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Schießstand für Kleinkaliber

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 23:27
von Hannes B
Liebe Leute, vielleicht könnt ihr mir bei folgender Frage helfen:

Ich habe bei meinem touristischen Betrieb für unsere Gäste einen Bogenschießplatz und hab mir überlegt ob und wieweit man das erweitern kann, natürlich mit ensprechenden baulichen Maßnahmen, um mit anderen Waffen schießen zu können. Die ersten Ideen waren Armbrust, Luftdruckgewehr oder auch Kleinkaliber wie Flobert (sollte vom Lärm her ok sein, da recht weit von den nächsten Nachbarn).
Ist es denn legal, anderen Personen für die Dauer des Schießens am Schießplatz ein Luftdruck oder Flobert zu verleihen (bei meiner dauernden Anwesenheit)?
Sind die Auflagen für Luftdruck bzw. Kleinkaliber bezüglich Schießstand die gleichen wie für Schießstände wo auch mit Kategorie B geschossen wird?

Ich freue mich auf Antworten (am liebsten mit Nennung entsprechender Paragraphen um abgesichert zu sein)
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Re: Schießstand für Kleinkaliber

Verfasst: Mo 19. Jun 2017, 23:37
von rhodium01
Hast du vor einen behördlich abgenommenen Schießstand einzurichten oder bleibt es bei einen Privatstand? Auf letzterem darf kein Unbefugter (=WBK-Loser) auch nur eine Kat. B anrühren. Ebenfalls auch keine Person unter 18 eine KK-Waffe oder ein Luftgewehr. ... auch nicht in deiner Gegenwart !!!

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Re: Schießstand für Kleinkaliber

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 01:57
von masterman04
Im § 139 Abs 2 GewO könntest dir was aussuchen, wie zB Luftdruckwaffen oder 4mm Zimmerstutzen zu vermieten (frei ab 18 Jahren).

Re: Schießstand für Kleinkaliber

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 09:36
von Hannes B
Danke schonmal für die schnellen Antworten!
Also es geht erstmal sicher nicht um Waffen Kat. B.
Ab 18 ist mir natürlich klar - wenn der Verkauf ja auch erst ab 18 stattfindet.

Danke auch Masterman für den Link. Also Zimmerstutzen ja, Kleinkaliber nein, zumindest nicht ohne Waffengewerbe (was ja in meinem Fall wohl den Rahmen sprengen würde).

Re: Schießstand für Kleinkaliber

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 13:19
von Promo
Nachdem es gewerblichem Zwecke dienen soll, ist es sowieso eine behördlich zu bewilligende Schießstätte. Und dann kommen alle ÖNORM Vorschriften für Schießstände zum Tragen.

Re: Schießstand für Kleinkaliber

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 13:26
von yoda
Promo hat geschrieben:Nachdem es gewerblichem Zwecke dienen soll, ist es sowieso eine behördlich zu bewilligende Schießstätte. Und dann kommen alle ÖNORM Vorschriften für Schießstände zum Tragen.
So siehts aus, und dann ist das einzige was man wirtschaftlich machen kann ein Luftgewehrstand.

Re: Schießstand für Kleinkaliber

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 22:56
von Hannes B
Könntet ihr mir denn sagen, wo ich die Anforderungen an einen Schießstand für Luftdruck finden kann?

Re: Schießstand für Kleinkaliber

Verfasst: Mi 21. Jun 2017, 08:50
von Robiwan
Hannes B hat geschrieben:Könntet ihr mir denn sagen, wo ich die Anforderungen an einen Schießstand für Luftdruck finden kann?


Die Anforderung hängt von der Bauordnung des betroffenen Bundeslandes ab.