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Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 19:51
von haunclesam
Grüße euch!
Nachdem ja auch im Veraufsbereich(EGUN!?) schon auf den einen oder anderen Prototypen verwiesen wurde wollte ich mal fragen wie es denn rechtlich aussehe wenn man selbst eine Waffe konstruieren würde?
Wer darf das`?
wer nicht?
warum nicht?
was wäre wenn ich damit auf nem eigenen Grundstück usw schieße?
oder auf nem echten Schießplatz?
Wenn ich nen richtigen Beschuss dafür möchte?
oder gar an nen Hersteller herantreten will ob der das Konzept weiter verfolgen möchte usw?

Hab beinahe soviele Ideen wie auch Hemmungen/Bedenken in dem Bereich

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:02
von Charles
Dieses Thema interessiert mich auch sehr!

Vor allem geht es mir darum, ob ein Privater ohne betreffende Ausbildung, ohne Büchsenmacher zu sein, einfach so Waffen bauen darf? :think:



Charles

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:04
von haunclesam
ja das würde mich auch interessieren, weil Ideen, und vielleicht auch den Skill , hätte ich, jedoch nicht BüMa gelernt oder ähnliches...

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:05
von Steirer
Charles hat geschrieben:Dieses Thema interessiert mich auch sehr!

Vor allem geht es mir darum, ob ein Privater ohne betreffende Ausbildung, ohne Büchsenmacher zu sein, einfach so Waffen bauen darf? :think:



Charles

Wahrscheinlich hast du als autoditakter "Laie" wesentlich weniger zu befürchten, als wenn du gelernter Büchsenmacher wärst. :think:

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:14
von Charles
Ja, eben, denn "meine" von mir konstruierten und selbstgebauten Waffen, rein hypothetisch gesehen natürlich, kommen ja nicht ins Umlauf, das bleibt bei mir bis zu meinem natürlichen Ableben. Was die Erben dann damit machen, ist eine ganz andere Frage...

Ist das wirklich möglich? Natürlich werden die Waffen beschossen und so weiter... :think:

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:20
von impact
Soweit ich weiß darf man praktisch alles selbst bauen was auch legal ist, Sprich als unbescholtener 18Jähriger dürfte man Kat C & D Waffen, und mit 21, WBK und Eintragung Kat B Waffen bauen so. Es empfielt sich nur das was man baut recht früh zu melden bzw eintragen zu lassen (am besten wenn das erste Waffenrelevante Teil "fertig" oder angeschafft ist, zB Lauf, Verschluss, ect). Bei Kat B Waffen ist das Ganze vermutlich etwas schwerer als bei C & D.
Beschuss würde ich auf jeden Fall machen lassen, ist aber soweit ich weiß nur erforderlich wenn mit der Waffe gehandelt wird bzw Vorschrift auf allen(?) öffentlichen Schießständen. Sollte sich nämlich am Schießstand (privat oder nicht) damit ein Unfall ereignen (Sprengung) und dabei Personenschaden entstehen ist man versicherungstechnisch ohne gültigem Beschuss schlecht dran.

...das ganze widerspiegelt nur meinen Momentanen Wissensstand, ich hafte für nichts ;) Schätze die Leute von der Verband werden am besten bescheid wissen.

mfg

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:25
von Steirer
Ich habe geschrieben, daß du meiner Meinung nach "weniger" Schwierigkeiten als ein gelernter Büchsner haben wirst, nicht "KEINE"!

Rein hypotetisch könntest du ja auch eine Massenproduktion aufziehen und unregisitrierte Waffen in Umlauf bringen. Ruf bei einem Waffenproduzenten an und frag´ ihn nach dem heikelsten Bereich! Mein Tip: Waffen vor dem nummerieren/registrieren

Aus eigener Erfahrung: Waffe ohne Nummer, Kaliber Vierling (Erbstück!)
Beschäftigte 1 Polizeiinspektion, 2 Beamte vom GEK, 2 Hofräte und 1 Landesrat rund ein Jahr lang, um schließlich auf meinen Vorschlag zurück zu kommen, an einer versteckten Stelle eine 6-stellige Nummer anzubringen.

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:27
von haunclesam
kat C/D dachte ich mir eh das relativ leicht geht,
nur bei B wird's knsuprig;
d.h. wenn man keine freien Plätze hat garnicht erst mit basteln anfangen?
oder was wenn man ne bestehende Umbaut? oO

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:36
von impact
haunclesam hat geschrieben:d.h. wenn man keine freien Plätze hat garnicht erst mit basteln anfangen?


Genau, würd ich nicht außer du hast einen sehr guten Draht zu entsprechenden Behörden ;)

haunclesam hat geschrieben:oder was wenn man ne bestehende Umbaut? oO


Das kommt dann wohl auf die Art des Umbaus an. Einen AR15 automaten von Gas auf Piston umzurüsten dürfte kein Problem sein, aber die Waffe dermaßen zu verändern dass sie nicht mehr dem was eingetragen ist entspricht wird dann wohl kritisch... ne 9mm Beretta M92FS ist nunmal zB kein .500S&W Gasdrucklader ^^

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 21:04
von haunclesam
und zb ein OA15 auf Bullpup? wird ja am System nix verändert, nur der Abzug nach vor verlegt quasi!=?

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 21:06
von impact
Ich kann mir nich vostellen dass das ein Problem machen sollte, da mindestlänge oder sowas bei Kat B ohnehin nicht greift, aber wie gesagt, ich bin nicht das Gesetz ;-)

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: So 9. Jan 2011, 03:34
von sandman
haunclesam hat geschrieben:und zb ein OA15 auf Bullpup? wird ja am System nix verändert, nur der Abzug nach vor verlegt quasi!=?


Genau weiß ich das auch nicht, aber bei der Saiga macht eine Verlegung der Abzugsgruppe die ganze Waffe zu Kat. A

Grüße

Sandman

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: So 9. Jan 2011, 11:27
von gewo
sandman hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:und zb ein OA15 auf Bullpup? wird ja am System nix verändert, nur der Abzug nach vor verlegt quasi!=?


Genau weiß ich das auch nicht, aber bei der Saiga macht eine Verlegung der Abzugsgruppe die ganze Waffe zu Kat. A


hi

warum das bei der saiga so ist versteh ich sowieso ned
ueberhaupt ned

an flinten, geradezueglern und kurzwaffen sollten aenderungen aller art die nichts an den kategorie einstufungs merkmalen aendern folgenlos sein

bei den mit sondergenehmigung zugelassenen KM- halbautomaten (AUG, OA, SIG) sind jedoch aenderungen heikel, die wurden genau so zugelassen wie sie sind ...

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: So 9. Jan 2011, 13:46
von impact
sandman hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:und zb ein OA15 auf Bullpup? wird ja am System nix verändert, nur der Abzug nach vor verlegt quasi!=?


Genau weiß ich das auch nicht, aber bei der Saiga macht eine Verlegung der Abzugsgruppe die ganze Waffe zu Kat. A

Grüße

Sandman


Müssen Halbautomatische Flinten trotz Kat B auch eine Gesamtlänge über 90cm und lauflänge über 45cm haben?

Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage

Verfasst: So 9. Jan 2011, 14:13
von haunclesam
impact hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:und zb ein OA15 auf Bullpup? wird ja am System nix verändert, nur der Abzug nach vor verlegt quasi!=?


Genau weiß ich das auch nicht, aber bei der Saiga macht eine Verlegung der Abzugsgruppe die ganze Waffe zu Kat. A

Grüße

Sandman


Müssen Halbautomatische Flinten trotz Kat B auch eine Gesamtlänge über 90cm und lauflänge über 45cm haben?

ja (leider)