BigBen hat geschrieben:Kann man natürlich so behaupten...aber ich würde mal die anstehende WaffG-Anpassungen abwarten.
Dass die Justizwachebeamten den WP bekommen halte ich mehr oder weniger für bereits beschlossene Sache. Ich befürchte halt dass man für diese Berufsgruppe wieder eine rechtliche Sonderlösung schaffen wird wie bei den Polizisten. Ich würde mir wieder eine vernünftige Gefährdungsdefinition wünschen welche zwar streng sein muss aber Fälle wieder umfasst welche vor nicht allzulanger Zeit noch als ausreichend gefährdet galten. Der Justizwachebeamte gegen den eine glaubhafte Drohung vom einem gefährlichen Häftling ausgesprochen worden ist, der Waffenhändler der eine Warnung vor Überfällen vom Verfassungsschutz bekommt, der Juwelier der beruflich nachweislich Koffer voll mit Diamanten transportieren muss und ähnlich gelagerte Fälle sollten alle als gefährdet genug für den WP gelten.
Die Einzelfalllösungen wo bestimmte Berufgruppen explizit ins Gesetz geschrieben werden ist zu starr um die Bedürfnisse auch nur halbwegs gerecht abzudecken.