder_weiss_wen_ich_meine_Problem".

Ein offenes europ. gesehen liberales Waffenrecht würde ich aber auch sofort gegen solche Restriktionen tauschen, keine Frage, aber dann muss es eben so liberal sein, dass es auch keine melde- und vor allem erlaubnispflichtigen Waffen ausser FA geben darf.

Ist das nicht der Fall, scheiss ich drauf und verbiete ich lieber gewissen Staatsbürgern den Waffenbesitz von vornherein, das Recht würde ich mir als Österreicher herausnehmen. Da muss leider die Sippenhaftung schlagend werden, denn drauf stehen die ja in ihrem patriachalischem System.
Sie werden also von uns nur so behandelt wie sie sich selbst behandeln.

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