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WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon?
Hallo täte mich mal interessieren ob es schon jemanden gibt der durch die zivildienstnovelle 2010 zu einer Aufhebung des "waffenverbotes" und somit zu einer Wbk gekommen ist. Bzw welche SID da zustãndig war.
Sig-natur.
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- Registriert: Di 3. Aug 2010, 20:21
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
sehe ich sowieso nicht ein das es sowas gibt,den dienst mit der waffe verweigern aber eine WBK haben wollen
Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Zuletzt geändert von HS911 am Fr 18. Nov 2011, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
...so und jetzt wieder ontopic
Glaube ich weniger, da sich diese Verfahren sicher etwas in die Länge ziehen werden. Zuständig wäre jedenfalls die SID für das jeweilige Bundesland, wo du den Hauptwohnsitz hast. Diese Ausnahmen sollen aber angeblich ziemlich restriktiv genehmigt werden.
Glaube ich weniger, da sich diese Verfahren sicher etwas in die Länge ziehen werden. Zuständig wäre jedenfalls die SID für das jeweilige Bundesland, wo du den Hauptwohnsitz hast. Diese Ausnahmen sollen aber angeblich ziemlich restriktiv genehmigt werden.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Mir wäre ebenfalls noch kein Fall bekannt.
Zu casulls destruktiven Beitrag aus Sicht einer liberalen waffenrechtlichen Gesinnung ... Je weniger Ahnung man hat deso höher ist die Wahrscheinlichkeit das man nicht in der Lage ist offensichtlich nützliches einzusehen.
Sorry, nicht beleidigt sein. Der Hinweis darauf war allerdings notwendig.
Zu casulls destruktiven Beitrag aus Sicht einer liberalen waffenrechtlichen Gesinnung ... Je weniger Ahnung man hat deso höher ist die Wahrscheinlichkeit das man nicht in der Lage ist offensichtlich nützliches einzusehen.
Sorry, nicht beleidigt sein. Der Hinweis darauf war allerdings notwendig.
Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
wenn die wehrpflicht fällt ist damit sowieso schluss,da ja auch bei der WBK antragstellung der nachweis derselben wegfallen muss....ich würd das jahr noch abwarten und dann schauen ob man sich den ganzen papierkram und viel zeit&energie nicht sparen kann!
Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
30-06 hat geschrieben:wenn die wehrpflicht fällt ist damit sowieso schluss,da ja auch bei der WBK antragstellung der nachweis derselben wegfallen muss.......
hmmm
weiss ned..
glaubst wirklich?
stellung hast mit 16 oder so?
WBK fruehestens mit 21
damit stellt sich das thema mit dem fehlenden nachweis fruehestens 5 jahre nach faktischer abschaffung der allgemeinen wehrpflicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
ein Jahr ist aber lange
aber muss jeder für sich abwiegen.
facts:
Sie haben dafür 6 Monate Zeit zu entscheiden, wenn nicht -> Devolutionsantrag.
Zuständig ist die Behörde 2. Instanz, du kannst den Antrag aber auch bei der Behörde 1. Instanz abgeben.
Ich habe mich da vorher gründlich informiert und bin dann schlussendlich das volle Programm aufgefahren, inkl. Anwalt.
ps: ich kann mir nicht vorstellen, dass sie auf den Zivildiener verzichten können. Da steckt zuviel Kohle drinnen denn es fallen ja dann nicht nur für das Heer sondenr auch für die anderen Organisationen Kosten an. (Rettung, Feuerwehr, öffentlicher Dienst etc.) - ich befürchte da eher ein typisch österreichische Zwitterlösung...
lg
aber muss jeder für sich abwiegen.
facts:
Sie haben dafür 6 Monate Zeit zu entscheiden, wenn nicht -> Devolutionsantrag.
Zuständig ist die Behörde 2. Instanz, du kannst den Antrag aber auch bei der Behörde 1. Instanz abgeben.
Ich habe mich da vorher gründlich informiert und bin dann schlussendlich das volle Programm aufgefahren, inkl. Anwalt.
ps: ich kann mir nicht vorstellen, dass sie auf den Zivildiener verzichten können. Da steckt zuviel Kohle drinnen denn es fallen ja dann nicht nur für das Heer sondenr auch für die anderen Organisationen Kosten an. (Rettung, Feuerwehr, öffentlicher Dienst etc.) - ich befürchte da eher ein typisch österreichische Zwitterlösung...
lg
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Kleines OT: Welches Dokument brauch ich bei der WBK-beantragung als BEscheinigung für den Präsenzdienst?
Entlassung? AUsblidungsbescheinigung? Kekserl-Verleihung? Was extriges mag ich mir den bei verrückten ned besorgen müssen :/
Entlassung? AUsblidungsbescheinigung? Kekserl-Verleihung? Was extriges mag ich mir den bei verrückten ned besorgen müssen :/
Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Soviel ich weiß die Entlassungbescheinigung oder das Wehrdienstbuch.
Grüße
Sandman
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Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
- Schattenlicht
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
sandman hat geschrieben:Soviel ich weiß die Entlassungbescheinigung oder das Wehrdienstbuch.
Grüße
Sandman
Falls alles nicht mehr verfügbar ist, reicht eine Mail mit Angabe der Wohnadresse ans MilKdo od. ErgAbt, die schicken dann einen Ausdruck über die geleistete Dienstzeit (incl. FWÜ, BTÜ usw.)
Besten Gruß
Schattenlicht
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
sandman hat geschrieben:Wehrdienstbuch
Als ob
Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Also bei einem Freund von mir (in Wien!!!) hat der Bescheid der Stellungskommision mit "tauglich" gereicht.
Sehr strange, aber ich war höchstbersönlich dabei. Die Dame in der Polizeikaserne bei Meidling hat nicht mal mit der Wimper gezuckt, sondern hat den Wisch kopiert und gut ists.
Keine Ahnung ob sich da wiederholen lässt aber probieren könnte man es ja. Ich bin aber nicht sicher wie es dann aussieht wenn die später dann doch draufkommen sollten dass man gar nicht bei dem Verein war?
Sehr strange, aber ich war höchstbersönlich dabei. Die Dame in der Polizeikaserne bei Meidling hat nicht mal mit der Wimper gezuckt, sondern hat den Wisch kopiert und gut ists.
Keine Ahnung ob sich da wiederholen lässt aber probieren könnte man es ja. Ich bin aber nicht sicher wie es dann aussieht wenn die später dann doch draufkommen sollten dass man gar nicht bei dem Verein war?
- pointi2009
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
also ich musste eine Wehrdienstbestätigung vorlegen da ich die Entlassungsbestätigung nicht mehr hatte. Hab die dann vom Stellungskommando bekommen.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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