HowlingWolf hat geschrieben:Nur der Vollständigkeit halber:
Sollte der Entwurf zum neuen Waffengesetz in seiner derzeitigen Form verabschiedet werden, wird ab 1.1.2019 die Wohnsitz-Behörde zuständig sein:Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der Behörde des Erwerbers schriftlich anzuzeigen.
Das war vermutlich noch ein Relikt aus der Zeit vor dem ZWR.
das hauptproblem ist die zusammenlegung der diversen BHs in niederoesterrech und stmk
das dokumnet muss an die AUSSTELLENDE behoerde gesendet werden
wenn die ausstellende behoerde zb die BH wien umgebung war ... die gibts jetzt nimmer.... du musst also an alle vier neuen behoerden melden die jetzt im gebiet des ehemaligen wien-umgebung zustaneidig sind weil du ja ned weisst wo im dzt gemeindegebiet der damals bei der ausstellung gewohnt hat
und wennst an alle vier behoerden die melduengen schickst darfst davon ausgehen dass keine sich zustaendig fuehlt und es keine bearbeitet oder halt alle ....
aber alles mist
wohnsitzbehoerde ist besser