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Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 21:37
von Luky_
Hallo liebe Community,

Ich habe heute hier ein Thema, und wo ich euch falls sich wer auskennt um Ratschläge bitte. Ich bitte euch mir ernst gemeinte Kommentare zu schreiben und nicht irgendwelche Tiraden oder anderes davon habe ich schon genug gehört.

Hier die ganze Geschichte:

Ich habe an einem Tag im Mai bei meinem Waffenhändler des Vertrauens eine Kleinkaliberbüchse erstanden. Ich habe mich mit einem Kumpel in Verbindung gesetzt um zum Städtischen Schießstand zu fahren, dieser hatte aber an diesem Tag geschlossen, da wir aber(ja Jugend ist dumm und bleibt dumm) die Waffe ausprobieren wollten sind wir in ein abgeschiedenes Waldstück gefahren und haben dort einen natürlichen Kugelfang gefunden. Wir haben uns als Ziele Tongeschirr und Plastikflaschen genommen. Als Munition wurde von der Firma RWS "Z Lang" verwendet. Als wir am Rückweg waren hat uns aber ein Bauer gesehen und sich Kennzeichen vermerkt. Vorletzte Woche hat mein Kumpel dem das Auto gehörte von der Polizei den Anruf erhalten und haben ihn aufs Revier zur Niederschrift gebeten. Er hat die Sache hinter sich gebracht und den Tag so wie im Text oben beschrieben. Am nächsten Tag waren zwei Zivile Polizisten bei mir zu Hause und wollten das Waffenaufbewahrungsbehältnis sowie Munitionstresor sehen. Ich habe Ihnen beides gezeigt, Waffen waren alle entladen und der Verschluss entfernt und im Tresor mit der Munition aufbewahrt. Sie haben die Waffen plus Munition mitgenommen, ich bin dann auch mitgefahren und habe meine Niederschrift aufgenommen am Revier. Die Situation am Anfang war angespannt jedoch haben die Polizisten meiner Meinung sich dann etwas entspannt als sie die Verwahrung der Waffen und Munition gesehen haben. Sie haben mir gesagt ich habe ein vorläufiges Waffenverbot für Vier Wochen und das ich zwei Strafen in den Fällen 1. Führen einer Waffe ohne WP, 2. Die Waffe meinem Kumpel überlassen habe. Sie sagten das hier Geldstrafen rauskommen werden, jedoch haben sie mir nicht gesagt weil sie es nicht wussten wie hoch diese werden. Sie sagten auch das es weder in Personalakte kommt und auch sonst keiner Erfahren wird. Wir haben auch die Telefonnummer von dem Bauern erhalten der die Polizei informiert hat, an dem wir uns schon gewendet hatten und uns persönlich entschuldigt haben. Meine Frage an euch liebe Community:

Wie hoch können diese Strafen werden?


Wenn zu den Strafen ein Waffenverbot noch ausgesprochen wird, wie lange könnte das in diesem Fall sein?

Lg Luky

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 21:43
von r4ptor
:headslap: :headslap: :headslap:

Kann dir nichts genaues sagen, aber ganz ehrlich: selber Schuld kein Mitleid. Ich hoffe sogar dass sie dir ordentlich was aufbrennen. Das ganze ist ausser dumm eigentlich gar nichts. Mit solchen Aktionen schadest du allen LWB.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 21:47
von JPS1
§§ 50 und 51 Waffengesetz

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 22:02
von hobbycaptain
ich hoffe die Sache geht für Dich/euch halbwegs gut aus.
War zwar saublöd, aber ich kann mir schon vorstellen, wie es juckt, eine neue Waffe mal auszuprobieren.

Hab mir nach dem Gerbauchtkauf meiner Rossi auch überlegt, ob ich nicht irgendwo in einen Steinbruch fahr und mal ein paar Schüsse abgeb, nur um zu schauen, ob sie überhaupt schiesst. Habs dann nicht gemacht, wegen meiner WBK, die ist mir doch zu wertvoll.

Aber, neugierig, gierig aufs Schiessen, Jung und unüberlegt - da versteh ich das schon.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 22:13
von Bell
gibt einem zu denken bzgl des einstiegsalters... sollt da ned doch eher ein 3er vorn stehn?


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 22:17
von Ares
Wird sich nach dem richten was du verdienst und wohl mehr in die Richtung gehen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe_(%C3%96sterreich)

Falls Tonscherben, Plastikflaschen und Patronenhülsen (die beiden Erstgenannten sind sicher nicht schon vorher dort gewesen) noch dort liegen, würde ich diese jedenfalls vorher noch einsammeln, falls du danach gefragt werden solltest.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 22:21
von Evilcannibal79
Sofern dein Kumpel 18 ist kanns ja fast kein unberechtigtes überlassen sein oder?
Mit einer Waffe der Kat C, die man ohnehin mit 18 haben darf?
Auf einem fremden Grundstück unerlaubt schießen ist natürlich nicht soooo schlau.
Hoffe du kommst mit einem blauen Auge davon und lass es dir eine Lehre sein.
Lass uns wissen wies ausgegangen ist.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 22:23
von gunlove
r4ptor hat geschrieben: :headslap: :headslap: :headslap:

Kann dir nichts genaues sagen, aber ganz ehrlich: selber Schuld kein Mitleid. Ich hoffe sogar dass sie dir ordentlich was aufbrennen. Das ganze ist ausser dumm eigentlich gar nichts. Mit solchen Aktionen schadest du allen LWB.

:text-+1:

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 22:27
von quildor82
Ich denke es wäre gut das Thema zu schließen.
Es wird nichts sinnvolles mehr kommen.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 22:31
von Jo_Kux
quildor82 hat geschrieben:Ich denke es wäre gut das Thema zu schließen.
Es wird nichts sinnvolles mehr kommen.

:puke-huge: :handgestures-thumbupleft:
der unnötigste Beitrag der kommen kann ist schon mal von dir

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 22:50
von quildor82
Jo_Kux hat geschrieben:
quildor82 hat geschrieben:Ich denke es wäre gut das Thema zu schließen.
Es wird nichts sinnvolles mehr kommen.

:puke-huge: :handgestures-thumbupleft:
der unnötigste Beitrag der kommen kann ist schon mal von dir




Du bist hier auch auf Freundschaften aus gell

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 23:29
von bino71
Kannst mit maximal 3600 Euro rechnen.
Obwohl Sie sagen, daß Du keine Vorstrafe und keine Eintrag bekommst, wird es trotzdem notiert und kann später zu Problemen führen (zB bei Waffenbesitzkarte)
Waffenverbot ... Du hast da sicher noch am vorläufigem Waffenverbot genug zu tun: §13 Waffengesetz.

ich werd nicht schreiben "selber schuld" oder "verdient", aber ich sag Dir folgendes:
Dieser kurze Spaß kann Dich bis zum Lebensende verfolgen.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 23:54
von Bell
bino71 hat geschrieben:...
Dieser kurze Spaß kann Dich bis zum Lebensende verfolgen.

Na na na... wenn sogar viele "Kapitalverbrechen" irgendwann verjähren!
Mach ihm jetzt ned unnötig Angst!
Sicher wars a DEPPEN-AKTION, aber wir haben doch alle (wie wir jung waren) Scheiße gebaut, oder?
Gut, das waren die 80er, 90er oder so und da war noch einiges anders, aber "bis ans Lebensende"??

Der Thread-Opener hat halt jetzt Scheiße baut... aber er wird seine gerechte Strafe ausfassen und uns hoffentlich mitteilen, was hoch sie war.
Aber es is nicht so, als wäre sein Leben jetzt nicht mehr lebenswert!!
Gut, in den nächsten Jahren wirds vermutlich mit einer WBK nix, aber irgendwann wirst aus deinem Fehler glernt haben und sogar Vatter Staat wird dir vergeben haben.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 00:46
von bino71
Dann hast Du in diesem Forum nicht gelesen, daß obwohl Leute keine Vorstrafen hatten und WBK beantragt haben, zu Jugendsünden befragt worden sind.
Es gibt da wohl eine Datenbank, wo die Sünden stehen, aber beim Strafregisterauszug nichts zu sehen sind.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 01:03
von Bell
bino71 hat geschrieben:Dann hast Du in diesem Forum nicht gelesen, daß obwohl Leute keine Vorstrafen hatten und WBK beantragt haben, zu Jugendsünden befragt worden sind.
Es gibt da wohl eine Datenbank, wo die Sünden stehen, aber beim Strafregisterauszug nichts zu sehen sind.

Ok, dann hat er vielleicht auf nicht absehbare Zeit die Chance auf eine WBK verkackt, aber das Leben (ohne Waffen!) geht weiter.
Im schlimmsten Fall is es ja auch nicht sooo tragisch, wenn man den Enkerln irgendwann erzählt (erzählen muss), dass man seit 40 Jahren ein Waffenverbot hat, weil ma halt in der Jugend an Topfen (mit Waffen!) draht hat. :shifty:

Wer mit Waffen umgehen will und sie besitzen will, muss sich halt (VORHER) mit den betreffenden Gesetzen befassen und diese JEDENFALLS einhalten.
Einfach irgendwo mit einer Schusswaffe herumschießen war zwar vielleicht früher "OK" oder geduldet, aber mittlerweile sollte jedem klar sein, dass das kein "Bubenstreich" ist.
Samma froh, dass niemandem was passiert ist; der "Bösewicht" bekommt halt die Waffenverbots-Rechnung präsentiert und muss mit den Konsequenzen leben; müsste jeder von uns, der sowas macht.