Schießstand für Kleinkaliber
Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 23:27
Liebe Leute, vielleicht könnt ihr mir bei folgender Frage helfen:
Ich habe bei meinem touristischen Betrieb für unsere Gäste einen Bogenschießplatz und hab mir überlegt ob und wieweit man das erweitern kann, natürlich mit ensprechenden baulichen Maßnahmen, um mit anderen Waffen schießen zu können. Die ersten Ideen waren Armbrust, Luftdruckgewehr oder auch Kleinkaliber wie Flobert (sollte vom Lärm her ok sein, da recht weit von den nächsten Nachbarn).
Ist es denn legal, anderen Personen für die Dauer des Schießens am Schießplatz ein Luftdruck oder Flobert zu verleihen (bei meiner dauernden Anwesenheit)?
Sind die Auflagen für Luftdruck bzw. Kleinkaliber bezüglich Schießstand die gleichen wie für Schießstände wo auch mit Kategorie B geschossen wird?
Ich freue mich auf Antworten (am liebsten mit Nennung entsprechender Paragraphen um abgesichert zu sein)
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ich habe bei meinem touristischen Betrieb für unsere Gäste einen Bogenschießplatz und hab mir überlegt ob und wieweit man das erweitern kann, natürlich mit ensprechenden baulichen Maßnahmen, um mit anderen Waffen schießen zu können. Die ersten Ideen waren Armbrust, Luftdruckgewehr oder auch Kleinkaliber wie Flobert (sollte vom Lärm her ok sein, da recht weit von den nächsten Nachbarn).
Ist es denn legal, anderen Personen für die Dauer des Schießens am Schießplatz ein Luftdruck oder Flobert zu verleihen (bei meiner dauernden Anwesenheit)?
Sind die Auflagen für Luftdruck bzw. Kleinkaliber bezüglich Schießstand die gleichen wie für Schießstände wo auch mit Kategorie B geschossen wird?
Ich freue mich auf Antworten (am liebsten mit Nennung entsprechender Paragraphen um abgesichert zu sein)
Vielen Dank schon mal im Voraus.