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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Do 7. Sep 2017, 09:28

Die Verband hat Parteien zum Waffenrecht befragt. Ich poste mal die Antwort der FPÖ. ROT/SCHWARZ sind noch eine Antwort schuldig. Gut, ROT kann man sich eh schenken/denken. Die Grünen lasse ich weg da diese Partei hoffentlich bald Geschichte ist. (@Admin, falls das Zitat nicht konform ist einfach löschen)

FPÖ (04.09.2017)

1) Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

Ein Waffengesetz soll nur so streng wie nötig und muss so liberal wie möglich sein.
Wir sind gegen eine Kriminalisierung von Waffenbesitzern. Mit einem strengeren Waffengesetz kann man keine Kriminalität bekämpfen. Im Gegenteil: Ein strenges Waffengesetz bekämpft nämlich die Opfer und nicht die Täter. Die FPÖ spricht sich daher gegen eine Verschärfung des Waffenrechts aus.



2) In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten)

Brüssel gibt den Rahmen vor, die Mitgliedsstaaten müssen leider innerhalb dieses Rahmens bleiben und so wird es zu Anpassungen kommen. Den Spielraum für eine Liberalisierung würden wir, natürlich ausnützen. So zum Beispiel muss besonders gefährdeten Personengruppen wie zum Beispiel Ärzten, Richtern, Trafikanten, Taxifahrern, etc. ein vereinfachter Zugang zum Waffenpass ermöglicht werden oder Stichwort Stückzahlbegrenzung. Die sinnlose Kaliberbeschränkung bei Waffenpässen für Exekutivbeamte ist zu streichen. Auch lehnt die FPÖ eine Enteignung von Waffenbesitzern ab, daher muss die Vererbung von genehmigungspflichtigen Waffen der Kategorie A möglich sein.


3) Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen Legislaturperiode?

Nun dies ergibt sich wohl auch schon aus den vorherigen zwei Fragen. Der FPÖ geht es weiters darum, das Waffenrecht aus der Behördenwillkür herauszulösen. Es gibt eine völlig unterschiedliche Behördenpraxis quer durch Österreich, ob Waffenbesitzer das Recht haben, weitere Waffen für Sportzwecke besitzen zu dürfen. Es würde auch den Behörden Rechtssicherheit gewähren, wenn im Gesetz eine Präzisierung und Determinierung vorgenommen würde und nicht der Beamte Angst haben müsste, dass ihm, wenn er vielleicht eine weitere Waffe zulässt, in weiterer Folge Konsequenzen drohen.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Balistix » Do 7. Sep 2017, 09:48

Der Vollständigkeit halber würde ich mir wünschen, dass du jede Antwort einer Partei hier veröffentlichst, ohne Rücksicht auf deren Zukunftsaussichten. :-)
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von SIPR » Do 7. Sep 2017, 11:28

Dass die FPÖ den nächsten Innenminister stellen wird, kann bereits ausgeschlossen werden, sie werden das BMLVS übernehmen und anstatt dem BMI lieber das Finanzministerium, was nur passieren wird, wenn diese Partei die höchste Stimmenanzahl und somit den Regierungsauftrag bekommt.
Geht man mit der SPÖ eine Koalition ein (was durchaus möglich ist), dann wird Doskozil der nächste Innenminister, geht Kern wenn Platz 2 oder 3 erreicht wird, wird Doskozil die Partei anführen.
Das kann man bereits durchaus als gegeben hinnehmen.

Man kann und wird das WaffG nicht lockern, die Gründe sind banal und für jeden der die Demographie Entwicklung versteht, aus politischer Sicht nachvollziehbar - es wird hinter dem Vorhang auch damit argumentiert, deswegen wird es mMn auch keinen WP für Taxifahrer mehr geben.
Was allerdings funktionieren würde, ist wie oben in der Antwort gesagt wurde, eine Durchforstung auf Unsinnigkeiten (kein Licht auf Langwaffen zB) und rechtliche Präzisierung (zB bei Erweiterungen) um bessere Rechtssicherheit für den Bürger und Beamten zu erlangen.

Mich interessiert eher, was der freiheitliche Mann im BMLVS mit der Rechtsabteilung anstellen wird, bzw. überhaupt kann, denn ein ordentliches KM Gesetz wäre nicht so verkehrt.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Do 7. Sep 2017, 15:51

Der Vollständigkeit halber noch die anderen Antworten:

NEOS (29.08.2017)

1) Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

Wir befürworten die geltende Rechtslage als sachlich ausgewogen. Die gesetzlichen Regelungen des Waffenscheins einerseits als eine der Liberalsten im europäischen Vergleich sowie des Waffenpasses andererseits bilden aus unserer Sicht einen hinreichenden Kompromiss im Sinne der Freiheit der ÖsterreicherInnen sowie des staatlichen Gewaltmonopols und der Sicherheit.

2) In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten)

Die Umsetzung zwingender EU-Normen ist selbstverständlich, wobei wir in jedem Fall auf der Vermeidung von golden plating, sprich einem über das optionale Regelungsminimum hinausgehenden Regelungsinhalt innerstaatlicher Umsetzungsnormen bestehen. Wir befürworten den status quo des österreichischen Waffengesetzes, verschließen uns aber nicht der Entrümpelung unsachlicher oder veralteter Regelungen.

3) Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen Legislaturperiode?

Gerade im Waffenrecht sehen wir Spielräume im Vollzug problematisch. Die Willensbildung über Regelungen zum Erwerb, Besitz, Tragen und Verkauf von Waffen muss einzig dem Nationalrat als gesetzgebender Körperschaft obliegen. Entsprechend sind die Regelungen des WaffenG in jedem Einzelfall sachlich und korrekt anzuwenden.




G!LT (Roland Düringer – 29.08.2017)

bei G!LT handelt es sich um eine Idee, die Entscheidungsfindung neu gestalten will.
Wir setzen uns für die Umsetzung eines neuen Demokratiemodells ein. Daher können und werden wir keine inhaltlichen Positionen zu Themen einnehmen.
Weitere Informationen zu unserem politischen Programm finden Sie unter: https://www.gilt.at/wp-content/uploads/ ... kratie.pdf



FLÖ (05.09.2017)

1) Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

Die Freie Liste Österreich (FLÖ) tritt klar und deutlich für den legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein.

Selbstverteidigung muss ein Bedarfsgrund werden und einen Rechtsanspruch auf einen Waffenpass für jeden unbescholtenen Österreicher begründen.

Des Weiteren fordert die FLÖ die Verankerung des Rechts auf Erwerb, Besitz und Führen von Waffen in der Verfassung.


2) In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten)

Grundsätzlich zur EU: Die Europäische Union gehört einer Radikalreform unterzogen, andernfalls ist eine Volksabstimmung über den Austritt aus der EU der einzige Ausweg aus dieser zu einem bürokratischen Moloch entwickelten Konstellation.

Die FLÖ ist der Auffassung, dass in Bezug auf die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes Anpassungen notwendig sind. Eben zum Beispiel Wegfall der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Entrümpelung der Kriegsmaterialverordnung, insbesonders im Bereich der Halbautomaten et cetera.

3) Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen Legislaturperiode?

Wenn die FLÖ den Innenminister stellt: Die FLÖ würde den Vollzug des Waffengesetzes so zwanglos wie möglich gestalten.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Do 7. Sep 2017, 15:51

Sowie:


Grüne (05.09.2017)

1) Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

Wir Grüne treten dafür ein, dass bestimmten Bevölkerungsgruppen der legale Waffenbesitz (weiterhin) ermöglicht wird. Die betrifft insbesondere:
- JägerInnen im Besitz gültiger Jagdkarten hinsichtlich des Führens von Jagdwaffen.
- SportschützInnen, sofern die Schusswaffen in den jeweiligen Übungsschießstätten gesichert verwahrt werden.
- Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen (Verwahrung in Vereinsräumen).
- Beeidetes Schutz- und Wachpersonal konzessionierter Wach- und Schließgesellschaften.
- SammlerInnen (moderner) Waffen, sofern diese schussuntauglich gemacht wurden.

2) In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten).

Wie in Frage 1) dargestellt, wollen wir Grüne den privaten legalen Waffenbesitz für bestimmte Gruppen (weiterhin) ermöglichen. Wir sind jedoch auch überzeugt – wie vermutlich Sie auch –, dass der Besitz einer Waffe eine gewisse charakterliche Eignung voraussetzt. Daher sollte insb. die unbeschränkte Wiederholbarkeit des psychologischen Tests wegfallen. Tragische Vorfälle mit legalen privaten Waffen haben in der Vergangenheit leider immer wieder für Schlagzeilen im In- und Ausland geführt. Diese Vorfälle schaden auch (der großen Mehrheit an) Personen, die mit ihren legalen privaten Waffen verantwortungsbewusst umgehen. Es sollte daher im Interesse aller sein, nur solchen Personen den Zugang zu Waffen zu ermöglichen.

3) Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen Legislaturperiode?

Da der Innenminister (wie die gesamte Staatsgewalt) in der Vollziehung an die strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 18 B-VG ("Legalitätsprinzip") gebunden ist, würden wir das WaffenG - wie alle anderen Gesetze - gemäß diesen Vorgaben vollziehen.
Sich dennoch ergebende eventuelle behördliche Handlungsspielräume müssten aufgezeigt, analysiert und - je nach Ergebnis - adäquat gehandhabt werden

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Balistix » Do 7. Sep 2017, 16:38

Besten Dank!
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Bell » Do 7. Sep 2017, 16:55

interessante stellungnahmen!


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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Ase LOKI » Do 7. Sep 2017, 17:14

Okay, entsprechend den Forumsregeln wähle ich ab jetzt G R Ü N !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :mrgreen: reload-smile :o :( :whistle:
:at1: RECONQUISTA JETZT :at2:

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Robiwan » Do 7. Sep 2017, 17:18

Was ist mit den aktuellen Regierungsparteien?
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von bino71 » Do 7. Sep 2017, 17:20

Noch keine Antwort bzw. werdens der Verband net schreiben.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Fr 8. Sep 2017, 08:58

Keine Antwort ist eine Antwort. Mir ist eh schon klar wo meine Wahl hingeht, von daher bleibt eh nur ein Hauch Entäuschung.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Mi 13. Sep 2017, 09:28

"Mittlerweile gibt es Antworten von den Kommunisten und der SPÖ:

KPÖ-Plus:

1) Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum
legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

Ob in Bezug auf häusliche Gewalt, Amokläufe oder rechtsextrem motivierte Gewalttaten, die mit legalen Waffen verübt werden - je mehr Waffen im Umlauf sind, desto schlechter ist das für die Gesellschaft als Ganzes. Grundsätzlich ist eine weitgehend waffenfreie Gesellschaft anzustreben.

2) In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen.
Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der
Auffassung, da die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes
ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig
sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar
Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/Lockerung der
Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt Entrümpelung
der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten)

Es gibt keinen Grund, warum Bestimmungen für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen aufgeweicht werden sollten. Vielmehr ist zu prüfen, wie zielgerichtete Reformen dazu beitragen können, Gewalttaten mit Waffeneinsatz einzudämmen und dem Ziel einer weitgehend waffenlosen Gesellschaft näher zu kommen.

3) Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den
Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten so
liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen
Legislaturperiode?

Wir sehen keinen Grund, das starke öffentliche Interesse an mehr Sicherheit zu Gunsten eines aufgeweichten Zugangs zu Waffen für Einzelne zu opfern.





SPÖ:

1) Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?

Es gibt hier nur eine Position, nämlich jene, die der Gesetzgeber vorgegeben hat. Wir haben ein bewährtes Waffengesetz und sind nicht daran interessiert, dass legaler Waffenbesitz kriminalisiert wird.


2) In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten)

Grundsätzlich geht es darum, eine ausgewogene Balance zwischen dem legalen Waffengebrauch und der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes zu finden. Daran hat sich auch die EU orientiert. Für rechtmäßig erworbene Waffen, so sieht die Richtlinie vor, sollen „die einzelstaatlichen Bestimmungen für das Tragen von Waffen, die Jagd oder den Schießsport“ gelten. Es ist daher die nationalstaatliche Ebene gefordert, praktikable Lösungen im Interesse der legalen Waffenbesitzer – seien es Jäger, Sportschützen oder Mitglieder von Traditionsverbänden - zu finden. Ob es hier Spielraum für Liberalisierungen gibt, wird sich zeigen.


3) Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen Legislaturperiode?

Diese Frage stellt sich zurzeit nicht. Zuerst kommt der Wählerwille, danach wird über eine Regierungsbeteiligung und Ministerämter entschieden. Der Vollzug betrifft nicht nur das Innenministerium, sondern auch Entscheidungen von unabhängigen Gerichten, wie zahlreiche Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshof zeigen."

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Ase LOKI » Mi 13. Sep 2017, 11:04

Die kannst alle schmeissen...

Nur Hinhaltetaktik und Volksverarschung!
:at1: RECONQUISTA JETZT :at2:

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Mi 13. Sep 2017, 11:37

Hinhaltetaktik + Volksverarschung = Wahlkampf. Leider fallen immer genug darauf herein.

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Maddin
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Maddin » Mi 13. Sep 2017, 14:22

Ich stelle es mal hier rein, wüsste nicht wohin sonst.

http://orf.at/#/stories/2406791/

Zukünftig gibt es die Möglichkeit Stellungnahmen und Meinungen zu Gesetzesentwürfen abzugeben. Selbstverständlich unverbindlich, allerdings im Bezug auf die kommende Waffenrechtsnovelle nicht uninteressant für uns. Ein bisschen Koordination und da gehen sich viele negative (positive) Meinungen aus. ;)

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