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Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von rhodium » Di 8. Aug 2017, 11:20

Wie wickelt man den Import wird 1-schüssigen Vorderladers z.B. Derringer aus einem EU-Land korrekt ab?

Kaufen und ab die Post, oder gibt es hier was zu beachten?

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jbtomm
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Re: Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von jbtomm » Di 8. Aug 2017, 11:43

In manchen EU Ländern sind VL. Waffen Genehmigungs-pflichtig. Ich denke dann ist es die Ausfuhr ebenfalls. Genauere Angaben kann ich nicht liefern.

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rhodium
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Re: Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von rhodium » Di 8. Aug 2017, 13:37

In D sind die Dinger ja ab 18 ... das lässt mich hoffen

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Re: Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von gewo » Mi 9. Aug 2017, 00:46

woolf hat geschrieben:Einschüssige VL-Pistole ist minderwirksam (§ 45), daher keine Verbringsungserlaubnis notwendig (steht als Ausnahme im § 7 1. WaffV)


öhhmm .... die brauchst keine erlaubnis fuer die EINfuhr nach AT

die AUSfuhr zb aus DE ist aber soweit ich weiss trotzdem erlaubnispflichtig ...
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Re: Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von jbtomm » Mi 9. Aug 2017, 11:44

In De ist die Mündungsgeschwindigkeit begrenzt. Wenn ich mich nicht täusche sind Waffen ab 4,5 Joule WBK pflichtig.

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Re: Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von rhodium » Mi 9. Aug 2017, 16:13

Das gilt für Luftgewehre und ist die Energie ... 7.5 Joule

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Re: Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von Salem » Mi 9. Aug 2017, 17:17

woolf hat geschrieben:Hast natürlich Recht, kann sein dass der VK in DE sowas braucht.

Für einschüssige VL, Luftdruckwaffen unter 7,5J Mündungsenergie und SSW braucht man derzeit lediglich einen Altersnachweis (ü. 18J), der Verkauf und die Verbringung von DE nach A ist dann kein Problem. Verbringungsgenehmigung ist derzeit für diese Dinge noch nicht nötig - wenn der EU-Waff.G.-Schas umgesetzt wird wie ich das befürchte ist dann Schluss mit lustig, dann ist die Entmündigung da und für jeden Dreck werden wir einen Kaszettel mit drei Durchschlägen und verordneter Deppensteuer (Gebühren) brauchen (zwengs der allgemeinen Sicherheit warats dann gewesen, gell).
jbtomm hat geschrieben:In De ist die Mündungsgeschwindigkeit begrenzt. Wenn ich mich nicht täusche sind Waffen ab 4,5 Joule WBK pflichtig.

Fast richtig :doh: :2 kurze Sätze, 3 gravierende Fehler.
@Rhodium hat es richtig dargestellt: Keine WBK nur für Luftdruckwaffen (Die mit dem berühmten "F im Fünfeck") mit einer Mündungsenergie <7,5 Joule. (Alle Lufti mit mehr "Saft" = WBK-pflichtig.)

Nachtrag: Ein kurzer Blick ins Net und eine Nachfrage bei Dr. Gugl und seiner kleinen Tochter, der kessen Wikipedia, hätten sofort für Klarheit gesorgt. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind auch schnell gefunden: Warum sieht da eigentlich fast keiner zuerst nach?
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Re: Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von jbtomm » Mi 9. Aug 2017, 19:41

Na siehste, habe ich wieder mal was dazugelernt.

Hatte das mit den 4,5 j. irgendwie im Hinterkopf, konnte es nicht bestimmt besser beschreiben, da ich unterwegs mit den Handy kommunizierte.

Aber vielen Dank für die klare Info.

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Re: Import Vorderlader 1-schüssig Kurzwaffe

Beitrag von rhodium » Do 10. Aug 2017, 22:24

7.5 Joule entspricht bei einem gewöhnlichen 4.5 mm Diaboli etwa 175 m/s Mündungsgeschwindigkeit ... das nebenbei

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