ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Maddin » Do 14. Sep 2017, 14:14

titan hat geschrieben: Man kann sich alte Videos von TV Debatten mit ihm ansehen, da war das alles noch nicht so.


Die ja auch in meinen Augen sehr ordentlich (von ihm) waren und die man sich aus Sicht eines Waffenbesitzer immer wieder gerne anhört und die Beiträge waren für Unwissende sicherlich aufklärend. Aber es ist genauso richtig, dass man nicht nur in der Vergangenheit leben kann und der Wandel von ihm für unsere Sache schon lange nicht mehr förderlich war. Ich glaube man muss nicht ins Detail gehen um zu sehen was ich damit genau meine.
Man braucht sich aber denke ich keine Sorgen zu machen, die Verband wird weiterhin in ihrem möglichen Rahmen eine gute Arbeit liefern und Herr Z. wird jetzt auch nicht plötzlich zum Grünwähler. ;)


Hat eigentlich einer in Erfahrung bringen können was das für ein Buch vom Verein ist ? Ist das ein Lehrbuch über Waffenrecht ? Wenn ja, schmerzt das Fehlen der kommenden Novelle natürlich doppelt und dreifach. Klingt ein wenig nach dem schnellen Geld. Außer man strebt regelmäßige Aktualisierungen an bzw. kann das Standardwerk ergänzungsfähig halten.

Bdave
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1847
Registriert: Do 22. Okt 2015, 18:59
Wohnort:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Bdave » Do 14. Sep 2017, 14:51

Jap, is eine Sammlung und Erklärung des österreichischen Waffenrechts und der Bestimmungen. Es gibt Beispiele mit Kommentaren, sichere Handhabung von Waffen, was ist bei uns alles erlaubt und was nicht. Welche Rechte und Pflichten habe ich etc.

Finde aber auch, dass sie mit der Veröffentlichung noch bis zur Novelle hätten warten sollen.

Wie Gewo schon geschrieben hat, es wird versucht viel zu bieten aber das Buch wird meiner Meinung nach zu früh auf den Markt geworfen. Außerdem fehlt mir irgendwie die Info was eigentlich bezüglich unserer Rechte im Hintergrund für uns getan wird? Da kommt kaum was.

Ist aber beim Verband ähnlich. Gibt auch kaum ordentliche Kommunikation an die Mitglieder.
- Black Rifles Matter -

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Do 14. Sep 2017, 15:01

Bdave hat geschrieben:Jap, is eine Sammlung und Erklärung des österreichischen Waffenrechts und der Bestimmungen. Es gibt Beispiele mit Kommentaren, sichere Handhabung von Waffen, was ist bei uns alles erlaubt und was nicht. Welche Rechte und Pflichten habe ich etc.

Finde aber auch, dass sie mit der Veröffentlichung noch bis zur Novelle hätten warten sollen.

Wie Gewo schon geschrieben hat, es wird versucht viel zu bieten aber das Buch wird meiner Meinung nach zu früh auf den Markt geworfen. Außerdem fehlt mir irgendwie die Info was eigentlich bezüglich unserer Rechte im Hintergrund für uns getan wird? Da kommt kaum was.

Ist aber beim Verband ähnlich. Gibt auch kaum ordentliche Kommunikation an die Mitglieder.


Die Veröffentlichung war eigentlich für Juni oder so angesetzt...dann hat sich abgezeichnet dass eine Novelle vielleicht doch noch im August oder September kommen wird. Das wurde an Mitglieder kommuniziert und die Veröffentlichung wurde verschoben bzw. der Druck gestoppt, damit die Änderungen durch die Novelle noch eingearbeitet werden können.

Jetzt scheint klar zu dass vor 2018 nichts passieren wird, also wird das Buch in der ursprünglichen Fassung veröffentlicht. Halte ich für nachvollziehbar, weil niemand genau weiss WANN in 2018 jetzt wirklich was passiert...und man kann jetzt sowohl vom Autor als auch vom Verlag schlecht erwarten dass sie jetzt einfach mal ein halbes Jahr oder länger die Füsse still halten...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von gewo » Do 14. Sep 2017, 15:11

BigBen hat geschrieben:..und man kann jetzt sowohl vom Autor als auch vom Verlag schlecht erwarten dass sie jetzt einfach mal ein halbes Jahr oder länger die Füsse still halten...


weil?
;-)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Hellprayer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 757
Registriert: Mo 22. Sep 2014, 00:18
Wohnort: Hinterm Mond gleich links

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Hellprayer » Do 14. Sep 2017, 15:28

gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:..und man kann jetzt sowohl vom Autor als auch vom Verlag schlecht erwarten dass sie jetzt einfach mal ein halbes Jahr oder länger die Füsse still halten...


weil?
;-)


darf ich mir meine bestellte Muni auch erst in einem Jahr abholen? ;)

PS: "Wegn da Marie warats gwesen" ist die richtige Antwort :D
"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht

"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von BigBen » Do 14. Sep 2017, 15:46

Hellprayer hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:..und man kann jetzt sowohl vom Autor als auch vom Verlag schlecht erwarten dass sie jetzt einfach mal ein halbes Jahr oder länger die Füsse still halten...


weil?
;-)


darf ich mir meine bestellte Muni auch erst in einem Jahr abholen? ;)

PS: "Wegn da Marie warats gwesen" ist die richtige Antwort :D


Ich hab die Frage nicht ernst nehmen können und dementsprechend einfach ignoriert.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Hellprayer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 757
Registriert: Mo 22. Sep 2014, 00:18
Wohnort: Hinterm Mond gleich links

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Hellprayer » Do 14. Sep 2017, 16:49

war glaub ich auch als Spaß gemeint...man beachte den zwinkersmiley ;-)
"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht

"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von eXistenZ » Do 14. Sep 2017, 17:11

Maddin hat geschrieben:Hat eigentlich einer in Erfahrung bringen können was das für ein Buch vom Verein ist ? Ist das ein Lehrbuch über Waffenrecht ? Wenn ja, schmerzt das Fehlen der kommenden Novelle natürlich doppelt und dreifach. Klingt ein wenig nach dem schnellen Geld. Außer man strebt regelmäßige Aktualisierungen an bzw. kann das Standardwerk ergänzungsfähig halten.

Verein hat geschrieben:Falls es bei der Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie zu einer Änderung im österreichischen Waffenrecht kommt, wird diese Änderung kostenlos dem Besteller nachgeliefert!
viewtopic.php?f=17&t=31382&p=601252&hilit=Schu%C3%9Fwaffenbesitz#p601631

Bdave
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1847
Registriert: Do 22. Okt 2015, 18:59
Wohnort:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Bdave » Do 14. Sep 2017, 18:27

Ich bleib dabei, dass es klüger gewesen wäre noch zu warten bis die Änderung kommt. Da man ja für 2018 fix damit rechnen kann. Denn anschließend wäre das Buch für längere Zeit brandaktuell, ganz ohne nachgelieferter Einlagen.

Schließlich handelt es sich da ned um einen Millionenbestseller der hoch schnell vorm Weihnachtsgeschäft raus muss, sondern um ein sehr spezifisches Fachbuch für eine sehr kleine Personengruppe.
- Black Rifles Matter -

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von aurum » Fr 15. Sep 2017, 12:04

titan hat geschrieben:Wer sagt eigentlich, dass der Verein die LWB's nicht einfach nur ruhig stellt?

Diese Vermutung habe ich schon lange, auch beim anderen Verein. Bestätigungen für diese Annahme habe ich aber auch nicht. Es bleibt bei einem unguten Gefühl.
Zuletzt geändert von aurum am Fr 15. Sep 2017, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von aurum » Fr 15. Sep 2017, 12:06

yoda hat geschrieben:Es wird immer gefährlicher seine Meinung zu sagen, Herr Dr. Zakrajsek hat das immer offen getan, das ist nun der Dank dafür. Anstatt dass man zu ihm hält und für die eigenen Werte eintritt, wirft man ihn hinaus und kuscht, ob jetzt jemand von den hohen Herren mit der Verband redet ? Falls nicht lernt man vielleicht wenigstens, dass kuschen in diesem Fall auch nicht zum Ziel führt :lol:

Zu dieser Erkenntnis kommen viele Waffenbesitzer erst, wenn es sie selbst betrifft.
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von aurum » Fr 15. Sep 2017, 12:12

Hellprayer hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:..und man kann jetzt sowohl vom Autor als auch vom Verlag schlecht erwarten dass sie jetzt einfach mal ein halbes Jahr oder länger die Füsse still halten...


weil?
;-)


darf ich mir meine bestellte Muni auch erst in einem Jahr abholen? ;)

PS: "Wegn da Marie warats gwesen" ist die richtige Antwort :D

Die Frage ist sehr ernst, deshalb warte ich auf die überarbeitete Auflage.
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

HighPlainsDrifter
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 82
Registriert: Mi 2. Aug 2017, 15:54

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Mo 18. Sep 2017, 09:18

Fortsetzung Parteien zum Waffenrecht:


Antworten der ÖVP:

1) Welche Position nimmt Ihre Partei/Ihre Bewegung grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein?
Wir bekennen uns zum Recht auf privaten Waffenbesitz. Der Umstand, dass kaum ein Verbrechen oder ein Unfall in Österreich mit legal erworbenen oder besessenen Waffen passiert, spricht für das Funktionieren der derzeitigen Regelungen. Wir treten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen ein und wollen, dass der legale Zugang zu ihnen, insbesondere für Jäger und Sport- sowie Traditionsschützen, auch in Zukunft gewährleistet wird.

2) In der EU wurde eine Änderung der Waffenrichtlinie beschlossen. Diese ist zwingend in österreichisches Recht umzusetzen. Sind Sie der Auffassung, daß die bestehenden Regelungen des österr. Waffengesetzes ausreichen oder sind Anpassungen notwendig? Sollten Anpassungen notwendig sein, planen Sie strengere Bestimmungen zu erlassen und/oder sehen Sie sogar Spielraum für eine Liberalisierung (z. B. Wegfall/Lockerung der Stückzahlbeschränkung von Kat. B-Waffen, Anpassung, das heißt „Entrümpelung“ der Kriegsmaterialverordnung insbesonders im Bereich der Halbautomaten)
Unserer Meinung nach sind die derzeit in Österreich bestehenden gesetzlichen Vorschriften betreffend Handel, Besitz und die Verwendung von privaten Waffen streng und angemessen, um eine unrechtmäßige Verwendung von Waffen weitestgehend ausschließen zu können. Unser Innenminister, der wie viele andere europäische Staaten eine sehr kritische Haltung zu einzelnen Vorschlägen der Europäischen Kommission eingenommen hat, hat zugesichert, bei der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Umsetzung der Novelle der Waffen-RL in die österreichische Rechtsordnung sicherzustellen, dass das bestehende österreichische Waffenrecht im Ergebnis soweit wie möglich erhalten bleiben soll.

3) Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten – so liberal als möglich oder ähnlich restriktiv wie in der gegenwärtigen Legislaturperiode?
Unserer Auffassung nach ist die derzeitig gültige Regelung & Vollzug des Waffenrechts auch in Zukunft beizubehalten.

HighPlainsDrifter
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 82
Registriert: Mi 2. Aug 2017, 15:54

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von HighPlainsDrifter » Mo 18. Sep 2017, 09:21

Man beachte:

"insbesondere für Jäger und Sport- sowie Traditionsschützen, auch in Zukunft gewährleistet wird."

Tja, auch die ÖVP wird uns in den Rücken fallen (wieder)...

theyo
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 141
Registriert: So 20. Apr 2014, 00:12
Wohnort: Klagenfurt, Völkermarkt

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von theyo » Mo 18. Sep 2017, 09:44

...Tja, auch die ÖVP wird uns in den Rücken fallen (wieder)...

Davon kann man zu 100 % ausgehen :cry:

Antworten