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Temporäre Überlassung meiner Flinte

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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xmatthias
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Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von xmatthias » Do 27. Jul 2017, 10:35

Hallo zusammen, da die Waffenbesitzkarte schon wieder eine Weile her ist, dachte ich ich frag vorsichtshalber lieber hier nochmal bei den Profis nach. Meine Eltern wohnen relativ abgeschieden in der Einöde und mein Vater wird die nächsten 3 Wochen auf Urlaub sein. Da meine Mutter alleine etwas Angst hat, dachte ich daran ihr für den Fall der Fälle und zur Beruhigung einfach meine Flinte vorbeizubringen für die Dauer. Dürfte rechtlich ja kein Problem sein oder? Ne Flinte ist doch für jeden ab 18 frei erhältlich und es sind keine Personen unter 18 Jahren bei uns im Haushalt. Was meint ihr?

Danke im Voraus, LG

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Robiwan
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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Robiwan » Do 27. Jul 2017, 10:44

Frei ab 18 ja (inkl. 3-tägiger Wartefrist *edit* bei Bezug über Händler), aber sie ist auf dich registriert. Der Gesetzgeber sieht so einen Verleih meines Wissens nicht vor. Du kannst sie ihr prinzipiell überlassen (z.B. mit Kaufvertrag als Beleg dass sie sie nicht geklaut hat ;)) und sie müsste die Waffe nach spätestens 6 Wochen auf sich anmelden. Wenn dein Vater nach 3 Wochen aus dem Urlaub zurück ist, holst am besten du die Flinte wieder ab und zerreißt den "Kaufvertrag" ;).

*edit* und geh bitte mit deiner Mutter zumindest einmal auf den Schießstand damit sie das Teil kennt und nicht erst im Notfall das erste Mal damit hantiert.
Zuletzt geändert von Robiwan am Fr 28. Jul 2017, 08:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von rupi » Do 27. Jul 2017, 20:02

zwischen Privat und Privat gibts keine 3tägige Wartefrist
member the old PD design ? oh I member

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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Robiwan » Fr 28. Jul 2017, 08:13

rupi hat geschrieben:zwischen Privat und Privat gibts keine 3tägige Wartefrist


Schon klar. Damit wollte ich nur verdeutlichen dass man beim üblichen Weg (Händler => Kunde) das Ding nicht sofort bekommt.
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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Hane » Fr 28. Jul 2017, 09:39

ich brauch auch keinen schriftlichen Kaufvertrag.

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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Robiwan » Fr 28. Jul 2017, 10:01

Hane hat geschrieben:ich brauch auch keinen schriftlichen Kaufvertrag.


Deswegen ja "z.B." Ob das jetzt eine Überlassungserklärung, Schenkung oder sonst was ist ist egal. Ich behaupte auch nicht dass es mündlich unmöglich/ungesetzlich ist, aber mit einem Stück Papier hat man wenigstens was in der Hand.

Aus eigener Erfahrung: Verkehrskontrolle in einem Auto eines Bekannten der mir halt "einfach so" den Wagen überlassen hat. Lenker ungleich Zulassungsbesitzer und für die Beamten war auch kein Naheverhältnis auf den ersten Blick erkennbar. Das hat gefühlt ewig gedauert bis der Sachverhalt geklärt war (sie haben wirklich meinen Bekannten angerufen der ihnen bestätigt hat dass ich mir das Auto geliehen hab). Nicht umsonst bekommt man bei Leihwägen (z.B. beim Autohaus) eine schriftliche Bestätigung.

Und jetzt stelle man sich das Ganze mit einer Waffe vor....
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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Hane » Fr 28. Jul 2017, 10:07

ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Mama zu Hause eine Verkehrskontrolle hat, schon gar nicht wenn der Papa nicht daheim ist ;-)

Spaß bei Seite, man macht nix falsch mit einer Überlassungsbestätigung oder einem Kaufvertrag, aber wenn ich meiner Mama eine Schrotflinte borge, habe ich mehr Angst um die Kiberer die sie sekkieren als darum ob die mich anrufen ob mir die Mama nicht die Flinte geklaut hat.

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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Robert_M » Fr 28. Jul 2017, 10:10

Bekommt ihr vom Büchsenmacher eine Überlassungsbestätigung?
Also ich leihe meinem Vater Waffen, die er besitzen darf, ohne Unterschrift.
Bis max. 6 Wochen.

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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Robiwan » Fr 28. Jul 2017, 10:32

Robert_M hat geschrieben:Bekommt ihr vom Büchsenmacher eine Überlassungsbestätigung?


Ja.
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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Robert_M » Fr 28. Jul 2017, 10:36

Oh. Ich hatte das erst einmal weil mich die Behörde überprüfen wollte und mich beim ersten Mal nicht antraf. Da hab ich auch eine gewollt.
Aber C und D hatte ich noch nie eine...


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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Bell » Fr 28. Jul 2017, 10:45

Robert_M hat geschrieben:Bekommt ihr vom Büchsenmacher eine Überlassungsbestätigung?

ja


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gewo
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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von gewo » Fr 28. Jul 2017, 10:58

Robert_M hat geschrieben:Bekommt ihr vom Büchsenmacher eine Überlassungsbestätigung?
Also ich leihe meinem Vater Waffen, die er besitzen darf, ohne Unterschrift.
Bis max. 6 Wochen.
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gewerbliche ueberlassung (auch leihweise) muss ins ZWR gemeldet werden
egal wie lang die gewerbliche ueberlassung erfolgt
die meldepflicht entsteht unmittebar mit der ueberlassun
eintragung innerhalb von sechs wochen

private ueberlassung ist erst dann meldepflichtig wenn die ueberlassung laenger als sechs wochen dauert
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Temporäre Überlassung meiner Flinte

Beitrag von Robert_M » Fr 28. Jul 2017, 11:02

Kann gerne sein das mein Büro dies macht, muss ich ihn Mal fragen... Danke für die Information.

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