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14 tage rückgaberecht ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von 0riginal_Tiroler » So 20. Aug 2017, 13:25

Stefan85 hat geschrieben:Naja dann hast eine wie meine die sich drauf freut auf ein neues Spielzeug,zusammen ausgesucht und alles und dann wie du es holen gehst, auf einmal denn Spiels umdreht. Mit wollte sie ja nicht.


Das leben ohne frauen wäre langweilig :roll:
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Stefan85
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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von Stefan85 » So 20. Aug 2017, 13:40

Ohja. Das auf jedenfall.
Mfg
Stefan

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von 0riginal_Tiroler » So 20. Aug 2017, 15:53

UPDATE:

Er darf sie behalten :D

Liebe grüsse von ihm und trotzdem danke für die auskünfte ! :)
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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von Stefan85 » So 20. Aug 2017, 15:56

Sehr gut. Freut mich für ihn.
Mfg
Stefan

DerDaniel
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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von DerDaniel » So 20. Aug 2017, 16:50

0riginal_Tiroler hat geschrieben:UPDATE:

Er darf sie behalten :D

Liebe grüsse von ihm und trotzdem danke für die auskünfte ! :)

Wen, die Hübsche, oder die Freundin? :lol:

*bin dann mal weg* :whistle:

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von acme0905 » So 20. Aug 2017, 17:07

na bitte [emoji106][emoji16]


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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von Stickhead » Mo 21. Aug 2017, 06:51

Also mein Tipp: Vorher schon genug Waffen haben. Dann ist es so unübersichtlich, dass es keine Fragen mehr gibt. Ist wie mit den Handtaschen und/oder Schuhen eurer Frauen. Da wisst ihr doch auch nicht, welche älter/neuer sind :mrgreen: Und falls ihr das doch wisst: Kauft euch lieber Handtaschen oder Schuhe :roll: :lol:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von Mindfreeq » Mo 21. Aug 2017, 10:01

Stickhead hat geschrieben: Und falls ihr das doch wisst: Kauft euch lieber Handtaschen oder Schuhe :roll: :lol:



Das geht bei mir Hand in Hand :mrgreen: für jede Waffe welche ich mir kaufe muss im Gegenzug etwas im selben Wert für die Holde her...
Wenn ich mal sterbe freut sich der zukünftige Käufer garantiert über die zahlreichen MegaSchnäppchen die er dann machen wird :mrgreen:
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... :mrgreen:

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von Hassler » Sa 8. Okt 2022, 18:42

Hallo Leute,

Bevor ich beim Kosumenteschutz anrufe, kann mir vl bitte jemand folgendes beatworten?

Waffe in schottenfeldgasse gekauft, Anruf nach 1 1/2 wochen wegen rückgabe (ungeschossen, original verpackt)
Antwort: nicht möglich

Händler und zuständiger für Recht in Wagram erklärte mir "falsche Aussage" stimmt nicht es gibt ein Rückgabe Recht (er hätte die Waffe zurückgenommen)

Wie ist das jetzt mit der Rückgabe, gibt es diese ja oder nein?

lg Hassler
Viel hilft Viel :at1:

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von hari » Sa 8. Okt 2022, 18:53

Es ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen. Gibt es laut diesem Vertrag ein Rueckgaberecht? Ausstiegsklausel? Oder in den AGB des Haendlers? Was ist denn der Rücktrittsgrund?

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von Hassler » Sa 8. Okt 2022, 19:21

hari hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 18:53
Es ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen. Gibt es laut diesem Vertrag ein Rueckgaberecht? Ausstiegsklausel? Oder in den AGB des Haendlers? Was ist denn der Rücktrittsgrund?
Es war ein kauf im Geschäft also nicht Online, kein vertrag normale rechnung

über eine Rücknahme steht in den AGB´s nur was bei Online kauf
Viel hilft Viel :at1:

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von hari » Sa 8. Okt 2022, 19:46

Hassler hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 19:21
Es war ein kauf im Geschäft also nicht Online, kein vertrag normale rechnung
da kommt ebenso ein Kaufvertrag zustande

Ja und was waere dann jetzt der Ruecktrittsgrund? Passt was nicht mit der Waffe?

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von Hassler » Sa 8. Okt 2022, 20:44

hari hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 19:46
Hassler hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 19:21
Es war ein kauf im Geschäft also nicht Online, kein vertrag normale rechnung
da kommt ebenso ein Kaufvertrag zustande

Ja und was waere dann jetzt der Ruecktrittsgrund? Passt was nicht mit der Waffe?
mit der waffe passt alles optisch, geschossen habe ich nicht. Ich hab mich einfach dagegen entschieden.

an und für sich sollte es wie bei jedem anderen Artikel auch so sein welchen ich grundlos zurückgeben will!?
na mal fragen was der konsumentenschutz sagt. Kaufvertrag steht nichts beim wertgarner ausser beo onlinekauf 14 rückgaberecht
Viel hilft Viel :at1:

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von Steppenwolf » Sa 8. Okt 2022, 20:59

Hassler hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 20:44
hari hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 19:46
Hassler hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 19:21
Es war ein kauf im Geschäft also nicht Online, kein vertrag normale rechnung
da kommt ebenso ein Kaufvertrag zustande

Ja und was waere dann jetzt der Ruecktrittsgrund? Passt was nicht mit der Waffe?
mit der waffe passt alles optisch, geschossen habe ich nicht. Ich hab mich einfach dagegen entschieden.

an und für sich sollte es wie bei jedem anderen Artikel auch so sein welchen ich grundlos zurückgeben will!?
na mal fragen was der konsumentenschutz sagt. Kaufvertrag steht nichts beim wertgarner ausser beo onlinekauf 14 rückgaberecht
Habt ihr vor Kaufabwicklung eine Rückgabevereinbarung getroffen? Im besten Fall schriftlich? Ein Recht auf Umtausch oder Cash back gibt es im stationären Handel nicht.
Selbst wenn er es zurück nimmt, könnte er dir sogar den Wert nur in Gutscheinen ablösen.

Online sieht das ganze ganz anders aus.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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hari
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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Beitrag von hari » Sa 8. Okt 2022, 21:02

Hassler hat geschrieben:
Sa 8. Okt 2022, 20:44
mit der waffe passt alles optisch, geschossen habe ich nicht. Ich hab mich einfach dagegen entschieden.

an und für sich sollte es wie bei jedem anderen Artikel auch so sein welchen ich grundlos zurückgeben will!?
Wie kommst Du darauf dass Du einen bestehenden Kaufvertrag ohne triftigen Grund einseitig aufloesen kannst?
https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... torno.html

Nur weil das Fernabsatzgesetz es dem Kaeufer ermoeglicht die Ware eingehend zu pruefen - weil man eben beim Fernabsatz nicht im Geschaeft ist und die Ware vor Abschluss des Kaufvertrags in augenschein nehmen kann - heisst das noch lange nicht dass man aus jedem Kaufvertrag einfach so "grundlos" zuruecktreten kann. Du hattest Dir schon vorher ueberlegen sollen ob Du einen Vertrag abschliesst oder nicht. Oder halt evt. ein Ruecktrittsrecht vereinbaren, oder vorher die AGB pruefen ob der Haendler evt. ein allgemeins Rueckgaberecht anbietet.

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