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Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

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Georg K
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Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Beitrag von Georg K » So 9. Jan 2011, 15:37

impact hat geschrieben:Müssen Halbautomatische Flinten trotz Kat B auch eine Gesamtlänge über 90cm und lauflänge über 45cm haben?

Selbstverständlich. Auch eine halbautomatische Flinte ist eine Flinte und §17 Absatz 1 Ziffer 3 damit einschlägig. Das ist mal ein Thema, bei dem's wirklich nichts zu diskutieren gibt. 8-)

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impact
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Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Beitrag von impact » So 9. Jan 2011, 16:34

Dann ist das wohl der Grund warum ne Bullpup Saiga zu Kat A wird...
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Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Beitrag von gewo » So 9. Jan 2011, 16:46

impact hat geschrieben:Dann ist das wohl der Grund warum ne Bullpup Saiga zu Kat A wird...


hi

es scheinen aber auch bestimmte saigas KM zu sein die beide bedingungen (90cm gesamtlaenge und 45cm lauflaenge) erfuellen, oder?
stichwort kashi verschluss und pistolengriff ..

oder taeusche ich mich da?
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Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Beitrag von haunclesam » So 9. Jan 2011, 17:12

man darf bei der bei uns zugelassenen Saiga sehr wohl nen hinterschaft mit integriertem Pistolengriff montieren (gibt da was im M4 style), solange sich die POSITION des Abzugs nicht verändert, also nach hinten oder vorne verschiebt... is zwar ne behinderte Regelung, ist aber so.
Irgendwo hier im Forum geistern glaub ich eh fotos von dem oben angesprochenen bei uns legalen Anbauteil herum!?

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