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Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von Steelman » Fr 3. Mai 2019, 19:53

cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 10:58
....... hier siegt der Hausverstand, der zumindest latent in die Rechtsordnung einfließt.

Bitte schreib diesen Satz in den Witz-des-Tages-thread.
Dort würde er besser passen.

Oder bleibst du bei deiner Behauptung, wenn zwischen Friedhof u. Baumaschinen-Abstellplatz eine 30er Zone errichtet wurde?

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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von cas81 » Fr 3. Mai 2019, 19:58

Steelman hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 19:53
cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 10:58
....... hier siegt der Hausverstand, der zumindest latent in die Rechtsordnung einfließt.

Bitte schreib diesen Satz in den Witz-des-Tages-thread.
Dort würde er besser passen.

Oder bleibst du bei deiner Behauptung, wenn zwischen Friedhof u. Baumaschinen-Abstellplatz eine 30er Zone errichtet wurde?

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nur weil man etwas nicht versteht...
Rechtsordnung als Gesamtes ist etwas anderes als schlechte Umsetzung. Bezüglich Verlässlichkeit passt das schon. Aber lassen wir das, du weißt es sowieso besser.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von Steelman » Fr 3. Mai 2019, 20:04

cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 19:58
...... Aber lassen wir das, du weißt es sowieso besser.
Nö, wie kommst auf das? *kopfschüttel*

Da ich juristischer Laie bin, kann ich mir nicht vorstellen, das wir auf deinem Gebiet eine Meinungsverschiedenheit haben.

Auf dem Gebiet auf dem ich Fachmann u. du Laie bist kann´s auch nicht sein.

Also komm, spucks aus!

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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von FlorianW » Fr 3. Mai 2019, 20:07

Balistix hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 19:27
FlorianW hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 15:59
Balistix hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 14:02
Plakativ gesagt, wenn'st in Döbling wohnst, in Leobersdorf am Schießstand warst und dann nach Klosterneuburg einkaufen fährst, hast Erklärungsbedarf, warum du nicht zuhause schnell abgeladen hast. Beim Burger King in Leobersdorf würde ich mir dagegen keine Gedanken machen, der liegt "am Weg".
In welchem Gesetz steht drinnen, dass man mit der Puffn (entladen und versperrt im Rucksack) nur kurz wo einkehren darf wenn es sich nicht anders aus geht? Im WaffG steht soweit ich weiß bezüglich transport nur drinnen, dass man zum Führen einen WP braucht, mit einer WBK die Waffen entladen im geschlossenen Behältnis aufbewahrt werden darf und man §A, §B Waffen nicht unbeaufsichtigt lassen darf im Auto und §C und §D Waffen tagsüber 6 Stunden und nachts 3 Stunden im Auto auf einem öffentlichen PArkplatz aufbewahrt werden dürfen. Folglich also darf ich mit einer entladenen Krachn versteckt im Rucksack zum Spar reingehen und dann heimfahren/-gehen oder gibts da noch zusätzliche Gesetze, wenn ja dann hätt ich gerne den § + Absatz bitte
§7 Abs3 WaffG und die einschlägige Lit/Jud.

"zum Zwecke des Transports" wird dabei so ausgelegt, dass wenn es dir zuzumuten gewesen wäre, die Waffe heimzubringen, es kein Transport mehr ist. Drum hast im Wirtshaus neben dem Schießstand tendenziell kein Problem, wennst irgendwo bist, wohin der Weg an deiner Bleibe vorbei führt (und du demnach mit geringem Aufwand die Waffe versorgen hättest können), schon.

Das ist auch nur konsequent. Ansonsten wäre jedes ungeladene Mitzahen ein Transport und damit de facto die Einschränkung von Führen ausgehebelt (untechnisch formuliert). Da kämen dann schlaue Kasperln auf die Idee einer Bauchtasche und ein Magazin in der Jackentasche. How about no? :mrgreen:

Das mit der Verwahrungsdauer von Kat C im Auto steht ned wortwörtlich im Gesetz übrigens. ;)
DAnke für die Info, ich glaubte, dass das mit den 3 und 6 stunden im gesetz steht, übrigens bist dir sicher, dass es erlaubt is eine pistole in der jacken- oder Bauchtasche zu haben (ohne WP)? zählt das nicht schon als führen oder nicht, weil sozusagen ein Reißverschluss das hinderniss ist?

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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von Balistix » Fr 3. Mai 2019, 20:17

Das war ein plakatives Beispiel... Ob eine Bauchtasche an sich erlaubt ist, darüber wurde an anderer Stelle hier im Forum bereits ausgiebig diskutiert, meine ich.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von 9x19 » Fr 3. Mai 2019, 20:19

Und die Antwort auf Bauchtasche ist klar: "Nein."
(Und Jackentasche ebenso "Nein".)
:at1:

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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von cas81 » Fr 3. Mai 2019, 21:18

Steelman hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 20:04
cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 19:58
...... Aber lassen wir das, du weißt es sowieso besser.
Nö, wie kommst auf das? *kopfschüttel*

Da ich juristischer Laie bin, kann ich mir nicht vorstellen, das wir auf deinem Gebiet eine Meinungsverschiedenheit haben.

Auf dem Gebiet auf dem ich Fachmann u. du Laie bist kann´s auch nicht sein.

Also komm, spucks aus!

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Auweh... OffTopic, sorry:

Verlässlichkeit im konkreten Fall bedeutet, dass die Pflichten, die mit der Bewilligung erteilt werden, voraussichtlich eingehalten werden. Dafür ist natürlich eine Prognose nötig, liegt ja in der Natur der Sache. Jetzt gibt es ein paar punktuelle Tatbestände, bei deren Verwirklichung die Verlässlichkeit jedenfalls weg ist. Da es aber unzählige Situationen, Handlungen, Umstände gibt, reicht das natürlich weiter als bis zu diesen demonstrativ aufgezählten Tatbeständen.
Sinn und Zweck bspw der Verwahrung ist, dass Missbrauch durch Unbefugte möglichst ausgeschlossen wird und zwar in verhältnismäßigem Rahmen (wie bspw auch bei der gemeinsamen Verwahrung unter Eheleuten und Gleichgestellten -> Aufweichung der generellen Verwahrungsnormen). Das soll deshalb vermieden werden, weil Waffen gefährlich sind und darum nur Leute darauf Zugriff haben sollen, die den Umgang damit beherrschen -> Hausverstand. Der sagt doch nun auch, dass man das Zeug nicht rumkugeln lässt, wenn die Kinder darum herumtanzen. So und jetzt läutet es an der Tür. Dass da jetzt ein Wunderkind vor einem Polizisten steht und der Wundervater trotzdem alles im Griff hat, weiß der Polizist ja nicht. Dazu gesellt sich womöglich die übliche Portion Selbstüberschätzung. Da sagt der Hausverstand laut und deutlich "Nein!". Und weil der Hausverstand sowas sagt, wird das in ein Gesetz gegossen. Sinngemäß.

Beim Transport nicht anders: Führen sollst du nicht und was Führen ist, steht klar im a Gesetz. Wenn man jetzt Handlungen setzt, die sich faktisch schon stark in Richtung Führen bewegen, dann sagt der Hausverstand, dass das nicht ok ist ,wenn ich mit der Waffe in der Messengerbag und der Munition in der Seitentasche in der Innenstadt spazieren gehe und nachher noch ein Picknick veranstalte. Dazu muss man nicht tausend Möglichkeiten durchrechnen. Überschießende Regelungen (es ist ja nur ein Lauf, also ein Stück Metall, warum darf man das nicht führen) sind meist beschissen für uns, aber letztendlich dazu da, möglichst wenig Lücken zu schaffen, damit man eben nicht zigtausend Möglichkeiten extra detailliert und faktisch unübersichtlich in einen Text gießen muss, der schlussendlich dann doch wieder lückenhaft ist, weil niemand an absolut alles denken kann. Gleichzeitig aber wird hier aber auch manchmal sinnvoll reduziert (Eheleute, s. o.).

EDIT: Siehe Bauchtasche -> Sinn und Zweck: schnelle Zugriffs- und Einsatzbereitschaft. Irgendwo muss man halt eine Grenze ziehen und ich finde, das mit der Bauchtasche ist ziemlich offensichtlich, weil es dem Schutzzweck beginnt engegen zu stehen.

Letztendlich lässt sich die Vielzahl an Normen auf so etwas wie "Kinder haben keine Waffen anzugrabschen" zurückführen. Auch die 30er Zone in einer Seitengasse mit parkenden Autos links und rechts. Ebenfalls Vertragshaftung, Notwehr, Anscheinsvollmacht, Anscheinsbeweis, erhöhter Kündigungsschutz für Gewerkschaftsmitglieder, uvm. Deshalb wird auch selten das Recht selbst verdreht, sondern der Sachverhalt. Denn die Rechtsfolge ergibt sich daraus und die ist idR sogar wirklich gerecht. Leider blöd, wenn der Weg dorthin (eben über den Sachverhalt) verschandelt wird und am Ende eine Rechtsfolge eintritt, die gemessen am realen Sachverhalt ungerecht wird.

Es geht also um den Sinn und Zweck hinter einer Norm, bzw einer Gesamtheit am Normen, die sogar vor Gericht laufend zum Tragen kommen. Manchmal mehr, manchmal weniger, manchmal besser, manchmal schlechter. Nur da brauchts halt mehr, als ein paar Buchstaben aneinanderreihen zu können, sonst könnte ja jedes Volksschulkind Jurist sein. Auch das sagt uns der Hausverstand.

Nur weil irgendwelche Leute punktuell irgend etwas auf blöde Weise regeln, resp Gründe vorschieben um den Fiskus oder/und sich selbst zu nähren, Gesetze und Verordnungen stümperhaft verfassen, lügen bis sich die Balken biegen und das Recht mehr oder minder sogar missbrauchen, vergewaltigen, verstümmeln, heißt das nicht, dass alles Bullshit ist. Im Großen und Ganzen funktioniert das schon ganz gut. Was manche Menschen punktuell daraus machen, ist der traurige Gegenpart. Und jetzt kommst du daher und schiebst so einen oberflächlichen Kommentar, der das Thema nicht weiterbringt und sachlich nicht durchdacht ist. Nicht als Frage, sondern als Feststellung. So komme ich auf das.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von Steelman » Fr 3. Mai 2019, 22:04

cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 21:18


Auweh... OffTopic, sorry:


Und jetzt kommst du daher und schiebst so einen oberflächlichen Kommentar, der das Thema nicht weiterbringt und sachlich nicht durchdacht ist. Nicht als Frage, sondern als Feststellung. So komme ich auf das.

Ebenfalls SORRY für´s OT.

Zuerst Danke für deine Erklärungen.
Im weiteren, wenn mein Kommentar oberflächlich erscheint, liegt es vermutlich daran, das ich nicht die Rhetorik u. Eloquenz besitze, die Juristen eigen. Ist auch nicht mein Beruf, folglich nicht meine Berufung.

Ich kann leider noch immer nicht allen deiner Gedankengänge folgen, aber um die Sache nicht noch weiter ins OT zu treiben, verzichte ich darauf mich weiter in diesem thread zu äussern.

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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von cas81 » Fr 3. Mai 2019, 22:28

Steelman hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 22:04
0Ich kann leider noch immer nicht allen deiner Gedankengänge ...
Dann die Kurzform:

Viele waffenrechtlich relevante Grenzfragen kann man mit einem Funken Verstand selbst lösen.

Wenn bspw der Transport in der Praxis dem Führen nahe kommt, dann sagt einem bereits der Verstand, dass da irgendetwas faul daran ist. Die Zweifel, die man selbst hat, sind oft nicht umsonst da. Denn wenn der Transport sagt "von einem Ort zum anderen" und das so ausgelegt wird, dass man die Waffe einfach immer und überall hin mitnehmen darf, dann verschwimmt (u. a. deshalb, aber nicht nur) die Abgrenzung dieser beiden Tatbestände. Und da kommt der Hausverstand ins Spiel. Das meine ich. Die Leute haben eh allermeist ein richtiges Gespür dafür und so sehen auch die mir bekannten Urteile aus. Das Vernunftrecht ist nicht tot.

Niemand verlangt, dass du hier still bist. Stünde auch niemandem zu. Nur verstehe ich es eben, meine Aussage zu begründen und ggf zu verteidigen. Aber ich lasse mich auch belehren, dann aber bitte inhaltsträchtig und nicht so schräg von der Seite per spöttischer Floskel. Deshalb wurde ich schnippisch. Vertragen wir ja eh beide.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von Steelman » Fr 3. Mai 2019, 22:53

cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 22:28
Steelman hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 22:04
0Ich kann leider noch immer nicht allen deiner Gedankengänge ...
Dann die Kurzform:

Viele waffenrechtlich relevante Grenzfragen kann man mit einem Funken Verstand selbst lösen.

Wenn bspw der Transport in der Praxis dem Führen nahe kommt, dann sagt einem bereits der Verstand, dass da irgendetwas faul daran ist. Die Zweifel, die man selbst hat, sind oft nicht umsonst da. Denn wenn der Transport sagt "von einem Ort zum anderen" und das so ausgelegt wird, dass man die Waffe einfach immer und überall hin mitnehmen darf, dann verschwimmt (u. a. deshalb, aber nicht nur) die Abgrenzung dieser beiden Tatbestände. Und da kommt der Hausverstand ins Spiel. Das meine ich. Die Leute haben eh allermeist ein richtiges Gespür dafür und so sehen auch die mir bekannten Urteile aus. Das Vernunftrecht ist nicht tot.

Niemand verlangt, dass du hier still bist. Stünde auch niemandem zu. Nur verstehe ich es eben, meine Aussage zu begründen und ggf zu verteidigen. Aber ich lasse mich auch belehren, dann aber bitte inhaltsträchtig und nicht so schräg von der Seite per spöttischer Floskel. Deshalb wurde ich schnippisch. Vertragen wir ja eh beide.
Thx, dann antworte ich doch noch einmal.

Was Gesetze, Verordnungen, Erlässe, usw betrifft so erscheint mir nicht alles mit dem gesunden Menschenverstand geregelt.
Aber selbstverständlich halte ich mich daran, unabhängig davon ob´s mir gefällt oder nicht.

Was mich persönlich betrifft, so halte ich es allgemein so, wie ich es vor vielen Jahren betreffend überholen in der Fahrschule gelernt habe:
"Im Zweifelsfall NIE!"

Zuletzt: Wenn´s schräg-seitlich od. spöttisch rüberkam, war das nicht meine Absicht. Eher war es humorvoll, vielleicht in die Richtung schwarzer Humor gemeint.

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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von cas81 » Fr 3. Mai 2019, 23:01

Eh nicht alles, vor allem nicht punktuell,auch weil der Hausvertstand für gun free zones "genutzt" wird u. dgl. Aber die RO an sich unterliegt weitestgehend Vernunft (Notwehr), Gerechtigkeit (Schadenersatz) und Moral (Grundrechte). So wird es auch angewandt... wenn der Sachverhalt fest steht... Da wird es dann grauslich. Vetwaltungsbehörden sind in unteren Instanzen auch nicht immer die Blitzgneisser. Aber wenn der FlorianW hopps genommen wird, weil er die Pistole im Bauchtascherl zum Picknick mitnimmt, dann brauch ma uns auch nicht wundern.

@FlorianW: illustrativ gemeint, kein Angriff.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von Joewood » Mo 6. Mai 2019, 11:03

cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 21:18
Sinn und Zweck bspw der Verwahrung ist, dass Missbrauch durch Unbefugte möglichst ausgeschlossen wird und zwar in verhältnismäßigem Rahmen (wie bspw auch bei der gemeinsamen Verwahrung unter Eheleuten und Gleichgestellten -> Aufweichung der generellen Verwahrungsnormen).
Was genau sagt die Sache mit den Eheleuten aus? (sorry für OT, aber das hat meine Aufmerksamkeit erregt)

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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von FFWGK » Mo 6. Mai 2019, 11:26

Ehepaaren ist es nicht grundsätzlich verboten gemeinsam zu verwahren, auch wenn dadurch der Zugriff auf mehr Waffen der Kat. B entsteht als dem Einzelnen genehmigt wurde.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von Mauser98Lover » Fr 31. Mai 2019, 11:14

r4ptor hat geschrieben:
Mo 29. Apr 2019, 14:14
Gabs da nicht ma wasl im Sinne von: "Kat. A&B never ever alleine im Auto", "Kat. C&D gewisse zumutbare Zeit versteckt und/oder verschlossen".

Ich meine da mal was in die Richtung im Forum gelesen zu haben.

Bin mir aber nicht sicher :think:

[edit] Habs gefunden, here we go
macht auch sinn, ich werd sicher ned mim Futteral und der Puffn drinn zum Billa reinmarschieren um mir paar Tiefkühlpizzen zu holen. Das funktioniert vlt am Land wo jeder 4. Jäger is, aber sicher ned in Wean.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Beitrag von Glock1768 » Di 4. Jun 2019, 20:11

Vielleicht sollte man damit anfangen, das die Leute endlich erkennen wie lächerlich ihre hoplohopbie ist
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