Seite 1 von 1

Jagdwaffe Definition

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 21:20
von eXistenZ
Liege ich richtig mit der Annahme das es keine Definition des Begriffs "Jagdwaffe" im waffenrechtlichen Sinne gibt?
Ich konnte bislang nichts dazu finden, vermute also nein.

§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die
[...]
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
[...]


Anmerkung:
Das es zB. in NÖ Kaliber min. 5,5mm und 40mm Hülsenlänge für zB. Schalenwild gibt ist mir klar.
Mit ein bisschen Phantasie könnte man da was ableiten, wenn man denn möchte.
Aber grundsätzlich scheint es keine klare Definition zu geben, oder?

Re: Jagdwaffe Definition

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 21:28
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Liege ich richtig mit der Annahme das es keine Definition des Begriffs "Jagdwaffe" im waffenrechtlichen Sinne gibt?
Ich konnte bislang nichts dazu finden, vermute also nein.

§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die
[...]
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
[...]


Anmerkung:
Das es zB. in NÖ Kaliber min. 5,5mm und 40mm Hülsenlänge für zB. Schalenwild gibt ist mir klar.
Mit ein bisschen Phantasie könnte man da was ableiten, wenn man denn möchte.
Aber grundsätzlich scheint es keine klare Definition zu geben, oder?


das BMLVS soll - was man so hoert - "intere" richtlinien dazu festgelegt haben die aber nicht allgemeingueltig sind und umstritten sind, mir waere nicht bekannt dass die bisher wo bei einem hoechstgericht "gehalten" haetten

da gehts um dinge wie
magazin max zwei schuss aufnahme moeglich
nicht mehr als eine befestigungsmoeglichkeit ( rail) fuer zb optik
kein zweibein
jagdliche schaeftung (kein pistolengriff)
und es gibt sogar eine bestimmung zum gewichtsschwerpunkt der waffe (frag mich bitte ned wie die genau lautet)

im waffenrecht selber waere mir nix bekannt
auch nicht aus den verordnungen und erlaessen

Re: Jagdwaffe Definition

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 21:41
von eXistenZ
Ok, danke.
Man könnte es auch so lesen, das Kat. C und Kat. D Waffen grundsätzlich als Jagdwaffen anzusehen sind. :think:

Re: Jagdwaffe Definition

Verfasst: Mo 12. Jun 2017, 23:46
von Promo
Soweit es dem jeweiligen Landesjagdgesetz nach zur Jagd zulässig ist.

Re: Jagdwaffe Definition

Verfasst: Di 13. Jun 2017, 10:54
von Norander
Sauschädelgravur ist kein Erfordernis.

Re: Jagdwaffe Definition

Verfasst: Di 13. Jun 2017, 13:35
von eXistenZ
In Ö ist es ja nicht immer so einfach. Lt. unseren Bundespräsidenten sind Jagdgewehre gar keine Waffen. Also, "in dem Sinn".
:lol:

Re: Jagdwaffe Definition

Verfasst: Mi 14. Jun 2017, 21:21
von Blaine
wenns ned schon dastehen würd, hätt ichs jetzt geschrieben ;)