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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 22:24
von eXistenZ
Maddin hat geschrieben:Und das bedeutet jetzt was ?

Ein >60cm Gewehr kann man sich, im Hinblick auf die EU Richtlinie, bedenkenlos kaufen (wenn man mit 10 Schuss Mag leben kann)
Ein <60cm Gewehr würde ich mir jetzt nicht kaufen.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 22:29
von Maddin
eXistenZ hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Und das bedeutet jetzt was ?

Ein >60cm Gewehr kann man sich, im Hinblick auf die EU Richtlinie, bedenkenlos kaufen (wenn man mit 10 Schuss Mag leben kann)
Ein <60cm Gewehr würde ich mir jetzt nicht kaufen.


Bei uns gibt es Gewehre (Langwaffen) unter 60 cm ?

Gibt aber momentan sowieso nur Spekulationen wie das kommende Waffengesetz aussieht und welche Außnahmen (nicht) drin stehen.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 22:48
von eXistenZ
Maddin hat geschrieben:Bei uns gibt es Gewehre (Langwaffen) unter 60 cm ?

Praktisch ja. Das SIG550Austria bekommt man als <60cm-Variante.
Das derzeitige Waffengesetz gibt aber derzeit keine genaue Definition des Begriffs "Langwaffe" her.
Die EU-Richtlinie bezeichnet als Lang-Feuerwaffen eine Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen ist.

Maddin hat geschrieben:Gibt aber momentan sowieso nur Spekulationen wie das kommende Waffengesetz aussieht und welche Außnahmen (nicht) drin stehen.

Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 23:00
von Maddin
eXistenZ hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Bei uns gibt es Gewehre (Langwaffen) unter 60 cm ?

Praktisch ja. Das SIG550Austria bekommt man als <60cm-Variante.
Das derzeitige Waffengesetz gibt aber derzeit keine genaue Definition des Begriffs "Langwaffe" her.
Die EU-Richtlinie bezeichnet als Lang-Feuerwaffen eine Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen ist.

Maddin hat geschrieben:Gibt aber momentan sowieso nur Spekulationen wie das kommende Waffengesetz aussieht und welche Außnahmen (nicht) drin stehen.

Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.


Ich weiß jetzt den genauen Text der RL nicht, aber spricht die RL nicht von der Möglichkeit der Verkürzung ? Das würde ja bereits bestehende Waffen unter 60 cm gar nicht betreffen ? Naja alles Interpretation und Spekulation.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 23:05
von eXistenZ
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;

Das trifft auf die erwähnte SIGAustria zu ... Kat. A Nr. 8

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 23:13
von Maddin
eXistenZ hat geschrieben:
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;

Das trifft auf die erwähnte SIGAustria zu ... Kat. A Nr. 8


Dann bleibt abzuwarten wie sich das mit dem österreichischen Waffengesetz vereinbaren lässt.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 23:57
von eXistenZ
Wobei das erwähnte 8 Zoll AR mit abmontierten Schaft schon knapp werden könnte. Besser (zumindest) eine Nummer größer nehmen.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Sa 17. Jun 2017, 12:31
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.


dann hast du aber eine andere herangehensweise wie offenbar viel andere

wir haben - so wie vermutlich viele anderen haendler - dzt vorwiegend nachfrage nach kurzen und sehr kurzen HA

ganz oben auf der liste dzt die 7,5 bis 10,5" AR varianten ..
vor allem als wechselsystem

aus meiner sicht auch logisch
ist so wie bei den glock 33iger magazinen

wennst die bei der inkrafttretung ned hast dann kriegst sie nie mehr ...

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Sa 17. Jun 2017, 13:17
von eXistenZ
gewo hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.


dann hast du aber eine andere herangehensweise wie offenbar viel andere

wir haben - so wie vermutlich viele anderen haendler - dzt vorwiegend nachfrage nach kurzen und sehr kurzen HA

ganz oben auf der liste dzt die 7,5 bis 10,5" AR varianten ..
vor allem als wechselsystem

aus meiner sicht auch logisch
ist so wie bei den glock 33iger magazinen

wennst die bei der inkrafttretung ned hast dann kriegst sie nie mehr ...

Ich hab in der EU-RL nichts davon gelesen das für Kat. A Nr. 8 (ab 13.06.2017 eingetragen), Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind.
10,5" fällt nicht unter Ka.t A Nr. 8
Wie sieht es bei der 7.5" mit der Gesamtlänge ohne Schaft aus ... unter 60 cm oder?

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: So 18. Jun 2017, 06:29
von BlackAce
eXistenZ hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.


dann hast du aber eine andere herangehensweise wie offenbar viel andere

wir haben - so wie vermutlich viele anderen haendler - dzt vorwiegend nachfrage nach kurzen und sehr kurzen HA

ganz oben auf der liste dzt die 7,5 bis 10,5" AR varianten ..
vor allem als wechselsystem

aus meiner sicht auch logisch
ist so wie bei den glock 33iger magazinen

wennst die bei der inkrafttretung ned hast dann kriegst sie nie mehr ...

Ich hab in der EU-RL nichts davon gelesen das für Kat. A Nr. 8 (ab 13.06.2017 eingetragen), Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind.
10,5" fällt nicht unter Ka.t A Nr. 8
Wie sieht es bei der 7.5" mit der Gesamtlänge ohne Schaft aus ... unter 60 cm oder?


Aber ohne Buffertube ist das Teil ja nicht zu verwenden. Wenn sich der österreichische Gesetzgeber treu bleibt, zählt als Gesamtlänge, die der verwendungsfähigen Waffe.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: So 18. Jun 2017, 11:29
von eXistenZ
BlackAce hat geschrieben:Aber ohne Buffertube ist das Teil ja nicht zu verwenden. Wenn sich der österreichische Gesetzgeber treu bleibt, zählt als Gesamtlänge, die der verwendungsfähigen Waffe.

Buffertube braucht man zur Funktionsfähigkeit und zählt auch gem. EU-RL zur Gesamtlänge.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: So 25. Jun 2017, 16:16
von Glock1768
Hab mich gestern am Schießstand mit jemandem unterhalten, der demnächst die WBK beantragen will ... Dem wurde vom Ausbilder mitgeteilt, dass mit der EU Richtlinie es dann nur noch gestattet sein soll pro Kaliber max 10 Schuss Munition daheim zu lagern ... Wie krank ist dass denn? Davon hab ich noch nie gelesen/gehört. Warum wird beim Waffenführerschein sowas erzählt???

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: So 25. Jun 2017, 16:33
von GixxsaW
Hat wohl wieder jemand nicht zu 100% zugehört ;)
Könnte mir vorstellen,
dass der Ausbildner von 10-Schuss-Magazinen gesprochen hat und das Wort Magazin es nicht bis zwischen die Ohren geschafft hat :lol:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: So 25. Jun 2017, 16:37
von Glock1768
Möglich, das war auch meine Vermutung ... Habe auch in diese Richtung extra nachgefragt ... Er war sich sicher ...

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: So 25. Jun 2017, 16:43
von Burgenlandy
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