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WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Hi,
Also wenn du das ganze wegen dem sportschießen machen willst würde ich mir einen Verein suchen diesem Beitreten der mir gefällt, wo man sich eine Leihwaffe der Kat B ausborgen kann ein bisschen üben und bei Bewerben mitmachen.
Ansonsten würde ich den RO Kurs besuchen.
Und zu den Aussagen der Vereine:
Wenn es ein Behördlich genehmigter Schießplatz ist kannst du auch ohne WBK und als ehemaliger ZVD mit schießen.(das steht auch irgentwo im Gesetzestext)
Natürlich nur wenn du direkt am Stand eine Waffe + Munition ausleihen kannst.
(Kosten = Leihwaffe + Munition + Nenngeld / nichtverschossene Munition kannst natürlich nicht mitnehmen wenn's nur ganze Packungen gibt und du nicht alle verschießt)
Ich persönlich habs so gemacht das ich zu einen Verein dazu gegangen bin, mir von einem Freund direkt am Stand seine Waffe + Munition geliehen habe und Beim Bewerb so mit geschossen hab dies war kein proble jetzt bin ich stolzer Besitzer einer WBK.
mfg
Howa308
Also wenn du das ganze wegen dem sportschießen machen willst würde ich mir einen Verein suchen diesem Beitreten der mir gefällt, wo man sich eine Leihwaffe der Kat B ausborgen kann ein bisschen üben und bei Bewerben mitmachen.
Ansonsten würde ich den RO Kurs besuchen.
Und zu den Aussagen der Vereine:
Wenn es ein Behördlich genehmigter Schießplatz ist kannst du auch ohne WBK und als ehemaliger ZVD mit schießen.(das steht auch irgentwo im Gesetzestext)
Natürlich nur wenn du direkt am Stand eine Waffe + Munition ausleihen kannst.
(Kosten = Leihwaffe + Munition + Nenngeld / nichtverschossene Munition kannst natürlich nicht mitnehmen wenn's nur ganze Packungen gibt und du nicht alle verschießt)
Ich persönlich habs so gemacht das ich zu einen Verein dazu gegangen bin, mir von einem Freund direkt am Stand seine Waffe + Munition geliehen habe und Beim Bewerb so mit geschossen hab dies war kein proble jetzt bin ich stolzer Besitzer einer WBK.
mfg
Howa308
Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
howa308 hat geschrieben:Hi,
Also wenn du das ganze wegen dem sportschießen machen willst würde ich mir einen Verein suchen diesem Beitreten der mir gefällt, wo man sich eine Leihwaffe der Kat B ausborgen kann ein bisschen üben und bei Bewerben mitmachen.
Ansonsten würde ich den RO Kurs besuchen.
Und zu den Aussagen der Vereine:
Wenn es ein Behördlich genehmigter Schießplatz ist kannst du auch ohne WBK und als ehemaliger ZVD mit schießen.(das steht auch irgentwo im Gesetzestext)
Natürlich nur wenn du direkt am Stand eine Waffe + Munition ausleihen kannst.
(Kosten = Leihwaffe + Munition + Nenngeld / nichtverschossene Munition kannst natürlich nicht mitnehmen wenn's nur ganze Packungen gibt und du nicht alle verschießt)
Ich persönlich habs so gemacht das ich zu einen Verein dazu gegangen bin, mir von einem Freund direkt am Stand seine Waffe + Munition geliehen habe und Beim Bewerb so mit geschossen hab dies war kein proble jetzt bin ich stolzer Besitzer einer WBK.
mfg
Howa308
Freu mich das es bei dir geklappt hat, kannst du mir per PM sagen was für ein Verein das ist und wann und wo ein nächster Bewerb statt findet!
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»Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz«
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
rein Interessehalber: wie lange ist dein Zivildienst schon/erst aus dass du dir das alles antun willst ?
und zählen die 15 Jahre Sperre ab dem Tag wo du abgerüstet hast oder ab wann genau ?
und zählen die 15 Jahre Sperre ab dem Tag wo du abgerüstet hast oder ab wann genau ?
member the old PD design ? oh I member
Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Hallo,
Falls es um mich geht, mit Langwaffen Kat. C schieße ich schon seit ca. einem Jahr den Zivildienst habe ich am 31.12.12 beendet also bin ich aus den 15 Jahren noch nicht draußen das ich aber der SID Beweise vorlegen konnte das ich das Hobby sportschießen ausübe ( http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/erloeschen/waffenverbot.aspx ) haben sie mir kostenlos einen Ausnahme bescheid erstellt und zugesendet , seit letzter Woche bin ich dann auch noch Besitzer einer WBK, FFW habe ich noch keine da bin ich noch auf der Suche nach dem richtigen Teil.
mfg
howa308
PS.:
Falls ihr noch mehr über den ganzen Antragsablauf wissen möchtet was ich in NÖ alles so erledigen musste einfach ein kurzer post und ich werde was schreiben
Falls es um mich geht, mit Langwaffen Kat. C schieße ich schon seit ca. einem Jahr den Zivildienst habe ich am 31.12.12 beendet also bin ich aus den 15 Jahren noch nicht draußen das ich aber der SID Beweise vorlegen konnte das ich das Hobby sportschießen ausübe ( http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/erloeschen/waffenverbot.aspx ) haben sie mir kostenlos einen Ausnahme bescheid erstellt und zugesendet , seit letzter Woche bin ich dann auch noch Besitzer einer WBK, FFW habe ich noch keine da bin ich noch auf der Suche nach dem richtigen Teil.
mfg
howa308
PS.:
Falls ihr noch mehr über den ganzen Antragsablauf wissen möchtet was ich in NÖ alles so erledigen musste einfach ein kurzer post und ich werde was schreiben
Zuletzt geändert von howa308 am Fr 31. Mai 2013, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
und falls du mich fragst, ich bin gerade LEIDER Zivildienstleistender und selbstverständlich mit diese blöde 15 Jährige sperre!
möchte diese Sperre aufheben und von mir verlangt die LPD-SID Linz entweder bei ein großen Wettbewerb mit zu schießen wo mein Name auf der Rangliste drauf ist oder RO- Kampfrichterlizenz was für ein Neulig für mich sehr viel zum lernen ist und vor allem bei einer IPSC KRL was noch komplizierter ist!
das die Sperre aufgehoben wird benötige ich für mein Hobby als Sportschütze bzw. WBK für eine oder zwei FFW!
möchte diese Sperre aufheben und von mir verlangt die LPD-SID Linz entweder bei ein großen Wettbewerb mit zu schießen wo mein Name auf der Rangliste drauf ist oder RO- Kampfrichterlizenz was für ein Neulig für mich sehr viel zum lernen ist und vor allem bei einer IPSC KRL was noch komplizierter ist!
das die Sperre aufgehoben wird benötige ich für mein Hobby als Sportschütze bzw. WBK für eine oder zwei FFW!
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Glock_17 hat geschrieben:...von mir verlangt die LPD-SID Linz entweder bei ein großen Wettbewerb mit zu schießen wo mein Name auf der Rangliste drauf ist ...
hi
glueckspilz
ned viel drueber reden und rasch machen
in wien erntest du mit ergebnissen alleine offenbar nur einen herzlichen lacher ...
da geht nix ohne kampfrichterlizenz
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Glock_17 hat geschrieben:und falls du mich fragst, ich bin gerade LEIDER Zivildienstleistender und selbstverständlich mit diese blöde 15 Jährige sperre!
möchte diese Sperre aufheben und von mir verlangt die LPD-SID Linz entweder bei ein großen Wettbewerb mit zu schießen wo mein Name auf der Rangliste drauf ist oder RO- Kampfrichterlizenz was für ein Neulig für mich sehr viel zum lernen ist und vor allem bei einer IPSC KRL was noch komplizierter ist!
das die Sperre aufgehoben wird benötige ich für mein Hobby als Sportschütze bzw. WBK für eine oder zwei FFW!
geht die Aufhebung denn überhaupt wennst den Zivi noch garnicht fertig hast ? weil das würde mich nicht überraschen wenn die Behörde dann noch einen Rückzieher zu vorig erteilten Infos über leichte Aufhebe-Bedingungen macht und dann erst recht das volle Programm will wie in Wien z.B.
einfach 3 mal im Jahr schießen gehen und sich dann "Sportschütze" nennen ist halt nicht für Zivis, du wirst eine Vereinsmitgliedschaft brauchen
ich bin gerade LEIDER Zivildienstleistender
das klingt so als hättest dich falsch entschieden und würdest es bereuen, Bundesheer nachmachen geht immer
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
rupi hat geschrieben:Glock_17 hat geschrieben:und falls du mich fragst, ich bin gerade LEIDER Zivildienstleistender und selbstverständlich mit diese blöde 15 Jährige sperre!
möchte diese Sperre aufheben und von mir verlangt die LPD-SID Linz entweder bei ein großen Wettbewerb mit zu schießen wo mein Name auf der Rangliste drauf ist oder RO- Kampfrichterlizenz was für ein Neulig für mich sehr viel zum lernen ist und vor allem bei einer IPSC KRL was noch komplizierter ist!
das die Sperre aufgehoben wird benötige ich für mein Hobby als Sportschütze bzw. WBK für eine oder zwei FFW!
geht die Aufhebung denn überhaupt wennst den Zivi noch garnicht fertig hast ? weil das würde mich nicht überraschen wenn die Behörde dann noch einen Rückzieher zu vorig erteilten Infos über leichte Aufhebe-Bedingungen macht und dann erst recht das volle Programm will wie in Wien z.B.
einfach 3 mal im Jahr schießen gehen und sich dann "Sportschütze" nennen ist halt nicht für Zivis, du wirst eine Vereinsmitgliedschaft brauchenich bin gerade LEIDER Zivildienstleistender
das klingt so als hättest dich falsch entschieden und würdest es bereuen, Bundesheer nachmachen geht immer
naja nach diesen blöden Gesetz und behördliches verlangen eher schon weil das belastet einen sehr, im Gesetzestext hat sich das so angehört als wäre dies nicht das große Problem und das eine Vereinsbestätigung auch gereicht hätte aber leider ist das nicht so!
wäre es aus beruflichen gründen machbar würde ich zum Heer gehen aber auch das scheitert in mein Fall also liegst du nicht ganz falsch mit deiner aussage!
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
gewo hat geschrieben:Glock_17 hat geschrieben:...von mir verlangt die LPD-SID Linz entweder bei ein großen Wettbewerb mit zu schießen wo mein Name auf der Rangliste drauf ist ...
hi
glueckspilz
ned viel drueber reden und rasch machen
in wien erntest du mit ergebnissen alleine offenbar nur einen herzlichen lacher ...
da geht nix ohne kampfrichterlizenz
ja weis ich von den shooters hall in Himberg weil die setzten sich intensiv ein für zivis!
zu deiner aussage: würde ich wissen welcher Verein mich mal mit einer FFW schießen lässt ohne 300€ etc. zu bezahlen für ein Wettbewerb und eine bestätigung wurde ich sofort handeln!
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Also du musst mit Sicherheit den Zivildienst fertig machen (brauchst ja die Bestätigung) und 21 Jahre alt sein.
Bewerb mit Leihwaffe zb.:
http://www.etssc.at/bewerbe/AusschreibungApfelbewerb2013_2.pdf
Wenn der dir vom Datum und vom Weg zu weit weck ist musst dich mal bei den diversen Vereinen umsehen.
Bei diesem Verein kannst du auch eine Leihwaffe und Munition gegen Gebühr ausborgen.
http://www.etssc.at/1280/training.html
Einfach mal nachfragen sind nicht bissig natürlich wird vielleicht manches einfacher sein wenn du ein Mitglied bist aber wie gesagt ruf einfach dort mal an
mfg
howa308
Bewerb mit Leihwaffe zb.:
http://www.etssc.at/bewerbe/AusschreibungApfelbewerb2013_2.pdf
Wenn der dir vom Datum und vom Weg zu weit weck ist musst dich mal bei den diversen Vereinen umsehen.
Bei diesem Verein kannst du auch eine Leihwaffe und Munition gegen Gebühr ausborgen.
http://www.etssc.at/1280/training.html
Einfach mal nachfragen sind nicht bissig natürlich wird vielleicht manches einfacher sein wenn du ein Mitglied bist aber wie gesagt ruf einfach dort mal an
mfg
howa308
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Antwort auf PN:
Ich bin aus NÖ und bei mir war das so dass ich zur Landespolizeidirektion Niederösterreich musste.
Sie benötigten:
1.) Ausgefüllter Antrag der Landespolizeidirektion
2.) Kopie Zivildienstbestätigung
3.) Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
4.) Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten ( min. 2 Bewerbe)
Diese Unterlagen habe ich als PDF per E-Mail an die zuständige Abteilung gesendet und bekam 3-14 Tage später einen Eingeschriebenen Brief per Post mit dem Ausnahme Bescheid, kosten sind mir keine entstanden.
Dann habe ich den Waffenführerschein gemacht und das Psychologische Gutachten.
WBK - Antrag:
Ausnahmebestätigung
Zivildienstbestätigung
Personalausweiß oder Reisepass
Psychologisches Gutachten
Waffenführerschein
Persönlich hinzugefügt :
• Mitgliedsbestätigung
• Ergebnislisten
11 Tage nach Einreichung des Antrags bekam ich dann die WBK.
mfg
Howa308
Hier noch ein Link zur Info:
http://www.professional-arms.at/download/WBK_WP.pdf
Ich bin aus NÖ und bei mir war das so dass ich zur Landespolizeidirektion Niederösterreich musste.
Sie benötigten:
1.) Ausgefüllter Antrag der Landespolizeidirektion
2.) Kopie Zivildienstbestätigung
3.) Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
4.) Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten ( min. 2 Bewerbe)
Diese Unterlagen habe ich als PDF per E-Mail an die zuständige Abteilung gesendet und bekam 3-14 Tage später einen Eingeschriebenen Brief per Post mit dem Ausnahme Bescheid, kosten sind mir keine entstanden.
Dann habe ich den Waffenführerschein gemacht und das Psychologische Gutachten.
WBK - Antrag:
Ausnahmebestätigung
Zivildienstbestätigung
Personalausweiß oder Reisepass
Psychologisches Gutachten
Waffenführerschein
Persönlich hinzugefügt :
• Mitgliedsbestätigung
• Ergebnislisten
11 Tage nach Einreichung des Antrags bekam ich dann die WBK.
mfg
Howa308
Hier noch ein Link zur Info:
http://www.professional-arms.at/download/WBK_WP.pdf
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
howa308 hat geschrieben:Also du musst mit Sicherheit den Zivildienst fertig machen (brauchst ja die Bestätigung) und 21 Jahre alt sein.
Bewerb mit Leihwaffe zb.:
http://www.etssc.at/bewerbe/AusschreibungApfelbewerb2013_2.pdf
Wenn der dir vom Datum und vom Weg zu weit weck ist musst dich mal bei den diversen Vereinen umsehen.
Bei diesem Verein kannst du auch eine Leihwaffe und Munition gegen Gebühr ausborgen.
http://www.etssc.at/1280/training.html
Einfach mal nachfragen sind nicht bissig natürlich wird vielleicht manches einfacher sein wenn du ein Mitglied bist aber wie gesagt ruf einfach dort mal an
mfg
howa308
nein die Leute bei der LPD- SID haben mir gesagt ein Antrag auf die Waffensperre kann man jetzt bzw. vorher und nach dem Zivildienst stellen das ist ganz egal.
ich muss mal schauen ob ich irgendwo ein schnellen Termin bekomme aber danke schön hab mit dem netten Herren telefoniert und das wäre kein Problem und eine kurze Mitgliedszeit ist auch möglich nur zu Bestätigung dass Bewerb und Mitgliedsbestätigung von ein Verein sind und dann melde ich mich hier in Linz in eine Schießsportverein an!
Wiener und NÖer sind sehr hilfsbereit was Waffenrecht und Schützen- Angelegenheiten angeht.
mal sehen wie das bei mir endet.
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Info: LPD Linz/OÖ verlangt grundsätzlich 1 Mitgliedsbestätigung, 3 Ergebnisslisten (die unterschrieben bzw. gestempelt sind), Zivildienstbescheid, Ausweis (zb.: Reisepass), und eine formlose Begründung warum man die 15- jährige Sperre aufheben lassen möchte -(Sportschütze in ein Schützenverein bzw. Sportverein-Sek. Schießen...). Ich habe noch den Waffenführerschein und eine zweite Mitgliedsbestätigung dazu gelegt!
und nach ca. 1 Woche war das Dokument in der Postfiliale und habe es dort gleich abholen können.
und nach ca. 1 Woche war das Dokument in der Postfiliale und habe es dort gleich abholen können.
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Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Bei mir habens vor ~ 2 Jahren auch in OÖ einen Vereinsbeitritt gelten lassen ohne Ergebnislisten. Zunächst wolltens die Kampfrichterlizenz (ohne dass ich die Wahl gehabt hätte). Hat mich zwar ein 1/2 Jahr gekostet aber letztlich gings dann doch mit Vereinsbeitritt. Die unterschiedliche Vollziehung bei nem Bundesgesetz ist echt unschön (wobei ich mich ja gar nicht beschweren darf da ich scheinbar eh die richtigen Behörden erwischt hab, Ausnahmegenehmigung aufgrund des Zivildienstes war eher billig zu haben für mich wenn ich mir den Thread durchlese, eine Erweiterung von 2 auf 7 nach 6 Monaten mit nem Schreiben vom Vereinsvorstand und sonst nichts ist wohl eher auch nicht überall usus).
Re: WBK nach Zivildienstnovelle 2010........ gibts die schon
Glock_17 hat geschrieben:Info: LPD Linz/OÖ verlangt grundsätzlich 1 Mitgliedsbestätigung, 3 Ergebnisslisten (die unterschrieben bzw. gestempelt sind), Zivildienstbescheid, Ausweis (zb.: Reisepass), und eine formlose Begründung warum man die 15- jährige Sperre aufheben lassen möchte -(Sportschütze in ein Schützenverein bzw. Sportverein-Sek. Schießen...). Ich habe noch den Waffenführerschein und eine zweite Mitgliedsbestätigung dazu gelegt!
und nach ca. 1 Woche war das Dokument in der Postfiliale und habe es dort gleich abholen können.
Den Antrag habe ich dann kurz nach mein 21. Lebensjahr gestellt und die WBK war drei Tage nach der Antragstellung im Postkasten!!!
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