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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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eXistenZ
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von eXistenZ » Fr 22. Sep 2017, 13:41

aurum hat geschrieben:
titan hat geschrieben:Wer sagt eigentlich, dass der Verein die LWB's nicht einfach nur ruhig stellt?

Diese Vermutung habe ich schon lange, auch beim anderen Verein. Bestätigungen für diese Annahme habe ich aber auch nicht. Es bleibt bei einem unguten Gefühl.

Eine grüne False Flag Operation? :roll:

Es ist ganz einfach: Politiker nehmen sich ungern Zeit für einen Verein mit nicht einmal 1000 Mitglieder.
Es braucht eine hohe Mitgliederanzahl und viel Geld um Einfluss zu haben.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Th3Z0ne » Fr 22. Sep 2017, 19:39

Na immerhin sind "wir" mittlerweile etwas mehr als 810 Leutchens =) Hab den beweis für die Zahl vor mir liegen. Was nachher noch kommt weiß ich ned ^^
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Glock1768 » Fr 22. Sep 2017, 21:42

ja, auf mich gehen jetzt auch schon 5 Anmeldungen ... hoffentlich bringt es was
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von aurum » Mo 25. Sep 2017, 07:06

eXistenZ hat geschrieben:
aurum hat geschrieben:
titan hat geschrieben:Wer sagt eigentlich, dass der Verein die LWB's nicht einfach nur ruhig stellt?

Diese Vermutung habe ich schon lange, auch beim anderen Verein. Bestätigungen für diese Annahme habe ich aber auch nicht. Es bleibt bei einem unguten Gefühl.

Eine grüne False Flag Operation? :roll:

Es ist ganz einfach: Politiker nehmen sich ungern Zeit für einen Verein mit nicht einmal 1000 Mitglieder.
Es braucht eine hohe Mitgliederanzahl und viel Geld um Einfluss zu haben.

Die Grünen sind dazu nicht fähig. Die können höchstens ihre Antifanten losschicken. Logisch sind Politiker an Vereinen mit niedrigen Mitgliederzahlen kaum interessiert, die haben ja auch kaum Beruhigungswirkung.
Psssst!

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von PeziBär » Mi 25. Okt 2017, 19:26

Ich weis das ihr keine Hellseher seid, aber könnte ein neuer Innenminister eigentlich diese 10 bzw. 20 Schuss Magazinbegrenzung noch verhindern?
Kenne mich bei diesen Staat vs. EU Sachen leider nicht aus.

Beschlossene Sache oder ist das noch abzuwehren?

Gruß!
Pezi

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Th3Z0ne » Mi 25. Okt 2017, 19:30

So weit ich es verstanden habe das politische Machwerk - ist diese Einschränkung ins jew. Landesrecht zu übernehmen. Lediglich ob der Bestand eingezogen wird/illegalisiert wird oder eine "Großvaterregelung" geben wird ist nicht vorgegeben.
Schlimmer darf es jeder Staat machen, leichter nicht.... (Bin aber kein Jurist! nur zur Info)
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von PeziBär » Mi 25. Okt 2017, 19:46

Danke für deine Antwort Th3ZOne.

Glaube gehört zu haben, dass die Tschechen da irgendwie gegen gesteuert haben. Kann mich aber grade auch gewaltig irren.
Falls meine Vermutung stimmt, dachte ich ob wir eventuell das auch machen könnten um das zu verhindern.

Ich bin mir allerdings nicht mehr sicher ob das so stimmt und kann auch keine Quelle nennen wo ich das vielleicht gelesen habe^^

Da heißt es wohl abwarten.

Wer in Zukunft das Innenministerium inne halten wird können wir uns ja alle denken. Hab gehofft, dass da eventuell noch was drinnen ist.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von cas81 » Mi 25. Okt 2017, 19:57

Die Richtlinie ist entsprechend ihrer Ziele für die Mitgliedsstaaten verbindlich. Die Mittel hierfür stehen den Ländern frei, solange sie nicht mit Unionsrecht oder EMRK kollidieren. Im Zweifel geht Unionsrecht vor, sogar unserem B-VG abseits der Grundprinzipien, auf denen es basiert. Die EU ist supranational. Die Beschränkung muss somit umgesetzt werden. Dafür braucht's keine hellseherischen Fähigkeiten. Leider. Was die BM evtl machen um die die Realität den Voraussetzungen anzupassen (Sportschützentum ausdehnen indem jeder, der einmal im Jahr irgendwo und irgendwie schiessen geht, zB) steht auf einem anderen Blatt. Dafür braucht's aber wiederum mehr Fantasie als Verstand.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von PeziBär » Mi 25. Okt 2017, 20:14

Naja, mir ist bei der Flüchtlingsfrage aufgefallen, dass die EU gerne Vorschriften macht, diese aber bei nicht einhalten nicht wirklich bestrafen kann.
Gab doch Länder die sich geweigert haben der Anordnung folge zu leisten. Wurden die in irgend einer Weise bestraft, außer das öffentlich mit dem DUDU Finger auf die gezeigt wurde?
Ich hab da jedenfalls nichts mit bekommen.

Sollte Österreich jetzt auch nicht in Staatssicherheit Angelegenheiten gehorsam sein, was sollen sie machen?

Nur so ein Gedanke, kenne mich da null aus.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Incite » Mi 25. Okt 2017, 20:20

PeziBär hat geschrieben:Naja, mir ist bei der Flüchtlingsfrage aufgefallen, dass die EU gerne Vorschriften macht, diese aber bei nicht einhalten nicht wirklich bestrafen kann.
Gab doch Länder die sich geweigert haben der Anordnung folge zu leisten. Wurden die in irgend einer Weise bestraft, außer das öffentlich mit dem DUDU Finger auf die gezeigt wurde?
Ich hab da jedenfalls nichts mit bekommen.

Sollte Österreich jetzt auch nicht in Staatssicherheit Angelegenheiten gehorsam sein, was sollen sie machen?

Nur so ein Gedanke, kenne mich da null aus.


Österreich ist Musterschüler also kannst du sicher sein, dass die Richtlinie fristgerecht umgesetzt ist.

Die Richtlinie sieht aber auch Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen vor aber wie was wo genau kommt wissen jetzt wohl nur die Fachjuristen im BMI. Deshalb: Abwarten und Tee trinken

lg
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von PeziBär » Mi 25. Okt 2017, 20:28

Alles klar danke Incite. Unser neuer Innenminister wie er auch immer heißen wird ist bestimmt kein EU Musterschüler.

Vermute eher das Gegenteil.

Hast aber recht, wir müssen abwarten.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von burggraben » Mi 25. Okt 2017, 20:53

Wo man vermutlich auf BMI Ebene noch was machen könnte ist bei der Frage wie leicht man zu der Ausnahmegenehmigung für die neue Kategorie A7 kommt und ob dies pro Waffe gilt oder für die Person und wie der Vollzug ist.

Achtung nur eine Wunschvorstellung für eine einfache Regelung:
Da eine Waffe ja fliegend von B nach A7 und zurück wechselt je nach eingesetztem Magazin, kônnte man zb einfach auf die WBK neben dem Zubehöreintrag einen HC Magazineintrag drucken und dann dürfen in alle B Waffen des Inhabers auch große Magazine eingesetzt werden.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von PeziBär » Mi 25. Okt 2017, 21:03

Deine Aussage bringt mich zu einer weiteren Frage.

30er Magazin ok, solange es nicht an der Waffe angesteckt ist?
oder
30er Magazin böse wenn man es besitzt.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von burggraben » Mi 25. Okt 2017, 21:10

Kann dir jetzt noch keiner seriös sagen wie das bei uns umgesetzt wird. In den EU Dokumenten sind es aber nicht die Magazine selber die böse sind sondern die Waffe wechselt zur bösen Kategorie A.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Th3Z0ne » Mi 25. Okt 2017, 21:27

Das wird für mich sehr spannend - hab ne 7615 Police und ne M4. Die eine darf, die andere wird zum pösesten ding auf Erden...
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