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Aufbewahrung... Kat C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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noname
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Aufbewahrung... Kat C

Beitrag von noname » Sa 22. Jul 2017, 06:23

Danke für die Information.
Zuletzt geändert von noname am Do 27. Jul 2017, 07:10, insgesamt 2-mal geändert.

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cas81
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Re: Aufbewahrung... Kat C / FFW Munition

Beitrag von cas81 » So 23. Jul 2017, 08:16

Im letzten mir bekannten Waffenrechtrunderlass 2015 zu finden:

Verwahrung von Schusswaffen
§ 16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres
ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine
sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor
unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

1. Novelle 2010 – RV zu BGBl. I 43/2010
Die sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen ist derzeit nur insoweit auf Gesetzesebene
erfasst, als § 8 darauf abstellt, dass jemand als verlässlich gilt, wenn keine Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass er Waffen nicht sorgfältig verwahren wird. Damit werden aber
nur die Besitzer von Schusswaffen der Kategorien A und B und zwar nur durch die über
ihnen schwebende Gefahr der Entziehung ihrer waffenrechtlichen Bewilligung wegen
mangelnder Verlässlichkeit angehalten, ihre Schusswaffen sorgfältig zu verwahren. Nicht nur
dass es dadurch zu einer Ungleichbehandlung gleichgelagerter Sachverhalte kommt, gibt es
bislang keine Handhabe der Behörde gegenüber Besitzern von Schusswaffen der
Kategorien C und D, die über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügen und ihre
Schusswaffen nicht sorgfältig verwahren. Eine gesonderte periodische Überprüfung der
Verwahrung im Sinne des § 25 Abs. 1 ist für Schusswaffen der Kategorien C und D nicht
vorgesehen.



Dann aus der letzten VO:

Sichere Verwahrung

§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
_____________________________________

Überprüfung der Verwahrung

§ 4. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt

...


So viel zum rechtlichen dahinter.

Es gibt nur leider tausend Gründe, weshalb Sicherheit nicht bei der rechtlichen Komponente aufhört. Verwahre bitte so, dass eine sichere Verwahrung auch ihren Zweck erfüllt. Wenn du glaubst, dass bei DIR eh nichts geklaut wird, DEIN Kind schlauer ist als andere, DEINE Putzfrau weniger neugierig ist als andere, DEINE Freunde und Bekannten ebenso, dann irrst du allerhöchstwahrscheinlich. Das glaubt nämlich JEDER. Und genau so passiert es dann.

Einfach hinter einer gewöhnlichen Tür verstecken ist zumindest moralisch fahrlässig. Auch bei Schäden durch höheren Gewalt, einfache Gebrechen, oder die besorgte Nachbarin, die dich seit drei Tagen nicht mehr gesehen hat während dein Auto aber da steht, kann es sein, dass sich jemand Zutritt zu deinen Räumlichkeiten beschafft, mit dem du nicht rechnest. An sowas denkt halt kaum jemand im Voraus, es kommt aber vor. "Ich lebe alleine" ist kein Garant dafür, dass du 100%ige Kontrolle hast. Oder wenn 5 Handwerker gleichzeitig herumwuseln, whatever. Selbst wenn du rechtlich nicht fahrlässig handeln würdest, willst du unbedingt ein unnötiges Risiko eingehen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, sich das Risiko aber ohne grossen Aufwand (bspw massiver, versperrbarer Schrank, Marke billig und schirch, dafür aber stabil) drastisch verringern liesse?

Gleiches gilt für die Munition. Wenn die Waffe entsprechend verwahrt wird, dann schadet es nicht nicht, wenn sie geladen ist. Da bei dir keiner kontrollieren kommt, liegt natürlich auch die Verwahrung der Munition in deiner Hand. Selbst wenn wer kontrollieren käme, wäre geladen ok.

Grundsätzlich wird aber allgemein von sicherer Verwahrung gesprochen, unabhängig der Kategorie. Nur mit dem Unterschied, dass du als Nicht- WBK- Besitzer eben bezüglich Verlässlichkeit nicht zu belangen bist. Ein anderer Tatbestand ausserhalb des Waffenrechts ist aber dennoch möglich. Aufpassen bitte, die Rechtsordnung hört nicht beim WaffG auf.

Antworten auf derartige Fragen zielen grundsätzlich auf das selbe ab:
Verstand benutzen, weniger eine Lücke im Recht suchen um sich's einfach zu machen. Lieber 25% mehr Aufwand und damit 50% mehr Sicherheit erlangen. Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, das ist einzig verantwortungsvolles Handeln und vorausschauendes Denken. IdS ist es a.m.S. relativ egal, was das WaffG zu solchen Sachen meint, das Mindestmaß ist betreffend Kat B bereits beschrieben. Und da Waffen der Kategorie C und D nicht minder gefährlich sind, darf hierbei mMn auch nicht lascher gehandelt werden. SICHERE Verwahrung, wurscht wie und ein bisschen über den Alltag hinausdenken.

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