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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: So 25. Jun 2017, 16:49
von GixxsaW
Das ist ja natürlich.
Hatte bei einer Veranstaltung auch einen Altspatz neben mir der sich mit seinem Alterskollegen "unterhielt" (~80dB+ :tipphead:),
ich musste 1m weggehen weil ich bei meinem Gespräch mein eigenes Wort nicht mehr verstand.
Später hielt vorne jemand eine Ansprache, mein Umfeld und ich verstand ihn gerade noch, anders der Altspatz.
Dieser war auch davon überzeugt, weil er niemanden reden hörte, dass er weiterplaudern könne.
Kurzum, für den Erzählenden ist die eigene Wahrnehmung von optischen bzw akkustischen Reizen oder seine persönliche Sichtweise immer rationaler als die von anderen. Diese muss aber nicht der Realität entsprechen.

Hat denn stille Post schon einmal funktioniert ? :D

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 00:42
von gewo
Glock1768 hat geschrieben:Hab mich gestern am Schießstand mit jemandem unterhalten, der demnächst die WBK beantragen will ... Dem wurde vom Ausbilder mitgeteilt, dass mit der EU Richtlinie es dann nur noch gestattet sein soll pro Kaliber max 10 Schuss Munition daheim zu lagern ... ?


das ist stand der gesetze in frankreich und italien
dass das fuervAT auch geplant ist davon habe ich noch nie gehoert

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 07:07
von Balistix
Ja spinnen die denn jetzt völlig? 10 Schuss pro Kaliber kommt einer de facto Entwaffnung schon sehr nahe...

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 07:18
von acme0905
nur mal angenommen das mit den 10 schuss stimmt, wie geht man dann mit den wiederladern um?




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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 07:57
von Kriss
Das ist doch Quatsch - der hat sicher die 10Schuss Magazine für HA gemeint.
Lauft doch nicht jedem Gerücht hinterher....

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 08:17
von yoda
Man hört hier immer so viel, die Leute machen sich gegenseitig verrückt und was ist dann in 90% der Fälle ? nichts...

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 09:33
von alter Hase
gewo hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Hab mich gestern am Schießstand mit jemandem unterhalten, der demnächst die WBK beantragen will ... Dem wurde vom Ausbilder mitgeteilt, dass mit der EU Richtlinie es dann nur noch gestattet sein soll pro Kaliber max 10 Schuss Munition daheim zu lagern ... ?


das ist stand der gesetze in frankreich und italien
dass das fuervAT auch geplant ist davon habe ich noch nie gehoert

Die Grenzen für die Aufbewahrung in Italien sind 200 Stück Kurzwaffenmunition und 1.500 Stück für Jagdwaffen.
http://www.canestrinilex.com/ressourcen/waffengesetz-in-italien/
Dafür ist es relativ einfach eine Genehmigung zum Sammeln von Waffen zu bekommen ("will sammeln" reicht hätte ich verstanden).
Sammlerwaffen dürfen allerdings nicht transportiert werden und es darf dafür auch keine Munition gekauft werden. Wie das irgendwer überprüfen will - keine Ahnung :whistle:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 10:00
von Lexman1
Diese sinnlosen Gerüchte kommen nun daher, dass selbst die größten Verweigerer und "des geht nia durch" Typen draufkommen, dass es eben DOCH durchging.

Nun überbieten sie sich gegenseitig mit neuen "hast scho gheart" Geschichten. Einfach lächeln und nur "i habs eich jo gesagt" entgegnen. WOMÖGLICH ist dies sogar gut für uns, da nun doch noch einige anfangen ihre Kontake diesbezüglich zu informieren.

Wie MANN so gehört hat, soll es durchaus gut vernetzte Jäger geben... Und ein wenig positive PR im Innenministerium kann uns nicht schaden.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 10:21
von Robiwan
acme0905 hat geschrieben:nur mal angenommen das mit den 10 schuss stimmt, wie geht man dann mit den wiederladern um?

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Mal angenommen dass das mit den 10 Schuss stimmen würde: sofern du die Mun nicht zusammengebaut hast, sehe ich kein Problem ;).

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:31
von Hellboy
Robiwan hat geschrieben:
acme0905 hat geschrieben:nur mal angenommen das mit den 10 schuss stimmt, wie geht man dann mit den wiederladern um?

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Mal angenommen dass das mit den 10 Schuss stimmen würde: sofern du die Mun nicht zusammengebaut hast, sehe ich kein Problem ;).


stell ich mir spannend vor, da steht dann in der mitte der stage eine ladepresse für die jeweils nächsten 10 schuss :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 16:44
von Robiwan
Hellboy hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:
acme0905 hat geschrieben:nur mal angenommen das mit den 10 schuss stimmt, wie geht man dann mit den wiederladern um?

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Mal angenommen dass das mit den 10 Schuss stimmen würde: sofern du die Mun nicht zusammengebaut hast, sehe ich kein Problem ;).


stell ich mir spannend vor, da steht dann in der mitte der stage eine ladepresse für die jeweils nächsten 10 schuss


Wiederladen wär dann eine eigene Stage für sich reload-smile , die nach jeder "Schieß-Stage" gemacht werden muss :lol: . Da kann man entweder Zeit gut machen oder liegen lassen.

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 18:17
von Incite
Robiwan hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:
Mal angenommen dass das mit den 10 Schuss stimmen würde: sofern du die Mun nicht zusammengebaut hast, sehe ich kein Problem ;).


stell ich mir spannend vor, da steht dann in der mitte der stage eine ladepresse für die jeweils nächsten 10 schuss


Wiederladen wär dann eine eigene Stage für sich reload-smile , die nach jeder "Schieß-Stage" gemacht werden muss :lol: . Da kann man entweder Zeit gut machen oder liegen lassen.


Es gab ja jetzt schon Bestrebungen die Wiederladerei zu verbieten bzw. nur mehr gewerblich...

Wenn sich jemand mit der Richtlinie nie beschäftigt hat ist es klar, dass die dann so 10 Schuss daheim Geschichten glauben. Interessant wird aber die Umesetzung Stichwort: Verwahrung, Mags, Verschiebung der Kategorien etc...

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 18:25
von Aardvark
Glock1768 hat geschrieben:Hab mich gestern am Schießstand mit jemandem unterhalten, der demnächst die WBK beantragen will ... Dem wurde vom Ausbilder mitgeteilt, dass mit der EU Richtlinie es dann nur noch gestattet sein soll pro Kaliber max 10 Schuss Munition daheim zu lagern ... ?


Na eh klar. Der "Ausbildner" hatte mit Waffen aber nix am Hut, oder?
Was die Leute für einen Holler in die Welt tragen ist abenteuerlich.
Das bedeutet dann wohl, dass man zukünftig auch nur mehr 10 Schuß auf einmal kaufen wird können... :lol: :tipphead:

Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 18:37
von acme0905
ja ja jetzt seids no olle lustig [emoji16]

und dann stehn wir da, jeder mit einer handvoll muni für einen vergnüglichen vormittag am schießstand [emoji16]


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Re: Ab wann ist mit den Gesetzesänderungen zu rechnen?

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 16:58
von Maddin
Ich schreibe es hier in diesen Fred !

Flouwert hat geschrieben:Ist in Österreich schon irgendwas in Richtung Umsetzung unternommen worden? Weiß da wer irgendwas?

Oder wird das erst nach der Wahl im Oktober die neue Regierung beschäftigen? Wenn dann halt Rot-Grün-Pink am Ruder wäre, könnte es bitter werden, auch wenns derzeit nicht danach ausschaut...


Es gibt Gerüchte... Ein User auf Facebook (hat einen Artikeln vom Bundesheer kommentiert) meint, dass er aus einer Quelle erfahren hat, dass man von Seiten des BMI geneigt ist das AUG Z und die halbautomatischen AR15 Modelle in der aktuellen Umsetzung der EU-RL zu verbieten und vom Markt zu nehmen. Das soll aber "nur" die Langwaffen betreffen und nicht die Kurzwaffen. Zumindest sind die Diskussionen und informellen Beratungen bereits angelaufen und es wird intern heiß diskutiert.

Ob man dem Glauben schenken kann vermag ich nicht zu beurteilen, allerdings setzt der BMI Sobotka seine Verbotslinie weiter fort (er will das Versammlungsgesetz schon jetzt nachschärfen, obwohl erst Anfang des Jahres das Gesetz verschäft wurde), da würde das Thema Waffenverbote gut ins Bild passen.