Seite 1 von 2

Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 20:43
von Alex-45
Hallo zusammen.

Ich habe ein Gewehr der Kat. C privat verkauft, mit Kaufvertrag der alle Einträge beinhaltet.

Nur der Käufer ist offiziel aus Deutschland wie ich zu spät erkannt habe.....

Ist dies ein Problem bzw. wie ist die Gesetzeslage in so einem Fall ?

Danke schonmal :)

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 20:45
von rupi
hast du von ihm keinen Ausweis verlangt und ihn gefragt ob er in Ö wohnt ?

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 20:51
von Styrax
Blöder Fall. Denn in DE benötigt man einen Waffenschein (glaube WS Gelb) für Kat.C Waffen.

Wennst Pech hast, stimmen nicht einmal seine Daten.

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:00
von Alex-45
Nein an diese Sache habe ich blöderweise nicht gedacht....

habe mich ausreichend informiert auch hier.

Was könnten für mich die Konsequenzen sein ? Bzw. soll ich diesen Fehler den Behörden melden ?

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:02
von Alex-45
Alex-45 hat geschrieben:Nein an diese Sache habe ich blöderweise nicht gedacht....

habe mich ausreichend informiert auch hier.

Was könnten für mich die Konsequenzen sein ? Bzw. soll ich diesen Fehler den Behörden melden ?


Ausweiss habe ich keinen verlangt da er offensichtlich über 18 Jahre war

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:12
von Styrax
Ich denke in diesem speziellen Fall wäre eine Anzeigepflicht gegeben, vor allem um dich schadfrei zu halten sollte mit dieser, wahrscheinlich auf dich im ZWR registrierten Waffe ein grober Schaden angerichtet werden. Nur was dabei rauskommt weiß ich nicht.

Rechtsbeistand wäre sicherlich nicht verkehrt.

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:18
von Styrax
Ausser die Daten stimmen, du erreichst die Person noch und ihr könnt den Kaufvertrag rückabwickeln. Denn dann gilt - wo kein Kläger, auch kein Richter.

Und so ein Fehler wird bestimmt kein zweites Mal passieren.

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:27
von Alex-45
Ok bis dahin mal Danke für die Infos.

Soweit ich weis ist von meiner Seite aus alles rechtens abgewickelt worden.

Soweit müsste ich doch aus dem Schneider sein ?

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:35
von Styrax
Wie geschrieben, in DE benötigt man einen Waffenschein Gelb für Kat.C

Wenn die Person diesen nicht besitzt, hast du einer unberechtigten Person eine Waffe überlassen. Was das konkret bedeutet wird im österreichischen Waffengesetz erklärt.

Ausserdem wird der Käufer wenn er aus DE ist und keinen festen Wohnsitz in Österreich hat diese Waffe nach DE einführen und das bedarf einer Genehmigung so weit mir bekannt ist.

Da kommt schon was zam.

Versuche den Käufer zu erreichen, erkläre ihm den Sachverhalt und schau das du die Waffe wiederbekommst. Wenn du ihn nicht erreichen kannst wäre eine Anzeige mit Rechtsbeistand um DICH begrenzt schadfrei zu halten wirklich sinnvoll.

So würde ich es an deiner Stelle handhaben.

Edit: heisst doch Waffenbesitzkarte Gelb (dachte in DE nennens den noch Waffenschein)

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:38
von piefke
Und woher weiß ich wenn ich einen at Führerschein oder at Pass sehe die Person auch wirklich in at gemeldet ist?

Wo steht im Gesetz das ich mir überhaupt das ich mir nen Pass zeigen muss?

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:41
von mrd
Alex-45 hat geschrieben:Ausweiss habe ich keinen verlangt da er offensichtlich über 18 Jahre war


Ein Ausweis dient auch nicht unbedingt als Altersnachweis, sondern damit ich weiß ob derjenige der ist, für den er sich ausgibt (offizieller Ausweis natürlich, nicht die Mitgliedskarte der ansässigen Bibliothek)

Frag nicht lang hier herum sondern ruf eine Stelle an, die Dir wirklich sagen kann was zu tun ist.

Und sag nicht Du hättest Dich hier informiert, das hast Du anscheinend nicht.
Oder auf jeden Fall zu wenig.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:43
von Styrax
Das kann man natürlich nicht nachprüfen. Doch dann hat man zumindest eine österreichische Pass/FS Nummer notiert und wäre auf der rechtlich sicheren Seite.

Vor allem interessiert einen doch hoffentlich die Umschreibung der Waffe auf den neuen Besitzer.

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:52
von Bell
WaffG: § 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.

Bei KatB gibt es dann weitere Einschränkungen, aber im §34 "Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D" hätt ich jetzt nichts gefunden, wogegen der TE verstoßen hätte.

Ist wie bei den freien WBK-Plätzen; da muss auch der Erwerber sicherstellen, dass er die Waffe besitzen darf.
Und auch bei KatC muss sich der Überlasser nicht vergewissern, ob zB gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht (wie auch?) oder ob er aus einem anderen Grund die Waffe nicht besitzen darf (zB Germane ohne diese gelbe Karte).

Also ich würde jetzt mal den Stresslevel verringern und sagen, dass du nichts Strafbares gemacht hast. (bin aber KEIN Jurist!!)
Obs klug war, jemandem eine Waffe zu verkaufen ohne einen Ausweis zu verlangen, ist eine andere Geschichte.

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 21:57
von famlac
Bell hat geschrieben:Also ich würde jetzt mal den Stresslevel verringern und sagen, dass du nichts Strafbares gemacht hast. (bin aber KEIN Jurist!!)
Obs klug war, jemandem eine Waffe zu verkaufen ohne einen Ausweis zu verlangen, ist eine andere Geschichte.



+1
Sehe ich gleich

Re: Waffe Kat. C Privat verkaufen

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 22:02
von Alex-45
Habe mich mit dem Verkäufer in nochmals Verbindung gesetzt.

Für das nächste mal werde ich mich besser Informieren.

Unwissenheit schützt ja vor nicht......