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Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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doc steel
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von doc steel » Mi 30. Jan 2019, 09:25

McMonkey hat geschrieben:
Di 29. Jan 2019, 19:29
Regel Nr.1 - beim Lesen von Antworten oder Korrespondenz, zwischen den Zeilen lesen.

Regel Nr.2 - nur wer dir die Tel.Nr. anbietet kommt schon mal eine Runde weiter.

Regel Nr.3 - zuhören, wenn dein Telefonkandidat spricht. Hör nicht auf das was er redet, sondern auf das was er nicht ausspricht.

Regel Nr.4 - wenn du dir nicht sicher mit dem Käufer bist, dann lass es und hab auch die Eier ihm das zu sagen.

Jeder Verkäufer bekommt den Käufer den er verdient. Es ist und bleibt ein Blindflug, vor dem man sich aber nicht fürchten muß.
Absolut richtig!
Die Gschicht mit "auf neutralen Boden" halte ich für übertrieben, beide Seiten sollte im Regelfall ja nix zu verbergen haben.
Ich fahr nicht extra wohin, "er" will was, nicht ich.

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Ares
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von Ares » Mi 30. Jan 2019, 10:19

JollyJumper hat geschrieben:
Di 29. Jan 2019, 18:32
Wie macht ihr das mit dem Verkauf von Privat zu Privat, also vom Ablauf her? Ich habe eine Kat.B auf Waffengebraucht inseriert. Lasst ihr euch erst irgendwas schicken oder gebt ihr direkt eure Adresse raus? Und stellt ihr dann die Frau mit der Schrotflinte ins Nachbarzimmer wenn der Interessent kommt? :lol: Ist halt etwas ungewöhnlich so eine Waffe zu verkaufen beim ersten mal...
Wir haben uns die WBK gegenseitig zugemailt. Den angegebenen Namen mit seiner Anschrift abgeglichen (er sicher auch). Getroffen haben wir uns dann bei ihm. War mir lieber so.
Ich verkaufe grundsätzlicher weise nur an Leute mit WBK (auch C). Dauert zwar etwas länger, aber es blieb bis her bei maximal 2 Kontakten pro Abwicklung. :)
Nachtrag:
Immer ohne Munition ;)
Zuletzt geändert von Ares am Mi 30. Jan 2019, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von helmsp » Mi 30. Jan 2019, 10:36

Balistix hat geschrieben:
Mi 30. Jan 2019, 06:21
Bis dato hatte ich anscheinend Glück. Ich hab mich meist mit den Interessenten bei ihnen oder mir zuhause getroffen, nach kurzem E-Mail Verkehr vorher. Hat immer gepasst, alle freundlich und anständig.
Wir hatten Verkehr vorher? :tipphead: :D

Ich verkauf grundsätzlich nur an Bekannten resp. Bekannte von Bekannten (und dessen Töchter) und via Pulverdampf.
Waffengebraucht bis dato nur eine handvoll Mal und da hat man einfach vorab WBK Daten und Meldeadresse gegenseitig zugeschickt.
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/

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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von Balistix » Mi 30. Jan 2019, 12:19

helmsp hat geschrieben:
Mi 30. Jan 2019, 10:36
Balistix hat geschrieben:
Mi 30. Jan 2019, 06:21
Bis dato hatte ich anscheinend Glück. Ich hab mich meist mit den Interessenten bei ihnen oder mir zuhause getroffen, nach kurzem E-Mail Verkehr vorher. Hat immer gepasst, alle freundlich und anständig.
Wir hatten Verkehr vorher? :tipphead: :D
Gut, ich nehm das mit dem "anständig" zurück. :tipphead: :lol: Solche Liebschaften plaudert man nicht einfach im Internet aus, mann, mann, mann, ... :doh:
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von Mushr00m » Mi 30. Jan 2019, 14:05

JollyJumper hat geschrieben:
Di 29. Jan 2019, 18:32
Wie macht ihr das mit dem Verkauf von Privat zu Privat, also vom Ablauf her? Ich habe eine Kat.B auf Waffengebraucht inseriert. Lasst ihr euch erst irgendwas schicken oder gebt ihr direkt eure Adresse raus? Und stellt ihr dann die Frau mit der Schrotflinte ins Nachbarzimmer wenn der Interessent kommt? :lol: Ist halt etwas ungewöhnlich so eine Waffe zu verkaufen beim ersten mal...
wenn wer aus der nähe kommt lt eigenen angaben -> treffen am besten am stand vereinbaren - am allerbesten telefonisch, d.h handynr tauschen, wenn wer die nr nicht hergeben will weil ... keine ahnung warum ?, lass es lieber, da kommt nur ärgernis raus ;)
dann eventl probeschiessen (falls der eine waffe mitnimmt ist das wbkthema eh erledigt, sonst zeigen lassen) - ganz wichtig - schreib dazu "auf eigene kosten bzgl munition und standgebühr" ! ein bekannter hatte da mal ein freches erlebnis eines 'interessenten' :D
meiner meinung nach wirkt das probeschiessen anbieten seriöser, aber jeder wie er meint :)
und dann vertrag, und meldung an die BH (eMail mit Foto vom Kaufvertrag reicht da aus bei unserer BH IBK Land wenn ich aus deinen beiträgen rausgelesen hab dass die auch für dich zuständig ist ?)
alternativ kannst auch zum FUCHS in innsbruck, der macht die wbkummeldung um 15 euro wenn du ihn den vertrag, foto deiner und des käufers wbk mitgibst (eher von vorteil wenn du die waffe verschicken lässt übern händler, hab meine B waffe damals bei ihn verschicken lassen und umgemeldet)
"Geh, hoid ma amoi de Gun - i ziag mi amoi au"
- Peter L., professioneller Bodyguard

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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von m_a_d » Mi 30. Jan 2019, 15:10

Nicht vergessen, dass ihr bei Privatverkauf Kat B (bei der man als Privater direkt melden kann) nicht mehr an die ausstellende BH des Käufers, sondern an die gem aktueller Meldeadresse zuständige BH schicken müsst ;-)

ps: oder hab ich das mit der Neuerung falsch verstanden?
-------------------------------------
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von Incite » Mi 30. Jan 2019, 15:19

JollyJumper hat geschrieben:
Di 29. Jan 2019, 18:32
Wie macht ihr das mit dem Verkauf von Privat zu Privat, also vom Ablauf her? Ich habe eine Kat.B auf Waffengebraucht inseriert. Lasst ihr euch erst irgendwas schicken oder gebt ihr direkt eure Adresse raus? Und stellt ihr dann die Frau mit der Schrotflinte ins Nachbarzimmer wenn der Interessent kommt? :lol: Ist halt etwas ungewöhnlich so eine Waffe zu verkaufen beim ersten mal...
Natürlich gebe ich einem Interessenten die Daten nach einem Telefonat oder seriösem Kontakt her (gibt z.B. ja auch schwerhörige Interessenten die nicht telefonieren können).

Anfrage: "kannst nicht die Waffe zum Verteilerkreis Favoriten bringen, täts mir gerne anschauen" ähm ne :roll: :mrgreen:

Aufgrund negativer Erfahrungen von guten Freunden würde ich aufpassen, dass man auf seinen Kosten z.B. vom Probeschießen nicht sitzen bleibt. Es gibt leider Menschen die nicht mal den Anstand haben Stand und Munition zu bezahlen. Sowas kann mir nicht passieren. ich setze mich für Verkäufe die nicht fix nämlich nicht mehr ins Auto. Wenn jemand etwas kaufen möchte soll er bitte her kommen und es sich anschauen.

lg
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von Glock1768 » Mi 30. Jan 2019, 16:26

m_a_d hat geschrieben:
Mi 30. Jan 2019, 15:10
Nicht vergessen, dass ihr bei Privatverkauf Kat B (bei der man als Privater direkt melden kann) nicht mehr an die ausstellende BH des Käufers, sondern an die gem aktueller Meldeadresse zuständige BH schicken müsst ;-)

ps: oder hab ich das mit der Neuerung falsch verstanden?
hab die Meldungen immer an beide geschickt und damit ist es so oder so erledigt ;)
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von chris01 » Mi 19. Feb 2020, 12:11

Bitte 2 aktuelle Fragen:

- Die Formulare zwecks Überlassung passen nach dem aktuellen Gesetzt auch noch alle oder braucht man zusätzliche Felder?

- Wie geht man bei einem KatC-Gewehr mit Wechsellauf vor? Eine Waffe mit 2 Kalibern oder wie?

Danke!
Beste Grüße
Christoph

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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von panhandle » Mi 19. Feb 2020, 13:06

chris01 hat geschrieben:
Mi 19. Feb 2020, 12:11
Bitte 2 aktuelle Fragen:

- Die Formulare zwecks Überlassung passen nach dem aktuellen Gesetzt auch noch alle oder braucht man zusätzliche Felder?

- Wie geht man bei einem KatC-Gewehr mit Wechsellauf vor? Eine Waffe mit 2 Kalibern oder wie?

Danke!
Hi...

So Du dieses Formular verwendest...

Zur Verfügung gestellt von WaffG.info
Anzeige gemäß § 33 Abs 1, 2 WaffG
Überlassung von Schusswaffen der Kategorie C / D

Waffendaten
Art □ Büchse □ Büchsflinte □ Flinte<<<
□ Lauf & Verschluss □ Lauf O Verschluss <<<


EDIT: Und zu diesen Teilen "sollte"ja eh schon eine Registrierungsbest. vorhanden sein.

Also einen Zettel mit der "Grundwaffe"
und einen Zettel mit dem Wechsellauf

Bei einer Meldung nach §28 für Kat B hast hier auch wieder verschiedene Möglichkeiten...je nach dem Teil was zu melden ist..

Waffendaten
Art □ Pistole □ Revolver □ Selbstladebüchse □ Selbstladeflinte
□ Repetierflinte □ Lauf&Verschluss □ Lauf □ Verschluss □ Trommel

g
Willi
Zuletzt geändert von panhandle am Mi 19. Feb 2020, 13:15, insgesamt 2-mal geändert.
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von gewo » Mi 19. Feb 2020, 13:08

rupi hat geschrieben:
Sa 5. Aug 2017, 20:28
Bell hat geschrieben:also bei den beiden malen, wo ich das gemacht hab, hats gereicht. [emoji849]
und die BH A behauptet sowas wie einen Zubehöreintrag gibt es nicht
und die BH B behauptet Schrotflinten mit Röhrenmagazin wären Kriegswaffen
und die BH C behauptet Schmeisser M4 Austria wären Kriegswaffen weils auf der depperten Ploner Liste draufsteht, so irgendwie halt, namensähnlich oder so - genau wissens das auch ned
und die BH D behauptet eine Erweiterung der WBK is komplett unmöglich vor 5 Jahren
und die BH E behauptet mehr als 5 Waffen kann man auf der WBK garned haben
und und und...
wenn dein Waffenreferat mal draufkommt wer du im echten Leben bist gibts nach solchen postings keinen Kaffee mehr bei den besuchen ...
;-)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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doc steel
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von doc steel » Mi 19. Feb 2020, 13:29

wenns eurern kindern was gutes tun wollts, gehts alle 5 jahr um 2 plätz erweitern, dann hast nach 30 jahr 12 plätz zu die, die wost eh schon hast und dann vererbst den plunder.
wennst drei kinder hast, kriegt jeds kind a paar krachen und fertig.
dann ham die kinder kane zores mit die auf der bh, nix antrag, nix vereinsbestätigung und zum psychopathen musst aa ned.

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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von Pregarten » Mi 19. Feb 2020, 13:55

doc steel hat geschrieben:
Mi 19. Feb 2020, 13:29
wenns eurern kindern was gutes tun wollts, gehts alle 5 jahr um 2 plätz erweitern, dann hast nach 30 jahr 12 plätz
(2b)...so ist dem Mitglied eines Vereins...eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

1.seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von doc steel » Mi 19. Feb 2020, 14:07

warum schreibst ma des, weiss ich.
i hab den verdacht du interpretierst es falsch.
also...warum schreibst ma das?

Papa Bär
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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Beitrag von Papa Bär » Mi 19. Feb 2020, 14:08

doc steel hat geschrieben:
Mi 19. Feb 2020, 13:29
wenns eurern kindern was gutes tun wollts, gehts alle 5 jahr um 2 plätz erweitern, dann hast nach 30 jahr 12 plätz zu die, die wost eh schon hast und dann vererbst den plunder.
wennst drei kinder hast, kriegt jeds kind a paar krachen und fertig.
dann ham die kinder kane zores mit die auf der bh, nix antrag, nix vereinsbestätigung und zum psychopathen musst aa ned.
Du schliesst also Änderungen was das erben betrifft für die Zukunft also völlig aus?
Sehr mutig ;-)
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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