ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Pistole in .223 Remington

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
haunclesam
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1554
Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
Wohnort: Wien

Pistole in .223 Remington

Beitrag von haunclesam » Sa 8. Jan 2011, 20:34

Ich habe es in nem anderen Thread kurz angesprochen,
aber wären bei uns Pistolen im Kaliber .223 Remington (oder vergleichbares),
wie die Keltec PLR-16 legal, bzw. wo trifft der Gesetzgeber
die Unterscheidung zwischen (zu) kurzem Gewehr,
oder einer (fetten) Pistole?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von gewo » Sa 8. Jan 2011, 21:00

haunclesam hat geschrieben:Ich habe es in nem anderen Thread kurz angesprochen,
aber wären bei uns Pistolen im Kaliber .223 Remington (oder vergleichbares),
wie die Keltec PLR-16 legal, bzw. wo trifft der Gesetzgeber
die Unterscheidung zwischen (zu) kurzem Gewehr,
oder einer (fetten) Pistole?


hi

da gibts was mit einer lauflaengenbeschraenkung
habs grad ned greifbar ...
31cm oder so ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
haunclesam
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1554
Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
Wohnort: Wien

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von haunclesam » Sa 8. Jan 2011, 21:05

also unter 31cm Pistole und fertig? egal welche Muni?

zelle12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 738
Registriert: So 9. Mai 2010, 14:57
Wohnort: Hohenems (V) / Innsbruck (T)

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von zelle12 » Sa 8. Jan 2011, 21:41

Nicht 30, nicht 31 - sondern 60

§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

Benutzeravatar
Charles
Supporter Mr. Blackpowder
Supporter Mr. Blackpowder
Beiträge: 6786
Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
Wohnort: Hoch droben in den Bergen

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Charles » Sa 8. Jan 2011, 21:45

So ist es. Eine Faustfeuerwaffe ab 61cm Gesamtlänge ist Kategorie C. Ungeachtet dessen der Lauflänge. Lauflänge ist nur wichtig bei Flinten vom Waffengesetz her.

Benutzeravatar
haunclesam
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1554
Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
Wohnort: Wien

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von haunclesam » Sa 8. Jan 2011, 21:47

Charles hat geschrieben:So ist es. Eine Faustfeuerwaffe ab 61cm Gesamtlänge ist Kategorie C. Ungeachtet dessen der Lauflänge. Lauflänge ist nur wichtig bei Flinten vom Waffengesetz her.

außer die Halbautomaten

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Floody » Sa 8. Jan 2011, 21:51

http://www.youtube.com/watch?v=Ii3aMTAk ... re=related

Also sollte das ja als Faustfeuerwaffe durchgehen - brauchst da ein BMI Gutachten?

Ich raff das bis heute nicht ganz welche halbautomatischen Waffen Kat A sind...

Benutzeravatar
impact
#IamTheGunLobby
#IamTheGunLobby
Beiträge: 3465
Registriert: So 11. Jul 2010, 20:35
Wohnort: in the zone
Kontaktdaten:

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von impact » Sa 8. Jan 2011, 22:08

So wie ich das verstanden habe gibt es per Gesetzt keine Unterscheidung von Lang oder Kurzwaffen sondern nur Kategoriespezifische Limits:
Kat.A: keine
Kat.B: keine
Kat.C: min 60cm Gesamtlänge (->sonst Kat.B)
Kat.D: min 45cm Lauflänge UND min 90cm Gesamtlänge (->sonst A)


Edit: Bis auf die eine schwindliche Sache mit den Lampen und Lasermodulen, welche beide auf "Kurzwaffen" erlaubt sind, auf "Langwaffen" jedoch ausschließlich Laser (keine "Vorrichtung zur Beleuchtung des Ziels"...) ich schätze das ist der einzige Fall bei dem die 60cm Grenze auch innerhalb der Kat. B gilt.
Aber ob ein .223 Halbautomat als "pistole" oder als "Gewehr" durchgeht ist doch egal?! ist doch eh beides Kat B... außer man will unbedingt noch ne Lampe montieren....
Zuletzt geändert von impact am Sa 8. Jan 2011, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
Bild
A year from now you will wish you had started TODAY!
Verband Mitglied - Verein Mitglied - Firearms United Supporter

Benutzeravatar
haunclesam
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1554
Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
Wohnort: Wien

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von haunclesam » Sa 8. Jan 2011, 22:12

ja, aber warum müssen dann manche Waffen (OA-15 usw) als Kat B extra zugelassen werden; oder muß das theoretisch für jede einzelne Pistole auf der Welt geschehen?

Benutzeravatar
impact
#IamTheGunLobby
#IamTheGunLobby
Beiträge: 3465
Registriert: So 11. Jul 2010, 20:35
Wohnort: in the zone
Kontaktdaten:

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von impact » Sa 8. Jan 2011, 22:19

haunclesam hat geschrieben:ja, aber warum müssen dann manche Waffen (OA-15 usw) als Kat B extra zugelassen werden; oder muß das theoretisch für jede einzelne Pistole auf der Welt geschehen?


DAS ist eine gute Frage, das weiß ich nicht und würde mich auch interessieren...

edit: eventuell hängts mit dem Kaliber zusammen. Es wird soweit ich weiß ja zwischen Kurz- und Langwaffenkalibern unterschieden, sonst gäbe es ja diese Probleme für Lever-Action Schützen ohne WBK bei der Munitionsbeschaffung von .357, 44Mag usw nicht...


Joa, Gesetze halt... Von Logik und Effizienz fehlt jede Spur...
Zuletzt geändert von impact am Sa 8. Jan 2011, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
Bild
A year from now you will wish you had started TODAY!
Verband Mitglied - Verein Mitglied - Firearms United Supporter

Benutzeravatar
Charles
Supporter Mr. Blackpowder
Supporter Mr. Blackpowder
Beiträge: 6786
Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
Wohnort: Hoch droben in den Bergen

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Charles » Sa 8. Jan 2011, 22:21

Bitte hinterfragt nicht die Logik des Waffengesetzes... :roll:

Benutzeravatar
impact
#IamTheGunLobby
#IamTheGunLobby
Beiträge: 3465
Registriert: So 11. Jul 2010, 20:35
Wohnort: in the zone
Kontaktdaten:

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von impact » Sa 8. Jan 2011, 22:26

Charles hat geschrieben:Bitte hinterfragt nicht die Logik des Waffengesetzes... :roll:


Das hab ich schon vor langer Zeit aufgegeben...
Bild
A year from now you will wish you had started TODAY!
Verband Mitglied - Verein Mitglied - Firearms United Supporter

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Floody » Sa 8. Jan 2011, 23:04

Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.

Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?

Fragen über Fragen :think:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von gewo » Sa 8. Jan 2011, 23:07

hio

ihr seid am falschen dampfer

es gibt sehr wohl im praxiskommentar vom keplinger diese unterscheidung zwischen "echten" FFW und langwaffen HAs die unter die 60cm mindestlaenge gekuerzt wurden (oder halt so gebaut wurden)

ab einer lauflaenge von 31cm ist die waffe jedenfalls ein langwaffen HA und faellt daher unter KM auch wenn die gesamtlaenge unter 60cm bleibt

die genannte pistole in 223 ist aber glaube ich eh darunter, oder? damit waere sie klassisch KAT B, das kaliber ist unerheblich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten