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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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haluna
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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von haluna » Mo 12. Jun 2017, 13:29

Guten Tag,
ab wann ist den ca. mit den Änderungen zum neuen Waffenrecht zu rechnen bzw. erster Vorschläge?
Das mit dem erneuern alle 5 Jahre ist fix? Oder kann man da noch mit drei mal Rosenkranz am Tag beten, noch was bewirken :cry: ?

Danke

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Mo 12. Jun 2017, 13:43

haluna hat geschrieben:Guten Tag,
ab wann ist den ca. mit den Änderungen zum neuen Waffenrecht zu rechnen bzw. erster Vorschläge?
Das mit dem erneuern alle 5 Jahre ist fix? Oder kann man da noch mit drei mal Rosenkranz am Tag beten, noch was bewirken :cry: ?

Danke


Fix ist garnichts und wann die Richtlinie in AT umgesetzt wird kann wohl kein Mensch sagen...aber wohl nicht vor der NR Wahl. Spätestens aber ca. August 2018.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von gewo » Mo 12. Jun 2017, 13:45

BigBen hat geschrieben:
haluna hat geschrieben:Guten Tag,
ab wann ist den ca. mit den Änderungen zum neuen Waffenrecht zu rechnen bzw. erster Vorschläge?
Das mit dem erneuern alle 5 Jahre ist fix? Oder kann man da noch mit drei mal Rosenkranz am Tag beten, noch was bewirken :cry: ?

Danke


Fix ist garnichts und wann die Richtlinie in AT umgesetzt wird kann wohl kein Mensch sagen...aber wohl nicht vor der NR Wahl. Spätestens aber ca. August 2018.


aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017 in geltung ab 14.09.2018
aber nix ist fix
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Mo 12. Jun 2017, 13:49

gewo hat geschrieben:aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017

Das wäre morgen?!? Wie soll das gehen?
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » Mo 12. Jun 2017, 14:06

BigBen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017

Das wäre morgen?!? Wie soll das gehen?

Warum sollte es den Gesetzgeber interessieren, wie das gehen soll?
Das Datum 13.6.17 steht in der EU Richtlinie als Stichtag für Altbestand bei HA (unter gewissen Bedingungen) drin, aus fertig.
Die Behörde wird uns dann schon sagen was Sache ist, die Krot fressen wir so oder so.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Mo 12. Jun 2017, 14:09

Jo_Kux hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017

Das wäre morgen?!? Wie soll das gehen?

Warum sollte es den Gesetzgeber interessieren, wie das gehen soll?
Das Datum 13.6.17 steht in der EU Richtlinie als Stichtag für Altbestand bei HA (unter gewissen Bedingungen) drin, aus fertig.
Die Behörde wird uns dann schon sagen was Sache ist, die Krot fressen wir so oder so.



Weil der Gesetzgeber sich trotzdem an gewisse Abläufe, Fristen usw. halten muss und nicht machen kann was er will - sonst stehen die Chancen gut dass man das Ganze anfechten kann. Soll mir recht sein.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von gewo » Mo 12. Jun 2017, 17:05

BigBen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:aenderungen soweit man so hoert mit 13.6.2017

Das wäre morgen?!? Wie soll das gehen?


das gesetz dass irgendwann per bundesgesetzblat veroeffentlich wird muss gewisse fristen vorsehen, zb fuer den "altbestand"

der in den EU dokumenten genannte zeitpunkt fuer die unterscheidung was "altbestand" ist und was nicht koennte der 13.6.2017 werden
dieses datum wird mehrfach verwendet

es kann aber auch ein anderer zeitpunkt werden
weiss man ned

fuer die letztgueltige umsetzung aller bestimmungen (zb fuer den entfall von kat D usw) wird auch in den korrspondenzen der letzten tage immer wieder der 14.9.2018 genannt

es kann aber auch ein anderer zeitpunkt werden
weiss man ned
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von diver99 » Mo 12. Jun 2017, 18:32

Ein Gesetz beschließen, dass sich mit Bestimmungen auf ein vergangenes Datum als Stichtag bezieht, ist meiner Meinung nach, nicht zulässig. Das würde die Rechtssicherheit massiv gefährden.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » Mo 12. Jun 2017, 18:47

Das Rückwirkungsverbot hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip. Der dort begründete Grundsatz des Vertrauensschutzes bedeutet Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit der Gesetze. Wer von einem Gesetz betroffen ist, kann auf die Geltung der Vorschrift vertrauen.

Eine Ausnahme kommt in folgenden Fällen in Betracht:

wenn das Vertrauen des Bürgers nicht schutzwürdig ist, er also mit einer Neuregelung rechnen musste;
wenn er berechtigterweise überhaupt nicht vertrauen durfte;
wenn er mit der Neuregelung ausschließlich besser gestellt ist;
wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls die Rückwirkung erfordern;
wenn ein nichtiges Gesetz durch eine neue Regelung ersetzt wird oder
wenn die bisherige Rechtslage unklar ist.

...und da hamma schon einen Grund. Ihr glaubts doch wohl hoffentich nicht, dass Unsere Rechte als Waffenbesitzer da irgend jemanden daran hindern werden auf uns zu schei**en wenn man will?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Mo 12. Jun 2017, 18:48

diver99 hat geschrieben:Ein Gesetz beschließen, dass sich mit Bestimmungen auf ein vergangenes Datum als Stichtag bezieht, ist meiner Meinung nach, nicht zulässig. Das würde die Rechtssicherheit massiv gefährden.


Du meinst die Rechtssicherheit im österreichischen Waffenrecht? ;)

Die machen was sie wollen und putzen sich dann an der EU bzw. Europäischen Kommission ab...und wenn dann jemand klagt und gar Recht bekommt, kann man immer noch nachbessern.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von diver99 » Mo 12. Jun 2017, 19:58

Zwingende Gründe des Gemeinwohls? Wie will man die begründen? Der am 12.6. gekaufte HA hat andere Eigenschaften, als der am 15.6. gekaufte?
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von sauersigi » Mo 12. Jun 2017, 20:08

Es geht um die Fristen die uns mit der EU Verordnung eingebrockt wurden, diese sind nach Auslaufen ohne Einspruch vollumfänglich gültig und sofort als Nationales Recht umzusetzen.
D.H. z.B. die Magazinbeschränkung für KW und LW tritt auch mit morgen in Kraft.
Zumindest hätte ich das so verstanden....ich hoffe ich irre mich gewaltig!
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von eXistenZ » Mo 12. Jun 2017, 20:12

sauersigi hat geschrieben:D.H. z.B. die Magazinbeschränkung für KW und LW tritt auch mit morgen in Kraft.
Zumindest hätte ich das so verstanden....ich hoffe ich irre mich gewaltig!

Du irrst dich. Die Magazinbeschränkung gilt morgen noch nicht.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von sauersigi » Mo 12. Jun 2017, 20:19

eXistenZ hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:D.H. z.B. die Magazinbeschränkung für KW und LW tritt auch mit morgen in Kraft.
Zumindest hätte ich das so verstanden....ich hoffe ich irre mich gewaltig!

Du irrst dich. Die Magazinbeschränkung gilt morgen noch nicht.


Ich muss zugeben, mittlerweile habe ich den Überblick verloren!
Abwarten und Tee trinken...
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von diver99 » Mo 12. Jun 2017, 20:30

Ist das nicht eine EU-Richtlinie?
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