gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
Was ist dann ein Schalldämpfer und war ein Gewehrscheinwerfer???
gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
eXistenZ hat geschrieben:gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
Mich hat nur der Teil verunsichert:
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
Eine Glock 17 im Triarii System ist über 60 cm lang. Hat man die jetzt dann zu einer Langwaffe umgebaut und hat man dann mit einem 17 Schuss Mag eine Kat. A Waffe?
Wenn es nicht so ist, umso besser. So ganz klar erscheint mir das aber nicht.
Muss das Micro Roni eigentlich - ähnlich einem Wechselsystem - gemeldet werden, oder nicht?
nein
Naja eine Pistole bleibt mit Wechselsystem auch eine Pistole, dennoch muss man das Zubehör melden...
Aber nur das waffenrechtlich relevante Zubehör. Du kannst dir genausogut statt dem Roni einen Besenstiel an die Glock picken, der ist genau so wenig meldepflichtig.
Hahahaha genau solche Erklärungen liebe ich, Danke dafür, dann ist das geklärt
Ich warte ja nur auf die Frage, ob eine Glock mit Besenstiel aufgrund der 60cm überschreitenden Gesamtlänge zur Langwaffe wird
Wer auf Nummer Sicher gehen will, nimmt einen Bartwisch.
Dann wird's am Ende noch als HA Langwaffe unter 60cm als Kat.A eingestuft