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Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Ich finds ja immer wieder süß (oder mittlerweile eigentlch traurig) dass es immer noch Leute hier gibt die meinen, ihre waffenrechtlichen Anliegen hätten eine demokratische Mehrheit in unserem Parlament.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
1+
Wir können froh sein das sich die AWN dort noch nicht entsprechend verständigt haben. Da würde es ganz schlecht ausschauen ... speziell bei Attacken gegen HA oder ipsc.
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Warum machts ihr euch selber immer fertig? Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Jo_Kux hat geschrieben:Ich finds ja immer wieder süß (oder mittlerweile eigentlch traurig) dass es immer noch Leute hier gibt die meinen, ihre waffenrechtlichen Anliegen hätten eine demokratische Mehrheit in unserem Parlament.
Vollkommen richtig. Ich möchte gar nicht daran denken, wenn die Volksabstimmung-Masche los ginge. Wie es von einer Partei ja so volksnah propagiert wird.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Jo_Kux hat geschrieben:Ich finds ja immer wieder süß (oder mittlerweile eigentlch traurig) dass es immer noch Leute hier gibt die meinen, ihre waffenrechtlichen Anliegen hätten eine demokratische Mehrheit in unserem Parlament.
Entschuldigung die Frage, aber was erhoffst dir jetzt von diesem nichtssagenden Statement ?
Zumindest hat sich die demokratische Mehrheit im Parlament noch nicht dazu entschlossen das volle Programm gegen LWB, wie in anderen Ländern dieser Welt zu fahren. Und auch wenn es für uns nach den kommenden Wahlen nicht besser wird, das wird es dauerhaft im finsteren Kammerl leider auch nicht. Das stille Herumsitzen hat in den letzten Jahren Stück für Stück Verschlechterungen gebracht.
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Maddin hat geschrieben:Entschuldigung die Frage, aber was erhoffst dir jetzt von diesem nichtssagenden Statement ?
Einige hier scheinen echt der Meinung zu sein, sie hätten mit ihren Anliegen demokratisch auch nur einen Blumentopf zu gewinnen, wenn es wirklich auf Demokratie hinaus läuft. Genau das sage ich und genau so ist es auch.Wenn man das nicht wahrhaben will umso trauriger. wir sind die Nische einer Nische.
Reality anyone?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
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- 9mm Para
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
....ah nix!
War schlecht drauf und hab hier was blödes geschrieben.
Ist aber schon gelöscht....
PS:
Hab halt schon die Hoffnung verloren das sich für uns was zum Positiven verändert.
War schlecht drauf und hab hier was blödes geschrieben.
Ist aber schon gelöscht....
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Hab halt schon die Hoffnung verloren das sich für uns was zum Positiven verändert.
Tolerance and apathy are the last virtues of a dying society.
- Glock1768
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
hab das Gefühl, das ist wie bei Kollektivvertragsverhandlungen ... jedesmal im Spätsommer kommen die Schlagzeilen wie schlecht es der Wirtschaft doch geht und das den Arbeitnehmern keine Erhöhungen gegeben werden können.
Meine damit, bevor die neue Richtlinie in nationales Recht eingearbeitet wird schon mal die "gewünschte" Stimmung machen (oder es versuchen)
Meine damit, bevor die neue Richtlinie in nationales Recht eingearbeitet wird schon mal die "gewünschte" Stimmung machen (oder es versuchen)
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Burgenlandy hat geschrieben:Man stelle sich vor: Volskabstimmung für Kombi 1.500 bedingungsloses Grundeinkommen/Mindstpension für jeden, 2.000 Mindstlohn, bis 4.000 Lohn steuerfrei und gratis Öffis für alle. Hätte wohl gute Chancen - der Staat muss dann auch umsetzen - dann wird erst recht mit Enteignungen gearbeitet werden. Je nach Volksabstimmung muss die Politik dann Ihre (teils verfassungsänderden) Rechte nutzen.
Prinzipiell verstehe ich auf was du hinaus willst, aber so läuft's nun auch wieder nicht. Das Volk kann keine Volksabstimmung erzwingen.
Verpflichtende Volksabstimmung: bei Amtsenthebung des Bundespräsidenten oder bei Gesamtänderung der (Bundes-)Verfassung
Mögliche Volksabstimmung: Teiländerung der Vefassung, wenn 1/3 der NR bzw. BR Abgeordneten das wünschen. Bei einfachen Gesetzen: wenn der NR das so beschließt bzw. die Mehrheit des NR es verlangt.
Zur Abstimmung kommen also nur Dinge, wenn dies die Abgeordneten auch zulassen. Dann kann noch immer der BP die Unterschrift verweigern bzw. der VfGH kassiert das Gesetz weil's nicht verhältnismäßig ist oder gegen sonst was verstößt.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
acme0905 hat geschrieben:https://kurier.at/chronik/oesterreich/kriminalitaet-anzeigen-nach-waffengesetz-steigen/275.451.980
9mm 9mm 9mm
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Will weder Politik noch die Medien hören, aber die Anzahl der Straftaten mit Legalwaffen ist ein verschwindend geringer Prozentsatz in der Gesamtkriminalität. Keine 400 Straftaten mit Legalwaffen im Jahr, da bekommt jeder Richter am Tag durchschnittlich mehr Fälle auf den Tisch.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass da alle erdenklichen Delikte (zB. gefährliche Drohung) zusammenkommen ist das auch völlig "normal". Da schauts in anderen Ländern bedeutend düsterer aus.
Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Legalwaffen ist nicht gleich legale Schusswaffen
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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?
Wir sind jüngst in Kenntnis gesetzt worden, dass die avisierte Novellierung des österreichischen Waffengesetzes offenbar rascher als geplant umgesetzt werden soll. Dem Vernehmen nach ist bereits in der 1. Augusthälfte 2017 mit der Begutachtung der Novelle zu rechnen.
Im Grunde dieser Entwicklung haben wir uns entschieden, die Novelle sogleich in das von Ihnen vorbestellte Werk „Schusswaffenbesitz“ einzuarbeiten. Daher haben wir den Druck im Moment gestoppt.
Die Auslieferung des Buches wird sich aus jetziger Sicht leider etwas verspäten, ist dafür aber auf neuestem Stand und brandaktuell.
Angepeilter Veröffentlichungstermin ist nun August/September 2017.
Verein
Das überrascht jetzt dann doch. Dachte nicht das sich vor der Wahl etwas tut.