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Thema: Im Wald schießen!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hasgunz
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von hasgunz » Sa 29. Jul 2017, 02:42

"Weil der Finger gejuckt hat hamma halt im Wald geballert" wenn ich sowas höre, manchmal frag ich mich echt.
Und nur weil man "jung" ist heißt das noch lange nicht, dass man einfach so sein Hirn ausschaltet darf.

Lg

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Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Hane
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von Hane » Sa 29. Jul 2017, 06:13

Ich würde versuchen dem Bauern die Situation zu erklären und ihn bitten die Anzeige zurück zu ziehen.

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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von acme0905 » Sa 29. Jul 2017, 07:16

ich vermute das wird auch nichts nützen.

wenn die polizei einmal mit dem fall befasst ist.......

wbk wird wahrscheinlich schwer werden.


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gewo
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von gewo » Sa 29. Jul 2017, 08:03

bino71 hat geschrieben:Dann hast Du in diesem Forum nicht gelesen, daß obwohl Leute keine Vorstrafen hatten und WBK beantragt haben, zu Jugendsünden befragt worden sind.
Es gibt da wohl eine Datenbank, wo die Sünden stehen, aber beim Strafregisterauszug nichts zu sehen sind.


im EKIS steht alles drinnen aus deinem leben ...
egal ob getilgt oder nicht

bei mit steht oder standen da mal lange zeit sogar div kontaktadressen ehemaliger freundinnen von mir drinnen

wenn das mal meine frau zu gesicht bekommt .... ;-(

zur sache:

ueber die sinnhaftigkeit eurer aktivitaeten sag ich jetzt mal nix, meine meinung kannst dir denken ...

du musst rechtzeitig zum ende des vorlaeufigen waffenverbotes den antrag stellen dass du die waffe zurueck erhaeltst
solltest du ein "echtes" waffenverbot erhalten kannst du dann verfuegen an wen die waffe abgegeben wird. kuemmerst du dich nicht darum dann verfaelllt die waffe zugunsten das staates

ein solches echtes waffenverbot ist unbefristet, es wird nur auf antrag wieder aufgehoben
je nach schwere des vergehens werden solche antraege auf aufhebung vom gericht erst zwischen vier und acht jahren positiv behandelt.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Trijikon
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von Trijikon » Sa 29. Jul 2017, 11:40

Zum Thema Waffenverbot:
Wenn Du innerhalb der 4 Wochen Nichts hörst hat es sich erledigt.
Wenn doch würde ich auf 1-2 Jahre tippen.

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Lagavulin
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von Lagavulin » Sa 29. Jul 2017, 12:42

Bell hat geschrieben:Na na na... wenn sogar MORD nach 30(?) Jahren verjährt!


Mord verjährt nicht! :tipphead:
§57, Abs.1 StGB
​Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense

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Bell
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von Bell » Sa 29. Jul 2017, 12:51

Lagavulin hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Na na na... wenn sogar MORD nach 30(?) Jahren verjährt!


Mord verjährt nicht! :tipphead:
§57, Abs.1 StGB

Jo, da hab ich an Blödsinn geschrieben! :doh:
Aber viele andere "Kapitalverbrechen" schon.

johnbond01
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von johnbond01 » Sa 29. Jul 2017, 13:58

Fachanwalt aufsuchen statt Onlineforen!

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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von bino71 » Sa 29. Jul 2017, 22:04

OT: Danke gewo für den Namen .. habe gerade um Auskunft des EKIS Inhalts beim BMI gebeten. Ist gratis.

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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von Huck_Finn » So 30. Jul 2017, 10:31

Den kompletten Datensatz bekommst du nicht. Nur einen Teilauszug. ;)
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von Jo_Kux » So 30. Jul 2017, 10:41

Und wie kommt man dann zu einem kompletten EKIS Auszug?
Oder muss man mich wieder mal vor meinen eigenen Daten beschützen?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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BigBen
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von BigBen » So 30. Jul 2017, 11:09

Jo_Kux hat geschrieben:Und wie kommt man dann zu einem kompletten EKIS Auszug?
Oder muss man mich wieder mal vor meinen eigenen Daten beschützen?


Es sind Daten ÜBER dich...d.h. heisst aber nicht dass es deine Daten sind bzw. du automatisch irgendein Recht darauf hast ;)
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von Huck_Finn » So 30. Jul 2017, 11:21

Den bekommst du als Privatperson gar nicht. Das geht nur über eine Eingabe von einem Anwalt, und selbst dann gibt der Staat nicht alles preis was es an Daten von dir gibt. Stichwort Terrorabwehr, Nationale Sicherheit, politisch relevante Entscheidungen falls du ein entsprechendes Amt hattest oder hast. Es gibt auch keine automatische Löschung - ebenfalls nur auf Antrag, das ist allerdings auch als Privatperson möglich. Dazu müsstest du aber erst mal den Inhalt vom Akt kennen. :lol:
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Scout17
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von Scout17 » So 30. Jul 2017, 15:07

Und als Polizist kann ich bei anderen reinschauen?
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!

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panhandle
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Re: Thema: Im Wald schießen!

Beitrag von panhandle » So 30. Jul 2017, 15:39

Scout17 hat geschrieben:Und als Polizist kann ich bei anderen reinschauen?


hi....

naja....irgendwie schon... :whistle: http://stmv1.orf.at/stories/122478

wobei aber auch ?!?! der "kontrolleur" .... naja, beaufsichtigt wird...oder so. http://www.bh-liezen.steiermark.at/cms/ ... /47156457/

g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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