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Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 02:14
von wolfgangf
Selbstverständlich nur rein theoretisch:

Mit welchen strafrechtlichen/waffenrechtlichen/finanziellen Konsequenzen hat ein WBK-Inhaber zu rechnen, wenn ihm durch Fahrlässigkeit, wie z.B. im Suff oder durch Lagerung im unversperrten PKW - seine Waffe abhanden kommt?

LG
Wolfgang

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 06:12
von WüstenAdler
Soweit ich weiß, als erstes Mal den Entzug der Wbk. Was das billigste an der Geschichte sein dürfte.....

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 07:24
von Nordi
Das hängt davon ab ob du fahrlässig gehandelt hast. Wenn du wie gesagt "im Suff" deine Pistole "irgendwo" verloren hast oder das Auto offen stehen hast lassen und am Rücksitz die Waffe lag ... tja... bist die WBK los und wirst wohl auch ne Anzeige kriegen...

Falls aber bei dir Daheim eingebrochen wird während zu Urlaub bist und die Bande klaut die den ganzen Waffenschrank oder bricht ihn auf...bist du zwar die Waffe los aber verlierst zumindest nicht die WBK. Das gleiche gilt wenn du die Waffe im Auto ( Kofferraum ) hast , kurz wo stehen bleibest um was einzukaufen etc und wenn du retour kommst der Kofferraum aufgebrochen wurde. Auch dann solltest du EIGENTLICH "Unschuldig" sein.

Ich kann hier nur von einem Bekannten Berichten dem genau das passiert ist vor einigen Jahren. War am Schießstand, ist dann am Weg heim noch "auf nen Sprung" in ein Bordell und als er zurück kommt war das Auto aufgebrochen und alles von Wert , und natürlich auch die Waffen.....weg....aber er hatte keine WKB und es waren "nur" sein Kar98 und Mosin die gestohlen wurden....also weis ich nicht was passiert wäre wenn er ne WBK gehabt hätte. Jedoch kam keine Anzeige oder sonst was, nur 2 recht erheiterte Beamte und viel Gelächter von den Schützenkollegen.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 07:32
von rupi
Kat B im Auto unbeaufsichtigt = pfui


da gibts 5000 OGH Urteile dazu

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 07:34
von gewo
Nordi hat geschrieben:Das hängt davon ab ob du fahrlässig gehandelt hast. Wenn du wie gesagt "im Suff" deine Pistole "irgendwo" verloren hast oder das Auto offen stehen hast lassen und am Rücksitz die Waffe lag ... tja... bist die WBK los und wirst wohl auch ne Anzeige kriegen...

Falls aber bei dir Daheim eingebrochen wird während zu Urlaub bist und die Bande klaut die den ganzen Waffenschrank oder bricht ihn auf...bist du zwar die Waffe los aber verlierst zumindest nicht die WBK. Das gleiche gilt wenn du die Waffe im Auto ( Kofferraum ) hast , kurz wo stehen bleibest um was einzukaufen etc und wenn du retour kommst der Kofferraum aufgebrochen wurde. Auch dann solltest du EIGENTLICH "Unschuldig" sein.

Ich kann hier nur von einem Bekannten Berichten dem genau das passiert ist vor einigen Jahren. War am Schießstand, ist dann am Weg heim noch "auf nen Sprung" in ein Bordell und als er zurück kommt war das Auto aufgebrochen und alles von Wert , und natürlich auch die Waffen.....weg....aber er hatte keine WKB und es waren "nur" sein Kar98 und Mosin die gestohlen wurden....also weis ich nicht was passiert wäre wenn er ne WBK gehabt hätte.


du sprichst von kat C und kat D
hier ist die verwahrung im auto tagsueber sechs stunden und in der nacht drei stunden erlaubt unter bestimmten bedingungen

bei kat B ist der verwahrung im fahrzeug grundsaetzlich verboten

verlust aufgrund diebstahl aus dem auto fuehrt genauso wie
verlust aufgrund erheblicher maengel in der verwahrung zu hause genauso wie zb
bei verletzungen ( eigener verletzungen oder verletzungen anderer )

zu einem entzug der WBK
einer geldstrafe und
der verhaengung eines waffenverbotes

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 07:37
von hmg382
Bei Verwahrung von Kat. B in Auto = böse (gestohlen oder nicht)

Deine Zuverlässigkeit wäre jedenfalls dahin und deine WBK würden's dir zupfen.

http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf

Runderlass WaffG von 2015, S. 111, Abschnitt 2.2.1
Das Höchstgericht kritisiert durchwegs die Verwahrung von Faustfeuerwaffen in Fahrzeugen, auch wenn diese nur kurze Zeit dauert, als nicht entsprechend sicher. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (dazu siehe gleich im Anschluss), ergingen die Entscheidungen
durchwegs zu Faustfeuerwaffen. Demnach kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass die Verwahrung von Faustfeuerwaffen (der Terminologie des Waffengesetzes 1996 entsprechend: Schusswaffen der Kat. B) in Kraftfahrzeugen jedenfalls unzulässig ist. Die Judikatur und auch die 2. WaffV legen zwingend nahe, dass die Verwahrung verbotener und Schusswaffen der Kat. B in Kraftfahrzeugen nicht den Grundsätzen einer sicheren Verwahrung entsprechen, da dadurch kein der Gefährlichkeit der Waffen entsprechender Schutz gewährleistet werden kann.


Zu den anderen Punkten kann ich nichts sagen.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 07:39
von Nordi
Ah...Danke für die Info. Zum Glück fahre ich aber eh immer direkt Heim. Fühle mich unwohl wenn das Zeug nicht gleich wieder sicher im Schrank ist.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 07:51
von Mentor
gewo hat geschrieben: genauso wie zb
bei verletzungen ( eigener verletzungen oder verletzungen anderer )

zu einem entzug der WBK
einer geldstrafe und
der verhaengung eines waffenverbotes



Den Satz verstehe ich nicht...
Sind hier Verletzungen im Sinne von körperlichen Verletzungen oder von gesetzlichen Verletzungen gemeint?


LG

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 07:57
von gewo
Mentor hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: genauso wie zb
bei verletzungen ( eigener verletzungen oder verletzungen anderer )

zu einem entzug der WBK
einer geldstrafe und
der verhaengung eines waffenverbotes



Den Satz verstehe ich nicht...
Sind hier Verletzungen im Sinne von körperlichen Verletzungen oder von gesetzlichen Verletzungen gemeint?


LG


koerperlichen verletzungen
zb irrtuemliche schussabgabe bei reinigen der waffe und so kram

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 10:45
von Paddy91
Genau uA deshalb: Verein Mitgliedschaft Gold oder Platin

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 11:11
von Jo_Kux
Paddy91 hat geschrieben:Genau uA deshalb: Verein Mitgliedschaft Gold oder Platin

Was genau hilt diese Mitgliedschaft gegen Dummheit, eine Waffe in einem unversperrten Auto zurück zu lassen, um einen Kaugummi kauifen zu gehen?

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 11:37
von Paddy91
streng deine fantasie mal bissl an.... da kommst du drauf.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 12:28
von BigBen
Paddy91 hat geschrieben:streng deine fantasie mal bissl an.... da kommst du drauf.


Dein Optimismus in Ehren... ;)

Fakt ist, das ein guter Anwalt immer Einiges rausholen kann, egal ob schuldig oder nicht.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 21:55
von GixxsaW
Wenn manN ohnehin "nur" WBK-Besitzer ist,
dürftest manN die Waffe (KatB) ohnehin nur auf direktem Weg vom Händler/Schießplatz nach Hause bzw umgekehrt transportieren.
Da stellt sich die Frage doch überhaupt nicht, ob die Waffe aus dem versperrten Auto,
während dem Einkauf/Puffbesuch oder was auch immer,
gestohlen werden kann.
MMn wären derartige Aktionen aus Bequemlichkeit schwer fahrlässig.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Do 6. Jul 2017, 00:31
von Mindfreeq
GixxsaW hat geschrieben:Wenn manN ohnehin "nur" WBK-Besitzer ist,
dürftest manN die Waffe (KatB) ohnehin nur auf direktem Weg vom Händler/Schießplatz nach Hause bzw umgekehrt transportieren.
Da stellt sich die Frage doch überhaupt nicht, ob die Waffe aus dem versperrten Auto,
während dem Einkauf/Puffbesuch oder was auch immer,
gestohlen werden kann.
MMn wären derartige Aktionen aus Bequemlichkeit schwer fahrlässig.


Und wer sagt bzw wo steht geschrieben das ich die Waffe auf dem "direktem" Wege transportieren muss?

Ich muss ja auch nicht gleich nach dem Schießstand Besuch nach Hause fahren (wollen)... wenn zb nach einem Bewerb die Kollegen sich in ein Gasthaus in der Nähe setzten wollen, sollen jetzt alle vorher nach Hause fahren die Geräte verwahren und sich dann wieder dort treffen?
Das geht vielleicht beim "Hansi", da der Hansi ums Eck wohnt und nur 5 Minuten geht aber der "sepp" müsste 200 km mit dem Auto fahren. Also wird bei der Kontrolle vom Sepp niemand was sagen, beim Hansi hingegen schon.
Es muss einfach nachvollziehbar sein bzw um die zumutbarkeit geht's da auch.
(Wobei du sie natürlich nicht im Auto lassen darfst, sondern in einem geschlossenen Behältniss bei dir trägst [Keine Bauchtasche])