Maddin hat geschrieben:Und das bedeutet jetzt was ?
Ein >60cm Gewehr kann man sich, im Hinblick auf die EU Richtlinie, bedenkenlos kaufen (wenn man mit 10 Schuss Mag leben kann)
Ein <60cm Gewehr würde ich mir jetzt nicht kaufen.
Maddin hat geschrieben:Und das bedeutet jetzt was ?
eXistenZ hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Und das bedeutet jetzt was ?
Ein >60cm Gewehr kann man sich, im Hinblick auf die EU Richtlinie, bedenkenlos kaufen (wenn man mit 10 Schuss Mag leben kann)
Ein <60cm Gewehr würde ich mir jetzt nicht kaufen.
Maddin hat geschrieben:Bei uns gibt es Gewehre (Langwaffen) unter 60 cm ?
Maddin hat geschrieben:Gibt aber momentan sowieso nur Spekulationen wie das kommende Waffengesetz aussieht und welche Außnahmen (nicht) drin stehen.
eXistenZ hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Bei uns gibt es Gewehre (Langwaffen) unter 60 cm ?
Praktisch ja. Das SIG550Austria bekommt man als <60cm-Variante.
Das derzeitige Waffengesetz gibt aber derzeit keine genaue Definition des Begriffs "Langwaffe" her.
Die EU-Richtlinie bezeichnet als Lang-Feuerwaffen eine Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen ist.Maddin hat geschrieben:Gibt aber momentan sowieso nur Spekulationen wie das kommende Waffengesetz aussieht und welche Außnahmen (nicht) drin stehen.
Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
eXistenZ hat geschrieben:halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Das trifft auf die erwähnte SIGAustria zu ... Kat. A Nr. 8
eXistenZ hat geschrieben:Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.
gewo hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.
dann hast du aber eine andere herangehensweise wie offenbar viel andere
wir haben - so wie vermutlich viele anderen haendler - dzt vorwiegend nachfrage nach kurzen und sehr kurzen HA
ganz oben auf der liste dzt die 7,5 bis 10,5" AR varianten ..
vor allem als wechselsystem
aus meiner sicht auch logisch
ist so wie bei den glock 33iger magazinen
wennst die bei der inkrafttretung ned hast dann kriegst sie nie mehr ...
eXistenZ hat geschrieben:gewo hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.
dann hast du aber eine andere herangehensweise wie offenbar viel andere
wir haben - so wie vermutlich viele anderen haendler - dzt vorwiegend nachfrage nach kurzen und sehr kurzen HA
ganz oben auf der liste dzt die 7,5 bis 10,5" AR varianten ..
vor allem als wechselsystem
aus meiner sicht auch logisch
ist so wie bei den glock 33iger magazinen
wennst die bei der inkrafttretung ned hast dann kriegst sie nie mehr ...
Ich hab in der EU-RL nichts davon gelesen das für Kat. A Nr. 8 (ab 13.06.2017 eingetragen), Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind.
10,5" fällt nicht unter Ka.t A Nr. 8
Wie sieht es bei der 7.5" mit der Gesamtlänge ohne Schaft aus ... unter 60 cm oder?
BlackAce hat geschrieben:Aber ohne Buffertube ist das Teil ja nicht zu verwenden. Wenn sich der österreichische Gesetzgeber treu bleibt, zählt als Gesamtlänge, die der verwendungsfähigen Waffe.