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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Burgenlandy
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Burgenlandy » Sa 15. Jul 2017, 21:47

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Jo_Kux
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » So 16. Jul 2017, 08:30

Ich finds ja immer wieder süß (oder mittlerweile eigentlch traurig) dass es immer noch Leute hier gibt die meinen, ihre waffenrechtlichen Anliegen hätten eine demokratische Mehrheit in unserem Parlament.
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rhodium
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von rhodium » So 16. Jul 2017, 09:12

1+

Wir können froh sein das sich die AWN dort noch nicht entsprechend verständigt haben. Da würde es ganz schlecht ausschauen ... speziell bei Attacken gegen HA oder ipsc.

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diver99
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von diver99 » So 16. Jul 2017, 10:35

Warum machts ihr euch selber immer fertig? Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von McMonkey » So 16. Jul 2017, 11:42

Jo_Kux hat geschrieben:Ich finds ja immer wieder süß (oder mittlerweile eigentlch traurig) dass es immer noch Leute hier gibt die meinen, ihre waffenrechtlichen Anliegen hätten eine demokratische Mehrheit in unserem Parlament.

Vollkommen richtig. Ich möchte gar nicht daran denken, wenn die Volksabstimmung-Masche los ginge. Wie es von einer Partei ja so volksnah propagiert wird.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Maddin » So 16. Jul 2017, 12:45

Jo_Kux hat geschrieben:Ich finds ja immer wieder süß (oder mittlerweile eigentlch traurig) dass es immer noch Leute hier gibt die meinen, ihre waffenrechtlichen Anliegen hätten eine demokratische Mehrheit in unserem Parlament.



Entschuldigung die Frage, aber was erhoffst dir jetzt von diesem nichtssagenden Statement ?

Zumindest hat sich die demokratische Mehrheit im Parlament noch nicht dazu entschlossen das volle Programm gegen LWB, wie in anderen Ländern dieser Welt zu fahren. Und auch wenn es für uns nach den kommenden Wahlen nicht besser wird, das wird es dauerhaft im finsteren Kammerl leider auch nicht. Das stille Herumsitzen hat in den letzten Jahren Stück für Stück Verschlechterungen gebracht.

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Jo_Kux » So 16. Jul 2017, 12:48

Maddin hat geschrieben:Entschuldigung die Frage, aber was erhoffst dir jetzt von diesem nichtssagenden Statement ?

Einige hier scheinen echt der Meinung zu sein, sie hätten mit ihren Anliegen demokratisch auch nur einen Blumentopf zu gewinnen, wenn es wirklich auf Demokratie hinaus läuft. Genau das sage ich und genau so ist es auch.Wenn man das nicht wahrhaben will umso trauriger. wir sind die Nische einer Nische.
Reality anyone?
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Burgenlandy » So 16. Jul 2017, 12:59

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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Katzenmeister » So 16. Jul 2017, 13:26

....ah nix! :shhh:

War schlecht drauf und hab hier was blödes geschrieben. :tipphead:
Ist aber schon gelöscht....


PS:
Hab halt schon die Hoffnung verloren das sich für uns was zum Positiven verändert. :cry:
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von acme0905 » Mo 17. Jul 2017, 06:56

https://kurier.at/chronik/oesterreich/k ... 75.451.980


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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Glock1768 » Mo 17. Jul 2017, 07:36

hab das Gefühl, das ist wie bei Kollektivvertragsverhandlungen ... jedesmal im Spätsommer kommen die Schlagzeilen wie schlecht es der Wirtschaft doch geht und das den Arbeitnehmern keine Erhöhungen gegeben werden können.

Meine damit, bevor die neue Richtlinie in nationales Recht eingearbeitet wird schon mal die "gewünschte" Stimmung machen (oder es versuchen)
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Robiwan » Mo 17. Jul 2017, 17:21

Burgenlandy hat geschrieben:Man stelle sich vor: Volskabstimmung für Kombi 1.500 bedingungsloses Grundeinkommen/Mindstpension für jeden, 2.000 Mindstlohn, bis 4.000 Lohn steuerfrei und gratis Öffis für alle. Hätte wohl gute Chancen - der Staat muss dann auch umsetzen - dann wird erst recht mit Enteignungen gearbeitet werden. Je nach Volksabstimmung muss die Politik dann Ihre (teils verfassungsänderden) Rechte nutzen.


Prinzipiell verstehe ich auf was du hinaus willst, aber so läuft's nun auch wieder nicht. Das Volk kann keine Volksabstimmung erzwingen.
Verpflichtende Volksabstimmung: bei Amtsenthebung des Bundespräsidenten oder bei Gesamtänderung der (Bundes-)Verfassung

Mögliche Volksabstimmung: Teiländerung der Vefassung, wenn 1/3 der NR bzw. BR Abgeordneten das wünschen. Bei einfachen Gesetzen: wenn der NR das so beschließt bzw. die Mehrheit des NR es verlangt.

Zur Abstimmung kommen also nur Dinge, wenn dies die Abgeordneten auch zulassen. Dann kann noch immer der BP die Unterschrift verweigern bzw. der VfGH kassiert das Gesetz weil's nicht verhältnismäßig ist oder gegen sonst was verstößt.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste

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Maddin
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von Maddin » Mo 17. Jul 2017, 23:36

acme0905 hat geschrieben:https://kurier.at/chronik/oesterreich/kriminalitaet-anzeigen-nach-waffengesetz-steigen/275.451.980


9mm 9mm 9mm

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Will weder Politik noch die Medien hören, aber die Anzahl der Straftaten mit Legalwaffen ist ein verschwindend geringer Prozentsatz in der Gesamtkriminalität. Keine 400 Straftaten mit Legalwaffen im Jahr, da bekommt jeder Richter am Tag durchschnittlich mehr Fälle auf den Tisch.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass da alle erdenklichen Delikte (zB. gefährliche Drohung) zusammenkommen ist das auch völlig "normal". Da schauts in anderen Ländern bedeutend düsterer aus.

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rhodium
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von rhodium » Mo 17. Jul 2017, 23:39

Legalwaffen ist nicht gleich legale Schusswaffen

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eXistenZ
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Beitrag von eXistenZ » Mi 26. Jul 2017, 18:44

Wir sind jüngst in Kenntnis gesetzt worden, dass die avisierte Novellierung des österreichischen Waffengesetzes offenbar rascher als geplant umgesetzt werden soll. Dem Vernehmen nach ist bereits in der 1. Augusthälfte 2017 mit der Begutachtung der Novelle zu rechnen.
 
Im Grunde dieser Entwicklung haben wir uns entschieden, die Novelle sogleich in das von Ihnen vorbestellte Werk „Schusswaffenbesitz“ einzuarbeiten. Daher haben wir den Druck im Moment gestoppt.
Die Auslieferung des Buches wird sich aus jetziger Sicht leider etwas verspäten, ist dafür aber auf neuestem Stand und brandaktuell.
Angepeilter Veröffentlichungstermin ist nun August/September 2017.
Verein


Das überrascht jetzt dann doch. Dachte nicht das sich vor der Wahl etwas tut.

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