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Waffenpass nun leichter für Justiz?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von Glock1768 » Do 20. Jul 2017, 11:48

Jetzt auch noch eine Wortklauberei ... aber das machen Juristen ja eh am liebsten ...

WaffG§22 (2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn

1. der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann

aufgrund diverser Umstände führen mittlerweile sehr viele bei uns in Österreich zb Teleskopschlagstöcke aus Kunststoff, Pfeffersprays, Schreckschusswaffen usw ... all das sind WAFFEN, aber keine SCHUSSWAFFEN.

In §22 (2) steht WP ist auszustellen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ich mich am besten mit WAFFEN verteidigen kann ...

Frage 1: kann das so ausgelegt werden, dass ich für diese legal zu führenden Waffen auch einen WP brauchen könnte? Oder andersrum gefragt: Kann das Führen von WAFFEN auch dazu führen einen WP ausgestellt zu bekommen?

Frage 2: wieso steht hier nicht SCHUSSWAFFEN?
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von cas81 » Do 20. Jul 2017, 12:04

Es geht um WAFFENPASS. Wofür ist der Waffenpass, welchen Waffenkreis schliesst der ein?

Da ist rein gar nix mit Wortklauberei dabei, du bist es, der etwas individuell und irgendwie auslegt. Wenns so einfach wäre, bräuchte es keine Juristen. Es ist nun mal ein WaffenGESETZ und damit Materie des Gesetzgebers und somit Judikaut und ja, die picken am Wortsinn, dem Konnex als Ganzes, der Intention des Gesetzgebers, am eigentlichen Zweck des Gesetzes. Ja, dafür brauchts Juristen. Schlimm? Wer nicht stur dagegen ist und willkürliche Haarspalterei nach individuellem Belieben betreibt, findet in der Regel auch die Bedeutung hinter solchen Gesetzen und VO. Was ist daran so schrecklich für dich?
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von Glock1768 » Do 20. Jul 2017, 12:18

hab dir eine PN geschrieben ...
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von Robiwan » Do 20. Jul 2017, 12:32

cas81 hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:§ 6. Das der Behörde in § 21 Abs. 2 WaffG eingeräumte Ermessen darf nur im Rahmen privater Interessen geübt werden, die einem Bedarf (§ 22 Abs. 2 WaffG) nahekommen.

WaffG $21 (2) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpaß auszustellen.

WaffG§22 (2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann


WO STEHT HIER IRGENDETWAS ÜBER EINEN ERMESSENSSPIELRAUM DER BEHÖRDE BEI EWR-BÜRGERN, DIE ÄLTER ALS 21 JAHRE SIND?

Ich weiß, man (wir) müssen es glaubhaft machen (Ermessen?), aber der Ermessensspielraum ist hier definitiv NICHT erwähnt.

Doch, explizit in §6, der auf §21 (2) Bezug nimmt. Weiters "stumm" in §21 (2) iVm §22 (2) selbst -> "Bedarf nachweisen..." -> "... glaubhalft machen". Und wer muss dir glauben?! Oder was meinst du sonst? Fehlt dir das nur Wort "Ermessen" in den einschlägigen §? Vergiss das bitte, das läuft sonst auf Ähnliches hinaus, wie die Sportschützendiskussion bezüglich Erweiterung nach 2b.

Kurz: §6 sagt, dass dir im Rahmen deiner privater Interessen ein WP gem §21 (2) auszustellen ist, wenn du den Bedarf gem §22 (2) der Behörde ggü glaubhaft machst. Und glauben muss dir niemand automatisch und darin liegt das Ermessen.


+1
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von cas81 » Do 20. Jul 2017, 13:28

@Glock1768:
Damit die Mitleser nicht an einen Kleinkrieg glauben, das Schlusswort dazu öffentlich, es geht ja mehreren ähnlich (-> @all):

Recht ist dynamisch, weisst du ja. Wenn es zu starr wird und jeder (momentan!) erdenkliche Einzelfall separat ausformuliert wird, dann hat niemand mehr den Überblick und es existiert überhaupt keine Rechtssicherheit mehr, denn bei neuen und bisher nicht beachteten Sachverhalten könnten bestenfalls wieder Wischiwaschi- Normen subsidiär herhalten. So ähnlich wars schon mal, dann wurde das ABGB von (schlag mich tot, glaube es waren) 35.000 § auf ca 1.500 § gekürzt. Ok, waren ganz andere Umstände damals, allerdings ändert sich an der unüberschaubaren und dadurch nur teilweise durchsetzbaren Masse nichts und es hört ja heutzutage nicht beim ABGB auf. Gehen wir nun zur VO über, so versucht die Verwaltung dieses teilweise vorhandene Wischiwaschi auszubügeln. IdS bin ich bei dir, da ist Besseres möglich. Aber der von dir kritisierte Fall ist eben nicht so wischiwaschi, man muss nur von oben nach unten lesen und weiterhin bestehende "Lücken" werden mittels Ermessen geschlossen. Manchmal ist das auch gut so, denn es soll ja DEIN Einzelfall geprüft werden. Wenn da aber eine höhere Macht dahintersteht und dir aus Prinzip das Leben schwer machen will, dann ist natürlich ärgerlich, logisch. Auch hier gibts immer zwei Seiten einer Medaille. Da es aber in diesem konkreten Fall eigentlich eh recht eindeutig ausformuliert ist, ist das a.m.S. einzig wirklich Ärgerliche, dass eine gewisse tagespolitische Willkür sehrwohl beschränkten Einfluss auf Ermessensentscheidungen mehmen kann und dass diese (Pseudo-)Willkür iRd Gesetzes (die schlussendlich dann eigentlich gar keine ist) momentan eher pro gun control stattfindet.

Jedoch selbst WENN dein Ärgernis iSd Waffenpasses Auswirkungen hätte, so muss jedermann einen WP beantragen und erfährt spätestens bei negativem Bescheid, dass er ihn nicht bekommt. Es wird durch eine schwammige Formulierung der Voaussetzungen für den Erhalt des WP kein Schaden angerichtet. Deshalb - und nur deshalb - kann diese konkrete Angelegenheit mMn eher entspannt betrachtet werden. Mir persönlich sind die iRd zur Verfügung stehenden Interpretationsmethoden auszulegende Normen im Allgemeinen lieber, als exakte und damit endgültige, starre Normen, welche dann nur noch beschränkt den Einzelfall behandeln können. Natürlich themenbezogen, klar (Sicherheit beim Stapler vs Voraussetzungen für einen Antrag, die man sowieso erfährt und bis zum Beschied vollends ohnmächtig ist. Zweiteres ändert bei bestehender Lage nix am Resultat). Das kann jeder sehen, wie er will. Ich will damit nur sagen, dass derartige Schwammigkeiten auch ganz schnell ins Gegenteil umschlagen können und in ein paar Jahren - rein theoretisch und a.m.S. themenbezogen realitätsfern - könnt man den WP so handhaben wie in CZ (ohne Verfassungsbestimmung/-gesetz). Auch diese Möglichkeit steht mit der derzeitigen Formulierung offen (auch wenns unrealistisch ist, ich will damit nur den Sinn hinter so manchem Wischiwaschi aufzeigen. Unsinn gibts freilich auch). Bedarf ändert sich eben, derzeit leider zu unserem Nachteil.

All das sollte man halt auch in Erwägung ziehen, wenn einen die Behörden/der GG wiedermal ärgert. Manchmal ist es in Summe gar nicht so schlimm und selten vielleicht sogar eher positiv. Schlussendlich gehts bei einer derartigen schwammigen Formulierung (nicht die Sache an sich, sondern Formulierung!, die konkret einzig informativen Charakter hat, das Ermessen ist da, egal ob wir es wissen oder nicht) um nichts. Wir bekommen den WP, oder eben nicht, darauf kommts an. Nicht aber auf das "warum". Besser so, als es gäbe hierbei kein Ermessen, denn dann fiele eines der Schlüsselworte, nämlich "jedenfalls" weg. Hiesse also, es gäbe keine Obergrenze mehr. Heute eh wurscht, morgen vielleicht relevant.

Wir können uns also weiterhin zuhauf über all das und noch viel mehr ärgern, oder uns selbst ein weing entspannen, indem wir versuchen auch die andere Seite der Münze zu sehen. Themenbezogen. Letztendlich machts das Leben leichter, denn so manches Hirngespinst verkriecht sich wieder. "Reale" Ärgernisse gibts eh schon genug.

Und ja, ich weiss, ich hab hier teils redundant geschrieben. Ich versuche nur, die Möglichkeit so gut wie möglich auszugrenzen, dass gewisse Schlüsselbemerkungen überlesen und mir daraufhin die Worte im Mund umgedreht werden. Du und ein paar Andere verstehen sicher, wa sich meine.
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von hmg382 » Do 20. Jul 2017, 13:32

Eieiei ... da fragt man mal rum und schon geht's rund. ;-) Ich glaube, wir sind hier immer noch in der falschen Richtung unterwegs:

BlackAce hat geschrieben:Das steht im aktuellen Waffenrechtrunderlass vom 28.06.2017


Das war die Aussage. Meine Nachfrage wurde beantwortet mit:



@Pirker: Danke für die Hilfsbereitschaft, jedoch hast du mir nur die allseits bekannte 2. Durchführungsverordnung verlinkt. Das ist kein Runderlass.

Summa summarum stehen wir wieder am Anfang. Also nochmal: Kann irgendjemand den Runderlass verfügbar machen oder kennt eine Quelle, die allgemein zugänglich ist?

Der letzte mir bekannte ist der hier: http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf

Wer weiß, ob und wo der neue verfügbar wäre?
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von BlackAce » Sa 22. Jul 2017, 01:41

Das ist leider ein interner Erlass des BMI, so einfach wird der nicht öffentlich zu haben sein.

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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von hmg382 » Di 22. Aug 2017, 11:08

Ist mittlerweile irgendjemand vielleicht an den Waffenrechts-Runderlass vom 28.06.2017 gekommen und kann den ggf. teilen?
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von LKR-1 » Sa 21. Apr 2018, 15:52

Wirds jetzt doch noch was? (letzter Absatz)

http://www.krone.at/1696530

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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von burggraben » Sa 21. Apr 2018, 16:24

Danke für den Link. Die Aussage von Strache lässt sich in der Tat auf Facebook nachlesen.

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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von burggraben » Mi 25. Apr 2018, 10:28

Presseaussendung wo ein FP-Bundesrat mal wieder den Waffenpass für die Justizwachebeamten fordert: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... achebeamte

Und ein Erkenntnis von letzem Monat wo ein bedrohter Justzwachebeamter mal wieder keinen bekommt:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 018_00.pdf

Nachdem das eine politische Presseaussendung war, ein weiteres Indiz dafür das es für die Justizwachebeamten diesmal wirklich was werden könnten.

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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von Glock1768 » Mi 25. Apr 2018, 10:47

es ist und bleibt zum schämen ...
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von scpulver » Mi 25. Apr 2018, 18:31

Alles nur Gelaber...

Egal ob von Blau jetzt, Schwarz damals, oder wer auch immer in Zukunft.

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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von BigBen » Mi 25. Apr 2018, 19:43

scpulver hat geschrieben:Alles nur Gelaber...

Egal ob von Blau jetzt, Schwarz damals, oder wer auch immer in Zukunft.



Kann man natürlich so behaupten...aber ich würde mal die anstehende WaffG-Anpassungen abwarten.
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Re: Waffenpass nun leichter für Justiz?

Beitrag von Glock1768 » Mi 25. Apr 2018, 21:33

Ein Traum wäre es, wenn auch wir den WP bekommen könnten ... Aber das wird eben nur ein Traum bleiben ...
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