diver99 hat geschrieben:Ist das nicht eine EU-Richtlinie?
Ja, nicht zu verwechseln mit einer Verordnung.
diver99 hat geschrieben:Ist das nicht eine EU-Richtlinie?
Bell hat geschrieben:Machen sie das nicht, "können" Teile der RiLi direkt wirksam werden, wenn es dadurch nicht zu einem Nachteil "für den Einzelnen" kommt.
Nordi hat geschrieben:Hmm...das ist jetzt richtig scheiße...also dieser 13.06.2017 Stichtag...weil meine Frau hat letzte Woche ihren WBK Antrag abgegeben und wollte sich sobald sie die WBK ne AR15 holen...das kann sie jetzt wohl fast vergessen -_-
Nordi hat geschrieben:Hmm...das ist jetzt richtig scheiße...also dieser 13.06.2017 Stichtag...weil meine Frau hat letzte Woche ihren WBK Antrag abgegeben und wollte sich sobald sie die WBK ne AR15 holen...das kann sie jetzt wohl fast vergessen -_-
GixxsaW hat geschrieben:Wäre jemand von euch so nett und könnte einen Link,
für diejenigen, die nicht wissen worum es genau geht,
zum Nachlesen einstellen ? Danke
Bell hat geschrieben:Machen sie das nicht, "können" Teile der RiLi direkt wirksam werden, wenn es dadurch nicht zu einem Nachteil "für den Einzelnen" kommt.
diver99 hat geschrieben:Ein Gesetz beschließen, dass sich mit Bestimmungen auf ein vergangenes Datum als Stichtag bezieht, ist meiner Meinung nach, nicht zulässig. Das würde die Rechtssicherheit massiv gefährden.
Nordi hat geschrieben:Hmm...das ist jetzt richtig scheiße...also dieser 13.06.2017 Stichtag...weil meine Frau hat letzte Woche ihren WBK Antrag abgegeben und wollte sich sobald sie die WBK ne AR15 holen...das kann sie jetzt wohl fast vergessen -_-
Maddin hat geschrieben:Nordi hat geschrieben:Hmm...das ist jetzt richtig scheiße...also dieser 13.06.2017 Stichtag...weil meine Frau hat letzte Woche ihren WBK Antrag abgegeben und wollte sich sobald sie die WBK ne AR15 holen...das kann sie jetzt wohl fast vergessen -_-
Vielleicht sollte man eine Sache klarstellen. Es gibt kein Verbot der halbautomatischen Waffen und auch kein (generelles) Erwerbsverbot für die Zukunft. Die Behörde kann zumindest bis zum neuen Gesetz nichts an der Rechtslage drehen und hat das aktuelle Waffengesetz zu vollziehen. Sobald die WBK da ist soll sie sich die Waffe holen, es steht dem rechtlich gesehen nichts entgegen.
eXistenZ hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Nordi hat geschrieben:Hmm...das ist jetzt richtig scheiße...also dieser 13.06.2017 Stichtag...weil meine Frau hat letzte Woche ihren WBK Antrag abgegeben und wollte sich sobald sie die WBK ne AR15 holen...das kann sie jetzt wohl fast vergessen -_-
Vielleicht sollte man eine Sache klarstellen. Es gibt kein Verbot der halbautomatischen Waffen und auch kein (generelles) Erwerbsverbot für die Zukunft. Die Behörde kann zumindest bis zum neuen Gesetz nichts an der Rechtslage drehen und hat das aktuelle Waffengesetz zu vollziehen. Sobald die WBK da ist soll sie sich die Waffe holen, es steht dem rechtlich gesehen nichts entgegen.
Ein AR Derivat ist selbst mit 8 Zoll Lauflänge noch über 60 cm lang. D.h. aus der Waffen wird keine Kat. A Nr. 8 Waffe.
Die EU Richtlinie sieht für ARs die ab 13.06.2017 eine Klassifizierung als Kat. A Nr. 7 vor, also Mag-Cap-Beschränkung auf 10 Schuss.